Unpünktlichkeit hat Konsequenzen
Eine Abmahnung folgt in der Regel auf ein Fehlverhaltens seitens des Arbeitnehmers. Dabei muss es sich jedoch nicht immer um besonders „grobe Schnitzer“ handeln: Es ist mit Sicherheit schon jedem einmal passiert, dass unvorhergesehene Umstände zu einer Unpünktlichkeit geführt haben.
Stau auf der Autobahn, Wecker versehentlich ausgeschaltet, Portemonnaie nicht gefunden – in den meisten Fällen sind solch einmaligen Verspätungen kein Beinbruch. Passiert dies jedoch gehäuft, ist das häufig der Grund für eine Abmahnung wegen wiederholtem Zu-Spät-Kommen.
Inhalt
Ständig zu spät dran? Das ist schlecht für alle
Keine Panik: Wer einmal zehn Minuten später „eintrudelt“, der muss nicht gleich harte Sanktionen fürchten. Fallen Arbeitnehmer jedoch konstant durch ständiges Unpünktlich-Sein auf, dann kann die gesamte Belegschaft davon betroffen sein.
Allgemeine Unpünktlichkeit schadet dem eigenen Ansehen, dem Unternehmen und senkt die Stimmung im Team. Dies ist gerade im Schichtdienst der Fall, schließlich möchten die Kollegen gern rechtzeitig abgelöst werden.
Zudem kommt es zu Leistungseinbußen, denn die Arbeit wird im Zweifel nicht rechtzeitig fertig. Mitunter müssen Kollegen außerdem die liegen gebliebenen Arbeiten übernehmen und belasten sich somit mit Mehrarbeit. Wer wiederholt unpünktlich ist, steht schnell in Verruf, generell nicht zuverlässig zu sein.
Abmahnungen aufgrund ständigem Zu-Spät-Kommen sind also nicht nur gerechtfertigt – wer es partout nicht schafft, rechtzeitig da zu sein, dem kann sogar eine Kündigung drohen.
Wie sich Betroffene richtig verhalten
Es gilt also, Arbeitszeiten einzuhalten, um die ordnungsgemäße Ausführung arbeitsvertraglich geregelter Pflichten zu gewährleisten. Mit einer Abmahnung wegen Unpünktlichkeit soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben werden, sein Fehlverhalten zu korrigieren beziehungsweise die Gründe seiner ständiger Verspätungen zu überdenken.
Bekommen Sie eine Abmahnung wegen ständigem Zu-Spät-Kommen, sollte zunächst einmal der Erhalt der Abmahnung unterschrieben werden. Danach hat der abgemahnte Mitarbeiter die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Diese Gegendarstellung sollte jedoch nicht überstürzt geschrieben werden, sondern im Zweifelsfall zusammen mit einem Anwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet werden. So können formelle und rechtliche Fehler vermieden werden.
Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann die Abmahnung außerdem auf Fehler und somit auch auf eine eventuelle Unwirksamkeit überprüfen. Darüber hinaus kann der Anwalt im Falle einer Klage den Arbeitnehmer auch vor Gericht vertreten.
Sind die Anschuldigungen gerechtfertigt, kann auch einfach ein vereinbartes Abmahnungsgespräch mit dem Arbeitgeber helfen. Das zeigt nicht nur „guten Willen“ – durch persönlichen Kontakt können Sachverhalte häufig schneller und einfacher geklärt werden, als dies in Schriftform der Fall ist.
Muster einer Abmahnung wegen Unpünktlichkeit
Eine Abmahnung ist grundsätzlich nicht an eine bestimmte Form gebunden, sollte jedoch stets grundlegende Daten beinhalten. Kommt es beispielsweise zu einer späteren Auseinandersetzung vor Gericht, ist mit der schriftlichen Abmahnung eine gute Dokumention vorhanden.
In der Abmahnung für das Zu-Spät-Kommen müssen die Daten des Unternehmens und des Arbeitnehmers aufgeführt sein, sowie das Datum, der Ort und ggf. welche Folgen die Unpünktlichkeit hatte. Selbstverständlich sollte eine solche Abmahnung für eine Verspätung auch als solche erkennbar sein. In der Überschrift ist daher die genaue Bezeichnung „Abmahnung wegen XYZ“ zu wählen.
In der Abmahnung wegen Verspätung sollte außerdem darauf hingewiesen werden, welche Vereinbarungen zur Arbeitszeit im jeweiligen Arbeitsvertrag festgehalten wurden. Der Verstoß des Arbeitnehmers ist damit eindeutig nachzuweisen. Auch können in der Abmahnung Folgen (wie zum Beispiel die Kündigung) aufgezeigt werden, sollte es zu weiterem Fehlverhalten kommen. Im Anschluss ist die Abmahnung vom Arbeitgeber der Personalakte beizulegen.
