Auch Mieter dürfen eine Abmahnung an ihren Vermieter aussprechen
Jeder hat schon davon gehört: Mieter verstoßen durch ungewünschtes Verhalten gegen Auflagen, die im Mietvertrag festgelegt sind. Hausbesitzer reagieren dann häufig mit Abmahnungen, wenn mündliche Ermahnungen erfolglos bleiben. Dieses Vorgehen ist im Mietrecht durchaus üblich und hat vor Gericht bestand, wenn entsprechende Gründe vorliegen.
Viele wissen jedoch gar nicht, dass es auch möglich ist, dass Mietparteien ihre Vermieter abmahnen. Denn auch diejenigen, welche Wohnungen vermieten, müssen sich an bestimmte Auflagen und Pflichten halten. Der vorliegende Ratgeber hält die wichtigsten Infos zur Abmahnung für den Vermieter bereit. Ein Muster dazu kann im DOC- und PDF-Format heruntergeladen werden.
Inhalt
Die Abmahnung des Vermieters bedingt Pflichtverletzungen
Wie bereits erwähnt, sind nicht nur Mieter zur Einhaltung von vertraglichen Pflichten angehalten. Eine Abmahnung ist beim Vermieter ebenso gerechtfertigt, wenn dieser auch nach mehreren Ermahnungen nicht die Aufgaben erfüllt, zu denen er sich vertraglich bereit erklärt hat.
Um zu verdeutlichen, in welchen Fällen eine Abmahnung für den Vermieter gerechtfertigt ist, werden im Folgenden Pflichten genannt, an die diese sich halten müssen.
Kommt es vermehrt zu Verstößen gegen diese und es tritt auch nach Fristsetzungen und weiteren Abmahnungen keine Besserung ein, können Mietparteien den oben genannten drastischen Schritt in Einzelfällen wagen.
- Instandhaltungen und Reparaturen: Hier ist auch entscheidend, welche Leistungen im Mietvertrag festgehalten sind. Grundsätzlich gilt jedoch, dass ernsthafte Schäden an essentiellen Dingen, wie beispielsweise der Toilette, vom Vermieter behoben werden müssen. Fließt monatelang kein Wasser, ist eine Abmahnung für den Vermieter sinnvoll, wenn dieser nicht für Besserung sorgt.
- Wartung der Heizung: In den Wintermonaten, in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 30. April, sind Vermieter angehalten dafür zu sorgen, dass in den Mieträumen eine Temperatur von 20 Grad herrscht. Fällt die Raumtemperatur dauerhaft unter diese Grenze, ist ebenfalls eine Abmahnung für den Vermieter denkbar. Auch hier muss er jedoch innerhalb einer gesetzten Frist die Chance auf Ausbesserung erhalten.
Zur Abmahnung für den Vermieter ein Muster herunterladen
Im Folgenden können Sie zur Abmahnung für den Vermieter ein Muster herunterladen. Dieses dient jedoch nur Ihrer Orientierung und sollte nicht ohne Modifikationen übernommen werden.
[Name und Adresse vom Mieter]
[Name und Adresse vom Vermieter]
[Ort], [Datum des Schreibens]
Betreff: Abmahnung wegen dauerhaftem Heizungsausfall ohne Besserung in Sicht
Sehr geehre(r) Herr/Frau Mustervermieter,
alle Mietparteien haben Sie bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass die Mindesttemperatur in den Mieträumen in der Winterzeit nicht wie vorgeschrieben eingehalten wird. Trotz mehrerer Ermahnungen kam es innerhalb von sechs Wochen zu keiner Besserung. Die Thermometer in den Räumlichkeiten des Mietshauses erreichen kaum 17 Grad. Da Sie sich weigern, die Missstände auszubessern, sehen wir uns zu diesem rechtlichen Schritt gezwungen.
Sie werden hiermit abgemahnt.
Abermals fordern wir Sie dazu auf, Ihren Pflichten als Vermieter nachzukommen und dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebene Mindesttemperatur von 20 Grad wieder erreicht wird. Andernfalls sehen wir uns zu weiteren Schritten gezwungen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift des Mieters]
Jetzt zur Abmahnung für den Vermieter ein Muster herunterladen!
Muster zur Abmahnung für den Vermieter (.doc) Muster zur Abmahnung für den Vermieter (.pdf)
Sunny meint
6. Juli 2024 at 3:39
Lol, vollkommen unsinnig diese Möglichkeit… Zumeist wenden Vermieter Pflichtverletzungen und unfaires Verhalten als Druckmittel an und da kommt es ihnen sehr gelegen, daß die Abmahnungen lediglich zur Berechtigung der eigenen fristlosen Kündigung führen… Sehr praktisch.
Besser wäre eine „Felsburger Tabelle“ für Vermieter, daß die Abmahnung zu Punkten führte und sie nach und nach ihre Vermieterlizenz verlören. Alternativ Eigenkündigung fristlos.
