Abmahnungen darf nicht jeder erteilen
Eine Abmahnung findet niemand gerne in seinem Briefkasten. Dabei hat jeder, der abgemahnt wurde, die Möglichkeit, sich mithilfe eines Anwalts gegen ein Abmahnschreiben zu wehren und dessen Gültigkeit anzuzweifeln. Dabei stellt sich auch immer die Frage: „Wer darf Abmahnungen schreiben bzw. aussprechen?“
Der vorliegende Ratgeber liefert die Antwort darauf. Hier erfahren Sie, warum die Frage „Wer darf abmahnen?“ im Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht teilweise unterschiedliche Antworten zu Tage fördert. Darüber hinaus wird auch geklärt, welche Personen auf ein falsches Impressum im Internet mit einer Abmahnschrift reagieren können.
Inhalt
Das Recht zum Abmahnen
Grundsätzlich darf nicht jeder Mensch andere abmahnen, wie es ihm beliebt. Dieses Privileg obliegt denjenigen, die durch das Verhalten der abzumahnenden Person in ihrem Recht verletzt worden sind. Darüber hinaus können Verbände abmahnen, wenn sie durch bestehende Gesetze dazu befugt sind. Andere Personen oder Abmahnvereine sind nicht berechtigt. Dazu ergeben sich in den vorhandenen Rechtsbereichen unterschiedliche Befugnisse. Einige Beispiele werden im Folgenden kurz ausgeführt.
- Wer darf im Arbeitsrecht abmahnen: Die Frage „Wer darf eine Abmahnung erteilen bzw. schreiben“ liefert im Arbeitsrecht zwei Antworten. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können sich gegenseitig abmahnen, wenn es zu Verstößen gegen Klauseln im Arbeitsvertrag oder geltende arbeitsrechtliche Gesetze kommt. Meistens sind es jedoch Beschäftigte, die abgemahnt werden.
- Wer darf im Wettbewerbsrecht abmahnen: Ein Abmahnschreiben kommt hier oft mit Bezug auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zustande und wird häufig von Unternehmern in Auftrag gegeben. Doch auch die Wettbewerbszentrale ist als Verband durch das UWG befugt, Verstöße abzumahnen.
- Wer darf im Urheberrecht abmahnen: Eine urheberrechtliche Abmahnung erfolgt in der Regel durch denjenigen, der die Nutzungs- und Verwendungsrechte besitzt. Das kann der Urheber selbst sein, aber auch ein Lizenznehmer oder eine Wahrnehmungsgesellschaft (wie beispielsweise die GEMA).
Auch wenn die Frage „Wer darf abmahnen?“ geklärt ist, darf nicht vergessen werden: Gerade Privatpersonen versenden Abmahnungen selten selbst. Oft übernehmen diese Aufgabe Rechtsanwälte, die der Abmahnung zugleich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beifügen.
Sonderfall: Wer darf abmahnen, wenn ein Impressum fehlerhaft ist?
Die Frage „Wer darf abmahnen“ ist im Internet besonders gewichtig. Denn im Zeitalter der Digitalisierung haben immer mehr Unternehmen eine eigene Website, einen Shop oder einen Blog im Netz. Auch dabei müssen sie sich an Regeln halten, wie beispielsweise an die Impressumspflicht.
Ein falsches oder fehlendes Impressum verstößt gegen geltendes Wettbewerbsrecht, wenn ein Wettbewerber dadurch einen Wettbewerbsnachteil erfährt. Dieser besitzt folglich das Recht, den Besitzer der fehlerhaften Seite abzumahnen. Aber auch der Verbraucherschutz kann in einem solchen Fall tätig werden. Dieser soll Unternehmen vor solchen Bedrohungen beschützen.
Günthi meint
12. August 2024 at 11:46
Hallo,
wer wen abmahnen darf, konnte ich leider nicht schlüssig herauslesen. Habe eine Abmahnung wegen fehlendem Impressum auf meinen YouTube-Kanal bekommen. Man meint, ich müsse eins haben, weil ich geschäftsmäßig den Kanal betreiben würde. Zwar ist mir davon nichts bekannt, aber man zimmert sich die Behauptungen durch das neue DDG zusammen, bis ich ebenfalls angebl. geschäftsmäßiger Anbieter bin und somit ein Mitbewerber.
Frage nun: Darf ein geschäftsmäßiger Kanal einen privaten Kanal abmahnen? Bisher dachte ich das nicht.
Dennis meint
23. Februar 2023 at 12:54
Ich möchte als Privatperson Webseitenbetreiber abmahnen, die nicht rechtskonforme Cookie-Banner einsetzen. Ins besondere gegen folgende Punkte wird immer wieder verstoßen:
– Das Setzen einer Vorauswahl ist unzulässig.
– Farbliches hervorheben oder absetzen von „akzeptieren“ – ist unzulässig.
– „Ablehnen“ und „Akzeptieren“ sind in gleicher Weise gestaltet und erreichbar.