Anschrift des ArbeitgebersName des Arbeitnehmers
Anschrift des Arbeitnehmers
Anliegen: Abmahnung wegen wiederholter Unpünktlichkeit
Sehr geehrte(r) Frau…/Herr…
in Ihrem Arbeitsvertrag sind die genauen Regelungen bezüglich Ihrer Arbeitszeiten festgelegt, welche da lauten: (…)
Mit Bedauern mussten wir feststellen, dass Sie am [Datum] erst um [Zeit] zur Arbeit erschienen sind. Dabei handelt es sich nicht um einen Einzelvorfall. Weiterhin sind Sie ebenfalls am [Datum] erst um [Zeit] zur Arbeit erschienen. Damit haben Sie zum wiederholten Male gegen die entsprechenden Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag verstoßen.
Ihr Zuspätkommen hat zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf geführt. Ein solches Verhalten missbilligen wir. Sollten sich in Zukunft weiterhin solche Vorfälle ereignen, behalten wir uns rechtliche Konsequenzen bis hin zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung vor.
Eine Durchschrift dieser Abmahnung legen wir Ihrer Personalakte bei. Wenn Sie sich zu der Sache äußern möchten, vereinbaren wir gerne ein persönliches Gespräch mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
_________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber
Bestätigung Arbeitnehmers:
Ich habe diese Abmahnung am TT.MM.JJJJ erhalten und zur Kenntnis genommen.
_________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer
⇒ Muster für eine Abmahnung wegen Zu-Spät-Kommen (.doc)
⇒ Muster für eine Abmahnung wegen Zu-Spät-Kommen (.pdf)
Paul meint
23. November 2023 at 12:11
Gut zu wissen, dass hier ein Anwalt helfen kann. Mein Chef hat zum Glück Verständnis, dass die öffentlichen Verkehrsmittel oft nicht so fahren, wie sie sollen. Ich bin aber dennoch froh, wenn mein Auto aus der autowerkstatt raus ist und ich flexibel mit dem Auto fahren kann. [Link entfernt]
Simon meint
7. Januar 2019 at 20:42
Hallo,
Ich habe eine Abmahnung erhalten, weil ich durch einen verspäteten Bus die gemeinsame Zugfahrt zur Firmenweihnachtsfeier verpasst habe. Da dies ein regulärer Arbeitstag war bin ich umgehend vom Bahnhof ins Büro gefahren und habe gearbeitet. Meine Frage hierzu: ist diese Abmahnung rechtens?
MfG
abmahnung.org meint
11. Januar 2019 at 15:54
Hallo Simon,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
Sophie meint
25. Juli 2018 at 8:06
Hallo,
unser Betrieb hat unterschiedlichen Arbeitsbeginn (je nach Wettervorhersage) durch ein Missverständnis kam ich 2 Stunden zu spät. Sonst bin ich jeden Tag 10 Minuten früher da also war es ein einmaliges Fehlverhalten.
Ist dann eine Abmahnung Rechtens?
Lg S.Schneider
abmahnung.org meint
26. Juli 2018 at 15:20
Hallo Sophie,
auch ein einmaliges Fehlverhalten kann eine Abmahnung rechtfertigen.
Ihr Team von abmahnung.org
Niko meint
30. Januar 2018 at 14:25
Hallo ich habe eine Abmahnung bekommen wegen 5 min zu spät also nicht um 6:05 gestempelt sonst um 6:10 ist dass normal ?
abmahnung.org meint
19. Februar 2018 at 9:16
Hallo Niko,
die Arbeitszeiten unterliegen der Weisung des Arbeitgebers. Zu spät kommen, kann also einen Weisungsverstoß darstellen. Ein solcher kann abgemahnt werden. Wenn Sie die Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung prüfen wollen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von Abmahnung.org
Martin meint
4. November 2017 at 11:48
Guten Tag,
Unser Auszubildender ist zum wiederholten Male zu spät gekommen.
(Bei uns im Betrieb, als auch bei der ÜBL)
Der Tatbestand ist ja soweit klar, mir stellt sich nunmehr die Frage, wie man hinsichtlich der Tatsache reagiert, dass der Azubi sich bei solchen Vorfälle nicht bei mir, seinem Arbeitgeber, meldet und kurz Bescheid gibt. Ich erfahre es lediglich von meinen Mitarbeitern oder von den Ausbildern des Lehrgangs.
