Rechte schützen mit der Unterlassungsklage
Das deutsche Recht bietet jedem Bürger verschiedenste Möglichkeiten an, bei Verletzung seiner Rechte durch eine Anklage vor Gericht die Initiative zu ergreifen. Eine Möglichkeit, die eigenen Rechte zu schützen, bietet die sogenannte Unterlassungsklage.
Diese soll erzielen, dass die angeklagten Personen rechtsverletzende Handlung nicht mehr ausführen – diese also unterlassen.
Erfahren Sie im FOlgenden, wann eine Unterlassungsklage möglich ist und welche Bedingungen dabei gelten.
Inhalt
Spezifische Ratgeber zur Unterlassung
Kurz und knapp: Ablauf einer Unterlassungsklage
Ein bekanntes Beispiel für eine Unterlassungsklage ist im Zuge von Filesharing aufzufinden. Einer Abmahnung aufgrund Filesharing fügen die Rechtevertreter eine Unterlassungserklärung bei; der Beschuldigte soll diese dann ausgefüllt zurückschicken und sich somit verpflichten, den Regelverstoß einer Urheberrechtsverletzung nicht erneut zu begehen. So soll zunächst eine außergerichtliche Einingung erreicht werden.
Erst wenn der Abgemahnte nicht auf die Forderungen eingeht, kommt es zum Gerichtsverfahren, bei dem die Unterlassungsklage durch das Gericht bestätigt wird, sofern die notwendigen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Um dies zu ermitteln, prüft das Gericht, ob die Ansprüche des Klägers gerechtfertigt sind. Wer die Ansprüche, die sich aus einer Unterlassungserklärung ergeben, für unangemessen hält, sollte die Unterlassungserklärung nicht ohne genaue Prüfung – am besten durch einen Rechtsanwalt – unterschreiben.
Ansonsten wird ein Regelverstoß immense Konsequenzen nach sich ziehen, die in ihrer Verhältnismäßigkeit nicht angemessen sind. So kann bei einem Filesharing-Verfahren einer Unterlassungsklage, die bei einem erneuten Verstoß 10.000 Euro Schadensersatz fordert, kaum stattgegeben werden.
Verschiedene Arten der Unterlassungsklage
Man unterscheidet die vorbeugende Unterlassungsklage und die reguläre Unterlassungsklage. Während bei letzterem als Grund für die Anfertigung einer Unterlassungsklage eine bereits begangene Regelverletzung besteht, die beispielsweise durch eine Abmahnung angemahnt wurde, ist dies bei ersterem nicht der Fall. Die beiden Formen der Unterlassungsklage haben jedoch gemeinsam, dass der Kläger hier eine künftig entstehende Beeinträchtigung verhindern möchte, indem er einen Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung stellt, die ihn bei zukünftigen Regelverletzungen begünstigt und sein Recht schützt.
Die vorbeugende Unterlassungsklage
Die vorbeugende Unterlassungsklage gehört, genau wie eine reguläre Unterlassungsklage, in das Rechtsgebiet der Leistungsklage. Damit gemeint ist, dass der Unterlassungsanspruch dahingehend gesichert werden soll, dass bei einer Missachtung der getroffenen Auflagen eine Strafzahlung fällig wird.
Die vorbeugende Unterlassungsklage kann nur in Ausnahmefällen verhängt werden und ist keinesfalls ein häufig angewendetes Rechtsmittel. Wenn der Beschuldigte bislang keine relevante Regelverletzung begangen hat, aber trotzdem der Verdacht besteht, dass dies bald der Fall sein wird, kann durch eine vorbeugende Unterlassungsklage die zukünftig vermutete Regelverletzung durch den Rechteinhaber mit einer drohenden Strafzahlung versehen werden.
Unterlassungsklagen in den Medien
Aufgrund der gestiegenen Anzahl der Fälle von Filesharing wurde die Unterlassungsklage in den letzten Jahren einem größeren Publikum bekannt. Auch der Streit des Videoportals YouTube mit der GEMA hat die rechtlichen Formalien rund um die Unterlassungsklage populärer gemacht: Hier wehrte sich die GEMA gegenüber YouTube, in dem sie an den Internetkonzern eine Unterlassungsklage stellte, gegen den Sperrhinweis bei in Deutschland nicht verfügbaren Videos: Dieser würde Stimmung gegen die GEMA machen, da er diese für die Sperrungen verantwortlich machte, und sei deswegen nicht zu dulden.
In den Medien liest man außerdem hin und wieder über Unterlassungsklagen gegen Zeitungen, die beispielsweise falsche Informationen über Prominente verbreitet haben. Mit einer Unterlassungsklage wird diese Praxis reglementiert; die Zeitungen löschen die betreffenden Artikel aus den Archiven und werden zukünftig die falschen Behauptungen nicht mehr verbreiten, da ihnen sonst aufgrund der Unterlassungsklage empfindliche Strafzahlungen drohen. Durch diese Vorkehrung können Persönlichkeitsrechte geschützt werden. Die Voraussetzungen für eine Unterlassungsklage bestehen zunächst darin, dass die Rechte eines Rechteinhabers verletzt wurden, und dass der Beklagte vorher bereits abgemahnt wurde, sich aber nicht außergerichtlich auf einen Unterlassungsanspruch einlassen wollte.
