Rechte schützen mit der Unterlassungsklage
Das deutsche Recht bietet jedem Bürger verschiedenste Möglichkeiten an, bei Verletzung seiner Rechte durch eine Anklage vor Gericht die Initiative zu ergreifen. Eine Möglichkeit, die eigenen Rechte zu schützen, bietet die sogenannte Unterlassungsklage.
Diese soll erzielen, dass die angeklagten Personen rechtsverletzende Handlung nicht mehr ausführen – diese also unterlassen.
Erfahren Sie im FOlgenden, wann eine Unterlassungsklage möglich ist und welche Bedingungen dabei gelten.
Inhalt
Spezifische Ratgeber zur Unterlassung
Kurz und knapp: Ablauf einer Unterlassungsklage
Ein bekanntes Beispiel für eine Unterlassungsklage ist im Zuge von Filesharing aufzufinden. Einer Abmahnung aufgrund Filesharing fügen die Rechtevertreter eine Unterlassungserklärung bei; der Beschuldigte soll diese dann ausgefüllt zurückschicken und sich somit verpflichten, den Regelverstoß einer Urheberrechtsverletzung nicht erneut zu begehen. So soll zunächst eine außergerichtliche Einingung erreicht werden.
Erst wenn der Abgemahnte nicht auf die Forderungen eingeht, kommt es zum Gerichtsverfahren, bei dem die Unterlassungsklage durch das Gericht bestätigt wird, sofern die notwendigen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Um dies zu ermitteln, prüft das Gericht, ob die Ansprüche des Klägers gerechtfertigt sind. Wer die Ansprüche, die sich aus einer Unterlassungserklärung ergeben, für unangemessen hält, sollte die Unterlassungserklärung nicht ohne genaue Prüfung – am besten durch einen Rechtsanwalt – unterschreiben.
Ansonsten wird ein Regelverstoß immense Konsequenzen nach sich ziehen, die in ihrer Verhältnismäßigkeit nicht angemessen sind. So kann bei einem Filesharing-Verfahren einer Unterlassungsklage, die bei einem erneuten Verstoß 10.000 Euro Schadensersatz fordert, kaum stattgegeben werden.
Verschiedene Arten der Unterlassungsklage
Man unterscheidet die vorbeugende Unterlassungsklage und die reguläre Unterlassungsklage. Während bei letzterem als Grund für die Anfertigung einer Unterlassungsklage eine bereits begangene Regelverletzung besteht, die beispielsweise durch eine Abmahnung angemahnt wurde, ist dies bei ersterem nicht der Fall. Die beiden Formen der Unterlassungsklage haben jedoch gemeinsam, dass der Kläger hier eine künftig entstehende Beeinträchtigung verhindern möchte, indem er einen Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung stellt, die ihn bei zukünftigen Regelverletzungen begünstigt und sein Recht schützt.
Die vorbeugende Unterlassungsklage
Die vorbeugende Unterlassungsklage gehört, genau wie eine reguläre Unterlassungsklage, in das Rechtsgebiet der Leistungsklage. Damit gemeint ist, dass der Unterlassungsanspruch dahingehend gesichert werden soll, dass bei einer Missachtung der getroffenen Auflagen eine Strafzahlung fällig wird.
Die vorbeugende Unterlassungsklage kann nur in Ausnahmefällen verhängt werden und ist keinesfalls ein häufig angewendetes Rechtsmittel. Wenn der Beschuldigte bislang keine relevante Regelverletzung begangen hat, aber trotzdem der Verdacht besteht, dass dies bald der Fall sein wird, kann durch eine vorbeugende Unterlassungsklage die zukünftig vermutete Regelverletzung durch den Rechteinhaber mit einer drohenden Strafzahlung versehen werden.
Unterlassungsklagen in den Medien
Aufgrund der gestiegenen Anzahl der Fälle von Filesharing wurde die Unterlassungsklage in den letzten Jahren einem größeren Publikum bekannt. Auch der Streit des Videoportals YouTube mit der GEMA hat die rechtlichen Formalien rund um die Unterlassungsklage populärer gemacht: Hier wehrte sich die GEMA gegenüber YouTube, in dem sie an den Internetkonzern eine Unterlassungsklage stellte, gegen den Sperrhinweis bei in Deutschland nicht verfügbaren Videos: Dieser würde Stimmung gegen die GEMA machen, da er diese für die Sperrungen verantwortlich machte, und sei deswegen nicht zu dulden.
In den Medien liest man außerdem hin und wieder über Unterlassungsklagen gegen Zeitungen, die beispielsweise falsche Informationen über Prominente verbreitet haben. Mit einer Unterlassungsklage wird diese Praxis reglementiert; die Zeitungen löschen die betreffenden Artikel aus den Archiven und werden zukünftig die falschen Behauptungen nicht mehr verbreiten, da ihnen sonst aufgrund der Unterlassungsklage empfindliche Strafzahlungen drohen. Durch diese Vorkehrung können Persönlichkeitsrechte geschützt werden. Die Voraussetzungen für eine Unterlassungsklage bestehen zunächst darin, dass die Rechte eines Rechteinhabers verletzt wurden, und dass der Beklagte vorher bereits abgemahnt wurde, sich aber nicht außergerichtlich auf einen Unterlassungsanspruch einlassen wollte.
