Rechte schützen mit der Unterlassungsklage
Das deutsche Recht bietet jedem Bürger verschiedenste Möglichkeiten an, bei Verletzung seiner Rechte durch eine Anklage vor Gericht die Initiative zu ergreifen. Eine Möglichkeit, die eigenen Rechte zu schützen, bietet die sogenannte Unterlassungsklage.
Diese soll erzielen, dass die angeklagten Personen rechtsverletzende Handlung nicht mehr ausführen – diese also unterlassen.
Erfahren Sie im FOlgenden, wann eine Unterlassungsklage möglich ist und welche Bedingungen dabei gelten.
Inhalt
Spezifische Ratgeber zur Unterlassung
Kurz und knapp: Ablauf einer Unterlassungsklage
Ein bekanntes Beispiel für eine Unterlassungsklage ist im Zuge von Filesharing aufzufinden. Einer Abmahnung aufgrund Filesharing fügen die Rechtevertreter eine Unterlassungserklärung bei; der Beschuldigte soll diese dann ausgefüllt zurückschicken und sich somit verpflichten, den Regelverstoß einer Urheberrechtsverletzung nicht erneut zu begehen. So soll zunächst eine außergerichtliche Einingung erreicht werden.
Erst wenn der Abgemahnte nicht auf die Forderungen eingeht, kommt es zum Gerichtsverfahren, bei dem die Unterlassungsklage durch das Gericht bestätigt wird, sofern die notwendigen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Um dies zu ermitteln, prüft das Gericht, ob die Ansprüche des Klägers gerechtfertigt sind. Wer die Ansprüche, die sich aus einer Unterlassungserklärung ergeben, für unangemessen hält, sollte die Unterlassungserklärung nicht ohne genaue Prüfung – am besten durch einen Rechtsanwalt – unterschreiben.
Ansonsten wird ein Regelverstoß immense Konsequenzen nach sich ziehen, die in ihrer Verhältnismäßigkeit nicht angemessen sind. So kann bei einem Filesharing-Verfahren einer Unterlassungsklage, die bei einem erneuten Verstoß 10.000 Euro Schadensersatz fordert, kaum stattgegeben werden.
Verschiedene Arten der Unterlassungsklage
Man unterscheidet die vorbeugende Unterlassungsklage und die reguläre Unterlassungsklage. Während bei letzterem als Grund für die Anfertigung einer Unterlassungsklage eine bereits begangene Regelverletzung besteht, die beispielsweise durch eine Abmahnung angemahnt wurde, ist dies bei ersterem nicht der Fall. Die beiden Formen der Unterlassungsklage haben jedoch gemeinsam, dass der Kläger hier eine künftig entstehende Beeinträchtigung verhindern möchte, indem er einen Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung stellt, die ihn bei zukünftigen Regelverletzungen begünstigt und sein Recht schützt.
Die vorbeugende Unterlassungsklage
Die vorbeugende Unterlassungsklage gehört, genau wie eine reguläre Unterlassungsklage, in das Rechtsgebiet der Leistungsklage. Damit gemeint ist, dass der Unterlassungsanspruch dahingehend gesichert werden soll, dass bei einer Missachtung der getroffenen Auflagen eine Strafzahlung fällig wird.
Die vorbeugende Unterlassungsklage kann nur in Ausnahmefällen verhängt werden und ist keinesfalls ein häufig angewendetes Rechtsmittel. Wenn der Beschuldigte bislang keine relevante Regelverletzung begangen hat, aber trotzdem der Verdacht besteht, dass dies bald der Fall sein wird, kann durch eine vorbeugende Unterlassungsklage die zukünftig vermutete Regelverletzung durch den Rechteinhaber mit einer drohenden Strafzahlung versehen werden.
Unterlassungsklagen in den Medien
Aufgrund der gestiegenen Anzahl der Fälle von Filesharing wurde die Unterlassungsklage in den letzten Jahren einem größeren Publikum bekannt. Auch der Streit des Videoportals YouTube mit der GEMA hat die rechtlichen Formalien rund um die Unterlassungsklage populärer gemacht: Hier wehrte sich die GEMA gegenüber YouTube, in dem sie an den Internetkonzern eine Unterlassungsklage stellte, gegen den Sperrhinweis bei in Deutschland nicht verfügbaren Videos: Dieser würde Stimmung gegen die GEMA machen, da er diese für die Sperrungen verantwortlich machte, und sei deswegen nicht zu dulden.
In den Medien liest man außerdem hin und wieder über Unterlassungsklagen gegen Zeitungen, die beispielsweise falsche Informationen über Prominente verbreitet haben. Mit einer Unterlassungsklage wird diese Praxis reglementiert; die Zeitungen löschen die betreffenden Artikel aus den Archiven und werden zukünftig die falschen Behauptungen nicht mehr verbreiten, da ihnen sonst aufgrund der Unterlassungsklage empfindliche Strafzahlungen drohen. Durch diese Vorkehrung können Persönlichkeitsrechte geschützt werden. Die Voraussetzungen für eine Unterlassungsklage bestehen zunächst darin, dass die Rechte eines Rechteinhabers verletzt wurden, und dass der Beklagte vorher bereits abgemahnt wurde, sich aber nicht außergerichtlich auf einen Unterlassungsanspruch einlassen wollte.
Antrag auf Unterlassungsklage
Auch Privatleute können von einer Unterlassungsklage Gebrauch machen, denn sie kann in verschiedenen Fällen als Rechtsmittel verwendet werden. Einen Antrag auf Unterlassungsklage kann jeder stellen, der eine rechtswidrige Beeinträchtigung erfahren hat. Konkret sind für eine solche Klage viele Einsatzmöglichkeiten denkbar, bei den der Betroffene eine Unterlassungsklage stellen kann; hier nur einige Beispiele:
- Beleidigung
- Rufschädigung
- Stalking
- Urheberrechtsverletzungen
- Markenrechtsverletzungen
- Ruhestörung
- Zustellung unerwünschter Werbung
Unterlassungsklage: Voraussetzungen
Wird jemand z.B. regelmäßig durch eine Person beleidigt und möchte diesem ein Ende setzen, kann er eine Unterlassungsklage vor Gericht einreichen. Wird dieser stattgegeben, so kann er relativ unbürokratisch eine vorher festgelegte Schadensersatz-Summe fordern, sofern er von der angeklagen Person erneut beleidigt wurde.