Antrag auf Unterlassungsklage
Auch Privatleute können von einer Unterlassungsklage Gebrauch machen, denn sie kann in verschiedenen Fällen als Rechtsmittel verwendet werden. Einen Antrag auf Unterlassungsklage kann jeder stellen, der eine rechtswidrige Beeinträchtigung erfahren hat. Konkret sind für eine solche Klage viele Einsatzmöglichkeiten denkbar, bei den der Betroffene eine Unterlassungsklage stellen kann; hier nur einige Beispiele:
- Beleidigung
- Rufschädigung
- Stalking
- Urheberrechtsverletzungen
- Markenrechtsverletzungen
- Ruhestörung
- Zustellung unerwünschter Werbung
Unterlassungsklage: Voraussetzungen
Wird jemand z.B. regelmäßig durch eine Person beleidigt und möchte diesem ein Ende setzen, kann er eine Unterlassungsklage vor Gericht einreichen. Wird dieser stattgegeben, so kann er relativ unbürokratisch eine vorher festgelegte Schadensersatz-Summe fordern, sofern er von der angeklagen Person erneut beleidigt wurde.
Handelt es sich bei der Unterlassungsklage um Strafforderungen bis zu 5000 Euro, so können Sie den Fall selbstständig und auch ohne einen Anwalt einreichen, und zwar beim entsprechendem Amtsgericht am Wohnsitz des Beklagten. Liegt der Streitwert höher, müssen Sie sich an das Landesgericht wenden. Hierfür müssen Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.
Unterlassungsklage und einstweilige Verfügung
Mit einer Unterlassungsklage versucht der Kläger, einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Im Unterschied zu einer einstweiligen Verfügung wird die gerichtliche Verhandlung zu einem Unterlassungsanspruch nicht im Eilverfahren ausgeübt, dafür dürfen aber auch länger zurückliegende Regelverletzungen zur Verhandlung gebracht werden.
Eine einstweilige Verfügung zeichnet sich durch die unmittelbare Bearbeitung des Falls sowie tendenziell niedrigere Kosten des Verfahrens aus. Allerdings ist eine einstweilige Verfügung auch – wie der Name schon sagt – nur einen begrenzten und eher kurzen Zeitraum gültig, bevor sie durch eine Unterlassungsklage gestützt werden sollte. Je nach Einzelfall bietet sich die Kombination einer Unterlassungsklage mit einer einstweiligen Verfügung an. So ist zum einen der unmittelbare und kurzfristige Schutz des Opfers, als auch die langfristige Gewährung seiner Schutzbedürfnisse gewährleistet.
Der Unterlassungsanspruch ist lebenslang gültig. Kommt es zu einem erneuten Regelverstoß, auf den Unterlassungsanspruch besteht, muss der Schuldige dem Kläger die Schadensersatzsumme überweisen.
Bestandteile einer Unterlassungsklage
Eine Unterlassungsklage besteht grundsätzlich aus zwei Komponenten.
- Beschreibung: Zunächst wird das Verhalten, welches der Angeklagte zukünftig unterlassen soll, beschrieben. Dies muss möglichst konkret und genau geschehen und selbstverständlich sind hierfür auch Beweise, gegebenenfalls durch Zeugen, die eidesstattliche Versicherungen beifügen, erforderlich. Das angemahnte Vergehen muss weitreichend genug sein, so dass bei der Wiederholung auch tatsächlich der Schadensersatz entrichtet werden muss; gleichzeitig sollte man sich hüten, es zu weitreichend zu formulieren, denn dann wird dem Antrag auf Unterlassungsklage vor Gericht nicht stattgegeben.
- Unterlassung: Dem Antrag auf Unterlassung ist eine drohende Strafzahlung beigefügt. Die Summe wird im Vorfeld festgelegt und lässt sich nicht mehr ändern; hierfür müsste ein neuer Antrag für eine Unterlassungsklage stellt werden.
Der Kläger legt in seiner Unterlassungsklage die Höhe der Strafzahlung fest. Diese sollte zwar empfindlich ausfallen, damit sie eine Warnfunktion hat, darf aber nicht unangemessen sein. Sind die Kosten unangemessen hoch, können sie gerichtlich angefochten werden, oder aber die Unterlassungsklage wird von vornherein abgewiesen.
Eine pauschale Empfehlung bezüglich der Höhe der Strafzahlungen kann nicht erteilt werden, denn sie hängt immer vom Einzelfall ab und kann durchaus mehrere tausend Euro betragen. Um eine angemessene Summe zu ermitteln, kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll sein.