Antrag auf Unterlassungsklage
Auch Privatleute können von einer Unterlassungsklage Gebrauch machen, denn sie kann in verschiedenen Fällen als Rechtsmittel verwendet werden. Einen Antrag auf Unterlassungsklage kann jeder stellen, der eine rechtswidrige Beeinträchtigung erfahren hat. Konkret sind für eine solche Klage viele Einsatzmöglichkeiten denkbar, bei den der Betroffene eine Unterlassungsklage stellen kann; hier nur einige Beispiele:
- Beleidigung
- Rufschädigung
- Stalking
- Urheberrechtsverletzungen
- Markenrechtsverletzungen
- Ruhestörung
- Zustellung unerwünschter Werbung
Unterlassungsklage: Voraussetzungen
Wird jemand z.B. regelmäßig durch eine Person beleidigt und möchte diesem ein Ende setzen, kann er eine Unterlassungsklage vor Gericht einreichen. Wird dieser stattgegeben, so kann er relativ unbürokratisch eine vorher festgelegte Schadensersatz-Summe fordern, sofern er von der angeklagen Person erneut beleidigt wurde.
Handelt es sich bei der Unterlassungsklage um Strafforderungen bis zu 5000 Euro, so können Sie den Fall selbstständig und auch ohne einen Anwalt einreichen, und zwar beim entsprechendem Amtsgericht am Wohnsitz des Beklagten. Liegt der Streitwert höher, müssen Sie sich an das Landesgericht wenden. Hierfür müssen Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.
Unterlassungsklage und einstweilige Verfügung
Mit einer Unterlassungsklage versucht der Kläger, einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Im Unterschied zu einer einstweiligen Verfügung wird die gerichtliche Verhandlung zu einem Unterlassungsanspruch nicht im Eilverfahren ausgeübt, dafür dürfen aber auch länger zurückliegende Regelverletzungen zur Verhandlung gebracht werden.
Eine einstweilige Verfügung zeichnet sich durch die unmittelbare Bearbeitung des Falls sowie tendenziell niedrigere Kosten des Verfahrens aus. Allerdings ist eine einstweilige Verfügung auch – wie der Name schon sagt – nur einen begrenzten und eher kurzen Zeitraum gültig, bevor sie durch eine Unterlassungsklage gestützt werden sollte. Je nach Einzelfall bietet sich die Kombination einer Unterlassungsklage mit einer einstweiligen Verfügung an. So ist zum einen der unmittelbare und kurzfristige Schutz des Opfers, als auch die langfristige Gewährung seiner Schutzbedürfnisse gewährleistet.
Der Unterlassungsanspruch ist lebenslang gültig. Kommt es zu einem erneuten Regelverstoß, auf den Unterlassungsanspruch besteht, muss der Schuldige dem Kläger die Schadensersatzsumme überweisen.
Bestandteile einer Unterlassungsklage
Eine Unterlassungsklage besteht grundsätzlich aus zwei Komponenten.
- Beschreibung: Zunächst wird das Verhalten, welches der Angeklagte zukünftig unterlassen soll, beschrieben. Dies muss möglichst konkret und genau geschehen und selbstverständlich sind hierfür auch Beweise, gegebenenfalls durch Zeugen, die eidesstattliche Versicherungen beifügen, erforderlich. Das angemahnte Vergehen muss weitreichend genug sein, so dass bei der Wiederholung auch tatsächlich der Schadensersatz entrichtet werden muss; gleichzeitig sollte man sich hüten, es zu weitreichend zu formulieren, denn dann wird dem Antrag auf Unterlassungsklage vor Gericht nicht stattgegeben.
- Unterlassung: Dem Antrag auf Unterlassung ist eine drohende Strafzahlung beigefügt. Die Summe wird im Vorfeld festgelegt und lässt sich nicht mehr ändern; hierfür müsste ein neuer Antrag für eine Unterlassungsklage stellt werden.
Der Kläger legt in seiner Unterlassungsklage die Höhe der Strafzahlung fest. Diese sollte zwar empfindlich ausfallen, damit sie eine Warnfunktion hat, darf aber nicht unangemessen sein. Sind die Kosten unangemessen hoch, können sie gerichtlich angefochten werden, oder aber die Unterlassungsklage wird von vornherein abgewiesen.
Eine pauschale Empfehlung bezüglich der Höhe der Strafzahlungen kann nicht erteilt werden, denn sie hängt immer vom Einzelfall ab und kann durchaus mehrere tausend Euro betragen. Um eine angemessene Summe zu ermitteln, kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll sein.