Handelt es sich bei der Unterlassungsklage um Strafforderungen bis zu 5000 Euro, so können Sie den Fall selbstständig und auch ohne einen Anwalt einreichen, und zwar beim entsprechendem Amtsgericht am Wohnsitz des Beklagten. Liegt der Streitwert höher, müssen Sie sich an das Landesgericht wenden. Hierfür müssen Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.
Unterlassungsklage und einstweilige Verfügung
Mit einer Unterlassungsklage versucht der Kläger, einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Im Unterschied zu einer einstweiligen Verfügung wird die gerichtliche Verhandlung zu einem Unterlassungsanspruch nicht im Eilverfahren ausgeübt, dafür dürfen aber auch länger zurückliegende Regelverletzungen zur Verhandlung gebracht werden.
Eine einstweilige Verfügung zeichnet sich durch die unmittelbare Bearbeitung des Falls sowie tendenziell niedrigere Kosten des Verfahrens aus. Allerdings ist eine einstweilige Verfügung auch – wie der Name schon sagt – nur einen begrenzten und eher kurzen Zeitraum gültig, bevor sie durch eine Unterlassungsklage gestützt werden sollte. Je nach Einzelfall bietet sich die Kombination einer Unterlassungsklage mit einer einstweiligen Verfügung an. So ist zum einen der unmittelbare und kurzfristige Schutz des Opfers, als auch die langfristige Gewährung seiner Schutzbedürfnisse gewährleistet.
Der Unterlassungsanspruch ist lebenslang gültig. Kommt es zu einem erneuten Regelverstoß, auf den Unterlassungsanspruch besteht, muss der Schuldige dem Kläger die Schadensersatzsumme überweisen.
Bestandteile einer Unterlassungsklage
Eine Unterlassungsklage besteht grundsätzlich aus zwei Komponenten.
- Beschreibung: Zunächst wird das Verhalten, welches der Angeklagte zukünftig unterlassen soll, beschrieben. Dies muss möglichst konkret und genau geschehen und selbstverständlich sind hierfür auch Beweise, gegebenenfalls durch Zeugen, die eidesstattliche Versicherungen beifügen, erforderlich. Das angemahnte Vergehen muss weitreichend genug sein, so dass bei der Wiederholung auch tatsächlich der Schadensersatz entrichtet werden muss; gleichzeitig sollte man sich hüten, es zu weitreichend zu formulieren, denn dann wird dem Antrag auf Unterlassungsklage vor Gericht nicht stattgegeben.
- Unterlassung: Dem Antrag auf Unterlassung ist eine drohende Strafzahlung beigefügt. Die Summe wird im Vorfeld festgelegt und lässt sich nicht mehr ändern; hierfür müsste ein neuer Antrag für eine Unterlassungsklage stellt werden.
Der Kläger legt in seiner Unterlassungsklage die Höhe der Strafzahlung fest. Diese sollte zwar empfindlich ausfallen, damit sie eine Warnfunktion hat, darf aber nicht unangemessen sein. Sind die Kosten unangemessen hoch, können sie gerichtlich angefochten werden, oder aber die Unterlassungsklage wird von vornherein abgewiesen.
Eine pauschale Empfehlung bezüglich der Höhe der Strafzahlungen kann nicht erteilt werden, denn sie hängt immer vom Einzelfall ab und kann durchaus mehrere tausend Euro betragen. Um eine angemessene Summe zu ermitteln, kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll sein.
Kosten bei einer Unterlassungsklage
Wer selbst in die Situation gerät, eine Unterlassungsklage aufzusetzen, macht sich sicher im Vorfeld Gedanken über die entstehenden Kosten. Tatsächlich muss aber der Gegner für die Unterlassungsklage-Kosten aufkommen, sofern er den Prozess verliert. Es ist also sinnvoll, bereits vor der Gerichtsverhandlung die Prognosen für den Ausgang des Verfahrens zu ermitteln. Ein Anwalt kann hier die entsprechende Vorbereitungsarbeit leisten, verursacht aber ebenfalls zusätzliche Kosten, die jedoch durch die Schadensersatzsumme wieder gedeckt werden können.
Eine Unterlassungsklage wird im Idealfall außergerichtlich verhandelt. Der Kläger muss den Angeklagten zunächst förmlich anschreiben und auf seine Regelverletzung aufmerksam machen. Dies geschieht durch eine Abmahnung, der eine Unterlassungserklärung beigefügt ist. Es steht dem Beschuldigten frei, diese freiwillig zu unterzeichen – tut er dies nicht, kann ein Rechtsanwalt oder der Rechtehaber selbst Antrag auf Unterlassungsklage stellen; der Fall kommt also vor Gericht, und erst wenn dies stattfand, fallen Gerichtskosten an.
Unterlassungsklage: Die Kosten trägt der Angeklagte
Die Unterlassungsklagen-Kosten sind auch davon abhängig, ob ein Kläger ein privates Verfahren oder ein gewerbliches Verfahren eröffnet. Bei einem privaten Verfahren, das beispielsweise eine Beleidigung zum Gegenstand hat, fallen die Kosten für die Klage sowohl für den Anwalt als auch für das Gericht niedriger aus, als bei einem Verfahren, in dem gewerbliche Interessen eine Rolle spielen. Also beispielsweise von Rechtehinhabern, die sich vor weiteren Verletzungen ihrer Urheberrechte schützen wollen.
Insgesamt entstehen bei einem Verfahren von Privatklägern Kosten um die 1000 Euro, wobei das Gericht um die 300 Euro Gerichtskosten verlangt, für welche nach geltendem Recht in Deutschland der Verlierer des Prozesses aufkommen muss.
Im Falle einer Gerichtsverhandlung kann der Geschädigte seine Anwaltskosten ebenfalls unter dem Posten der Schadensersatzforderung subsumieren – und erhält so sämtliche Auslagen für die Anzeige zurück.