Annika meint
12. Februar 2024 at 11:50
Ein Freund von mir, der Anwalt für Mietrecht ist, hat mich auch darauf hingewiesen, dass ich meinen Vermieter abmahnen darf. Ich renne meinem Vermieter schon seit 2 Monaten hinterher, wegen Reparaturarbeiten an unserer Heizung. Wahrscheinlich haben sie dort vor meinem Einzug die Instandhaltung auch vernachlässigt. Ich werde einen Brief mithilfe der Doc-Vorlage schicken. [Link von der Redaktion entfernt]
Maria meint
20. November 2023 at 13:48
Ich finde es gerechtfertigt, Abmahnungen zu bekommen, wenn man das Gebäude herunterkommen lässt. Vermietung ist viel Arbeit und da ist es gut, wenn man sich Unterstützung holt und die immobilienverwaltung von einem Unternehmen machen lässt. Dann kann man alles ImBlick behalten. [Link entfernt]
Nora meint
7. Mai 2021 at 22:05
Bei uns ist nun schon seit einer Weile die Heizung kaputt und wir haben unseren Vermieter diesbezüglich mehrfach kontaktiert, jedoch hat er sich nicht um die Reparatur gekümmert. Danke für den Hinweis, dass wir als Mieter sogar rechtens unseren Vermieter verwarnen können. Ich wusste noch gar nicht, dass bei zu vielen Abmahnungen ohne Wirkung sogar eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich ist. Am besten sprechen wir mal mit einem Anwalt für Mietrecht.
Oliver meint
12. November 2020 at 14:44
Danke für den Beitrag.
Mich würde nun einmal interessieren, welches die „weiteren Schritte“ sind, die eine oder mehrere Abmahnungen an den Vermieter nach sich ziehen würden.
Vermieter können ja nach der 2. Abmahnung z.B. fristlos kündigen soweit ich weiß.
Aber Mieter? Z. B. bei mehrmaligem unangekündigtem Betreten des Mietgrundstückes?
Mietminderung? Oder kann man letztendlich nur fristlos kündigen und umziehen?
abmahnung.org meint
13. November 2020 at 15:17
Hallo Oliver,
zu den weiteren Konsequenzen können eine Mietminderung oder schlussendlich eine Kündigung zählen.
Ihr Team von abmahnung.org
Sam Li meint
21. September 2020 at 22:52
Das sind sehr hilfreiche Infos! Den Artikel werde ich auf jeden Fall an meine Freundin weiterleiten. Sie wird das sicherlich auch sehr interessant finden, da sie sich auch in der Freizeit sehr für das Thema Anwalt für Mietrecht interessiert.
Markus meint
19. Dezember 2019 at 10:36
Ich wusste nicht, dass Vermieter auch Abmahnungen von den Mietern bekommen können. Ich habe öfters beim Eigentümer beschwert, dass meine Wohnung in Winter nicht genug warm ist. Jetzt lese ich, dass der Vermieter dafür sorgen muss, dass eine Temperatur von 20 Grad herrscht. Ich werde mich sofort mit einem Anwalt für Mietrecht in Verbinden setzen und beraten lassen. Vielen Dank für den Beitrag!
Florentin meint
10. April 2019 at 12:52
Vielen Dank für den informativen und nützlichen Beitrag! Schon 3 Woche seit mein Elektroherd nicht funktioniert und kriege ich bis heute keine Rückmeldung von dem Vermieter. Ich habe gedacht, dass der Herd kaputt ist, aber gestern funktioniert auch der Kühlschrank nicht mehr. Ich denke, dass es Elektro-Störungen gibt und Elektro-Störungdienst angerufen werden soll.
Hanna meint
27. März 2019 at 10:23
Danke für den Beitrag zur Abmahnung an den Vermieter. Meine Tante hat sich mal einen Anwalt für Mietrecht genommen, weil der Vermieter sich nicht um die Instandhaltung des Hauses und der Wohnung gekümmert hat. Beispielsweise war die Heizung wochenlang nicht funktionstüchtig. Gut zu wissen, dass es die Pflicht vom Vermieter ist, die Raumtemperatur auf 20 Grad zu halten.
Miriam meint
11. Juni 2018 at 13:00
Danke für die guten Tipps zum Mieterschutz. Bekannte hat schon einmal Schimmel in der Wohnung. Durch den Gang zum Mieterbund konnten Sie sie sich zu passenden Maßnahmen beraten lassen.
Mia meint
1. Juni 2018 at 13:38
Danke für die guten Tipps zur Rechtsberatung und Vermieter. Sicher gibt es aber auch die gleiche Möglichkeit für Vermieter, wenn sie mit den Abmahnungen von den Mietern konfrontiert werden. So muss ein Bekannter neulich aus diesem Grund den Service bei einem Anwalt in Anspruch nehmen.
Julius meint
12. März 2018 at 9:38
Hallo
super Tipps! Diese Thematik ist sehr wichtig. Bei solchen Fragen sollte man sich am besten an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden.