Rechte schützen mit der Unterlassungsklage
Das deutsche Recht bietet jedem Bürger verschiedenste Möglichkeiten an, bei Verletzung seiner Rechte durch eine Anklage vor Gericht die Initiative zu ergreifen. Eine Möglichkeit, die eigenen Rechte zu schützen, bietet die sogenannte Unterlassungsklage.
Diese soll erzielen, dass die angeklagten Personen rechtsverletzende Handlung nicht mehr ausführen – diese also unterlassen.
Erfahren Sie im FOlgenden, wann eine Unterlassungsklage möglich ist und welche Bedingungen dabei gelten.
Inhalt
Spezifische Ratgeber zur Unterlassung
Kurz und knapp: Ablauf einer Unterlassungsklage
Ein bekanntes Beispiel für eine Unterlassungsklage ist im Zuge von Filesharing aufzufinden. Einer Abmahnung aufgrund Filesharing fügen die Rechtevertreter eine Unterlassungserklärung bei; der Beschuldigte soll diese dann ausgefüllt zurückschicken und sich somit verpflichten, den Regelverstoß einer Urheberrechtsverletzung nicht erneut zu begehen. So soll zunächst eine außergerichtliche Einingung erreicht werden.
Erst wenn der Abgemahnte nicht auf die Forderungen eingeht, kommt es zum Gerichtsverfahren, bei dem die Unterlassungsklage durch das Gericht bestätigt wird, sofern die notwendigen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Um dies zu ermitteln, prüft das Gericht, ob die Ansprüche des Klägers gerechtfertigt sind. Wer die Ansprüche, die sich aus einer Unterlassungserklärung ergeben, für unangemessen hält, sollte die Unterlassungserklärung nicht ohne genaue Prüfung – am besten durch einen Rechtsanwalt – unterschreiben.
Ansonsten wird ein Regelverstoß immense Konsequenzen nach sich ziehen, die in ihrer Verhältnismäßigkeit nicht angemessen sind. So kann bei einem Filesharing-Verfahren einer Unterlassungsklage, die bei einem erneuten Verstoß 10.000 Euro Schadensersatz fordert, kaum stattgegeben werden.
Verschiedene Arten der Unterlassungsklage
Man unterscheidet die vorbeugende Unterlassungsklage und die reguläre Unterlassungsklage. Während bei letzterem als Grund für die Anfertigung einer Unterlassungsklage eine bereits begangene Regelverletzung besteht, die beispielsweise durch eine Abmahnung angemahnt wurde, ist dies bei ersterem nicht der Fall. Die beiden Formen der Unterlassungsklage haben jedoch gemeinsam, dass der Kläger hier eine künftig entstehende Beeinträchtigung verhindern möchte, indem er einen Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung stellt, die ihn bei zukünftigen Regelverletzungen begünstigt und sein Recht schützt.
Die vorbeugende Unterlassungsklage
Die vorbeugende Unterlassungsklage gehört, genau wie eine reguläre Unterlassungsklage, in das Rechtsgebiet der Leistungsklage. Damit gemeint ist, dass der Unterlassungsanspruch dahingehend gesichert werden soll, dass bei einer Missachtung der getroffenen Auflagen eine Strafzahlung fällig wird.
Die vorbeugende Unterlassungsklage kann nur in Ausnahmefällen verhängt werden und ist keinesfalls ein häufig angewendetes Rechtsmittel. Wenn der Beschuldigte bislang keine relevante Regelverletzung begangen hat, aber trotzdem der Verdacht besteht, dass dies bald der Fall sein wird, kann durch eine vorbeugende Unterlassungsklage die zukünftig vermutete Regelverletzung durch den Rechteinhaber mit einer drohenden Strafzahlung versehen werden.
Unterlassungsklagen in den Medien
Aufgrund der gestiegenen Anzahl der Fälle von Filesharing wurde die Unterlassungsklage in den letzten Jahren einem größeren Publikum bekannt. Auch der Streit des Videoportals YouTube mit der GEMA hat die rechtlichen Formalien rund um die Unterlassungsklage populärer gemacht: Hier wehrte sich die GEMA gegenüber YouTube, in dem sie an den Internetkonzern eine Unterlassungsklage stellte, gegen den Sperrhinweis bei in Deutschland nicht verfügbaren Videos: Dieser würde Stimmung gegen die GEMA machen, da er diese für die Sperrungen verantwortlich machte, und sei deswegen nicht zu dulden.
In den Medien liest man außerdem hin und wieder über Unterlassungsklagen gegen Zeitungen, die beispielsweise falsche Informationen über Prominente verbreitet haben. Mit einer Unterlassungsklage wird diese Praxis reglementiert; die Zeitungen löschen die betreffenden Artikel aus den Archiven und werden zukünftig die falschen Behauptungen nicht mehr verbreiten, da ihnen sonst aufgrund der Unterlassungsklage empfindliche Strafzahlungen drohen. Durch diese Vorkehrung können Persönlichkeitsrechte geschützt werden. Die Voraussetzungen für eine Unterlassungsklage bestehen zunächst darin, dass die Rechte eines Rechteinhabers verletzt wurden, und dass der Beklagte vorher bereits abgemahnt wurde, sich aber nicht außergerichtlich auf einen Unterlassungsanspruch einlassen wollte.
Antrag auf Unterlassungsklage
Auch Privatleute können von einer Unterlassungsklage Gebrauch machen, denn sie kann in verschiedenen Fällen als Rechtsmittel verwendet werden. Einen Antrag auf Unterlassungsklage kann jeder stellen, der eine rechtswidrige Beeinträchtigung erfahren hat. Konkret sind für eine solche Klage viele Einsatzmöglichkeiten denkbar, bei den der Betroffene eine Unterlassungsklage stellen kann; hier nur einige Beispiele:
- Beleidigung
- Rufschädigung
- Stalking
- Urheberrechtsverletzungen
- Markenrechtsverletzungen
- Ruhestörung
- Zustellung unerwünschter Werbung
Unterlassungsklage: Voraussetzungen
Wird jemand z.B. regelmäßig durch eine Person beleidigt und möchte diesem ein Ende setzen, kann er eine Unterlassungsklage vor Gericht einreichen. Wird dieser stattgegeben, so kann er relativ unbürokratisch eine vorher festgelegte Schadensersatz-Summe fordern, sofern er von der angeklagen Person erneut beleidigt wurde.
Handelt es sich bei der Unterlassungsklage um Strafforderungen bis zu 5000 Euro, so können Sie den Fall selbstständig und auch ohne einen Anwalt einreichen, und zwar beim entsprechendem Amtsgericht am Wohnsitz des Beklagten. Liegt der Streitwert höher, müssen Sie sich an das Landesgericht wenden. Hierfür müssen Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.
Unterlassungsklage und einstweilige Verfügung
Mit einer Unterlassungsklage versucht der Kläger, einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Im Unterschied zu einer einstweiligen Verfügung wird die gerichtliche Verhandlung zu einem Unterlassungsanspruch nicht im Eilverfahren ausgeübt, dafür dürfen aber auch länger zurückliegende Regelverletzungen zur Verhandlung gebracht werden.
Eine einstweilige Verfügung zeichnet sich durch die unmittelbare Bearbeitung des Falls sowie tendenziell niedrigere Kosten des Verfahrens aus. Allerdings ist eine einstweilige Verfügung auch – wie der Name schon sagt – nur einen begrenzten und eher kurzen Zeitraum gültig, bevor sie durch eine Unterlassungsklage gestützt werden sollte. Je nach Einzelfall bietet sich die Kombination einer Unterlassungsklage mit einer einstweiligen Verfügung an. So ist zum einen der unmittelbare und kurzfristige Schutz des Opfers, als auch die langfristige Gewährung seiner Schutzbedürfnisse gewährleistet.
Der Unterlassungsanspruch ist lebenslang gültig. Kommt es zu einem erneuten Regelverstoß, auf den Unterlassungsanspruch besteht, muss der Schuldige dem Kläger die Schadensersatzsumme überweisen.
Bestandteile einer Unterlassungsklage
Eine Unterlassungsklage besteht grundsätzlich aus zwei Komponenten.
- Beschreibung: Zunächst wird das Verhalten, welches der Angeklagte zukünftig unterlassen soll, beschrieben. Dies muss möglichst konkret und genau geschehen und selbstverständlich sind hierfür auch Beweise, gegebenenfalls durch Zeugen, die eidesstattliche Versicherungen beifügen, erforderlich. Das angemahnte Vergehen muss weitreichend genug sein, so dass bei der Wiederholung auch tatsächlich der Schadensersatz entrichtet werden muss; gleichzeitig sollte man sich hüten, es zu weitreichend zu formulieren, denn dann wird dem Antrag auf Unterlassungsklage vor Gericht nicht stattgegeben.
- Unterlassung: Dem Antrag auf Unterlassung ist eine drohende Strafzahlung beigefügt. Die Summe wird im Vorfeld festgelegt und lässt sich nicht mehr ändern; hierfür müsste ein neuer Antrag für eine Unterlassungsklage stellt werden.
Der Kläger legt in seiner Unterlassungsklage die Höhe der Strafzahlung fest. Diese sollte zwar empfindlich ausfallen, damit sie eine Warnfunktion hat, darf aber nicht unangemessen sein. Sind die Kosten unangemessen hoch, können sie gerichtlich angefochten werden, oder aber die Unterlassungsklage wird von vornherein abgewiesen.
Eine pauschale Empfehlung bezüglich der Höhe der Strafzahlungen kann nicht erteilt werden, denn sie hängt immer vom Einzelfall ab und kann durchaus mehrere tausend Euro betragen. Um eine angemessene Summe zu ermitteln, kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll sein.
Kosten bei einer Unterlassungsklage
Wer selbst in die Situation gerät, eine Unterlassungsklage aufzusetzen, macht sich sicher im Vorfeld Gedanken über die entstehenden Kosten. Tatsächlich muss aber der Gegner für die Unterlassungsklage-Kosten aufkommen, sofern er den Prozess verliert. Es ist also sinnvoll, bereits vor der Gerichtsverhandlung die Prognosen für den Ausgang des Verfahrens zu ermitteln. Ein Anwalt kann hier die entsprechende Vorbereitungsarbeit leisten, verursacht aber ebenfalls zusätzliche Kosten, die jedoch durch die Schadensersatzsumme wieder gedeckt werden können.
Eine Unterlassungsklage wird im Idealfall außergerichtlich verhandelt. Der Kläger muss den Angeklagten zunächst förmlich anschreiben und auf seine Regelverletzung aufmerksam machen. Dies geschieht durch eine Abmahnung, der eine Unterlassungserklärung beigefügt ist. Es steht dem Beschuldigten frei, diese freiwillig zu unterzeichen – tut er dies nicht, kann ein Rechtsanwalt oder der Rechtehaber selbst Antrag auf Unterlassungsklage stellen; der Fall kommt also vor Gericht, und erst wenn dies stattfand, fallen Gerichtskosten an.
Unterlassungsklage: Die Kosten trägt der Angeklagte
Die Unterlassungsklagen-Kosten sind auch davon abhängig, ob ein Kläger ein privates Verfahren oder ein gewerbliches Verfahren eröffnet. Bei einem privaten Verfahren, das beispielsweise eine Beleidigung zum Gegenstand hat, fallen die Kosten für die Klage sowohl für den Anwalt als auch für das Gericht niedriger aus, als bei einem Verfahren, in dem gewerbliche Interessen eine Rolle spielen. Also beispielsweise von Rechtehinhabern, die sich vor weiteren Verletzungen ihrer Urheberrechte schützen wollen.
Insgesamt entstehen bei einem Verfahren von Privatklägern Kosten um die 1000 Euro, wobei das Gericht um die 300 Euro Gerichtskosten verlangt, für welche nach geltendem Recht in Deutschland der Verlierer des Prozesses aufkommen muss.
Im Falle einer Gerichtsverhandlung kann der Geschädigte seine Anwaltskosten ebenfalls unter dem Posten der Schadensersatzforderung subsumieren – und erhält so sämtliche Auslagen für die Anzeige zurück.
Um eine Unterlassungsklage einzureichen, benötigen Sie nicht unbedingt einen Anwalt, sofern der Streitwert weniger als 5000 Euro beträgt, was aber bei den allermeisten „privaten“ Fällen der Fall sein dürfte. Sie können mithilfe eines Unterlassungsklage-Musters einen Antrag auf die Unterlassungsklage stellen und diesen am Amtsgericht einreichen – ein Anwalt ist nicht notwendig.
Beachten Sie aber, dass formale Fehler die Unterlassungsklage hinfällig machen können und somit das Verfahren verzögern. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, zumindest eine anwaltliche Beratung vor dem Versand der Unterlassungsklage in Anspruch zu nehmen. Auch wenn eine Unterlassungsklage einem Muster folgt, sind keine zwei Fälle identisch, und präzise und passgenaue Formulierungen für den individuellen Fall sind notwendig, so dass die Unterlassungsklage erfolgreich abgewickelt werden kann. Gerade die Beschreibung des zu unterlassenden Verhaltens erfordert präzise angewandte juristische Formulierungen.
Natalie meint
26. Juni 2016 at 11:37
Hallo,
Mein Ex Freund, schreibt mir selbst Monate nach der Trennung noch SMS mit Beleidigungen, hat mich auch zuhause aufgesucht und geschlagen, er war bereits vorher mehrfach gewalttätig, und verbreitet über mich und Freunde von mir Lügen. Ich habe ihn bereits gebeten dies zu unterlasse. Was kann ich dagegen tun?
abmahnung.org meint
30. Juni 2016 at 8:59
Hallo Natalie,
in diesem Fall sollte eine Unterlassungsklage – bzw. die Forderung nach einer Unterlassungserklärung möglich sein.
Abmahnung.org
Peter B. meint
5. Juni 2016 at 14:24
Hallo, ich habe mit der Telekom Differenzen. Habe den Mob.Vertrag nicht 3 Monate vor ablauf gekündigt. Nun muß ich 12 Monate den Vertrag weiterhin bedienen. Im Erstvertrag wurde ein Sonderpreis vereinbart. Jetzt für die Verlängerung verlangt die Telekom einen viel höheren Betrag. Dadurch haben sich die Zahlungsmodalitäten geändert. Nach Ablauf der 12 Monte verlängerung bat ich schriftlich die Telekom um eine Auflistung für die gesammten 12 Monate, da ich in meinen Unterlagen eine erhebliche Differenz feststelle. Die Telekomt läßt mir eine Mahnung mit einem Endbetrag zukommen. Diesen widerspreche ich. Nach weiteren 4 Wochen erhalte ich von einem Inkassounternehmen eine Forderung. Diese habe ich sogleich widersprochen, sachlich begründet. Am selben Tag wo mit das Inkassounternehmen die Forderung bekannt machte, bekam ich einen Anruf von meiner Hausbank. Diese teile mir mit, das meine Kredtilinie auf—0—Null— gestellt werden mußte, weil ein Eintrag bei der Schufa über mich vorliege. Auch das habe ich im Widerspruch vorsorglich angesprochen, daß dieses nicht stathaft ist, weil es sich heirbei um eine strittige Forderung geht.
Jetz möchte ich gegen das Inkassounternehmen eine Abmahnung mit einer Unterlassungsklage aufsetzen und dem Inkassounternehmen schicken.
Ich hatte noch nie einen negativen Schufa Eintrag, außerdem ist eine Hausbank darauf hin angeschrieben worde. Durch die Kreditwürdigkeit ist mir ein Schaden erstanden.
Für eine Antwort vielen Dank im voraus.
abmahnung.org meint
9. Juni 2016 at 8:40
Hallo Peter,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten. Ob sich eine Unterlassungsklage in Ihrem Fall lohnt, kann ein Rechtsanwalt ermitteln.