Kosten bei einer Unterlassungsklage
Wer selbst in die Situation gerät, eine Unterlassungsklage aufzusetzen, macht sich sicher im Vorfeld Gedanken über die entstehenden Kosten. Tatsächlich muss aber der Gegner für die Unterlassungsklage-Kosten aufkommen, sofern er den Prozess verliert. Es ist also sinnvoll, bereits vor der Gerichtsverhandlung die Prognosen für den Ausgang des Verfahrens zu ermitteln. Ein Anwalt kann hier die entsprechende Vorbereitungsarbeit leisten, verursacht aber ebenfalls zusätzliche Kosten, die jedoch durch die Schadensersatzsumme wieder gedeckt werden können.
Eine Unterlassungsklage wird im Idealfall außergerichtlich verhandelt. Der Kläger muss den Angeklagten zunächst förmlich anschreiben und auf seine Regelverletzung aufmerksam machen. Dies geschieht durch eine Abmahnung, der eine Unterlassungserklärung beigefügt ist. Es steht dem Beschuldigten frei, diese freiwillig zu unterzeichen – tut er dies nicht, kann ein Rechtsanwalt oder der Rechtehaber selbst Antrag auf Unterlassungsklage stellen; der Fall kommt also vor Gericht, und erst wenn dies stattfand, fallen Gerichtskosten an.
Unterlassungsklage: Die Kosten trägt der Angeklagte
Die Unterlassungsklagen-Kosten sind auch davon abhängig, ob ein Kläger ein privates Verfahren oder ein gewerbliches Verfahren eröffnet. Bei einem privaten Verfahren, das beispielsweise eine Beleidigung zum Gegenstand hat, fallen die Kosten für die Klage sowohl für den Anwalt als auch für das Gericht niedriger aus, als bei einem Verfahren, in dem gewerbliche Interessen eine Rolle spielen. Also beispielsweise von Rechtehinhabern, die sich vor weiteren Verletzungen ihrer Urheberrechte schützen wollen.
Insgesamt entstehen bei einem Verfahren von Privatklägern Kosten um die 1000 Euro, wobei das Gericht um die 300 Euro Gerichtskosten verlangt, für welche nach geltendem Recht in Deutschland der Verlierer des Prozesses aufkommen muss.
Im Falle einer Gerichtsverhandlung kann der Geschädigte seine Anwaltskosten ebenfalls unter dem Posten der Schadensersatzforderung subsumieren – und erhält so sämtliche Auslagen für die Anzeige zurück.
Um eine Unterlassungsklage einzureichen, benötigen Sie nicht unbedingt einen Anwalt, sofern der Streitwert weniger als 5000 Euro beträgt, was aber bei den allermeisten „privaten“ Fällen der Fall sein dürfte. Sie können mithilfe eines Unterlassungsklage-Musters einen Antrag auf die Unterlassungsklage stellen und diesen am Amtsgericht einreichen – ein Anwalt ist nicht notwendig.
Beachten Sie aber, dass formale Fehler die Unterlassungsklage hinfällig machen können und somit das Verfahren verzögern. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, zumindest eine anwaltliche Beratung vor dem Versand der Unterlassungsklage in Anspruch zu nehmen. Auch wenn eine Unterlassungsklage einem Muster folgt, sind keine zwei Fälle identisch, und präzise und passgenaue Formulierungen für den individuellen Fall sind notwendig, so dass die Unterlassungsklage erfolgreich abgewickelt werden kann. Gerade die Beschreibung des zu unterlassenden Verhaltens erfordert präzise angewandte juristische Formulierungen.
Milo meint
15. Oktober 2016 at 12:17
Guten Tag,
wir wohnen in einem RMH und werden wortwörtlich von ein unserer Nachbarn geräuchert. Er grillt von Mai bis Oktober mind. vier mal die Woche, manchmal mittag und abend und das direkt an unsere Terasse. Der Rauch zieht bei uns in Wohnzimmer und Schlafzimmer rein. Auch wenn der Grill ein Gasgrill ist, der Rauch ist unerträglich. Alle Versuche ihn zu bewegen, nicht mehr direkt an unsere Terrasse zu grillen liefen erfolglos. Mittlerweile beleidigt er uns sogar. Können wir eine Unterlassungsklage einreichen? Branchen wir einen Anwalt oder können wir auch selber einreichen?
Vielen Dank und schöne Grüße,
Milo
abmahnung.org meint
20. Oktober 2016 at 9:11
Hallo,
bei einer massiven Belästigung haben Sie in der Tat einen Unterlassungsanspruch. Bei einem Streitwert unter 5000 Euro ist kein Anwalt notwendig.