Kosten bei einer Unterlassungsklage
Wer selbst in die Situation gerät, eine Unterlassungsklage aufzusetzen, macht sich sicher im Vorfeld Gedanken über die entstehenden Kosten. Tatsächlich muss aber der Gegner für die Unterlassungsklage-Kosten aufkommen, sofern er den Prozess verliert. Es ist also sinnvoll, bereits vor der Gerichtsverhandlung die Prognosen für den Ausgang des Verfahrens zu ermitteln. Ein Anwalt kann hier die entsprechende Vorbereitungsarbeit leisten, verursacht aber ebenfalls zusätzliche Kosten, die jedoch durch die Schadensersatzsumme wieder gedeckt werden können.
Eine Unterlassungsklage wird im Idealfall außergerichtlich verhandelt. Der Kläger muss den Angeklagten zunächst förmlich anschreiben und auf seine Regelverletzung aufmerksam machen. Dies geschieht durch eine Abmahnung, der eine Unterlassungserklärung beigefügt ist. Es steht dem Beschuldigten frei, diese freiwillig zu unterzeichen – tut er dies nicht, kann ein Rechtsanwalt oder der Rechtehaber selbst Antrag auf Unterlassungsklage stellen; der Fall kommt also vor Gericht, und erst wenn dies stattfand, fallen Gerichtskosten an.
Unterlassungsklage: Die Kosten trägt der Angeklagte
Die Unterlassungsklagen-Kosten sind auch davon abhängig, ob ein Kläger ein privates Verfahren oder ein gewerbliches Verfahren eröffnet. Bei einem privaten Verfahren, das beispielsweise eine Beleidigung zum Gegenstand hat, fallen die Kosten für die Klage sowohl für den Anwalt als auch für das Gericht niedriger aus, als bei einem Verfahren, in dem gewerbliche Interessen eine Rolle spielen. Also beispielsweise von Rechtehinhabern, die sich vor weiteren Verletzungen ihrer Urheberrechte schützen wollen.
Insgesamt entstehen bei einem Verfahren von Privatklägern Kosten um die 1000 Euro, wobei das Gericht um die 300 Euro Gerichtskosten verlangt, für welche nach geltendem Recht in Deutschland der Verlierer des Prozesses aufkommen muss.
Im Falle einer Gerichtsverhandlung kann der Geschädigte seine Anwaltskosten ebenfalls unter dem Posten der Schadensersatzforderung subsumieren – und erhält so sämtliche Auslagen für die Anzeige zurück.
Um eine Unterlassungsklage einzureichen, benötigen Sie nicht unbedingt einen Anwalt, sofern der Streitwert weniger als 5000 Euro beträgt, was aber bei den allermeisten „privaten“ Fällen der Fall sein dürfte. Sie können mithilfe eines Unterlassungsklage-Musters einen Antrag auf die Unterlassungsklage stellen und diesen am Amtsgericht einreichen – ein Anwalt ist nicht notwendig.
Beachten Sie aber, dass formale Fehler die Unterlassungsklage hinfällig machen können und somit das Verfahren verzögern. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, zumindest eine anwaltliche Beratung vor dem Versand der Unterlassungsklage in Anspruch zu nehmen. Auch wenn eine Unterlassungsklage einem Muster folgt, sind keine zwei Fälle identisch, und präzise und passgenaue Formulierungen für den individuellen Fall sind notwendig, so dass die Unterlassungsklage erfolgreich abgewickelt werden kann. Gerade die Beschreibung des zu unterlassenden Verhaltens erfordert präzise angewandte juristische Formulierungen.
Marina meint
1. September 2017 at 21:11
Hallo ich habe einen Brief meines blöden ex Affäre erhalten von Einer Anwältin das ich aufhören soll ihn zu kontaktieren dass Beziehung beendet sei und er kein Kontakt mehr möchte dennoch riefen ich immer mal an oder schriebe sms.
( weil ich nochmal kurz reden wollte alle paar Tage geschrieben oder 1x angerufen seit nur 2 Wochen!weil ich immer wieder frage ob er mich anruft )
mit Erwähnung von Strafbarkeit bei Nachstellung oder Hausfriedensbruch wird ebenfalls hingewiesen. Und für jeden Wiederholungsfall sei sie beauftragt eine unterlassungsverf.zu erwirken
Ist das möglich nur weil ich alle paar Tage schrieb ob wir mal tel, oder alle paar Tage 1mal anrief?
abmahnung.org meint
4. September 2017 at 11:02
Hallo Marina,
rechtliche Schritte gegen Sie sind durchaus möglich, wenn Sie trotz Bitte des Unterlassens weiterhin vermehrt Kontaktversuche unternehmen. Eine Unterlassungsklage ist dabei nicht auszuschließen.
Abmahnung.org
Nanny meint
28. August 2017 at 19:52
Hallo. Ich arbeite im täglichen Kundenverkehr im Jobcenter. Nun werde ich von einem Kunden außerhalb der Arbeitszeit beim Einkaufen immer wieder angesprochen. Gibt es hier eine Möglichkeit?
abmahnung.org meint
4. September 2017 at 10:41
Hallo Nanny,
bitten Sie die Personen darum, Sie außerhalb der Arbeitszeit in Ruhe zu lassen. Erst wenn es danach immer noch zur Nachstellung kommt, sollten Sie rechtliche Schritte erwägen.