Abmahnung.org
Jessica meint
2. Juni 2016 at 0:16
Hallo. Eine frage. Eine Ex-bestefreundin hat mich meinem ehemaligen partner schlecht gemacht und scheisse über mich erzählt. Darauf jetzt die frage. Kann ich gegen sie eine unterlassungsklage abmahnen damit sie aufhört
abmahnung.org meint
2. Juni 2016 at 10:00
Hallo Jessica,
bei Beleidigung oder Rufschädigung kann eine Unterlassungsklage erwirkt werden.
Abmahnung.org
Doris meint
30. Mai 2016 at 13:41
Wenn eine Person an immer wiederkehrenden schizophrenen Psychosen leidet und in so einem „Anfall“ über eine andere Person im Internet schreibt, diese hätte sie vergewaltigt und die „beleidigte Person“ eine Abmahnung an die kranke Person schicken lässt 10.000€ + Anwaltskosten zu zahlen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und den Eintrag zu löschen, was kann die kranke Person tun, wenn sie kein Einkommen hat und keinen Anwalt bezahlen kann und es deshalb zu einem Prozess vor einem Landgericht kommt , wo Anwaltspflicht herrscht ?
abmahnung.org meint
2. Juni 2016 at 10:08
Hallo Doris,
es besteht in Deutschland die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe und Beratungskostenhilfe zu beantragen, sodass Sie sich von einem Anwalt beraten und vertreten lassen können.
Abmahnung.org
Nadine m. meint
24. Mai 2016 at 8:07
Unter unsere Wohnung sind garagen und seit einem Jahr meint ein mietbewohner ständig reparieren, lackieren hämmern,schrauben und andere Leute dabei.das ganze geht manchmal bis in die Nacht oder er fängt nachts um 2 oder Uhr an.wir haben versucht des öfteren zu reden ohne Erfolg. In unserer hausordnung steht drin bei ein und Ausfahrten in u.aus garagen u. Abstellplätzen gelten besondere Sorgfaltspflichten. Rauchen und die Benutzung von offenen Feuer in der Garage ist nicht zulässig.die aus u.durchfahren sind freizuhalten.das waschen,reinigen oder reparieren von Fahrzeugen in der Garage oder auf den Stellplätzen oder anderen gemeinschaftsflächen ist nicht gestattet. Wir möchten Ruhe und wider vernünftig schlafen,wir haben Schichtarbeit. Was kann man machen?
abmahnung.org meint
26. Mai 2016 at 8:57
Hallo Nadine,
in diesem Fall können Sie eine Anzeige wegen Ruhestörung in Erwägung ziehen. Liegt ein Verstoß gegen die Hausordnung vor, ist der Vermieter in der Pflicht, Maßnahmen vorzunehmen.
Abmahnung.org
Mirko meint
19. Mai 2016 at 15:39
Hallo,
wir bewohnen ein Einfamilienhaus und haben einen Nachbarn, der uns seit Jahren mit seinen Kreissägearbeiten entsetzlich belästigt, um nicht zu sagen: quält. Dabei hält er sich in der Regel an die hiesige/kommunale Polizeiverordnung. Diese gestattet ihm, seine Arbeiten werktags i.d.Z.v. 9 bis 13 und von 15 bis 17 Uhr durchzuführen. Der Nachbar nutzt dies weidlich aus. Wir hatten schon über Wochen hinweg sechs Stunden Kreissägelärm (in der Summe) an jedem Werktag. Unsere Grundstücke liegen in einem Wohngebiet. Das Verhältnis zum Nachbarn kann als zerrüttet bezeichnet werden. Ein Schlichtungsverfahren in 2010 brachte nur kurzzeitig Ruhe. Der Nachbar sägt soviel, dass nicht davon auszugehen ist, dass er nur für den Eigenbedarf sägt. Wir sind mit unseren Nerven am Ende. Was können wir tun? Wir planen eine Abmahnung und anschließende Unterlassungsklage. Wie schätzen Sie den Erfolg dieser Maßnahmen ein? Was könnten wir sonst noch tun?
abmahnung.org meint
26. Mai 2016 at 9:02
Hallo Mirko,
leider können wir keine Rechtsberatung bieten und daher auch keine Erfolgsaussichten einschätzen. An dieser Stelle müssen wir auf einen Anwalt verweisen.
Abmahnung.org
Platte meint
9. Mai 2016 at 17:38
Wir haben folgendes Problem:
Wir haben uns im Tierheim für einen Hund entschieden u möchten ihn bei uns aufnehmen.Der Vermieter untersagt uns das.Wortlaut im Mietvertrag : jede Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren,wie z.b. Zierfische, Ziervögel,Hamster,Schildkröten bedarf der Zustimmung des Vermieters.Jetzt wollen wir ausziehen u eine Wohnung suchen wo der Hund erlaubt ist.Das Tierheim sagte uns das wir den Hund auch erstmal für 3 Monate in Pflege nehmen könnten u der Vermieter nichts sagen könnte.Stimmt das?
Wir haben ja 3 Monate KKündigungsfrist.Dann würde das passen.
Lg NN.Platte
abmahnung.org meint
12. Mai 2016 at 9:27
Hallo,
bevor Sie wegen des Hundes gekündigt werden, muss Ihr Vermieter Sie abmahnen. Allerdings ist bei gefährlichen Tieren auch eine außerordentliche, sofortige Kündigung möglich.