Um eine Unterlassungsklage einzureichen, benötigen Sie nicht unbedingt einen Anwalt, sofern der Streitwert weniger als 5000 Euro beträgt, was aber bei den allermeisten „privaten“ Fällen der Fall sein dürfte. Sie können mithilfe eines Unterlassungsklage-Musters einen Antrag auf die Unterlassungsklage stellen und diesen am Amtsgericht einreichen – ein Anwalt ist nicht notwendig.
Beachten Sie aber, dass formale Fehler die Unterlassungsklage hinfällig machen können und somit das Verfahren verzögern. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, zumindest eine anwaltliche Beratung vor dem Versand der Unterlassungsklage in Anspruch zu nehmen. Auch wenn eine Unterlassungsklage einem Muster folgt, sind keine zwei Fälle identisch, und präzise und passgenaue Formulierungen für den individuellen Fall sind notwendig, so dass die Unterlassungsklage erfolgreich abgewickelt werden kann. Gerade die Beschreibung des zu unterlassenden Verhaltens erfordert präzise angewandte juristische Formulierungen.
Tobias meint
24. Mai 2020 at 15:10
Ich lebe seit 2005 getrennt von meiner langjährigen Lebensgefährtin. Wir haben einen gemeinsamen unehelichen Sohn, seit 2017 aber das gemeinsame vollständige Sorgerecht für Sebastian.
Leider erlebe ich aus der Entfernung – ich lebe in Freiburg, Mutter und Kind in Hannover – immer wieder das Einmischen einer Nachbarin. Dies geht soweit, dass sie den Jugendschutz aushebelt, Entscheidungen trifft und massiv gegen Mutter und mich integriert, wiederholt das Kind insbesondere gegen mich ausspielt. Dies eskalierte zwischenzeitlich darin, das mir von dieser Nachbarin ein sexueller Missbrauch gegenüber der Mutter unterstellt wurde.
Ich würde gerne im Interesse des Kindeswohls der Nachbarin dieses Tun im Rahmen einer Unterlassungserklärung verbieten. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob dies von Privatperson zu Privatperson so möglich ist..
abmahnung.org meint
29. Mai 2020 at 14:51
Hallo Tobias,
wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Oliver meint
2. Februar 2020 at 15:47
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin geschieden und konnte meine Kinder seit über zehn Jahren nicht sehen, da sie von der Mutter manipuliert werden.
Trotzdem habe ich immer versucht den Unterhalt für die Kinder auftzubringen.
Das gelang mir aber nicht immer, da ich mich schwer tat wieder auf die Beine zu kommen.
Meine Söhne sind jetzt 15 und 18 und ich vermisse sie immer noch sehr.
Jetzt habe ich endlich wieder eine gute Arbeit und schon droht meine Frau eine Gehaltspfändung an.
Ich habe wirklich Angst, dass meine ex Frau oder das Jugendamt meinen neuen Arbeitgeber kontaktieren und mir dieser Versuch, wieder ein Teil der Gesellschaft zu werden, auch wieder zerstört wird.
Kann ich etwas dagegen tun, ev. mit einer Unterlassungsklage?
Das Jugendamt will 420,- € für meinen 15 jährigen Sohn. Ich schaffe aber nur 350,- €, wegen weiteren Schulden die ich aus der Ehe immer noch abbezahle.
Vielen Dank für Ihre Antwort und Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver
abmahnung.org meint
20. Februar 2020 at 15:35
Hallo Oliver,
welche rechtlichen Möglichkeiten Sie in diesem Fall haben, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
C meint
28. Dezember 2019 at 10:30
Hallo, mein Ex-Freund versuchte kürzlich schon zum 3. mal innerhalb 2 Jahren Kontakt zu mir aufzunehmen, obwohl ich ihn überall blockiert habe und auch mündlich in einer Sprachnachricht darauf hingewiesen habe mich nicht mehr zu belästigen.
Ein halbes Jahr nach der Trennung stand er plötzlich vor meiner Tür, wir haben geredet und sind dann nach 1-2 Monaten wieder unterschiedliche Wege gegangen, da ich gemerkt habe, dass er nur Aufmerksamkeit möchte und nichts verändert hat, ich habe ihn überall blockiert. Währenddessen zog er um.
Letztes Jahr hat er sich einen neuen Facebook Account gemacht um mir eine Nachricht zu schicken (er besitzt seinen Hauptaccount auch noch, es war also um die Blockade zu umgehen) und behauptet ich hätte ihn angeschrieben, woraufhin ich ihm die Sprachnachricht hab zukommen lassen, die besagt er soll es unterlassen, ich habe ihn nicht mehr kontaktiert und er meinte daraufhin „es war ein Versehen, die Person die ihm etwas gesendet hätte, hätte nur den gleichen Namen“, einen Beweis dafür habe ich nicht gesehen, nur eine bereits gelöschte Nachricht.
Vor ein paar Tagen, pünktlich ein Jahr später… hat er einfach einer fremden Person meine Nummer gegeben und diese hat mich auf Whatsapp angeschrieben…
Die Nachricht liest:
„Hey, ich bin ein Freund von [Ex-Freund], er fragt ob du folgende Gegenstände gegen einen Kaffee mit ihm eintauschen würdest (läuft jetzt überall much da du ihn anscheinend überall blockiert hast XD)“
Im Anhang ist ein Foto eines Objektes welches mir gehört und welches er angeblich zufällig genau jetzt gefunden haben will um sich mit mir auf einen Kaffee zu treffen.
