Filesharing über Usenext von Tangysoft oder anderen Anbietern
Um im sogenannten Usenet (User Network, deutsch: Benutzer-Netzwerk) unterwegs zu sein, benötigen Nutzer spezielle Programme. Die Auswahl dieser auch als Client bezeichneter Software ist vielfältig. Einer der bekanntesten ist der Usenext-Client, den Tangysoft, aber auch andere Anbieter in unterschiedlichen Varianten zur Verfügung stellen.
Nutzer können im Usenet nicht nur in den sogenannten „Newsgroups“ Nachrichten tauschen, denn inzwischen hat sich dieses Netzwerk auch zu einer guten Möglichkeit zum Weitergeben von Daten und Dateien entwickelt. Wie beim Usenext-Client ein Download funktioniert, was beim Filesharing im Usenet zu beachten ist und ob Nutzer mit einer Abmahnung rechnen müssen, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
FAQ: Usenext-Client
Mit dem Usenext-Client, einer Art Filesharing-Programm, wird der Zugang zum Usenet ermöglicht. Nutzer erhalten Zugriff auf die Inhalte im Netzwerk und können selbst Daten tauschen. Der Usenext-Client wird auch als Newsreader bezeichnet, da über ihn der Zugang zu den Newsgroups möglich ist.
Neben den Tauschen und Beantworten von Nachrichten bzw. Artikeln ist mit dieser Usenet-Software auch das Teilen von Dateien jeglicher Art möglich. In diesem Sinn kann auch ein Filesharing von E-Books, Musik und Filmen erfolgen.
Teilen Nutzer unberechtigterweise Inhalte und begehen somit eine Urheberrechtsverletzungen, kann das eine Abmahnung wegen Filesharing sowie Schadensersatzforderungen zur Folge haben.
Inhalt
Usenext: Ein Download via Client
Die Usenext-Client-Software (ob Tangysoft oder ein anderer Anbieter) verschafft Nutzern Zugang zu den Inhalten im Usenet. Ohne einen installierten Client können Rechner nicht auf die Server des Netzwerkes zugreifen. Ist die Software auf dem Computer oder dem mobilen Endgerät vorhanden, kann das Netzwerk nach gewünschten Inhalten durchsucht werden.
Das Usenet diente ursprünglich dazu, Nachrichten (News) zu suchen und zu verbreiten. Daher wird auch der Usenext-Client als Newsreader bezeichnet, auch wenn heute alle Arten von Daten über die Server geteilt werden. Der Unterschied zum www ist, dass die Server im Usenet nicht zentral zusammenhängen. Der Austausch erfolgt meist durch Verbindungen zwischen einzelnen Servern, welche dann die Inhalte wiederum an andere weitergeben.
Der Usenext-Client ist für Mac, Windows und für einige mobile Betriebssysteme in der Regel kostenlos verfügbar. Am bekanntesten ist die Variante des Anbieters Tangysoft. Die neueste Usenext-Software von Tangysoft läuft unter Windows 10, Mac und verschiedenen Linux-Versionen. Der Client ist nicht zu verwechseln mit dem von UseNeXT der Aviteo Ltd. In beiden Fällen handelt es sich um eine Software für das Usenet, allerdings mit unterschiedlichem Aufbau.
Über das Programm Usenext (Tangysoft) erfolgt ein Download über die Suchmaske sowie über abonnierte Newsgroups. Die gesuchten Dateien werden auf den Servern im Netzwerk, auf denen sie vorhanden sind, in Einzelteilen heruntergeladen. Der Usenext-Client setzte diese Teile dann zur Gesamtdatei zusammen.
Bei Tangysoft nutzt der Usenext bei einem Download folgendes Vorgehen:
- Suche der Inhalte über die Suchmaske oder in Newsgroup
- Auswahl der Datei durch Nutzer
- Herunterladen der Datei in Einzelteilen von Servern
- Zusammensetzen der Einzelteile durch den Usenext-Client
Kann der Usenext-Client eine Abmahnung zur Folge haben?
Wie auch im ganz „normalen“ Internet gilt im Usenet, dass dies kein rechtsfreier Raum ist. Begehen Nutzer eine Urheberrechtsverletzung, indem sie Inhalte teilen, an denen sie nicht die Rechte besitzen, kann das Folgen haben. Grundsätzlich ist die Nutzung vom Usenext-Tangysoft-Client legal, sofern Nutzer darauf achten, wie sie diesen verwenden.
Laden Sie geschützte Inhalte herunter und bieten sie diese über die Server anderen Nutzern im Usenet an, ist eine Abmahnung nicht ausgeschlossen. Es kann schwierig sein, die Daten der Nutzer ausfindig zu machen, das bedeutet jedoch nicht, dass es nicht geschieht. Erhalten Sie ein Abmahnschreiben mit einer Unterlassungserklärung und Schadensersatzforderungen, sollten Sie dieses nicht ignorieren und einen Anwalt konsultieren.
Kommentar hinterlassen