Abmahnung.org
D. Ibrahim meint
11. Oktober 2016 at 18:33
Seit dem Jahre 2012 bin ich von meiner Ex-Frau geschieden und seitdem versucht sie mein Leben mithilfe von frei erfundenen und falschen Angaben zu zerstören. Im Jahre 2013 und 2014 hat sie mich mehrmals ohne Grund wegen Betrug, Beleidigung, Bedrohung und Diebstahl nur in der Türkei angezeigt. Und im Jahre 2015 hat sie einen Eheannulierungsantrag ebenfalls in der Türkei gestellt, obwohl Heirat und Scheidung in Deutschland abliefen.
was kann ich gegen tun.
abmahnung.org meint
20. Oktober 2016 at 9:46
Hallo,
leider können wir keine Rechtsberatung bieten und verweisen daher an einen Rechtsanwalt.
Abmahnung.org
Richard meint
11. Oktober 2016 at 11:54
Hallo,
es wäre sehr nett wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Mein alter Arbeitgeber verschickt an seine Kunden Unterlagen (Zinsankündigungen) mit meiner eingescannten Unterschrift und meinem Namen als Bezugsperson. Wie kann ich am Besten vorangehen? Ein persönliches Telefonat war sinnlos. Er hat gesagt, dass das ehemalige Subunternehmen im Namen seines Unternehmens die Unterlagen rausschickt und er sich selbst im Rechtsstreit mit denen befindet. Das Subunternehmen ist nicht zu erreichen. Ich habe mir erst jetzt eine Rechtsschutzversicherung beantragt und würde eine „persönliche “ Unterlassungsanklage erstellen. Oder wie gehe ich am Besten voran? Danke für die Hilfe!
abmahnung.org meint
20. Oktober 2016 at 9:21
Hallo,
die Zuhilfenahme eines Anwalts ist in diesem Fall in der Tat zu empfehlen.
Abmahnung.org
mandy meint
11. Oktober 2016 at 7:02
Hallo.vor ca.einem Jahr habe ich mich von meinem Freund getrennt,weil er immer mal wieder ausfällig meinen Kindern und mir gegenüber wurde.leider wurde nach der Trennung immer schlimmer das ich mich aus angst immer wieder auf ihn einlies.im Mai 16 hat er mich mehrfach mit meinem leben bedroht worauf Ich eine Anzeige gegen ihn erstattete.vorwurf:stalking,Gefahr des todes,schwere gesundheitsschädigung,Beleidigung und bedrohung.bisher Hab ich immer von einer Unterlassungsklage od.einstweilige Verfügung abgesehen,da er auch 2 Kinder hat.es ist aber bis heute leider so das er mich nicht in ruhe lässt.überall(jugendamt,Kindergarten usw.) üble Dinge über mich erzählt.mein gesicht oder intimbereich vob mir als sein profilbild im whats app setzt und mich über sein status beleidigt.mich auf der strasse anschreit mit üblen Beleidigungen oder des nachts an meine Fenster klopft.er lauert mich auf und greift mich verbal und körperlich an.was wäre sinnvoller um ihn zu stoppen?einstweilige verfügung oder unterlassungsklage?
abmahnung.org meint
20. Oktober 2016 at 9:23
Hallo,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben und verweisen bei diesem Fall daher dringend an einen Anwalt.
Abmahnung.org
Alexander meint
5. Oktober 2016 at 12:20
Ich habe ein Problem mit meinem Blog.
Ein Facebook User benutzt den Content auf meinem Blog und kopiert ihn 1 zu 1 teilweise sogar samt selbst erstellter Bilder. Er gibt weder eine Quelle an und weigert sich das zu unterlassen noch die korrekte Quelle anzugeben.
Ist ein Unterlassungsklage sinnvoll?
abmahnung.org meint
6. Oktober 2016 at 9:40
Hallo Alexander,
bei einer Urheberrechtsverletzung ist eine Unterlassungsklage vorerst nicht möglich. Die Aufforderung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung ist hingegen denkbar.
Abmahnung.org
Uta meint
6. Oktober 2016 at 13:58
Es ginge mir nur darum zu erfahren, ob hier eine Unterlassungsklage möglich ist.
abmahnung.org meint
20. Oktober 2016 at 9:24
Hallo,
wie geschrieben ist eine Unterlassungsklage in diesem Fall vorerst nicht möglich.
Abmahnung.org
Uta meint
4. Oktober 2016 at 14:44
Eine Nachbarin hat mich bereits mehrmals bei der Polizei wegen Nachstellens angezeigt, mit so dramatischen Lügen, dass ich bereits mehrfach eine schriftliche Gefährderansprache erhielt, weil sie einfach Dinge behauptet die nicht stimmen. Alle Anzeigen wurden eingestellt. Diese Frau hat meines erachtens Wahnvorstellungen, da ich sie weder anspreche, anrufe, ihr nicht schreibe oder sonst wie Kontakt aufnehme. Wenn wir uns begegnen spreche ich sie auch nicht an. Sie behauptet bei der Polizei ich würde sie seit Monaten stalken indem ich sie beobachten, anrufen und ihr schreiben würde. Legt aber keine Briefe vor etc. Ich soll ihr Auto beschädigt haben etc.
Kann ich per Unterlassung unterbinden, dass sie von mir sagt ich würde sie stalken?