Abmahnung.org
Sandra meint
20. August 2017 at 15:43
Hallo, ich habe folgende Frage…
Mehrfamilienhaus, alles Eigentumswohnungen, verschiedene Eigentümer. Ein Mieter verstößt ständig gegen die Hausordnung. Er hat vor einem Jahr die Kündigung bekommen, ist aber nicht ausgezogen. Wie es scheint hat der Vermieter bis heute keine Räumungsklage eingereicht und der Mieter treibt weiter sein Unwesen ohne das was passiert. Kann man eine Unterlassungsklage gegen den Vermieter einreichen damit dieser endlich die Räumungsklage einreicht? Vielen Dank.
abmahnung.org meint
22. August 2017 at 11:38
Hallo Sandra,
ist das Allgemeinwohl nicht gefährdet, können Sie so vermutlich nichts erreichen. Ein Vermieter kann selbst entscheiden, wen er in seinen Behausungen wohnen lässt. Bleibt der Vermieter nach der Kündigung tatenlos, hat er die weitere Nutzung durch den Mieter stillschweigend hingenommen. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Mietrecht beraten.
Abmahnung.org
Claudia meint
15. August 2017 at 16:02
Mein Nachbar hat wiederholt Post in seinem Briefkasten von uns gehabt und diese auch geöffnet. im Anschluss wirft er die bereits geöffneten Briefe zurück in unsern Briefkasten.Ich habe den Nachbarn daraufhin angesprochen, was das soll und ihm gesagt das er dies zu unterlassen hat und ihn aufgefordert vor dem Öffnen der Post die Richtigkeit des Empfängers zu überprüfen. Der hat zugegeben beide Briefe (einen heute und einen vor zwei Wochen) geöffnet zu haben und sagte es sei ihm egal, er werde auch weiterhin die Post einfach öffnen, ohne zuvor zu überprüfen, ob der Brief an ihn gerichtet ist. Angezeigt haben wir den Nachbarn bei der Polizei. Sollte dies erneut vorkommen, hätte eine Unterlassungsklage überhaupt Aussicht auf Erfolg?
abmahnung.org meint
22. August 2017 at 11:19
Hallo Claudia,
lassen Sie sich am besten von einem versierten Rechtsanwalt dazu beraten. Dieser kann Sie auch bei einer möglichen Unterlassungsklage unterstützen.
Abmahnung.org
Martin meint
10. August 2017 at 19:27
Auf einem Bewertungsportal für Anwälte habe ich eine negative Bewertung abgegeben. Bei dem folgenden Wortlaut bin ich mir nicht sicher, ob ich hier dem bewerteten Anwalt Grund für eine Unterlassungsklage biete: „…nun kam eine fette Rechnung, die ich für eine vertane Stunde zahlen musste. Wäre mir peinlich dafür Geld zu verlangen“.
Ich gebe zu dass es vielleicht etwas hart klingt. Die Frage ist sind solche Formulierungen unzulässig?
abmahnung.org meint
14. August 2017 at 11:37
Hallo Martin,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich am besten an einen anderen Rechtsanwalt. Dieser kann Sie dazu beraten.
Abmahnung.org
Jonathan meint
3. August 2017 at 2:51
Meine nachbar hat seine firma bei uns am.mehr Familien haus er belädt regelmäßig laut stark seine LKWs morgens gegen 6uhr und abends teilweise sehr spät (21-22 Uhr ) und blockiert unsere geragen Einfahrt kann ich dagegen eine unterlassungs Klage erwirken? Und wenn nicht was kann man dagegen machen wenn der Vermieter uns nicht wirklich hilft
abmahnung.org meint
7. August 2017 at 12:16
Hallo Jonathan,
eine Unterlassungsklage kann im Falle einer massiven Ruhestörung begründet sein. Ob dieser allerdings im Einzelfall stattgegeben wird, obliegt der gerichtlichen Bewertung des Einzelfalls. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Erfolgsaussichten prüfen zu lassen. Wenden Sie sich ggf. auch an das zuständige Ordnungsamt.
Abmahnung.org
Thomas meint
20. Juni 2017 at 22:00
Hello Zusammen!
Ich habe nun zum zweiten mal einen anonymen Brief mit komischen Behauptungen erhalten!
Ich gehe davon aus, dass es sich beim Verfasser um den Ex-Freund meiner jetzigen Freundin handelt!
Kann man eine Unterlassungsklage gegen eine Person richten, auch wenn man keine Beweise hat … sondern nur Vermutungen?
Vielen Dank für die Info!
abmahnung.org meint
3. Juli 2017 at 10:47
Hallo Thomas,
eine Rechtsberatung dürfen wir leider hier nicht anbieten. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, dieser kann Sie auch bei einer möglichen Unterlassungsklage unterstützen.
Abmahnung.org
Rüdiger meint
20. Juni 2017 at 17:00
Seit knapp einem Jahr haben wir neue Nachbarn im Dorf.