Abmahnung.org
Manuela meint
28. April 2016 at 14:02
Ich wohne mit meinem Ex-Lebensgefährten noch im gemeinsamen Haus, bis alles geklärt ist. Nun hat er 2 Wochen Urlaub und er meint, dass in dieser Zeit seine „Neue“ hier ein- und ausgehen wird, wie sie will und auch hier schlafen wird. Ich möchte das aber natürlich nicht! Hab ich mit einer Unterlassungsklage eine Chance, dass sie unser gemeinsames Haus nicht betreten darf? Danke für eine rasche Antwort, LG
abmahnung.org meint
2. Mai 2016 at 9:40
Hallo Manuela,
eine Unterlassungsklage ist möglich, wenn beispielsweise eine Eigentumsstörung vorliegt. Ob dies in Ihrem spezifischen Fall zutrifft, kann ein Anwalt ermitteln.
Abmahnung.org
Michael meint
28. April 2016 at 11:17
Hallo und guten Morgen,
muß ich als Kläger einer zurecht ausgesprochenen Unterlassung ( sie ist vom Beklagten ohne Anerkennung einer Sach- und Rechtspflicht abgegeben worden) die Anwaltskosten begleichen, weil der Beklagte nicht zahlt?
Danke für die Antwort
abmahnung.org meint
2. Mai 2016 at 9:31
Hallo Michael,
wenn der Beklagte nicht bezahlen kann – weil er etwa einen Offenbarungseid geleistet hat -, müssen Sie die Anwaltskosten in der Tat begleichen.
Abmahnung.org
Mandy N. meint
27. April 2016 at 13:55
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin Besitzer meiner Reihenhaushälfte – es gibt also keinen Vermieter. Wie verhält es sich dann?
abmahnung.org meint
28. April 2016 at 9:13
Hallo Mandy,
in Ihrem geschilderten Fall liegt der Tatbestand der Ruhestörung vor – hier kann die Polizei weiterhelfen.
Abmahnung.org
Synonym meint
26. April 2016 at 20:58
Hallo,
kann man auch eine Unterlassungsklage stellen, wenn kostenlose Werbung statt in den Briefkasten auf die Treppe vor der Haustür gelegt wird?
Eine Kontaktaufnahme mit Bitte um Unterlassung war erfolglos. Es ist sehr störend und 80% der hier wohnhaften bekommen die Zeitung auf die Treppe gelegt, obwohl explizit ausgeschrieben ist, dass sie nicht erwünscht ist.
Vielen Dank im Voraus
abmahnung.org meint
28. April 2016 at 8:45
Hallo,
in der Tat ist eine Unterlassungsklage hier denkbar – ein Anwalt kann Ihnen hier sicherlich weiterhelfen.
Abmahnung.org
Alexander meint
25. April 2016 at 22:37
Hallo,
um Sanierungskosten umlegen zu können werden Anwohner einer Stadtmauer in förmlichen Anschreiben der Stadt als Miteigentümer bzw. Anteilseigner betitelt. Das Grundbuch gibt hier keine Bestätigung. Sonstige vertragliche Vereinbarungen gibt es nicht. Ist die Unterlassungserklärung hier überhaupt denkbar? Danke für die Rückinfo.
abmahnung.org meint
28. April 2016 at 9:18
Hallo Alexander,
in diesem spezifischen Fall kann Ihnen sicherlich ein Anwalt weiterhelfen.
Abmahnung.org
Mandy N. meint
15. April 2016 at 10:56
Hallo, ich wohne mit meiner 1 jährigen Tochter in einer Reihenhaussiedlung und habe massive Probleme mit den Nachbarn zu meiner rechten Seite. Vor ca. drei Monaten wurde mir bereits schriftlich gedroht, dass, wenn mein Baby „ständig“ Nachts weint, Polizei und Jugendamt eingeschaltet werden. Dagegen bin ich schon anwaltlich vorgegangen.
Nun ist es so, dass diese Nachbarn Psychoterror betreiben und täglich zur Schlafenszeit meiner Tochter (von 18.30- 21.30 Uhr) das Radio laut anstellen – so laut, dass man sogar die Nachrichten deutlich hört. Ist in diesem Fall eine Unterlassungsklage möglich?
abmahnung.org meint
21. April 2016 at 8:53
Hallo Mandy,
eine Unterlassungserklärung greift für diesen speziellen Fall nicht. Dies ist eine Problematik, welche Sie mit Ihrem Vermieter klären sollten. Auch eine Anzeige wegen Ruhestörung könnte in Betracht gezogen werden.
Abmahnung.org
Melanie meint
31. März 2016 at 8:44
Hallo. Vielen dank für die Infos! Ist ein anwalt also nicht unbedingt erforderlich für eine Unterlassungsklage?
abmahnung.org meint
31. März 2016 at 9:07
Hallo Melanie,
sofern die Strafforderung unter 5000 Euro liegt, können Sie die Klage ohne Anwalt beim zuständigen Amtsgericht einreichen.
Abmahnung.org
Armin meint
24. März 2016 at 14:16
Hallo ich habe dazu eine Frage. Wir wohnen in einen Mehrfamilienhaus. Im Dezember ist eine neue eingezogen, seitdem haben wir wegen Ihrem Liebesspiel keine Nachtruhe mehr, weil ihr Bett voll gegen unsere Decke schlägt und sie schreit voll laut dazu (immer nach 22 Uhr). Mehrere Anrufe mit Beschwerden beim Vermieter blieben erfolglos. Kann ich da ich und meine Freundin uns Nachts belästigt fühlen eine Unterlassungsklage einreichen??
abmahnung.org meint
31. März 2016 at 8:48
Hallo Armin,
es empfiehlt sich, zunächst einmal das Gespräch mit Ihrer Nachbarin zu suchen. Ergibt sich aus diesen Ermahnungen nicht, ist die Möglichkeit zur Unterlassungsklage in der Tat gegeben. Hierbei lohnt es sich vorab, ein Lärmprotokoll über einen gewissen Zeitraum anzufertigen. Bei einer nächtlichen Ruhestörung ist es ebenfalls möglich, die Polizei zu rufen – Ihre Nachbarn müssen in dem Fall mit einem Bußgeld rechnen.