Ich habe ihn letztes Jahr sehr SEHR deutlich wissen lassen, dass ich nicht mehr belästigt werden möchte, ihn nicht sehen und hören möchte und falls wir uns unter irgendwelchen Umständen zufällig auf der Straße treffen sollten, dann soll er mich bitte nicht ansprechen und so tun als kenne er mich nicht. Ich habe auch noch die Sprachnachricht + ein paar Screenshots zu dem anderen Fall letztes Jahr. Ich habe ihn aus guten Gründen blockiert, schon vor 2 Jahren, Ausnahme war vor einem Jahr, als er mich angeschrieben hat auf Facebook und ich ihm meine Sprachnachricht auf Whatsapp gesendet habe, danach war er sofort wieder blockiert. Kann ich einklagen, dass ich nicht mehr kontaktiert werden darf?
abmahnung.org meint
8. Januar 2020 at 16:06
Hallo C,
welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
Jasi meint
17. November 2019 at 1:09
Hallo ich habe ein Problem ich habe die beste Freundin meiner Tochter in die Obhut nahme des Jugendamtes übergeben. Das sie mir erzählt hat und auch ihre blaue Flecken und Narben gezeigt hat und daraus kam das die Mutter sie daheim schlägt hand/Faust und anderen Gegenständen. Mein Problem ist das die Mutter jetzt zum Anwalt ist und mir eine unterlassung zu kommen hat lassen für meine komplette Familie. Jetzt ist es aber so das meine Tochter und sie in eine Klasse gehen mein Sohn mit in deren qlicke ist.
Was kann ich tun? Und ist der Brief vom Anwalt rechtens wenn temporär das aufenthaltbestimmungsrecht bei Jugendamt liegt und auf dem schreiben nicht der richtige Nachnahme steht und Adresse. Und dann steht da noch meine 13 Jährige Tochter obwohl sie erst 12 ist? Ist das alles rechtens?
abmahnung.org meint
29. November 2019 at 16:48
Hallo Jasi,
wenden Sie sich für eine Einschätzung ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Janine meint
14. Oktober 2019 at 15:09
Hallo und einen wunderschönen guten Tag, wie geht es Ihnen und Ihrer Familie und Ihren Freunden heute 🙂?
Ich wende mich verzweifelt an Sie, da alles was ich bisher unternommen habe, dazu gehören auch seitens von mir angebotene klärungsggespräche etliche polizeiliche Einsätze, anzeigen und Rechtsanwalt, usw, leider nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben und alles nur noch schlimmer wurde!
Ich werde, seit meinem Einzug im Mai 2014 hier in meiner Wohnung, von meiner Nachbarin Frau [Name von der Redaktion entfernt] und von den Hausmeister Herr [Name von der Redaktion entfernt], permanent bedroht, belästigt, gestalkt, mit Lärm belästigt und mir werden Dinge in die Schuhe geschoben, die ich nicht gesagt und getan habe, es wird üble Nachrede, Verleumdung, Rufmord, Mobbing, Intrigen und vieles mehr, ohne ersichtlichen Grund, gegen mich gestartet! Dabei werden auch völlig unschuldige Personen, wie meine Freunde und co mit reingezogen! Es ist mittlerweile schon so schlimm, daß ich dadurch körperlich, psychisch und allgemein Gesundheitlich sowie finanziell komplett krank geworden bin und Angst um mein Leben, um meine Existenz und vor allem meine Gesundheit habe, da auch körperliche Angriffe auf mich mittlerweile Alltag sind! Aufgrund dass ich psychisch krank bin, glaubt mir hier natürlich niemand und die Verwaltung tut ebenso, trotz etlichen Hinweisen meinerseits per Mail, nichts! Ganz im Gegenteil, diese unterstützen die noch! Ich bin aufgrund von Krankheit und Gesundheitlichen Gründen und Problemen nur bedingt bzw mittlerweile gar nicht mehr arbeitsfähig und bin auf die staatliche Unterstützung in form von Alg 2 angewiesen, sodass mir die Möglichkeiten dagegen vorzugehen, nur begrenzt bzw kaum möglich sind! Der bisherige Schaden, der mir dadurch zugefügt wurde, ist definitiv nicht mehr rückgängig zu machen! Ich habe Angst und Panik und traue mich kaum noch vor der Tür!
Mit freundlichen Grüßen
Janine
abmahnung.org meint
17. Oktober 2019 at 15:35
Hallo Janine,
eine Beratung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten ist unter anderem beim Mieterbund möglich. Uns ist eine kostenlose Rechtsberatung nicht gestattet.
Ihr Team von abmahnung.org
N.Schulz meint
19. September 2019 at 16:33
Ich war Mitarbeiterin in einem Pflegedienst und habe dort über Jahre den Bereitschaftsdienst gemacht und ein Fahrtenbuch schlecht geführt. In den Fahrtenbuch mit Spalte Firma Kunde habe ich den Fahrer des Pkw eingetragen.
Von meiner Ex Chefin werde ich jetzt der Straftäter Schaft uhrkundenfälschung bezichtigt obwohl es die Jahre geduldet wurde das ich das Auto nutze auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit. Jetzt erscheinen bei Facebook solche Kommentare meiner Ex Chefin. Kann ich eine Unterlassungsklage starten.
abmahnung.org meint
25. September 2019 at 8:42
Hallo N.Schulz,
welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen keine Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
Hemmerde meint
16. September 2019 at 21:30
Mein „Kollege“ (wir teilen nur die Räume, arbeiten sonst selbstständig)schikaniert mich seit langem. Dabei hat er immer wieder meine Sekretärin in den Konflikt hineingezogen. Trotz mehrfacher Abmahnungen von mir (nicht über Gericht) hat er es nicht unterlassen. Sie hat schließlich gekündigt, weil ihr diese Situation zu belastend war. Nun habe ich eine neue Sekretärin, die ich -wiederum -über viele Wochen und Monate einarbeiten musste. Noch vor Antritt ihrer STelle hatte ich das Verbot ihm gegenüber, meine Sekretärin anzusprechen (außer Guten TAg/auf Wiedersehen), erneuert. Nun hat er es wieder getan.
Behnisch meint
8. September 2019 at 9:22
Guten Morgen, die Mutter von mein Stiefsohn versucht mich soweit zubringen das ich fassung verliere und macht mich einfach nur noch fertig mit ihren geschreibe und generve! 04.17 hatte sie das letzte mal Umgang mit ihren Sohn 5 gehabt! Er lebt seitdem er 4 Monate alt ist bei seinen Papa also meinen neuen Partner! Sie macht und lässt heimlich Bilder von Ihn machen sodass sie es bei WhatsApp in Ihren Status machen kann und schreibt immer wieder Dinge dazu, das sie ihn liebt und alles! Dabei kennt sie Ihn kein Stück mehr! Ich bin mit meiner Kraft und Nerven schon ziemlich am Ende! Sie und ich waren mal beste Freundinnen!