Auch hatte er per Mail nach einem Urlaubstag gefragt, ich war jedoch selber in der Zeit in Urlaub, konnte daraufhin nicht antworten, und letztendlich ist er an diesem Tag auch nicht zur Arbeit gekommen. Ist dies auch abmahnbar?
Wenn man nun wegen 2 unterschiedlichen Gründen abmahnt, kann ich dann trotzdem beim 3.ten Vorfall kündigen?
Vielen Dank im voraus
VG M
abmahnung.org meint
6. November 2017 at 12:12
Hallo Martin,
das beschriebene Verhalten rechtfertigt eine oder mehrere Abmahnungen. Zeigt sich der Azubi weiterhin uneinsichtig, kann womöglich auch eine Kündigung durchgesetzt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Lehrlinge einen besonderen Schutz genießen. Daher sollten vor einer Kündigung alle möglichen anderen Handlungsoptionen ausgeschöpft werden. Offenbart sich ein Fall als besonders schwerwiegend, ist eine Kündigung in der Regel auch wirksam. Lassen Sie sich hierzu von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.
Abmahnung.org
Sander meint
5. Oktober 2017 at 21:34
Mir wird gedroht eine Abmahnung zu erhalten wenn ich noch mal zu spät kommen sollte, ich bin noch Azubi und kann wegen der bis Verbindung nicht pünktlich da sein und leider auch nicht später gehen weil ich sonst nicht mehr nach Hause kommen würde ( früher geht auch nicht )
Ist das gerechtfertigt? Besonders als Azubi?
abmahnung.org meint
17. Oktober 2017 at 16:49
Hallo Sander,
auch als Azubi sind Sie verpflichtet, pünktlich im Betrieb bzw. der Berufsschule zu erscheinen. Wenn die aktuelle Arbeitszeit für Sie unmöglich zu erfüllen ist, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über das Problem. Ansonsten ist eine Abmahnung auch hier gerechtfertigt.
Abmahnung.org
Laura meint
29. August 2017 at 17:46
Ich wurde abgemahnt, weil ich 10 min zu spät zu meinem Arbeitsplatz kam. Ist dies rechtlich erlaubt ?
abmahnung.org meint
4. September 2017 at 10:42
Hallo Laura,
Arbeitgeber sind berechtigt, in diesem Fall so zu reagieren. Sie können jedoch eine Gegendarstellung zur Abmahnung aufstellen. Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.abmahnung.org/gegendarstellung/
Abmahnung.org
Lars meint
27. Juni 2017 at 4:50
Ich hab eine Abmahnung bekommen weil ich krankgeschrieben war u erst 08:40Uhr auf Arbeit bescheid gegeben habe aber ein Tag vorher ein Kollege bescheid gesagt das ich nochmal zum Arzt gehe u in mein A-Vertrag steht nich von wann bis wann ich angerufen haben soll nur 3Tage frisst zwecks krankenschein is das rechtens
abmahnung.org meint
3. Juli 2017 at 10:55
Hallo Lars,
die 3-Tages-Frist bezieht sich ausschließlich auf das Überbringen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bleiben Arbeitnehmer wegen Krankheit zu Hause oder gehen zum Arzt, müssen sie in der Regel direkt am ersten Tag und so früh wie möglich am Arbeitsplatz Bescheid geben. Das kann beispielsweise via Telefon oder E-Mail erfolgen.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie unterstützen, wenn Sie gegen die Abmahnung vorgehen wollen.
Abmahnung.org
Schönecker meint
21. Juni 2017 at 5:25
Ist auch eine Abmahnung auszusprechen, wenn ich durch Verspätung vom Zug zu spät komme?
abmahnung.org meint
3. Juli 2017 at 10:46
Hallo Schönecker,
ein Arbeitnehmer ist prinzipiell verpflichtet, dafür zu sorgen, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Andernfalls ist eine Abmahnung denkbar. Auf diese können Arbeitnehmer mit einer Gegendarstellung reagieren.
Abmahnung.org
Christian G. meint
15. Januar 2017 at 19:46
Ich hatte eine Abmahnung erhalten, weil ich in 22 Jahren Betriebszugehörigkeit einmal 30 Minuten zu früh gegangen bin.
Ein Kollege kommt sehr oft minutenweise zu spät zur Arbeit und es passiert nichts.
Ist dies so korrekt
abmahnung.org meint
19. Januar 2017 at 9:29
Hallo Christian,
halten Sie die Arbeitszeiten nicht ein, droht in der Tat eine Abmahnung.
Abmahnung.org