Abmahnung.org
Dagmar H. meint
22. März 2016 at 14:33
22.3.2016
Frage von teachers:
Wir wohnen in einer gemischten Wohnanlage von Eigentümern und Mietern. Zu jedem Haus gehört ein Wasch-/Trockenraum, der von jeder Familie genutzt werden kann. In diesem Raum sind die zu öffnenden Nur-Kippfenster quasi über Eck angeordnet. Im Laufe der Jahre hat sich eine Aufteilung der Wäscheleinen ergeben. Meine sind genau vor einem Fenster. Die Leinen sind sehr kurz. Würde man einen Gang frei lassen, verbliebe kein Platz mehr zum aufhängen der Wäsche. Eine Eigentümerin macht ständig hinter meiner Wäsche das Fenster auf, geht quasi immer zwischen meiner Wäsche durch. Ich sorge stets selbst für eine ständige Lüftung des Raumes. Bei geöffnetem Fenster hinter meiner Wäsche braucht die Wäsche zum trocknen 2 Tage, sonst nur 1 Tag. Schriftliche Hinweise zum richtigen Lüften und die Aufforderung zum unterlassen des durchkriechens unter meiner Wäsche ignoriert die Eigentümerin. Kann hier eine Unterlassungsklage Erfolg bringen?
abmahnung.org meint
24. März 2016 at 9:48
Hallo Dagmar,
einen ausreichenden Grund für eine Unterlassungsklage scheint hier nicht gegeben zu sein: Gemeinschaftliche Räume dürften gemäß Mietvertrag gemeinschaftlich genutzt werden. Eventuell lohnt es sich, Ihr Anliegen bei der Eigentümerversammlung vorzubringen.
Abmahnung.org
Tamas meint
16. März 2016 at 17:55
Hi, ich habe bei meinem damaligen arbeitgeber ein programm entwickelt, das ich auf mich anmelden wollte. allerdings wurde mir mitgeteilt, dass mein arbeitgeber sich bereits die rechte daran gesichert hat. Darf er das überhaupt? ich habe in meinen vertrag gesehen und dort steht nicht, dass ich alle rechte abtreten muss. kann ich in einem solchen fall eine Unterlassungsklage anstreben?
Danke
abmahnung.org meint
17. März 2016 at 8:52
Hallo,
in diesem Fall wäre es ratsam, Ihren Arbeitsvertrag von einem Anwalt genau überprüfen zu lassen. Er kann Sie anschließend zur weiteren Vorgehensweise beraten.
Abmahnung.org
Horst meint
14. März 2016 at 2:01
Guten morgen ich habe ein Problem wegen eines post auf facebook. Wo ich das verhalten ehemaliger Gruppen Mitglieder aus den hobby scharf ankreife, ich nenne dort weder genaue Namen noch genaue Gruppen Bezeichnungen von ihrer neuen Gruppe. Sie fühlen sich angesprochen und nun flatterte mir eine unter lass jung klage ins Haus. Ich habe diese treads kurz nach dem verfassen wieder gelöscht. Nun droht mir deren Anwalt mit einer klage. Wie bitte soll ich mich verhalten?
Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung
abmahnung.org meint
17. März 2016 at 8:51
Hallo Horst,
leider dürfen wir in individuellen Fällen keine Beratung anbieten, da dies eine Rechtsberatung darstellen würde – an dieser Stelle müssen wir also auf einen Anwalt verweisen.
Abmahnung.org
Lenz meint
12. März 2016 at 20:14
Hallo,
ich habe seit Jahren keinen Kontakt zu meiner Mutter und wünsche dies auch nicht. Jedoch hat sie meine Adresse heraus gefunden und belästigt mich mit unangekündigten besuchen und Briefen.
Lohnt sich die unterlassungsklage?
abmahnung.org meint
17. März 2016 at 9:11
Hallo,
ob sich eine Unterlassungsklage lohnt, kann im Einzelfall nur ein Rechtsanwalt einschätzen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass eine Unterlassungsklage nur in ganz bestimmten Umständen erfolgen kann – etwa wenn eine Beleidigung vorliegt oder der Tatbestand des Stalkings erfüllt ist.
Abmahnung.org
TanteEmma meint
4. März 2016 at 14:39
hallo,
ich habe seit einigen wochen ein problem mit einer kollegin. sie versucht ständig mich beim arbeitgeber anzuschwärzen für dinge, die ich gar nicht getan habe…hätte die ganze zeit nur am handy gesessen, pausen überzogen, wär ständig beim rauchen. ich habe langsam wirklich angst, das ich dadurch noch meinen job verliere. wie kann ich da am besten vorgehen? brauch ich bei einer unterlassungsklage nen anwalt?
danke
abmahnung.org meint
10. März 2016 at 10:41
Hallo,
es empfiehlt sich grundsätzlich, das Gespräch mit ihrem Vorgesetzten oder dem Betriebsrat zu suchen, um eine Lösung zu finden. Grundsätzlich können Sie eine Unterlassungsklage ohne Anwalt einreichen.