Eingezogen sind sie mit 20 Pferden und 2 Schäferhunden und ein Dutzend Ktzen.
Mittlerweile haben sie durch Nachkommen schon 7 Schäferhunde.
Bis zum heutigen Tag habe ich bzw wir Hausgemeinschaft 5 Personen bereits über
20 Anzeigen an Polizei, Ordnungsamt, Veterinäramt und Bürgermeister wegen
ebensovieler Verletzungen der nächtlichen Ruhestörung durch deren lauthalls
bellenden Hunde erstattet.
Ist eine einstweilige Verfügung mit derhergehender Unterlassungsklage hier möglich.
Alle Anzeigen noch vorhanden.
5 Bewohner können Angabeen bezeugen.
Bin selber zu 70 % Schwerbehindert – Ziehtochter 100 %. – Nächtliche Weckaktionen
wirken sich bereits auf die Gesundheit aus.
abmahnung.org meint
3. Juli 2017 at 10:36
Hallo Rüdiger,
eine Rechtsberatung dürfen wir leider nicht anbieten. Da es sich bereits auf Ihre Gesundheit auswirkt, sollten Sie jedoch nicht untätig bleiben. Wir empfehlen Ihnen, sich mit einem Anwalt für Mietrecht zu besprechen. Dieser kann Sie auch zu einer möglichen Unterlassungsklage beraten.
Abmahnung.org
Sabine meint
17. Juni 2017 at 21:26
Hallo,
die Nachbarn unter uns sind Kettenraucher und versprühen ständig massiv Raumdüfte. Es ist unmöglich, das Fenster zu öffnen und frische Luft in unsere Wohnung zu lassen. Es stinkt rund um die Uhr massiv nach Raumdüften. Auch im Treppenhaus stinkt es mal mehr, mal weniger nach Raumdüften. D.h. die Intensität variiert, ist aber ständig vorhanden. Mein Sohn hat Asthma. Seine Gesundheit wird durch die allergie- und asthmaauslösenden Raumdüfte gefährdet. An manchen Tagen ist der Gestank so massiv, dass selbst mir davon übel wird und ich Kopfschmerzen davon bekomme. Die Vermieterin ist der Meinung, man können nichts dagegen machen. Die Nachbarn sind nicht bereit, das Versprühen der Raumdüfte zu reduzieren.
Können wir Unterlassungsklage einreichen? Brauchen wir einen Gutachter, der die Immission misst?
Danke!
abmahnung.org meint
20. Juni 2017 at 14:08
Hallo Sabine,
wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt für Mietrecht zu wenden. Dieser kann Ihren Fall eingehend prüfen.
Abmahnung.org
Rudi meint
11. Juni 2017 at 21:46
Hallo, ich bin Teileigentümer einer Privatstraße und Pächter eines anderen Eigentümers versperren mir den Zugang. Ich habe sie bereits abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert. Allerdings habe ich keine Unterlassungserklärung zum Unterschreiben beigefügt. Kann ich nun trotzdem U-Klage einreichen, oder ist eine der Unterlassungsaufforderung beigefügte U-Erklärung zwingend Voraussetzung?
Danke für eine rasche und kurze Antwort!
abmahnung.org meint
14. Juni 2017 at 10:53
Hallo Rudi,
lassen sich sich dabei am besten von einem Anwalt für Mietrecht beraten. Dieser unterstützt Sie bei der Unterlassungsklage und setzt, falls nötig, eine Unterlassungserklärung für Sie auf.
Abmahnung.org
Anna meint
26. Mai 2017 at 18:05
Ich werde durch die frau meines Ex Mannes und durch „anonyme Melder bei sämtlichen ämtern (zb Arge) aber auch beim Jugendamt extrem in den Dreck gezogen. Es werden Sachen vorgetragen wie.z.B…die küche sei voller Maden… die kinder gehen im Dreck unter…
Die mutter (also ich) geht anschaffen macht dies in ihrer Wohnung wärend die kinder im Nebenzimmer sind…die jüngste tochter ist sehr Freizügig sitzt breitbeinig ohne hose und Unterhose auf der couch und die Mutter unternimmt nichts….
Und noch anderes.ich bin psychisch krank und das Wissen diese Menschen. Ich verlasse nur für das aller nötigste die Wohnung. Meide es in meinem Dörfchen ein zu kaufen. Fahre extra in die Stadt. Gehe mit den kids dern nicht mehr auf den spielplatz. Absolut nichts machen wir mehr. Ich halte es nicht aus was hier ab geht.
Kann ich da eine Unterlassungsklage einreichen?
Oder was wäre sinnvoller bzw hilfreicher?
Danke im voraus für sachdienliche antworten.
abmahnung.org meint
29. Mai 2017 at 10:31
Hallo Anna,
eine Unterlassungsklage ist in einem solchen Fall durchaus denkbar. Sie sollten sich jedoch zuvor von einem Rechtsanwalt dazu beraten lassen. Dieser ist auch bei der Umsetzung einer Unterlassungsklage eine große Hilfe.