Ekrem meint
15. April 2019 at 1:42
Hallo, ich hatte eine Affäre mit einer Frau. Nachdem ich die Affäre beendet habe, stellt die Frau all meine, an Sie geschriebenen Whatsapp Nachrichten, öffentlich in ihrem Instagramprofil. Bei den Nachrichten sind meine Profilbilder entweder gar nicht oder leicht verfälscht, so dass jemand, der mich kennt, mich leicht erkennen würde.
Des weiteren macht diese Veröffentlichungen meine Ehefrau psysisch fertig. Auf meine Aufforderungen, diese Nachrichten zu entfernen reagiert die Dame nicht.
Kann ich bei Gericht ein Unterlassungsverfahren anstreben?
abmahnung.org meint
18. April 2019 at 15:33
Hallo Ekrem,
welche rechtlichen Schritte in diesem Fall am sinnvollsten sind, sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
Schmidt meint
12. April 2019 at 8:03
Moin moin,
Ich bekomme seit über einem Jahr mindestens monatlich, im Durchschnitt würde ich sagen alle drei Wochen, ungerechtfertigte Zahlungsaufforderungen von einem Inkassounternehmen,- obwohl ich denen mitgeteilt habe das ich zahlungsunwillig bin weil die Forderung ungerechtfertigt ist.
Ab wann beginnt Stalking. Diese Schreiben kosten mich Zeit und regen mich auf. Kann man da was machen?
abmahnung.org meint
12. April 2019 at 15:50
Hallo Schmidt,
mit diesem Anliegen sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
Patrizia meint
13. Februar 2019 at 21:23
Hallo,
mein Ex-Partner erzählt Lügen über mich. Hätte schon vor dem Ende unserer Beziehung eine Affäre mit meinem jetzigen Partner gehabt. Dies ist aber nicht korrekt. Er stelle sich als den armen Verlierer hin. Dabei hat er mich in der Beziehung geschlagen, psychisch unter Druck gesetzt, gestalkt und missachtet.
Jetzt taucht er immer wieder auf und macht bei meinen Bekannten einen auf gut Freund und armer Verlierer. Kommt dann lächelnd zu mir und spricht dann ganz leise persönliche Bedrohungen aus. Er will mein Leben zerstören und mich fertig machen, keiner wird mehr zu mir stehen,…
Kann ich hier eine Unterlassungsklage einreichen? Und kann ich auch erwirken, das er sich mir nicht mehr nähern darf?
Danke für Ihre Antwort.
abmahnung.org meint
15. Februar 2019 at 17:12
Hallo Patrizia,
welche rechtlichen Schritte Sie einleiten können, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
Samantha H. meint
29. Januar 2019 at 21:39
Hallo…
Ich habe mal eine Frage,
Ich habe ein Problem mit einer Nachbarin aus dem EG (wohne in einem Mietshaus) Sie meint ständig ich gehe zu laut ins Bett. Ich Frage mich wie die Dame mich hören will über ihr ist noch eine Wohnung dazwischen und diese ist bewohnt. Beschwerde bei meiner Vermietung ergab das mein Vermieter darüber lacht und sagt das kann garnicht sein . Es gab vor kurzem wieder einen Angriff immer in der gleichen Sache nur das diesmal meine Mutter sich das Ganze anhören durfte. Die besagte Dame steht sogar Nachts um 0:20 Uhr vor meiner Tür und lauscht ob sie etwas hört und ob sie Licht im Flur sieht Meine Familie weiß schon nicht mehr weiter. Heute um 19:20 Uhr stand die Dame wieder vor meiner Tür der diesmalige Wortlaut war :„ Sie wissen warum oh Klingel ? Ich sagte darauf hin nein.Sie meinte Ich würde zu laut ins Bett gehen daraufhin erwiederte ich ihr dass das garnicht sein könne weil unter mir noch eine Wohnung dazwischen liegt die bewohnt ist darauf hin meinte Sie ja dann rufe ich jetzt.ich schnitt ihr daraufhin das Wort ab und meinte ja das rufen Sie die Polizie und gehen zum Vermieter der wird sie auslachen und knallte Ihr die Tür vor der Nase zu. Jetzt möchte ich gerne wissen ob ich eine Einweilge Anordung nach § 123 VwGO oder eine Unterlassung erreichen könnte
abmahnung.org meint
30. Januar 2019 at 15:35
Hallo Samantha,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Mietrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
Natalie meint
9. November 2018 at 9:51
Hallo…
ich habe mal eine Frage,
ich habe ein Freundin gehabt mit der ich jetzt ziemlich zerstritten bin…sie hat viel gelogen…geklaut…eine Schwangerschaft in Holland abgebrochen…dann habe ich mich von ihr angewandt…und natürlich habe ich darüber mit einer sehr guten Freundin gesprochen…jetzt droht die mir mit einer Unterlassungsklage…kommt sie damit durch…?
abmahnung.org meint
9. November 2018 at 17:29
Hallo Natalie,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Daniela meint
30. Oktober 2018 at 11:44
Hallo,
Ich habe ein massives Problem mit der Exfreundin meines Mannes. Sie haben eine Tochter gemiensam, zwischen uns läuft es gut, die kleine mag mich und ich mag sie. Würde es da nicht die Mutter geben die ständig gegen mich schießt. Sie beleigt mich, taucht auf meiner Arbeitsstelle auf und stellt mich dort bloß, schickt ihre gesamte Familie vorbei um Unfug zu betreiben und ruft ständig meinen Mann an und redet schlecht über mich. Was kann ich dagegen unternehmen?
abmahnung.org meint
31. Oktober 2018 at 16:53
Hallo Daniela,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Jessica meint
25. Oktober 2018 at 13:53
Hallo, mein Nachbar hat drei überwachungskameras an sein Haus angebracht. Zwei Filmen öffentlichen Bereich (Straßen, öffentliche parkplätze) inklusive meiner Einfahrt und die dritte Kamera ist auf seinen aber auch auf meinen Garten gerichtet. Habe schon mit ihm darüber gesprochen weil es mich und andere Nachbarn stört aber er sagte nur „ wenn das jemanden nicht gefällt kann er mich ja anzeigen“ Sind Vorraussetzungen für eine Anzeige oder eine Unterlassungsklage gegeben?