Ich nahm mir einen Anwalt um zu erfahren was sie für einen Unsinn bei der Polizei sagt, daher habe ich ihre Aussagen schriftlich. (Akteneinsicht)
Macht es Sinn?
abmahnung.org meint
6. Oktober 2016 at 9:42
Hallo Uta,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und verweisen bei individuellen Anfragen daher auf einen Anwalt.
Abmahnung.org
Marieke meint
29. September 2016 at 18:51
Hallo
Eine ehemalige Freundin , hat auf einen zettel meine Nummer geschrieben & zusätzlich ‚ wäre schön , wenn du dich meldest ‚ ( sowas in der Art . Den zettel hat sie in einen Briefkasten , von einer fremden Person getan , der mich darauf aufmerksam machte .
Ich kann mir gut vorstellen , dass sie dies bei mehreren Leuten gemacht hat . Zusätzlich höre ich immer wieder hetzreden über mich ..
Würde sich eine Unterlassung Klage bezüglich des Briefes lohnen ?
Ich finde ,dass ich dadurch sehr schlecht dargestellt werde , vorallem wenn man in einer Beziehung ist .
abmahnung.org meint
6. Oktober 2016 at 9:38
Hallo Marieke,
verbreitet jemand Hetzreden über Sie, können Sie gegen diese Person in der Tat eine Unterlassungsklage einreichen.
Abmahnung.org
Tanja meint
22. September 2016 at 16:54
Hallo,
ich werde seit längerem im Internet gemobbt, gestalkt, beleidigt, üble Nachrede betrieben.
Meine Rechtschutz möchte die Kosten für eine Unterlassung nicht übernehmen, weil es ein „altfall“ sei.
Da diese Person aber nicht aufhört, sehe ich keinen anderen Ausweg mehr. Anzeige wurde bereits gestellt und liegt seit längerem bei der Staatsanwaltschaft.
Was kann ich tun um eine Unterlassung selber zu stellen und wie kann ich meine Kosten möglichst gering dabei halten?
MfG
abmahnung.org meint
29. September 2016 at 8:23
Hallo Tanja,
Sie können einen Unterlassungsantrag selber stellen und einreichen. In der Regel fallen bei Privatverfahren rund 300 Euro Gerichtskosten an. Beauftragen Sie einen Anwalt, entstehen natürlich zusätzliche Gebühren. Der Verlierer der Klage muss für diese Kosten aufkommen.
Abmahnung.org
Karsten meint
18. September 2016 at 12:43
Hallo, ein Kollege erzählt betrunken anderen Kollegen aus meinem Privatleben und über meine private Beziehung.
Ich fühle mich gedemütigt.
Kann ich eine Unterlassung beantragen?
Vielen Dank
abmahnung.org meint
22. September 2016 at 8:20
Hallo Karsten,
liegen die Tatbestände der Rufschädigung und der Beleidigung vor, ist eine Unterlassungsklage grundsätzlich möglich. Allerdings muss zudem eine gewisse Regelmäßigkeit der Verstöße vorliegen bzw. eine begründete Annahme, ein Verstoß werde sich wiederholen.
Abmahnung.org
Dagmar S. meint
11. September 2016 at 13:56
Ich habe ein Grundstück, welches im Grundbuch mit einer Grunddienstbarkeit belastet ist. Text: Wege- und Leitungsrecht. Durchfahrgenehmigung für die Eigentümer Haus xx, Durchgangsgenehmigung für die Eigentümer Haus xy.
Haus xx hat ein Tor zwischen seinem und meinem Grundstück errichtet. Das Haus xy kann fußläufig erreicht werden.
Haus xx hat 2 Wohneinheiten, eine ist vermietet.
Das Tor von xx ist immer verschlossen, sodass die Mieter und Besucher von Haus xx nicht mit dem PKW auf dessen Grundstück kommen. Die Mieter und Besucher parken dann auf dem Weg von mir. Wenn xx zu faul ist das Tor zu öffnen weil er in 30min. sowieso wieder wegfährt, parkt auch er auf meinem Grundstück.
Der Weg, den ich freihalten muss da ich als Dienender die Durchfahrt nicht behindern darf, wird ständig zugeparkt. Besucher, die zu xy mit Rollstuhl oder Kinderwagen möchten, kommen an den parkenden Autos nicht vorbei.
Ich habe sowohl die Eigentümer , die Mieter sowie die Besucher angesprochen, dass ich das Parken auf meinem Grundstück untersage. Es hält sich keiner dran. Im Gegenteil, den Mietern wurde sogar expliziet erlaubt auf meinem Grundstück zu parken, da sie nicht möchten das auf ihrem Grundstück geparkt wird.