Ich sehe täglich mehrfach Cookie-Banner, die für mich eine Vorauswahl treffen oder wo „Alles ablehnen“ versteckt in einem anderen Menüpunkt zu finden sind. Welche Möglichkeit habe ich dagegen vorzugehen?
Norbert meint
25. Oktober 2022 at 16:45
Hallo und danke für die interessante Seite :-) Meine Frage: ich bin in der Robinsonliste eingetragen, die es Unternehmen verbietet, mich mittels persönlich adressierter Werbung anzuschreiben. Das klappte immer sehr gut, neuerdings bekomme ich allerdings regelmäßig von einem der größten Hörgeräteanbieter Deutschlands Post und plötzlich auch von einem seiner Mitbewerber aus meinem Heimatort. Ich lasse die Briefe zurückgehen. Kann ich mit Abmahnungen drohen? Danke im Voraus!
Anja meint
30. Juni 2022 at 10:06
Eine Freundin vom mir hat wegen Zuspätkommens drei Abmahnungen bekommen und weiß nicht, was sie machen soll. Sie möchte sich von einem Anwalt beraten lassen, aber sie hat in Moment nicht so viel Geld. Ich hab ihr gesagt, dass es besser wäre, wenn sie sich direkt beim Inkasso-Büro meldet.
Klaus Sommer meint
15. Oktober 2021 at 15:31
Hallo und guten Tag.
Kann ich überprüfen oder auch überprüfen lassen, ob die Hausverwaltung tatsächlich einem Mieter (aufgrund meiner Beschwerden) eine Abmahnung geschickt hat?
Ich glaube es nämlich nicht, da diese Familie und daraus wahrscheinlich auch nur eine Person, weiterhin, teilweise sogar noch heftiger als zuvor, durch vorsätzliches lärmen, poltern, klopfen etc. eine zugesagte Abmahnung erteilt hat.
Es würde mich freuen, wenn ich eine kurze Info erhielte.
Vielen Dank im Voraus.
abmahnung.org meint
28. Oktober 2021 at 14:02
Hallo Klaus,
Mieter können prinzipiell einen Nachweis verlangen, dass der Vermieter einer Beschwerde nachgegangen ist.
Ihr Team von abmahnung.org
Kölsch meint
30. Oktober 2020 at 11:49
Guten Tag,
ich war in einem Handwerksbetrieb/Dachdeckerei beschäftigt. Diese wirbt auf mehr als 30 Fahrzeugen und auf Ihre Homepage das sie ein Dachdeckermeisterbetrieb sind!
Jedoch war in den letzten 2,5 Jahren und auch jetzt nicht ein Meister eingestellt, also beschäftigt.
Ist dies Rechtens und darf eine Firma damit werben ohne einen Meister zu beschäftigen ?
An wen kann ich mich wenden um die Firma abzumahnen oder damit beauftragen das die Firma dies unterlässt ?
Mit freundlichen Grüßen
abmahnung.org meint
13. November 2020 at 15:13
Hallo,
welche rechtlichen Möglichkeiten Sie in einem solchen Fall haben, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen?
Ihr Team von abmahnung.org
Kate meint
18. September 2020 at 21:03
Das sind sehr hilfreiche Infos! Den Artikel werde ich auf jeden Fall an meine Freundin weiterleiten. Sie wird das sicherlich auch sehr interessant finden, da sie sich auch in der Freizeit sehr für das Thema anwalt für arbeitsrecht interessiert.
Stephan meint
31. Juli 2020 at 12:56
Guten Tag, unser Unternehmen (KMU) ist durch eine Privatperson wegen Verstoßes gegen den Datenschutz (Konfiguration/ Cookies der Webseiten) angeschrieben (also Abmahnung + Schadensersatzforderung + Unterlassungserklärung) worden. Ist ein diesbezügliches Schreiben von einer Privatpersonen ernsthaft zu berücksichtigen?
abmahnung.org meint
7. August 2020 at 15:03
Hallo Stephan,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
Thommi meint
23. Dezember 2019 at 21:21
Moin,
kann ein Anwalt abgemahnt werden? Der kassiert nur. Beantwortet keine Fragen, stellt sich tot. Verschleppt alles.
Seit 1 Jahr nichts passiert, aber 2 Rechnungen geschrieben.
Der soll entweder vernünftig arbeiten oder Mandat oder Geld zurück geben. Der hat einfach keine Lust auf das Verfahren. Aber Lust zum kassieren.
abmahnung.org meint
8. Januar 2020 at 16:03
Hallo Thommi,
Anwälte sind grundsätzlich dazu verpflichtet, das Mandat in angemessener Zeit zu bearbeiten und den Mandanten über die Fortschritte zu informieren. Kommt der Anwalt dieser Verpflichtung nicht nach, besteht unter anderem die Möglichkeit, sich an die Anwaltskammer zu wenden.
Ihr Team von abmahnung.org