Vielen Dank
abmahnung.org meint
31. Oktober 2018 at 16:51
Hallo Jessica,
eine Einschätzung ist uns nicht möglich, da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen. Wenden Sie sich daher ggf. an die Polizei oder einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Bruno meint
1. August 2018 at 8:46
Hallo ich bin Eigentümer in einer Eigentumswohnanlage. Zur terminlichen Regelung der beschlossenen Außenarbeiten/rausstellen der Mülltonnen wird ein Plan mit Name und Zeitraum im öffentlichen Teil des Hauses ausgehangen. Bis hierher ist dagegen meinerseits nichts einzuwenden. Nun kam es in den letzten Jahren vor das neben meines Namens Bemerkungen von einem Eigentümer gemacht wurden, wie Haken, Fragezeichen, wann, ha ha ha und anderes. Ich habe in einer Eigentümerversammlung darauf hingewiesen und darum gebeten das zu unterlassen. 8 Wochen war Ruhe jetzt fängt es wieder an. Jeder Eigentümer, Mieter, Besucher, Firma usw. bekommt hier einen Eindruck, als ob ich mich nicht diesen Arbeiten ordnungsgemäß stelle, was nicht der Fall ist. Sind die Voraussetzungen für eine Unterlassungsklage gegeben?.
Vielen Dank
Bruno
abmahnung.org meint
6. August 2018 at 9:17
Hallo Bruno,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich daher für eine Einscchätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Laura meint
22. Juli 2018 at 14:55
Hallo,
Ich habe seit Jahren Probleme mit einer Person mit ihr ich auch davor im Jugendhilfezentrum war.
Es geht schon ungefähr 3 bis 4 Jahre so.
Die beleidigt mich schon sexuell und macht mich fertig.
Die Betreuer sagten immer das ich sie eine rein hauen soll weil die das verdient hätte, tat ich aber nie….
Nicht nur das sie redet in der Stadt hier wo ich wohne schlecht über mich.
Und jetzt habe ich folgende Probleme.
Ich bin vom Heim ausgezogen und habe eine gesetzliche Betreuerin aber die die mich jetzt schikaniert wohnt drei Häuser weiter vom mir und immer wenn ich an der Bushaltestelle stehe und die da ist brüllt mich Beleidigungen die ich meiner Meinung inakzeptabel sind und sie versucht es auch so das es keiner mitbekommt.
Sie ist auch sag mal so nicht in der Lage mit Konflikten auseinander zusetzen weil sie halt wie soll ich sagen eine Art aggressive Ader hat und es immer macht.
Die geht auch in eine Schule für geistige psysische Kinder und Jugendliche die damit Probleme haben.
Ich berücksichtige das sehr oft aber sie macht immer weiter und war mir trotz am überlegen ob ich zur Polizei gehen sollte oder zum Amtsgericht.
Wäre die Unterlassungsklage das richtige?
Trotz ihre geistige körperliche Lage?
Brauche ich dazu eine Anwältin?
Leider bekomme ich keine Informationen wer ihre gesetzliche Betreuerin ist.
Aber ich werde auf jedenfall mit meiner gesetzliche Betreuerin darüber sprechen am Dienstag.
ich würde mich auf ein Ratschlag oder Antwort freuen.
LG laura
abmahnung.org meint
23. Juli 2018 at 9:45
Hallo Laura,
leider sind wir nicht befugt, eine rechtliche Beratung zu geben. Sie wären daher am besten bei einem Anwalt beraten, der Sie umfassend unterstützen kann und Ihnen helfen kann, Ihre Rechte durchzusetzen.
Abmahnung.org
BJ meint
10. Juli 2018 at 8:45
Ich habe auf Arbeit Probleme mit einer Arbeitskollegin, ich kürze sie mal mit B. ab.
Am Anfang haben wir uns prima verstanden, doch seit Dezember ist der Wurm drin.
Wir haben einen Beschwerdebriefkasten, dieser wird oft und viel genutzt. Details aus unserer Schicht landeten beim Abteilungsleiter unter anderem auch das 2 Damen auf der Damentoilette heimlich rauchten. Man fragte sich wer der Maulwurf ist, da ich Pflegefall zu Hause hatte, interessierte mich das nicht wirklich und hielt mich raus.
Es machte nach ein paar Tagen die Runde das ich dieser Maulwurf bin, leider erfuhr ich dies als letztes.
B. kam auf mich zu und horschte mich aus, ich dachte sie kam als Freundin. Leider war dies nicht der Fall, sie erzählte alles weiter, sodass ich zu 90% sicher war, das sie dieses Gerücht in Umlauf brachte, obwohl sie es abstritt. Sie erzählte mir auch das sie beim Rauchen erwischt wurde, sie bekam eine Abmahnung, auch das wäre ich gewesen. Nur das sie es selbst in der Raucherecke zugegeben hatte. Mein Meister bzw Abteilungsleiter konnten mir nicht helfen, beruhigt sich irgendwann. Nachdem es schlimmer wurde, sprach mein Meister mit ihr, sie soll vor ihrer eigenen Haustür kehren und damit aufhören alles weiterzutragen, dann war Ruhe.
Im April wurde sie wieder beim Rauchen erwischt, dumm von ihr, sie hat eine Leiharbeiterin gefragt ob sie mit Rauchen geht. Obwohl sie im März Arbeitsvertrag unterschrieb und bereits eine Abmahnung hatte. Wir dürfen bei uns nur in der Pause rauchen, z.b. in der Mittagschicht müssen wir 5 Stunden durcharbeiten und dann haben wir erst Pause. Irgendwann ist das dann beim Meister gelandet, ich wurde dafür verantwortlich gemacht und ich wurde wieder überall schlecht gemacht. Im Mai stellte sich raus, das B. in beiden Fällen der Auslöser für die Behauptungen war, ich sie zur Rede gestellt, stimmt nicht, sie suchte einen anderen Schuldigen.
