FAQ: Was tun bei einer Abmahnung?
Bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht sollten Sie zunächst immer sachlich bleiben und prüfen, ob diese gerechtfertigt ist. Das Gespräch mit dem Arbeitgeber ist sowohl bei einer berechtigten als auch bei einer unberechtigten Abmahnung der erste Weg. Mehr zum Verhalten und was Sie tun können, lesen Sie hier.
Haben Sie eine Urheberrechtsverletzung begangen und eine Abmahnung zum Beispiel aufgrund von illegalem Filesharing erhalten, sollten Sie diese nicht ignorieren, sondern durch einen Anwalt für Internetrecht prüfen lassen. Mehr zur Abmahnung im Internet recht, erfahren Sie hier.
Unsachliche Auseinandersetzungen oder Kommentare sollten ebenso vermieden werden wie das Ignorieren einer Abmahnung. Welche Folgen ein solches Verhalten haben kann, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Bei einer Abmahnung ist dieses Verhalten sinnvoll
Niemand wird gerne auf eigene Fehler aufmerksam gemacht. Dies gilt umso mehr, wenn der Finger in der Wunde teure oder einschneidende Konsequenzen nach sich zieht. Das Mittel der Abmahnung ist besonders im Arbeitsrecht, aber auch im Internetrecht vertreten.
Je nach Rechtsgebiet unterscheiden sich die Forderungen der Abmahnschreiber und die möglichen Konsequenzen.
Doch für die Betroffenen stellt sich meist genau dieselbe Frage: „Ich habe eine Abmahnung erhalten, was kann ich tun?“. Hier erfahren Sie, welches Verhalten bei einer Abmahnung zielführend ist und wie Sie nach Erhalt des Schreibens keinesfalls reagieren sollten.
Inhalt
Weiterführende Ratgeber zum Erhalt einer Abmahnung
Arbeitsrecht
Abmahnung per Post erhalten
Mündliche Abmahnung
Abmahnungsgespräch
Abmahnung unterschreiben
Internetrecht
Was tun bei einer arbeitsrechtlichen Abmahnung?
Im Arbeitsrecht sollen Abmahnungen dem Arbeitnehmer klar machen, dass sein Fehlhalten in einem bestimmten Punkt nicht angemessen ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Mitarbeiter zu spät kommt, andere Kollegen beleidigt oder seine Arbeit nicht korrekt erledigt. Die entsprechende Abmahnung wird in der Personalakte festgehalten und so dokumentiert.
So sehr die Emotionen auch hochkochen: Reagieren Sie bei der Übergabe des Abmahnschreibens ruhig und sachlich. An dieser Stelle ist Ihre Professionalität als Arbeitnehmer gefragt. Ist die Abmahnung gerechtfertigt, können Sie sich bei Ihrem Vorgesetzen entschuldigen und ggf. Strategien entwickeln, um das unerwünschte Verhalten zu unterlassen.
Es empfiehlt sich, das Ganze ein oder zwei Tage lang sacken zu lassen und anschließend das Gespräch mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat zu suchen. So geben Sie sich selbst genug Zeit, über die Rüge nachzudenken.
Wegen Filesharing abgemahnt: So reagieren Sie souverän
Eine solche Abmahnung erhalten Internetnutzer, welche urheberrechtlich geschütztes Material via Filesharing aus dem Internet herunterladen. Das WWW bietet kundigen Nutzern hierfür unzählige Möglichkeiten.
Bei einem Download aus einem entsprechenden Netz findet jedoch meist ein zeitgleicher Upload derselben Daten statt.
Dies liegt an dem Aufbau der entsprechenden Download-Technik. Indem sie also Material herunterladen, tragen Filesharer gleichzeitig zu dessen Verbreitung bei. Damit begehen sie einen Urheberrechtsverstoß, welchen der Rechteinhaber abmahnen kann.
Erhalten Sie ein solches Abmahnschreiben, sind schnelle Reaktionen gefragt. Meist setzen die abmahnenden Anwälte eine sehr kurzfristige Reaktionsfrist. Diese muss nicht zwingend eingehalten werden, doch eine recht schnelle Antwort ist zu empfehlen.
