FAQ: Urheberrecht
Im Prinzip handelt es sich beim Urheberrecht um ein Schutzrecht für immaterielle Güter. Es umfasst Rechte an Werken, die persönlich-geistige Schöpfung entstehen, dazu gehören auch Urheberpersönlichkeitsrecht und die Verwertungsrechte. Die rechtliche Grundlage bildet das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Mehr dazu erfahren Sie hier.
Im Grunde gilt das Urheberrecht für jeden. Jede Missachtung der Rechte stellt dann eine Urheberrechtsverletzung dar, welche abgemahnt werden kann.
Ja, auch im Internet ist das Urheberrecht zu beachten. Betreiben Sie beispielsweise illegales Filesharing, kann das eine Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung sowie Schadensersatzforderungen zur Folge haben.
Was genau beschreibt das Urheberrecht?
Laut Definition ist das Urheberrecht ein Teil des juristischen Sammelbegriffs „geistiges Eigentum“. Es handelt sich dabei also um ein Schutzrecht für immaterielle Güter. Der Urheberrechtsschutz erstreckt sich dabei auf Werke, welche durch eine persönlich-geistige Schöpfung entstanden sind und über ein gewisses Maß an Individualität sowie Kreativität verfügen.
Als Grundlage für die juristische Beziehung zwischen Urheber und Werk gilt dabei das Urheberrechtsgesetz (UrhG) in Deutschland. Dieses soll zum einen einen Schutz gegen Verletzungen des Urheberrechts bieten, enthält es doch die gesetzliche Grundlage für eine Abmahnung. Zum anderen soll es auch eine angemessene Vergütung bei einer Verwertung gewährleisten.
Doch was heißt eigentlich „urheberrechtlich geschützt“? Müssen Sie dafür das Urheberrecht anmelden? Und wie lange besteht der Schutz des Urheberrechts? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in diesem Ratgeber.
Inhalt
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Dauer des Urheberrechts Urheberrecht für Bilder Urheberrechtsverletzung Filesharing: UrheberrechtsverletzungWas ist das Urheberrecht?
Durch das Urheberrecht erhält der Schöpfer eines Werkes verschiedene Rechte. Dabei handelt es sich insbesondere um das Urheberpersönlichkeitsrecht und die Verwertungsrechte. Es ist nicht möglich, diese Rechte sowie das gesamte Urheberrecht zu übertragen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Urheber über die Möglichkeiten der Nutzung seiner Schöpfung bestimmen kann.
Dank des Urheberpersönlichkeitsrechts kann dieser entscheiden, wann sein Werk erstmals für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Darüber hinaus sichert das Recht die Anerkennung der Urheberschaft und schützt vor einer möglichen Entstellung bzw. Beeinträchtigung.
Zentraler Gedanke hinter den Verwertungsrechten ist hingegen die wirtschaftliche Nutzung der urheberrechtlich geschützten Schöpfung. Zu den Formen der Verwertung zählen dabei unter anderem die Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung oder Aufführung. Dem Urheber steht es dabei frei, welche Form er wählt. Ist es ihm nicht möglich, die Rechte selbst auszuschöpfen, kann er Dritten das Recht zur Verwertung einräumen. Ihm wird dann gemäß Urheberrecht ein Nutzungsrecht erteilt. Dies geht häufig mit der Zahlung einer entsprechenden Gebühr einher.
Urheberrecht und die Dauer des Schutzes: Das Urheberrecht gilt ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Schöpfung und bedarf keiner Anmeldung. Der Schutz tritt somit automatisch in Kraft. Die Schutzdauer ist allerdings begrenzt und von der Lebensdauer des Urhebers abhängig. Denn das Urheberrecht erlischt nach 70 Jahren post mortem.
Was bedeutet das Urheberrecht im Internet?
Das Urheberrecht sowie das Urhebergesetz haben grundsätzlich auch im Internet bestand. Daher müssen Sie beim Filesharing auch mit urheberrechtlichen Sanktionen – wie einer Abmahnung samt Unterlassungserklärung – rechnen. In diesem Fall kann es sich nämlich um eine Urheberrechtsverletzung aufgrund einer widerrechtlichen Vervielfältigung handeln. Denn gemäß Urheberrecht bedarf eine solche Form der Verwertung des Einverständnisses des Urhebers, welches in der Regel nicht vorliegt.
Da das Internet den Zugriff auf Inhalte aus der ganzen Welt ermöglicht, kann dies dazu führen, dass Sie beim Filesharing von einem Bild, Film oder Musik gegen deutsches und internationales Urheberrecht verstoßen. Denn schon Art. 27 § 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt:
Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
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