Da ich im Juni ebenfalls Arbeitsvertrag unterschrieb, lies ich mir meinen schon vor Monaten geplanten Urlaub vom grossen Chef absegnen und fuhr 3 Wochen in Urlaub. Leider kam das bei meinen Kollegen die im März unterschrieben nicht so gut an und promt machte es in meiner Abwesenheit bereits die Runde. B. hat bereits nach 7 Tagen sich darüber aufgeregt das es unfähr den anderen gegenüber ist, das ich solange Urlaub bekommen habe. Wir bekommen Urlaub in der Probezeit und obwohl es genehmigt wurde, wird so ein Drama draus gemacht. Eine Kollegin von mir fing ebenfalls im April an, war eine Woche da und fuhr 17 Tage nach Thailand. Da sagt auch keiner was oder verbreitet darüber ein Gerücht.
Könnte ich gegen B. eine Unterlassungsklage machen?
Weil ich habe irgendwann keine Nerven mehr dazu, ich mache meine Arbeit und will nicht mit so einer rumärgern, nur weil sie der Meinung ist mir zu Schaden. Ich erzähle auch nichts über sie und möchte das sie es auch nicht tut.
abmahnung.org meint
16. Juli 2018 at 12:24
Hallo BJ,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen und deshalb keine Aussage dazu machen können, ob eine Unterlassungsklage hier sinnvoll ist. Allgemein raten wir Ihnen aber das Gespräch mit der Kollegin und dem Chef zu suchen.
Abmahnung.org
Kathleen meint
22. Juni 2018 at 11:10
Habe einen Brief von mein Exmann seinen Anwalt bekommen ich soll bis zum 30.6 eine Unterschrift leisten Unterlassung Erklärung wegen Beleidigung wenn ich es nicht mache will er mich vor Gericht ziehen ich wollte fragen ob er das darf ich hab ein Jahr kein Kontakt mehr zu mein Exmann
abmahnung.org meint
28. Juni 2018 at 14:00
Hallo Kathleen,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine Rechtsberatung zu geben. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Ela meint
6. Mai 2018 at 23:04
Hallo,
eine benachbart lebende Person beleidigt mich und belauscht meine Gespräche, wenn ich mich im Garten aufhalte. Als ich noch minderjährig war (sie ist ca. 50 Jahre) hat sie mich schon öfter beleidigt („Geh weg du hässliches Vieh“) und fängt damit immer wieder an, wenn ich beruflichen Erfolg habe. Die Personen machen ferner eine starke Lärmbelästigung, die ich mittlerweile aus Furcht vor neuen Beleidigungen seit ca. 5 Jahren kommentarlos ertrage und dann eben stillschweigend das Feld räume. Demnach biete ich keinen Grund für Beleidigungen. Aktuell habe ich wieder ein wichtiges berufliches Ziel erreicht, was die Person durch Belauschung mitbekommen hat. Seitdem muss ich nur mit einem Buch in der Hand den Garten betreten, um beleidigt zu werden („widerliche Alte“ usw). Welchen Erfolg habe ich mit einer Unterlassungsklage wenn mir höchtens ein naher Angehöriger als Zeuge zur Verfügung steht und sich die Person meist im Beisein anderer Personen, die offen zugeben vor Gericht lügen zu wollen, befindet, wenn sie wieder mit den unschönen Äußerungen loslegt?
abmahnung.org meint
11. Mai 2018 at 10:04
Hallo Ela,
welche Chancen eine Unterlassungsklage hat, vermögen wir nicht zu beurteilen. Bitte lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten.
Ihr Team von abmahnung.org
Jules meint
28. April 2018 at 20:59
Mein Mann hat mich vor 1,5 Jahren betrogen. Mit seiner Arbeitskollegin und Erzieherin im Kindergarten unserer Tochter. Sie hat auch einen Partner.
Die zwei hatten 2 Monate eine Affäre.
Sie wusste natürlich von mir, unseren Kindern usw.
Als es raus kam, habe ich es auch ihrem Partner erzählt, der mir bis heute nicht glaubt.
So, nicht mal ein Jahr später habe ich sie bei uns im Dorf im Supermarkt getroffen und rausgefunden das sie nun bei uns auf der Ecke wohnt. Vorher hat sie viel weiter weg gewohnt!
Ich hab begegne ihr also öfters… wenn sie mich oder meine Freundinnen sieht, lächelt sie ganz süffisant, zwinkert auch mal – es macht den Eindruck als würde es ihr richtig Spaß machen vor meiner Nase rumzulaufen.
Ich habe sie bis heute nicht angesprochen..Damals bekam sie von mir nur einen Anruf und eine SMS..-dennoch möchte ich das es endlich aufhört. Ich hatte sehr lange unter der Affäre zu leiden.
Ich kann ihr ja nicht verbieten im selben Supermarkt einzukaufen, auch wenn es zig andere gibt aber nun gut.
Ich fühle mich belästigt.
Ihr Verhalten macht mir Angst. Ich empfinde es als wirklich gestört, sich der Frau der ehemaligen Affäre SO zu nähern.. oder etwa nicht? Habt ihr eine Idee wie ich mich verhalten soll?
Ich habe sie nicht angesprochen, weil ich ihr nicht über den Weg traue und ich denke das sie das auch bezwecken will, das es ihr gefällt das es mir nah geht bzw mich stört.
abmahnung.org meint
11. Mai 2018 at 9:35
Hallo Jules,
wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Der kann prüfen, ob das Verhalten der Frau rechtliche Schritte begründet.
