Wenn Abmahnungen teure Folgen nach sich ziehen
Eine Vertragsstrafe (auch Konventionsstrafe oder Konventionalstrafe) ist eine Geldsumme, die ein Schuldner an seinen Gläubiger zahlen muss, wenn er seine vertraglich geregelten Pflichten oder seine vertraglich geregelte Leistung nicht erbringt. Im deutschen Recht ist die Vertragsstrafe in § 339 bis § 345 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gesetzlich geregelt.
Vor allem im Internet- und Arbeitsrecht lauern Gefahren und Fallen, welche eine Abmahnung und Vertragsstrafen nach sich ziehen können. Beispielsweise wird eine Vertragsstrafe eingefordert, wenn Werkverträge nicht eingehalten werden. Auch in einer Unterlassungserklärung inkludieren Rechtsanwälte in der Regel eine Vertragsstrafe. Diese verleiht der Unterlassungspflicht des Betroffenen einen erheblichen Nachdruck.
Dieser Ratgeber befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen zur Vertragsstrafe. Sie finden hier ebenfalls ein kostenloses Muster zum Download.
Inhalt
Vertragsstrafen im Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechtes drohen Vertragsstrafen bei der Nichtbeachtung der Verschwiegenheitspflicht, Verstößen gegen das Konkurrenzverbot, der Nichterfüllung eines Arbeitsvertrags oder einzelnen Teilen bzw. Zusätzen zum Vertrag.
Hier ist aber wie in vielen anderen Rechtsgebieten Voraussetzung, dass der Einforderer ein berechtigtes Interesse an der Einhaltung einer solchen Vereinbarung hat. Ein Arbeitgeber hat beispielsweise ohne Zweifel ein solches Interesse daran, dass sein Arbeitnehmer auch die vertraglich vereinbarte Arbeit ausführt, für welche er bezahlt wird.
Wozu dient eine Vertragsstrafe? Verstoßen Arbeitnehmer oder Internetnutzer gegen ihre Pflichten, verursachen sie einen Schaden. Nicht immer lässt sich dieser genau in Zahlen festhalen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Arbeitgeber Kundendaten oder Betriebsgeheimnisse weitergeben. In diesen Fälle ist eine Forderung nach Schadensersatz oftmals nur schwer zu beziffern.
Um die Folgen der Pflichtverletzung jedoch ein Stück weit abzudecken und um einen Abschreckungseffekt herzustellen, kommen Vertragsstrafen ins Spiel. Diese greifen dann, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten nicht erfüllt.
In einem Arbeitsvertrag kann beispielsweise die Fertigstellung eines Internetauftritts oder Shops innerhalb einer festgelegten Frist unter Vertragsstrafe bestimmt werden. Hier kann nicht direkt beziffert werden, welche Schäden eintreten, wenn die Frist überzogen wird. Damit hier ein Ausgleich für eventuelle Verluste geschaffen wird, setzt man die Vertragsstrafe an. Sie ist ohne weiteren Nachweis der Schadenssumme durchsetzbar.
Beim Abverlangen einer Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung der Unterlassungspflicht ist allerdings zu beachten, dass die bestehende Verbindlichkeit nicht mehr zusätzlich geleistet werden muss. Wird ein Schaden konkretisiert, ist als Mindestbetrag die benannte Summe der Vertragsstrafe einzufordern.
Wurde die Vertragsstrafe für den Fall beschlossen, dass Schlechterfüllung oder verspätete Leistung bewehrt werden soll, so kann nach dem BGB die verwirkte Strafe neben der Erfüllung verlangt werden.
Vertragsstrafen im Internetrecht
Im Internetrecht und Zivilrecht werden Vertragsstrafen in einem anderen Zusammenhang. Werden Internetnutzer beim illegalen Filesharing erwischt, droht Ihnen eine Abmahnung. Dieser ist meist eine strafbewährte Unterlassungserklärung beigefügt. Die Vertragsstrafe greift hier, wenn der Betroffene gegen seine Unterlassungspflicht verstößt.