Kann man in diesem Fall eine Unterlassungsklage beantragen? Oder wäre es möglich, daß diese aus „Begatellgründen“ abgelehnt wir und ich bleibe auf meinen Kosten hängen?
abmahnung.org meint
15. September 2016 at 11:12
Hallo Dagmar,
eine Unterlassungsklage ist nur in sehr spezifischen Fällen möglich. Sofern Sie das Parkverbot auf Ihrem Grundstück deutlich kenntlich gemacht haben, sollten Sie die geparkten Autos abschleppen lassen dürfen.
Abmahnung.org
Jana meint
6. September 2016 at 20:12
Guten Abend ,
ich werde immer wieder von meinem Bruder per e-Mail beleidigt und bedroht. Nicht jeden Tag aber alle paar Monate. Habe zwar den Kontakt vor langer Zeit abgebrochen aber er lässt nicht locker. Beleidigungen, Unterstellungen und Drohungen . Was kann ich tun?
abmahnung.org meint
15. September 2016 at 10:45
Hallo Jana,
in diesem Fall ist eine Unterlassungsklage möglich.
Abmahnung.org
Rosi meint
30. August 2016 at 10:19
Rosi fragt
ich bin seit Jahren geschieden und führe ebenfalls seit Jahren eine Beziehung mit einem Mann , der auch geschieden ist . Mein Ex hat Kontakt zu seiner Ex und deren Kinder . Beide sind seit Jahren bestrebt unsere Beziehung zu boykottieren, stellen unbegründete Strafanträge , die bisher vom Gericht abgewiesen wurden. Kann ich eine Unterlassungsklage stellen und den Kontakt der beiden zueinander damit unterbinden . Wir haben durch die beiden schon familiär einige Tiefschläge hin nehmen müssen.
abmahnung.org meint
30. August 2016 at 11:28
Hallo Rosi,
eine Unterlassungsklage kann den Kontakt zwischen Kläger und Angeklagten unterbinden, nicht jedoch den Kontakt zwischen dem Angeklagten und einer weiteren „fremden“ Person.
Abmahnung.org
Steff meint
28. August 2016 at 21:45
Guten Tag,
ich habe drei Kinder und wohne in einem Mehrfamilienhaus. Unter uns wohnt auch noch eine Familie mit zwei Kindern. Vor ca. 6 Wochen wurde direkt neben unserem Haus ein Spielplatz von der Gemeinde für uns eingerichtet. Nun wurden meine Kinder und auch der Nachbarsohn schon mehrere Male massiv von einem anderen Nachbarn aus unserer Wohnanlage angeschrien und beleidigt wenn sie auf dem Spielplatz waren. Er beschimpft sie und sagt sie sollen sich „verpissen“. Es ist so schlimm das die Kinder (alle im Alter zwischen 3 und 6) Angst haben auf den Spielplatz zu gehen. Als ich ihn selbst konfrontiert habe, hat er auch mich angeschrien und meine Kinder als Gören beschimpft. Die Kinder haben nichts falsch gemacht. Würde hier eine Unterlassungsklage greifen?
abmahnung.org meint
30. August 2016 at 11:28
Hallo,
bei einer vorliegenden Beleidigung ist eine Unterlassungsklage grundsätzlich möglich.
Abmahnung.org
Andre meint
28. August 2016 at 15:27
Hallo , seit mehreren Tagen fliegt ein Nachbar mit seiner Drohne inkl Kamera über mehrere Grundstücke und beobachtet anderen Nachbarn und uns . Er
ist schon von mehreren Nachbarn beobachtet worden . Die Grundstücke sind eigentlich mit 1,80 großen Zäunen gegen ungewünschte Blicke eingefriedet worden .
Würde dies eine Unterlassungsklage gegen den Filmenden Nachbarn bestätigen ?
abmahnung.org meint
30. August 2016 at 11:22
Hallo Andre,
in der Tat haben Sie einen Unterlassungsanspruch gegenüber den Piloten der Drohne. Das Amtsgericht Potsdam fällte im Februar dieses Jahres ein entsprechendes Urteil.
Abmahnung.org
Lisa meint
21. August 2016 at 9:56
Hallo,
Seit Januar bin ich verheiratet. Jedoch gab es schon vor der hochzeit probleme mit den Eltern und Geschwistern meines Mannes weil wir kein Kontakt mit Ihnen haben wollen.
Ich habe gestern zum dritten Mal die Polizei rufen müssen weil sie, vorallem der Bruder meines Mannes, uns entweder zu Hause aufsucht wie ein Tag nach der hochzeit terrorklingelt oder wie gestern auf der straße belästigt. Zudem wird er mittlerwile handgreiflich obwohl mein Mann das Schlimmste verhindern konnte. Doch die Drohungen von Ihm gegenüber mir und meiner Familie werden immer agressiver. Mittlerwile habe ich sehr angst und wollte eine Klage einreichen. Würde das gehen und wenn ja kann ich diesen Beschluss auch soweit erweitern lassen, dass die Personen sich nicht gegenüber meinen Eltern und Geschwistern belästigend werden dürfen bzw auch hangreiflich?