Abmahnung.org
Ronald H. meint
2. März 2016 at 22:03
Hallo! Mir wurde heute von einer Frau, die ich nicht kenne, unterstellt, das ich meinen Kindern gegenüber gewalttätig geworden sei. Dies habe sie von ihrem Sohn, der mit meinem Sohn (7j) in einem Basketballverein zusammen trainiert. Die Frau wollte mir nicht sagen wer sie ist und sie konnte auch keine Angaben machen wann das gewesen sein soll. Diese Behauptung weiße ich als falsch zurück, jetzt hab ich aber bedenken, daß mein Ansehen im Verein schaden nimmt. Macht in diesem Fall eine Unterlassungklage Sinn?
abmahnung.org meint
10. März 2016 at 11:02
Hallo Ronald,
eine Unterlassungsklage ist im Falle einer Rufschädigung möglich. Allerdings ist eine Rufschädigung dann nicht gegeben, wenn lediglich Sie angesprochen wurden.
Abmahnung.org
Bettina L. meint
19. Februar 2018 at 2:15
Wie sieht es denn aus wenn die ex Frau meines Partners bei ihrem Anwalt behauptet dass die Kinder sagen dass mein freund meinen Sohn schlagen würde, dies aber nicht der Fall ist?
abmahnung.org meint
19. Februar 2018 at 10:05
Hallo Bettina,
bei falschen Anschuldigungen sollte der eigene Anwalt ins Vertrauen gezogen werden. Dieser kann eine valide Strategie erarbeiten.
Ihr Team von Abmahnung.org
Hanni meint
22. Februar 2016 at 20:47
Hallo. Meine Kollegin spioniert heimlich meinen Rechner aus und präsentiert das gefundene meinem Chef. Der stellt mich dann zur Rede. Da ich personenbezogene Daten auf meinem Rechner habe, darf sie nicht an meinen Rechner. Meine Kollegin bekommt Beifall und ich das du du. Kann ich eine Unterlassung schriftlich an sie stellen und sie auffordern, mein zimmer ohne mein Beisein nicht mehr zu betreten.
abmahnung.org meint
29. Februar 2016 at 11:41
Hallo Hanni,
diesen Fall sollten Sie bei dem Datenschutzbeauftragten Ihrer Firma ansprechen. Ergibt sich daraus nichts, können Sie anwaltliche Hilfe in Betracht ziehen.
Abmahnung.org
Joachim S. meint
8. Februar 2016 at 13:32
Guten Morgen,
meine Frage bezieht sich auf ein Problem mit einem Anwohner, tatsächlich einem Ehepaar, in unserer Strasse.
Bei der absoluten Mehrheit der Bewohner unserer Strasse handelt es sich um Familien mit mehreren Kindern, meistens auch Bewohner von Einfamilienhäusern auf relativ grosszügigen Grundstücken.
Inunserer Strasse wohnt auch ein kinderloses Ehepaar, Einfamilienhaus auf eher kompaktem Eckgrundstück.
Seit Jahren macht sich dieses Ehepaar durch lautstarke Beschimpfungen auf der Strasse spielender Kinder, durch regelmässiges rufen der Polizei bei mutmasslichen Ruhestörungen (ausgehend von verschiedensten anderen Bewohnern) bemerkbar.
In letzter Zeit und in unserem FAll sind die beiden nun dazu übergegangen, Ordnungsämter wegen behaupteter Schwarzarbeit an Gebäuden (die Gespräche mit dem Ordnungsamt, die Besuche der Ordnungsamtmitarbeiter incl. Schutzbeamter und die Nichtigkeit der Behauptungen habe ich mittlerweile zeitaufwendig hinter mich gebracht). Als nächstes wurde wegen mutmaßlich nicht vorliegender Baugenehmigungen bei der Unteren Baubehörde Beschwerde eingelegt (auch hier lief alles korrekt ab, Genehmigungen liegen vor, die Behauptungen waren unbegründet, Zeitaufwand meinerseits zur Klärung ist enorm).
Da ein Gespräch nicht möglich erscheint, ich habe den Versuch mehrfach unternommen, suche ich jetzt nach Wegen, die Dinge zu Ende zu bringen. Meine Frage ist nun, ob eine Unterlassungsklage hier der richtige nächste Schritt ist, meine berufliche Tätigkeit und der schon entstandene Zeitaufwand könnten das rechtfertigen, oder ob es evtl. andere Wege zur Schlichtung gibt.
Über eine erste grobe Einschätzung würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank.
abmahnung.org meint
15. Februar 2016 at 10:09
Hallo Joachim,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten und müssen an dieser Stelle auf einen Anwalt verweisen. Allgemein ist eine Unterlassungsklage jedoch an eine Rechtsverletzung gekoppelt – etwa eine Besitzstörung.
Abmahnung.org
Aennie meint
1. August 2017 at 8:17
Genau sowas machen wir auch gerade durch! Was konntest du bis jetzt erreichen? Wir sind am Ende und wollen dem ein Ende setzten!
Timo meint
26. Januar 2016 at 0:49
Ich habe ein massives Problem und werde bedroht und verfolgt kann ich da etwas mit einer Unterlassungsklage machen ??
abmahnung.org meint
1. Februar 2016 at 10:32
Hallo Timo,
in diesem Fall empfiehlt es sich, die Polizei einzuschalten. Diese wird Sie über Ihre Möglichkeiten umfassend aufklären.