Überlegen Sie genau, ob Sie den Verstoß begangen haben und wenn nicht, wer dafür verantwortlich sein könnte: Hatten Freunde zu Besuch Zugang zu Ihrem Router? Haben Sie Kinder? Mitbewohner? Befragen Sie all jene Personen, die den illegalen Download getätigt haben könnten.
Experten empfehlen, bei einer Internetrecht-Abmahnung einen versierten Anwalt einzuschalten. Dieser überprüft das Schreiben auf formale Fehler und kann die Höhe der geforderten Entschädigung ggf. senken. Auch die Formulierung der Unterlassungserklärung sollte von ihm angepasst werden.
Abmahnung bekommen: Was Sie keinesfalls tun sollten!
Bei Erhalt einer Abmahnung kann das richtige Verhalten seitens des Abgemahnten oftmals die Wogen glätten und den Vorwurf mitunter sogar ganz aus der Welt schaffen. Doch so hilfreich Ihre Reaktion als Betroffener sein kann, sie kann ebenso destruktiv sein.
Im Folgenden erläutern wir, welche Verhaltensweisen Ihre Situation verschlimmern können und welche Konsequenzen diese falschen Reaktionen nach sich ziehen können.
Faux-pas bei Erhalt einer Abmahnung vom Arbeitgeber
Erteilt Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Abmahnung, merkt er in der Regel unprofessionelles Verhalten Ihrerseits an.
Einer der schwersten Fehler besteht darin, diesen Eindruck zu bestätigen, indem Sie falsch auf die Rüge reagieren.
Vermeiden Sie daher laute Auseinandersetzungen und unsachliche Kommentare. Auch, wenn der Rüffel auf einem Missverständnis basiert, sollten Sie keinesfalls aus der Haut fahren.
Emotionale Reaktionen „aus dem Bauch“ heraus können im schlimmsten Fall eine weitere Abmahnung provozieren.
Abgemahnt: Konsequenzen im Arbeitsrecht
Ein Abmahnschreiben ist ernst zu nehmen. Es bereitet gewissermaßen den Weg zur verhaltensbedingten Kündigung vor. Zeigen Sie in den folgenden Wochen und Monaten keine Bestrebungen, die unerwünschte Verhaltensweise zu ändern, droht eine erneute Abmahnung.
Nach zwei bis drei Abmahnungen für jeweils denselben Grund kann Ihr Chef Ihnen die Kündigung aussprechen.
Abmahnung wegen Filesharing: Was tun? Von diesen Reaktionen ist abzuraten
Wenn der scheinbar kostenlose Luxus des Internets in ein teures Abmahnschreiben mündet, ist der Ärger beim Betroffenen groß. Die Versuchung ist bei vielen groß, die Abmahnung schlicht zu ignorieren.
Dies führt allerdings lediglich zu höheren Kosten für die Abgemahnten: Die Anwälte der Rechteinhaber verfolgen den Verstoß weiterhin.
Auch reicht es nicht, lapidar zu antworten, Sie haben den Verstoß nicht begangen.
Die Ermittlung des Schuldigen erfolgt mittels IP-Rückverfolgung. Das bedeutet, dass der illegale Download mit nahezu 100-prozentiger Wahrscheinlichkeit von Ihrem Internetanschluss aus begangen wurde.
Das droht, wenn Sie bei einer Filesharing-Abmahnung nicht richtig reagieren
Abmahnanwälte lassen in der Regel nicht locker: Kommt keine Reaktion auf ihr Schreiben, folgt meist eine Unterlassungsklage. Dadurch erhöhen sich Ihre Kosten erheblich. Experten empfehlen dringend, es nicht bis zu diesem Punkt kommen zu lassen.
Simone s. meint
7. Februar 2017 at 9:57
Ich habe eine schriftliche Abmahnung bekommen durch Mobbing von Kollegen.Dann habe ich ein Rezept als Plegehilfskraft angefordert beim Arzt für eine Diabetikerin ,die seit 4 Jahren keine Med.Fusspflege hatte.