Wenn ein Mieter den Frieden des Hauses beeinträchtigt
Zwischen Mieter und Vermieter steht in der Regel der Mietvertrag. Der Vertrag gilt als das wichtigste Dokument zum Mietverhältnis, bildet dieser doch die Grundlage für die Pflichten, an die sich beide Parteien halten müssen. Bei vertraglichen Verstößen drohen entsprechend mietrechtliche Abmahnungen.
Doch erlaubt das Mietrecht auch eine Abmahnung wegen Störung des Hausfriedens? Kann der Vermieter bei uneinsichtigen Mitparteien gar eine Kündigung aussprechen? Antworten auf diese Fragen liefert Ihnen der folgende Ratgeber. Hier erfahren Sie, was eine Störung des Hausfriedens definiert und was das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Bezug auf eine fristlose Kündigung in diesem Fall sagt. Außerdem können Sie zur Abmahnung, die ein Mieter wegen Störung des Hausfriedens erhält, ein Muster herunterladen.
Inhalt
Wann kommt es zur Abmahnung wegen Störung des Hausfriedens?
Tatsächlich sind die Bewohner eines Mietshauses in jedem Fall zur Wahrung des Hausfriedens verpflichtet. Doch was steckt eigentlich hinter diesem Begriff? Dieser bezeichnet die vorgeschriebene gegenseitige Rücksichtnahme aller Bewohner untereinander, die bei der Nutzung der Mieträumlichkeiten herrschen muss, damit sich niemand von anderen gestört fühlen kann.
Wird die gegenseitige Rücksichtnahme „mit Füßen getreten“, liegt eine Hausfriedensstörung vor. Dieser können verschiedene Ursachen zu Grunde liegen. Streitigkeiten unter Nachbarn oder familieninterne Konflikte sorgen besonders häufig für eine Störung dieser Art.
Ein Vermieter hat in diesem Fall das Recht, die entsprechenden Personen abzumahnen. Eine Abmahnung wegen Störung des Hausfriedens ist also prinzipiell rechtens. Kommt es zu mehreren Verstößen dieser Art, kann Mietern sogar der bestehende Vertrag gekündigt werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch, genauer gesagt § 569 Absatz 2 BGB, berechtigt sogar eine fristlose Kündigung, wenn eine nachhaltige Störung vorliegt:
Ein wichtiger Grund […] liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.“
Erhält ein Mieter also eine Abmahnung wegen Störung des Hausfriedens, sollte er diese auch ernstnehmen und sein Verhalten entsprechend anpassen. Andernfalls kann es passieren, dass er sich irgendwann wegen einer Kündigung nach einer neuen Wohnung umsehen muss.
Zur Abmahnung wegen Störung des Hausfriedens ein Muster herunterladen
Eine Abmahnung, die an Mieter wegen Störung des Hausfriedens gerichtet wird, muss für jeden Einzelfall individuell aufgesetzt werden. Wir haben trotzdem für Sie ein Muster zum Download bereitgestellt. Diese soll Ihnen als Orientierung dienen und zeigt, wie ein solches Abmahnschreiben vom Vermieter aufgebaut sein kann. Es sollte jedoch in keinem Fall ohne Modifikationen übernommen werden.
[Name und Adresse vom Vermieter]
[Name und Adresse vom Mieter]
[Ort], [Datum des Schreibens]
Betreff: [Lage der Mietwohnung] / Abmahnung wegen dauerhafter Störung des Hausfriedens
Sehr geehrter Herr/Frau Mustermieter,
wir haben Sie bereits mehrfach angehalten, die Hausfriedensstörungen, die durch interne Streitigkeiten bei Ihnen immer wieder auftreten, zu unterlassen. Zu unserem Bedauern hat sich dadurch keine Besserung eingestellt. Wir sehen uns daher zu folgendem Schritt gezwungen.
Hiermit erhalten Sie eine Abmahnung.
Wir fordern Sie abermals dazu auf, sich im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme zu verhalten. Kommt es auch in Zukunft zu keiner Besserung, sind weitere Abmahnungen oder auch eine Kündigung des Mietverhältnisses nicht auszuschließen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift des Vermieters]
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