Abmahnung.org
Selene meint
15. Mai 2017 at 16:22
Hallo!
Eine Nachbarin einige Häuser entfernt füttert seit Monaten unsere Katze. Dementsprechend hat unsere Mietze oft keine Ambitionen mehr nach Hause zu kommen. Wir haben die Katze bereits einmal dort abgeholt, sie stritt das Füttern und einsperren aber ab. Kann man hier mit einer Unterlassungsklage Erfolg erzielen?
Vielen Dank!
abmahnung.org meint
22. Mai 2017 at 10:50
Hallo Selene,
reagiert der Nachbar nicht auf Ihre Aufforderungen, können Sie durchaus eine Unterlassungsklage anstreben. Denn hier kommt es sonst zum Eingriff in Ihre Gefühlswelt und Privatsphäre, der so nicht rechtens ist. Wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt. Der kann Sie kompetent beraten.
Abmahnung.org
Selene meint
22. Mai 2017 at 12:43
Herzlichen Dank für Ihre Auskunft!
Stefan meint
5. Mai 2017 at 10:39
Hallo,
ich habe mit meiner Mutterin letzter Zeit ziemliche Unstimmigkeiten. Hierbei geht es um Ihr Verhalten mir und meiner Frau gegenüber.
Dazu ist es berits mehrfach zu Schriftwechsel gekommen.
Einige Male hat mein Bruder darauf hin meiner Frau per SMS und Whatsapp beledigende Text geschrieben. Und das sie meine Mutter aus der Angelegenheit raus halten solle.
Dabei ist es einzig und allein eine Angelegenheit zwischen meiner Mutter und uns.
Kann ich gegen meinen Bruder nun eine Unterlassungsklage einreichen?
Oder welche rechtliche Möglichkeit habe ich, dass ihm dieses beleidigende Verhalten verboten werden kann?
Vielen Dank
abmahnung.org meint
8. Mai 2017 at 10:08
Hallo Stefan,
an sich ist das möglich. Wir können jedoch hier keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt. Dieser kann Sie zur Durchführung der Unterlassungsklage genau beraten.
Abmahnung.org
Johanna meint
27. April 2017 at 20:52
Hallo, wir haben gelesen, dass der Beitragsservice des öffentlichen Bezahlfernsehens die Zahlungspflichtigen als „Kunden“ auf der Webseite anreden. Wir meinen aber, dass die Zahlungspflichtigen keine Kunden sind, weil der sogenannte „Rundfunkbeitrag“ ja keine „freiwillige“ Zahlung / Bestellung / Vereinbarung ist sondern eine Pflichtzahlung. Die Anrede als „Kunde“ betrachten wir als falsch und irreführend.
S. meint
3. April 2017 at 9:33
Guten Tag,
ich bin Eigenümerin einer Erdgeschosswohnung in einem Dreifamilienhaus. Die Eigentümerin über mir schüttelt täglich ihr Bettzeug aus dem Fenster – und regelmäßig Staublappen, Teppiche und andere schmutzige Textilien. Ich habe die Hausverwaltung bereits zweimal per E-Mail gebeten, die übrigen Eigentümer zu informieren, dass sie es unterlassen sollen, ihre dreckigen Textilien (u. a. Teppiche, Decken) aus den Fenstern der oberen Geschosse und vom Balkon auf andere Bewohner herab zu schütteln. Der Dreck (Staub, Fusseln, Haare, …) landet auf meinen Außen-Fensterbrettern, verschmutzt meine Fensterscheiben und gelangt beim Lüften in meine Wohnung.
Leider hat sich an dem Verhalten nichts geändert.
Eine Hausordnung ist gerade noch in Arbeit.
Ich würde die Hausverwaltung noch ein drittes Mal bitten, die Eigentümer bzgl. Unterlassung zu informieren und gleichzeitig darauf hinweisen, dass ich bei Nichtbeachtung Unterlassungsklage einreichen werde.
Ist diese Vorgehensweise korrekt?
Was würden Sie vorschlagen?
Vielen Dank.
abmahnung.org meint
3. April 2017 at 11:03
Hallo S,
es ist prinzipiell richtig, sich mit dem Problem zunächst an die Hausverwaltung zu wenden. Reagiert diese dauerhaft nicht, bleibt nur der Gang zum Anwalt für Mietrecht oder ein Wohnungswechsel.