Ihr Team von abmahnung.org
Sven meint
19. März 2018 at 17:56
Eine nahmenhafte Bank in Deutschland hat mir wiederholt eine Kreditabsage wegen schlechter Schufa geschickt, ohne dass ich jemals einen Kredit beantragt habe. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass ein Kredithändler, welchen ich nicht kenne, diese Kreditanfrage in meinem Namen getätigt hätte. Eine schriftliche Erlaubnis der Schufaabfrage liegt der Bank zumindest nicht von mir vor. Die Datensätze die die Bank von mir hat enthalten Fehler, die auf Spamanrufe mit gespooften Rufnummern zurückzuverfolgen sind. Nach erfolgloser Abmahnung stellt sich die Frage nach Unterlassungsklage. Frage ist nur, ob es sich hier um wettberwerbsrechtliche, datenschutzrechtliche oder andere Störungen handelt und diese zusammen in einer Unterlassungsklage einzubringen sind. Wo finde ich eine ähnliche Musterklage?
abmahnung.org meint
5. April 2018 at 11:39
Hallo Sven,
eine Rechtsberatung dürfen wir leider nicht anbieten. Mit einer Musterklage, die Ihrem Fall entspricht, können wir deshalb auch nicht dienen. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Ulrike meint
19. Dezember 2017 at 16:40
Meine Tochter hatte vor 2 Jahren einen Schlaganfall und ist seitdem zu 60% behindert.
Dadurch musste Ihre alte Wohnung aufgeben und ist in ein behindertengerechtes Reihenhaus gezogen. Das Problem: Meine Tochter hat eine Nachbarin mit zuerst 5 Hunden auf 67 Quadratmeter, nach mehrmaliger Beschwerde bei der Genossenschaft nurmehr 3 Hunde. Die Hunde beginnen um 6:30 morgens zu bellen und zu heulen! Meine Tochter wird täglich aus dem Schlaf gerissen und kann sich keinen Tag ausruhen. Wir haben mehrmals ein Gespräch mit der Nachbarin gesucht, aber leider ohne Erfolg! Die Genossenschaft hat die Nachbarin schon mehrmals angeschrieben! Aus Trotz verursacht die Nachbarin durch lautes Zuschlagen der Türen usw. noch mehr Lärm. Meine Tochter ist schon ganz verzweifelt und wir wissen nicht mehr was wir tun können! Kann man hier eine Unterlassungsklage einreichen?
abmahnung.org meint
8. Januar 2018 at 12:34
Hallo Ulrike,
welches rechtliche Vorgehen hier das Richtige ist, kann und darf nur ein Rechtsanwalt beurteilen. Wir sind zu einer solchen Rechtsberatung nicht befugt. Zum Nachweis einer solch umfangreichen Lärmbelästigung empfiehlt es sich jedoch, ein detailliertes Lärmprotokoll zu führen.
Abmahnung.org
Piassek meint
2. November 2017 at 14:39
Mein Ex- Lebenspartner und Kindsvater unserer gemeinsamen Tochter, behauptete gegenüber dritten (der Hausbank, teilen der Verwandtschaft), das es nicht sein Kind sei und ich es ihm untergejubelt hätten und zum anderen das ich ihn aus der Wohnung geworfen hätten. Beides ist unwahr, er ist natürlich der Vater des Kindes und er selbst ist nach einer Rehabilitation nicht mehr nach Hause zurück gekehrt sondern mit einer geliebten wochenlang verschwunden und dann ausgezogen. Kann ich hier einen Strafantrag auf Verleumdung stellen, die Zeugen wären aussagebereit. Als Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen würde ich gerne einen Anwalt beauftragen und PKH beantragen ist dies möglich bei einem solchen Verfahren.
abmahnung.org meint
6. November 2017 at 12:09
Hallo Piassek,
Sie können sich auch in diesem Fall natürlich von einem versierten Anwalt beraten lassen. Dieser kann alle möglichen rechtlichen Schritte für Sie einleiten.
Abmahnung.org
Sebastian meint
28. September 2017 at 17:00
Guten Tag,
Seit ca 5 Jahren wohnen wir nun hier in der Wohnung. Seitdem werden ausschließlich unsere Sachen angefasst weggestellt weggeräumt oder anderweitig neu gelagert. Zum Beispiel haben wir einen Trockenraum in diesem ist ein Regal für Wäschekörbe und Klammern des öfteren ist unser Korb umgedreht oder steht auf dem Boden oder sonstiges. Auch bei Wäsche die hängt wird einfach hindurch gegangen und selbst im Winter die Heizung ausgedreht und das Fenster aufgerissen. Letzten Sonntag kam ist nun dazu das Wäsche von der Leine nass abgenommen wurde und einfach in den Wäschekorb gelegt wurde die Person hängte anschließend ihre eigene Wäsche auf. Nach mittlerweile mehrmaligen ansprechen beim Vermieter der mir wiederholt sagte dass er dort nichts machen könnte, muss ich nun wissen was kann ich tun. Ich möchte mich nicht auf das selbe Niveau herablassen und es ihr gleichtun, auf anreden oder ansprechen auf diverse Vorfälle reagiert sie laut aggressiv und des öfteren herablassend als wäre sie die alleinige BewohnerInnen. Auch wenn das für Außenstehende eher lapidar wirkt. Wird ist es für uns langsam unerträglich, es grenzt an Mobbing. Im Winter wasche ich desöfteren Sachen für mein Kind mehrfach weil ich es nicht trocken bekomme und es dadurch wieder stinkt. Und auch wenn ich es nicht nachweisen kann wird ein zerschnittener Pool vor zwei Jahren auch auf das Konto von ihr gehen. Nun meine Frage was kann ich tun?
Eine Unterlassungsklage wirkt auf mich sehr übertrieben was kann ich rechtlich noch tun oder ist das sogar die einzige Möglichkeit die ich habe.
MfG Sebastian
abmahnung.org meint
17. Oktober 2017 at 16:47
Hallo Sebastian,
duldet der Vermieter dieses Verhalten, ist die Lage schwierig. Lassen Sie sich am besten beim Mieterschutzbund oder von einem Anwalt für Mietrecht beraten. Kommt es tatsächlich zu Sachbeschädigungen Ihres Eigentums, können Sie auf jeden Fall rechtliche Schritte einleiten.
Abmahnung.org