Wie sieht es mit den Kosten aus wenn ich kein Rechtschutz habe. Könnte ich diese dann von den Schuldigen verlangen bzw dass diese dafür aufkommen müssen? Außerdem hätte ich auch einen Anspruch auf eine Summe?
abmahnung.org meint
25. August 2016 at 9:32
Hallo Lisa,
eine Unterlassungsklage scheint in diesem Fall möglich zu sein. Die Kosten für die Klage muss derjenige tragen, der das Gerichtsverfahren verliert. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Kosten: https://www.abmahnung.org/unterlassungsklage-kosten/
Abmahnung.org
D. Oliver meint
9. August 2016 at 8:45
Hallo,
seit 5 Jahren werden wir nachts zwischen 01.00 Uhr und 5.00 Uhr durch Lärmbelästigung in unserer Nachtruhe gestört. Der gegenüber liegende Edeka Markt wird durch LKW beliefert, obwohl per Emissionsschutz eine Nachtruhe von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr vorgegeben ist. Ich habe die Fälle incl. Beweismaterial beim Landratsamt angezeigt, trotzdem wird immer wieder gegen die Auflagen verstoßen. Kann ich hier gegenüber dem Vermieter ( ist nicht gleich dem Betreiber ) eine Unterlassungsklage einreichen ? Mir schwebt ein Schadenersatz pro Verstoß von 1500,00 Euro vor, ist das angemessen ?
abmahnung.org meint
11. August 2016 at 8:38
Hallo Oliver,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und müssen bei spezifischen Fällen daher auf einen Anwalt verweisen.
Abmahnung.org
Luisa meint
8. August 2016 at 21:13
Im Rahmen einer Erbengemeinschaft musste ich Kontakt mit den Miterben aufnehmen telefonisch wie schriftlich zum Zwecke der Auskünfte und Erbteilung.Mittlerweile ist die Erbengemeinschaft heillos zerstritten und einer der Miterben droht jetzt mit einer Unterlassungsklage falls ich ihn nocheinmal anrufe,anschreibe oder anderstweitig kontaktiere.Wie soll ich mich verhalten auch im Hinblick auf die Erbengemeinschaf?.Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.
abmahnung.org meint
11. August 2016 at 8:42
Hallo Luisa,
eine Unterlassungsklage greift in der Regel nur, wenn dem Kläger besondere Beeinträchtigungen zugefügt wurden – etwa durch Beleidigung, Stalking oder Rufmord. Sofern Ihre Kontaktaufnahme keine solchen Tatbestände erfüllt, sollte auch keine Unterlassungsklage erfolgen. Zudem besteht die Option, einen Vermittler einzuschalten.
Abmahnung.org
Müller meint
4. August 2016 at 17:36
Hallo, mein Ex Mann schreibt unserer Tochter was ich für ein schlechter Mensch bin. Unsere Tochter hat ihm schon mehrmals geschrieben klärt das unter euch, ich möchte nicht zwischen zwei Stühlen stehen. Aber er lässt es einfach nicht was kann ich tun? Gibt es in dem Fall auch die Möglichkeit auf eine Unterlassungsklage? Lg
abmahnung.org meint
11. August 2016 at 8:52
Hallo,
es empfiehlt sich, um die Fronten nicht weiter zu verhärten, eine Mediation oder Vermittlung in Anspruch zu nehmen.
Abmahnung.org
Isabella meint
27. Juli 2016 at 16:11
Hallo,
ich als Person und meine Firma sind in Facebook beschimpft und beleidigt worden. Unter anderem mit Fakebildern die meine Firma, meine Kunden und mich darstellen sollten.
Ein Richterspruch hat bis dahin dann dem ganzen dann ein Ende gesetzt.
Ich hatte dadurch massive Umsatzeinbusen bis hin zu Schulden und ich bin dadurch auch von der Psyche sehr angeknackst.
Jetzt geht es weiter meinen Schaden zu beziffern und das ist mein eigentliches Problem. Wie kann ich einen Schaden beziffern den ich nicht belegen kann? 2 Kunden haben mir per Mail mitgeteilt das sie auf eine Zusammenanarbeit verzichten wollen, aufgrund weil sie von Herrn XY angeschrieben wurden. Alle anderen werden mich nicht davon in Kenntnis setzen das sie mit mir geschäftlich nichts zu tun haben wollen weil?…
Anhand von der BWA zum Vorjahr macht es ein ziemlichen Sprung nach unten, seitdem ich in Facebook beschimpft wurde, bezweifle aber ob das reicht um diesen Herrn zu belangen?
Wie berechne ich denn Schaden, damit es nach vollziehbar ist?
LG
abmahnung.org meint
28. Juli 2016 at 8:31
Hallo Isabella,
leider können wir keine individuelle Rechtsberatung anbieten und müssen in solch spezifischen Fällen auf einen Rechtsanwalt verweisen.