Abmahnung.org
Christina meint
21. März 2017 at 5:50
Hallo! Ich werde seit einigen Jahren immer wieder von meinem Bruder beim Jugendamt, sozialpsychatrischen Dienst angezeigt, dass ich angeblich unter Sucht- und Psychoproblemen leide, wenn ich innerfamiliär einen Rückzug aus der Familie ansteuere. Beim Jugendamt wurde nach Aufnahme meines Falles, mein Bruder als akut kindeswohlgefährdend für mein Kind eingestuft, aufgrund dieser und einiger weiterer Vorkommnisse. Da ich mich soweit gut abschirmen konnte, lag aber keine Kindeswohlgefährdung vor und die Verwandtschaft verhielt sich in dieser Zeit ruhiger, sodass nun ist die Familienhilfe vom Jugendamt raus ist. Inzwischen hatte ich ein erneutes Anschreiben erhalten, dass ich psychisch wohl krank sei und mir Hilfen angeboten wurde. Ich studiere im ersten Semester Soziale Arbeit und bin Erzieherin und Sozialarbeiterin. Ist diese Sachlage für mein berufliches Weiterkommen eine Gefahr? Was kann ich tun? Auch psychisch nehmen mich diese steten Dramen mit. Am meisten stören mich aber diese Anzeigen an fachliche Stellen und Ämter. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
abmahnung.org meint
27. März 2017 at 12:51
Hallo Christina,
wenden Sie sich an einen Anwalt für Strafrecht, wenn Sie zu Unrecht angezeigt werden. Dieser kann Ihnen helfen, dagegen vorzugehen, sollte ein Verstoß gegen § 164 StGB vorliegen.
Abmahnung.org
Eichhorn meint
14. März 2017 at 18:08
Hallo,
meine Schwester schädigt meinen Ruf , indem sie Falschbehauptungen bei der Abteilung Betreuung des Amtsgerichtes behauptet. Sie hat eine gerichtliche Betreuung für meine Mutter angeregt und hier als Begründung eine falsche Tatsache über mich behauptet.
abmahnung.org meint
20. März 2017 at 11:49
Hallo Eichhorn,
Sie können direkt eine Anzeige aufgeben oder sich an einen versierten Anwalt wenden. Dieser kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Abmahnung.org
Tom meint
9. Februar 2017 at 18:31
Guten Tag!
Ich habe einer Bank untersagt, weiterhin Werbung an mich zu senden. Sie hat dies per email bestätigt.
Nur die Werbung geht munter weiter. Ich möchte jetzt abmahnen.
Wie hoch kann/sollte ich die Strafforderung bei einer Großbank ansetzen?
Vielen Dank.
MfG
abmahnung.org meint
13. Februar 2017 at 9:43
Hallo Tom,
zu Ihrem individuellen Fall können wir Ihnen leider keine genauen Zahlen nennen. Wenden Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt.
Abmahnung.org
Johanna K. meint
28. Januar 2017 at 13:36
Hallo,
ich werde seit der Trennung im Dezember letzten Jahres von meinem Freund und seiner Familie ständig belästigt! Mir wird Gewalt angedroht und Unterstellungen gemacht, die meinen Job gefährden. Desweiteren wird mir auch gedroht mir meinen Job bei meinem Arbeitgeber kaputt zu machen!!
Ist dort eine Unterlassungsklage möglich?
Johanna
abmahnung.org meint
2. Februar 2017 at 9:46
Hallo,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und verweisen zur Einschätzung Ihrer individuellen Optionen an einen Anwalt.
Abmahnung.org
Nadine meint
24. Januar 2017 at 20:57
Die neue Partnerin meines Ex Freundes stellt Fotos meines Kindes auf ihrer Facebook Seite da. Mit den Kommentaren meine beiden Männer. Ich habe sie und auch meinen Ex mehrmals drum gebeten dies zu unterlassen. NICHTS passiert. Stattdessen werden Kommentare drunter geschrieben.
Was kann ich tun?
Vielen lieben Dank im voraus
abmahnung.org meint
2. Februar 2017 at 10:18
Hallo,
um Kinderbilder zu veröffentlichen reicht in der Regel die Zustimmung eines Elternteiles. Sofern Sie nicht allein sorgeberechtigt sind, reicht also die Zustimmung des Vaters des Kindes.
Abmahnung.org
Ich bin Fertig meint
22. November 2016 at 0:54
Hallo,
Ich werde zurzeit von einen Frau öffendlich (Vor der schule neben schüler und eltern) beschuldigt das ich 3 klein kinder von meiner Tochters grundschule geschlagen haben soll.
Ich habe diessen frau vor Zeugen darauf mündlich hingewissen das sie damit aufhören solle ohne erfolg.
Heute morgen wurde ich wieder mit diessen problem konfrontiert diesses mal wahren eltern von kindern zeuge.
Kann ich gegen diese person ein unterlassungsklage einreichen,habe insgesammt 4 zeugen.
Danke+Gruß
abmahnung.org meint
24. November 2016 at 10:40
Hallo,
leider können wir keine Rechtsberatung geben und verweisen daher zur Einschätzung spezifischer Fälle an einen Anwalt.