Beispiel: Paul lädt illegal einen Film aus dem Internet herunter. Ein Rechtsanwalt sendet ihm eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung zur Unterzeichnung zu. In dieser ist eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro festgehalten. Paul unterschreibt die Erklärung und verpflichtet sich damit, das illegale Verhalten zu unterlassen. Lädt anschließend erneut einen Film desselben herunter, muss er die Vertragsstrafe bezahlen.
Mit einer Vertragsstrafe die Höhe des zu zahlenden Betrags festlegen
Von besonderer Wichtigkeit ist die Höhe der in der Unterlassungserklärung genannten Vertragsstrafe. Diese darf nicht mutwillig existenzgefährdend sein. Sie muss sich im Rahmen dessen bewegen, was im Sinne des § 138 mit den „guten Sitten“ vereinbar ist und darf nicht dagegen verstoßen.
Im Arbeitsrecht ist die Summe eines Bruttomonatsgehaltes als Vertragsstrafe Usus. Bei Werkverträgen sollte sie sich nach der Auftragssumme richten, 5 dessen stellen eine anzunehmende Obergröße dar.
Im Internetrecht gelten andere Regeln. Der BGH bestimmte in einigen Urteilen, dass jene Vertragsstrafe bei einer Unterlassungserklärung angemessen ist, welche im unterschriebenen Vertrag vermerkt ist. Das bedeutet: Unterschreiben Betroffene eine Erklärung mit sehr hoher Vertragsstrafe, greift diese.
Scheint eine Vertragsstrafe in einer Unterlassungserklärung, die von einem Rechtsanwalt verschickt wurde, unangebracht hoch, können Betroffene laut BGB Klage einreichen. In der Regel wird anschließend die Summe auf gerichtlichem Wege angemessen herabgesetzt. Dies gilt aber nur so lange, wie die Erklärung nicht unterschrieben wurde.
Darüber hinaus besteht durchaus die Möglichkeit, dass Gesetzesänderungen die Durchsetzung einer Vertragsstrafe zunichte machen. Ein einstmals abgemahntes Verhalten kann rechtszulässig werden und somit keine Konsequenzen mehr nach sich ziehen. Insbesondere im Internetrecht unterliegen die Gesetze häufigen Überarbeitungen.
Um unangemessenen Vertragsstrafen entgegen zu wirken, sollten Betroffene eine Unterlassungserklärung niemals sofort unterschreiben. Vielmehr kann diese umformuliert werden und insbesondere die Höhe der Vertragsstrafe angepasst. Doch Vorsicht: Hierbei sollte unbedingt ein versierter Anwalt hinzugezogen werden! Wie hoch die Summe sein muss, variiert je nach Einzelfall.
Es können bei verschiedenen Verstößen in ein und derselben Angelegenheit – wie beim Verwenden von Daten aus zwei separaten Verzeichnissen – mehrfache Strafen anfallen.
Deshalb empfiehlt sich ganz besonders, vor Unterzeichnung sich bereits der Beratung durch einen Rechtsanwalt zu bedienen. Aber auch dann, wenn der Verstoß dem Grunde nach nicht klar zu erkennen ist, ist ein Fachmann zur Beurteilung gefragt. Ob überhaupt ein schuldhaftes Verhalten im Sinne des Gesetzes vorliegt, muss ebenfalls festgestellt werden.
Zudem ist im jeweiligen Einzelfall unbedingt zu überprüfen, ob eine Unterlassungserklärung zusammen mit der Anerkenntnis einer Vertragsstrafe abgegeben werden muss. Dies ist oft Verhandlungssache, die Kanzleien und Rechtsanwälte für ihre Mandanten regeln.
Eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben?
Im Internetrecht ist so gut wie jede Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe verknüpft. Hier soll erreicht werden, dass der Erklärung Nachdruck verliehen wird und weitere Verstöße gegen den Abmahnungsgrund künftig nicht mehr stattfinden.