Abmahnung.org
Monja meint
24. Juli 2016 at 8:49
Hallo, ich werde von meinem Ex-Partner, mit dem ich einen gemeinsamen Sohn habe, beleidigt much zu tiefst. Er beleidigt nicht nur mich sondern zieht auch noch meine Familie mit rein. Ich habe auch wieder einen neuen Partner und im 6. Monat schwanger. Eine Unterlassungsklage wäre hier sinnvoll denke ich?
abmahnung.org meint
28. Juli 2016 at 8:32
Hallo,
Beleidigungen sind in der Tat ein Grund, bei welchem eine Unterlassungsklage eingesetzt werden kann.
Abmahnung.org
Susanne meint
23. Juli 2016 at 11:02
Guten Tag,
meine Mutter (79) belästigt mich (w, 46) und meinen Sohn (10) mit Briefen, SMS und Anrufen,obwohl ich den Kontakt zu ihr schon vor längerer Zeit abgebrochen und dies begründet habe. Sie versucht in regelmäßigen Abständen, Kontakt zu meinem Sohn herzustellen, obwohl ich sie mehrmals ausdrücklich gebeten habe, dies zu unterlassen. Beim letzten Anruf, bei dem ich ihr erneut sagte, dass ich nicht möchte, dass sie meinen Sohn kontaktiert (mein Sohn möchte es auch nicht), antwortete sie, dass es ihr egal sei, was ich möchte. Zudem verbreitet sie Lügen über mich und stellt im verwandtschaftlichen Umfeld Behauptungen auf (ich sei psychisch krank etc.), die nicht den Tatsachen entsprechen. Ist in diesem Fall eine Unterlassungsklage möglich?
Vielen Dank und herzlichen Gruß,
Susanne.
abmahnung.org meint
28. Juli 2016 at 9:00
Hallo,
liegen die Tatbestände der Beleidigung oder des Stalkings vor, ist eine Unterlassungsklage möglich. Ein Anwalt kann Sie diesbezüglich beraten.
Abmahnung.org
Adelgunde B. meint
20. Juli 2016 at 10:46
Mein Ex macht mich und meine Familie auf Facebook schlecht und schreibt auch pivates über uns, dies tut er mit Nennung unserer kompletten Namen. Kann man hier eine Unterlassungsklage machen?
abmahnung.org meint
28. Juli 2016 at 8:54
Hallo,
bei Beleidigungen oder Rufschädigung ist eine Unterlassungsklage möglich.
Abmahnung.org
Anna meint
18. Juli 2016 at 14:53
Hallo,
meine Freundin wird seit mehreren Wochen von einem Bekannten mit Nachrichten bombardiert. Sie hat ihm schon des öfteren zu verstehen gegeben, dass sie mit ihm nichts mehr zu tun haben möchte und dass er sie in Ruhe lassen soll.
Als er damit nicht aufgehört hat, habe ich ihn darauf angesprochen. Leider hört er immer noch nicht auf. Sie bekommt täglich 20 Nachrichten, jetzt auch von seinen Freunden. In den Nachrichten waren unteranderem Beleidigungen und Androhungen. Das selbe auch bei mir.
Kann man auch in so einem Fall eine Unterlassungsklage stellen?
Vielen Dank im Voraus
abmahnung.org meint
28. Juli 2016 at 8:41
Hallo Anna,
bei Beleidigungen ist eine Unterlassungsklage möglich.
Abmahnung.org
Sarah meint
11. Juli 2016 at 20:58
Hallo, mir wurde eine unterlassungserklärung vom anwalt zugeschickt. Diese kommt im auftrag meines ex-freudes. Dennoch stehen dort behauptungen die nicht den tatsachen entsprechen bzw. Ich hätte was gesagt was nicht stimmt, obwohl es stimmt.
Keine ahnung was ich tun soll!!!
abmahnung.org meint
28. Juli 2016 at 8:34
Hallo Sarah,
in diesem Fall empfiehlt es sich, einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen.
Abmahnung.org
Thomas B. meint
27. Juni 2016 at 15:09
Wir wohnen in einem 4 Familienhaus. Mein Nachbar tyrannisiert und beleidigt uns Mieter seit langer Zeit mit Beschimpfungen wie Dreckschweine, Arschlöcher, Kinderschänder, Zuhälter usw. Er tut dies immer laut schreiend in seiner Wohnung, aber so das die ganze Nachbarschaft das mit zu hören bekommt. Er hat uns auch schon laut schreiend gedroht er würde uns abknallen, er hätte ein Kleinkalibergewehr im Schrank. Vor einiger Zeit hat er mit einer Waffe abends aus dem Fenster geschossen, meine Nachbar haben die Polizei gerufen, aber die hat nur bei ihm angeschellt und nachdem er nicht geöffnet hat ist die Polizei wieder abgezogen. Meine Frage ist, ob wir gemeinsam eine Unterlassungsklage beantragen können oder muss das jeder allein von uns.
abmahnung.org meint
30. Juni 2016 at 8:58
Hallo Thomas,
eine Unterlassungsklage kann auch gemeinschaftlich angestrebt werden.
Abmahnung.org