Abmahnung.org
Genervte meint
14. November 2016 at 15:59
Hallo,
auf unserem Grundstück stand ein mobiles Gartenhaus (alter Zirkuswagen). Diesen haben wir Mitte Juni einem Bekannten geschenkt. Er hat sich diesen in den letzten MONATEN auf unserem Grundstück fahrbereit gemacht (hatte immer Zutritt zum Garten und durfte sogar unser Werkzeug benutzen). Anfang Oktober dann hat er genanntes Objekt aus dem Garten Stück für Stück per Seilwinde in die Einfahr gezogen. Seitdem steht er da und blockiert die Zufahr hinter dem Haus, die wir vorher immer für Einkäufe und Anfahrten von Baumaterial genutzt haben (haben ein Hanggrundstück). Tja, nun musste alles wohl ganz fix gehen, da er den Wagen anmelden wollte, und wir sollten plötzlich wegen irgendwelcher steuerrechtlichen Sachverhalten keinen Schenkungsvertrag, sondern einen Kaufvertrag (150€ nie erhalten, da ja „Freund“) aufsetzen. Von heut auf morgen! Nun steht das Ding („Kaufvertrag“ vom 10.10.2016) immer noch an gleicher Stelle und der „Käufer“ macht nichts und lacht nur. Ist in diesem Fall eine Unterlassungsklage berechtigt?
abmahnung.org meint
17. November 2016 at 10:53
Hallo,
Sie können dem Käufer eine schriftliche Räumungsaufforderung zukommen lassen. Ggf. ist die Erhebung einer Nutzungsgebühr für den „Parkplatz“ ebenfalls möglich. Ein Anwalt kann Sie diesbezüglich genau beraten.
Abmahnung.org
heydrich meint
12. November 2016 at 12:56
hallo,
seit 2013 werde ich durch meine Obermitmieter durch lärm/Krach/HighHill-laufen, Kegeln, Möbelrücken täglich zu den unterschiedlichsten Zeiten belästigt. Absprachen mit den Verursacher brachten nur mehr mutwillige Geräusche. Dafür habe ich Lärmprotokolle und mehrere Zeugen. Ich habe den Vermieter mehrfach gebeten Abhilfe zu schaffen und auch die Zeugen dazu benannt. Dann ist mal kurz Ruhe und dann geht die Lärmbelästigung weiter. Ruhe ist nur wenn die Obermieter nicht zu Hause sind. 09/ haben die Lärmverursacher ein Kind bekommen welches 1 Jahr ist und was jetzt den Lärm verursachen soll, es wird jetzt wenn man die Leuteanspricht als Schuldiger vorgeschoben. Am 18.09.16, Sonntag war die Lärmbelästigung so groß das ich meine Wohnung verlassen musste. Am 19.09.16, tagsüber bis nach 22:30 war wieder Lärmbelästigung, ich ging hoch zu den Leuten, klingelte und weil man nicht hörte klopfte ich an deren Tür. Das Ergebnis dessen war, das die, die Polizei riefen, welche mir sagte das ich die Leute nicht belästigen, bzw., nicht an deren Tür klopfen darf. So wurde ich als Opfer der Lärmbelästigung zum Täter durch den Lärmverursacher gemacht.Weil die Lärmbelästigung immer noch besteht will nun der Vermieter in der Wohnung der Lärmverursacher ein klärendes Gespräch mit mir führen, wobei ich mich frage, wie kann der Vermieter in der Wohnung der Verursacher der Lärmbelästigung feststellen wie die Lärmbelästigung bei mir unten ist?
abmahnung.org meint
17. November 2016 at 11:00
Hallo,
ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter stellt in der Regel einen sinnvollen Schritt dar. Er ist nämlich dazu verpflichtet, der Lärmbelästigung entgegen zu wirken.
Abmahnung.org
Nane meint
5. November 2016 at 22:41
Hallo,
die neue Partnerin des Vaters meiner Kinder und er selbst beleidigten mich wiederholt schriftlich. Es fielen u.a. Worte wie Lügnerin, Rabenmutter, ich würde die Kinder verwahrlosen lassen und ich wäre „eine Schande für uns Mütter, die sich um ihre Kinder kümmern“ etc. Wäre das für eine Unterlassungsklage wegen Beleidigung ausreichend? Danke vorab für eine Rückinfo!
abmahnung.org meint
10. November 2016 at 10:47
Hallo,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Ob eine Klage in Ihrem spezifischen Fall möglich und sinnvoll ist, kann ein Anwalt ermitteln.
Abmahnung.org
Mullemaus meint
20. Oktober 2016 at 11:01
Hallo. Mein partner ist geschieden und hat 3kinder mit seiner ex frau. Beide das gemeinsame sorgerecht. die kinder leben bei uns.Lebe mit meinem partner seit 2 jahren in einem gemeinsamen haushalt. Seine ex frau und deren freunde stoken mich auf facebook. Bekomme von ihr nachrichten die mein privatleben betreffen und mich darin beschimpft. Ich sei ein schlechter einfluss für mein partner und deren kinder und i schlage angeblich die kinder. Ich habe sprüche ohne jegliche Namen gepostet und die leute fühlen sich angesprochen. Sie fühlt sich von mir gemoppt. Sie bekommt mir und meinem partner informationsbriefe die i schreibe. Nun möchte sie nicht das i diese briefe schreibe. Darf u
Ich oder sie eine unteelassungsklage schreiben?
abmahnung.org meint
27. Oktober 2016 at 8:42
Hallo,
Beleidigungen und Mobbing rechtfertigen eine Unterlassungsklage.
Abmahnung.org