Wird dennoch vom Fehlverhalten nicht Abstand genommen, wird die vereinbarte Strafe fällig. Bevor Betroffene die Erklärung unterschreiben, sollte diese also modifiziert werden.
Nicht nur die Höhe der Vertragsstrafe kann angepasst werden, auch die einzelnen Formulierungen sollten unter die Lupe genommen werden. Manch eine Unterlassungserklärung ermöglicht es Abmahnanwälten, auch vergangene Urheberrechtsverletzungen rückwirkend zu ahnden.
Weiterführende Muster zu Vertragsstrafen im Internetrecht
Vertragsstrafe verfassen: Auf die Formulierung kommt es an
Damit aber die Forderung nach Erbringung der Vertragsstrafe nicht ins Leere läuft, bedarf die Modifizierung einer bestimmten Vertragsform. Es ist nicht zulässig, allgemeine Formulierungen zu verwenden. Die Gründe, die zur Strafe führen, müssen explizit benannt werden. Ferner sind die Vertragspartner zu benennen. Unterschrift sowie Nennung des Ortes und des Datums sind ebenfalls zwingend vorgeschrieben.
Im Arbeitsrecht besteht aber eine Ausnahme: Vertragsstrafen können bereits in einen Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Selbstverständlich kann dies aber bei Bedarf auch im Nachgang in einer gesonderten Vereinbarung rechtssicher gehandhabt werden.
Muster einer Vertragsstrafe zum Download
Nachstehend finden Sie ein Muster über mögliche strafbewährte Vertragspunkte im Arbeitsrecht.
Vertragsstrafe (Muster)
Zwischen der Firma … im Nachstehenden Arbeitgeber gennant
und
Frau/Herrn … im Nachstehenden Arbeitnehmer genannt
werden für nachfolgend näher bezeichnete Fälle Vertragsstrafen vereinbart, deren Höhe jeweils in den einzelnen Paragraphen explizit beziffert ist.Frau/Herr … ist in unserem Unternehmen mit Wirkung vom … als … beschäftigt. Die Vereinbarung der Vertragsstrafe gilt für den gesamten Beschäftigungsraum und für zwei Jahre darüber hinaus.
§ 1 Vertragsstrafe wegen vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach der Probezeit
a) Beendet der Arbeitnehmer nach der Probezeit das Beschäftigungsverhältnis, ohne sich an gesetzliche oder im Arbeitsvertrag abweichend aufgeführte Kündigungsfristen zu halten, wird eine Vertragsstrafe vom einem Bruttomonatsgehalt vereinbart.
b) Diese Vertragsstrafe tritt auch für den Fall in Kraft, dass eine fristlose arbeitgeberseitige Kündigung, die durch einen groben Verstoß des Arbeitnehmers erforderlich wird, ausgesprochen werden muss.
§ 2 Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle Betriebs- und Geschäftsvorgänge, insbesondere über Geheimnisse in der Produktion, absolute Verschwiegenheit zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus. Für jeden einzelnen Fall des Verstoßes gilt eine Vertragsstrafe von einem Bruttomonatsgehalt.
§ 3 Wettbewerbsverbot und nachvertragliches Wettbewerbsverbot
a) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, für die Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnisse sowie für die Fortdauer von zwei Jahren nach Beendigung dessen in keinem zum Arbeitgeber in Wettbewerb stehenden Unternehmen tätig zu sein oder ein solches zu gründen oder sich daran zu beteiligen.
b) Verstößt der Mitarbeiter gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot, so gilt für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 3.000 Euro. Sollten Verstöße wiederholt werden, so kann die Vertragsstrafe für jeden Vorfall bzw. laufenden Monat erneut eingefordert werden.
Ort, Datum
Unterschrift Arbeitgeber
Unterschrift Arbeitnehmer
⇒ Muster für eine Vertragsstrafe im Arbeitsrecht (.doc)
⇒ Muster für eine Vertragsstrafe im Arbeitsrecht (.pdf)
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