Abmahnung.org
Rudolph meint
18. Oktober 2018 at 7:13
Das geht mir schon seit Jahren und in zahlreichen Fällen so. Strafantrag wurde 2008 gestellt, dazu ermittelt allerdings nie. Ich hatte seinerzeit bereits Hinweise auf ggf. beteiligte Personen gegeben und mich in den folgenden Jahren unzählige Male an die Polizei gewandt um weitere Hinwiese zum Täterkreis zu geben bzw. den Strafantrag im Hinblick auf bestimmte Personen zu präzisieren.
Passiert ist nichts. – Wenn man mal davon absieht, dass ein Beamter nach kaum 3 Minuten äußerte „Das wird mir jetzt zuviel.“, weitere Anzeigen wegen Einbrüchen und Sachbeschädigung gar nicht erst aufgenommen bzw. bearbeitet wurden und ich diesbezüglich bewusst belogen wurde. In der Folge erhielt ich angeblich polizeilich veranlasste Einladungen vom Gesundheitsamt um dort über meine persönliche Situation (bzw. meinen persönlichen Dachschaden) zu sprechen. – Ich lehnte dankend ab und entschied mich erst nach Jahren einen solchen Termin doch einmal wahrzunehmen um dort klarzustellen, dass ich die Polizei nicht aus Jux aufsuche, sondern wegen (bis heute) fortgesetzter Straftatbestände. Ich musste dort mit einer sehr sehr jungen Frau sprechen, die jedes meiner Wort mitpinselte und in den folgenden Wochen wurde mir bewusst, dass sowohl mein Vermieter, als auch die Nachbarn (unter denen sich Täter befanden) informiert wurden.
Wie man der Äußerung des o.g. Beamten entnehmen kann, ist es sogar „zuviel“, die Arbeit zu erledigen, für die man entlohnt wird. Kurz: ich habe die Erfahrung gemacht, dass man als Geschädigter polizeilicherseits keine Hilfe erwarten kann und auch nicht über andere Möglichkeiten aufgeklärt wird.- Schon gar nicht umfassend.
Auf den seit Jahren immer wieder neu entstehenden Schäden bin ich bislang sitzen geblieben, weil ohne Anzeige (oder konkret: ohne Beamte, die gewillt sind, ihrer Aufgabe nachzukommen) auch keine Versicherung zahlt.
Um es hier nochmals ganz deutlich herauszustellen: ich hatte nie zuvor mit diesem Gesundheitsamt zu schaffen. Ich bin weder „durchgeknallt“, noch Drogenkonsument oder jemals anderweitig polizeilich in Erscheinung getreten und es gab insofern zu keinem Zeitpunkt einen Grund für Gespräche mit Sozialarbeitern beim Gesundheitsamt. – Das aber interessierte Keinen!
Die involvierten Nachbarn erhielten stets die Unterstützung des Vermieters und es kam erst Bewegung in die Angelegenheit, als eine neue Mieterin (alleinerziehend mit Baby) ebenfalls üble Drohbriefe erhielt. – Sie suchte das Gespräch mit den anderen Mietern um herauszufinden, wer im Hause einen PC besitzt und wollte sich dann an den Vermieter wenden. Ich riet ihr begründet davon ab und bat sie darum, Anzeige zu erstatten. Das tat sie und in der Folge zogen dann einige der langjährigen Mieter ganz plötzlich und ziemlich überraschend (ohne Einhaltung der Fristen!) aus. – Leider meist in die unmittelbare Nähe.
Die neue Mieterin wollte angesichts der Briefe nach nicht einmal einem halben Jahr ebenfalls möglichst weit weg und zog in den Süden des Landes.
Aufgrund dieser, keineswegs übertrieben dargestellten Erfahrungen
[In meinem(n) Fall (Fällen) ging es um Beleidigung, üble Nachrede, Bedrohung, tägliches Stalking, Hausfriedensbruch, Einbruch, Sachbeschädigung und Dienstahl] kann ich guten Gewissens nur dazu raten, juristischen Rat einzuholen.
Ich bin mir allerdings darüber im Klaren, dass das finanziell nicht für Jeden machbar ist, denn ich habe ja selbst erlebt, was passiert, wenn einem Fremde das gesamte Leben ruinieren um mit ihren Straftaten ungeschoren davon zu kommen.
Yvi meint
13. Februar 2019 at 9:28
Kann das von Ihnen geschilderte leider hier im Ort, auch bestätigen..ist sehr fragwürdig, wenn dem welcher eine Straftat vortäuscht, bzw. andere dieser verleumderisch bezichtigt und die Ermittlungsbehörden die Wahrheit nicht ermitteln können oder nicht wollen!?
Und wo tatsächlich Straftaten gar gegen die Gesundheit und das Leben verübt werden, passiert nichts!?? Angeblich da aus Mangel an Beweisen, obwohl wie beim Verleumder, schildert die Geschädigte Zeugin wahrheitsgemäß den Ablauf, doch da reicht das nicht, zur Anzeige! So ausgesprochen durch Polizeibehörden. Wusste nicht, dass die Polizei Behörden jetzt Urteile fällen dürfen, ohne richterliche Verhandlung. Neutralitätspflicht, wie Sorgfaltspflicht umgangen, sehr oft, jedoch nur in manchen Fällen..?!
Jens S. meint
15. Januar 2016 at 22:16
Ich habe eine Affäre mit einer Mitarbeiterin, nun hat ihr Mann meine Frau aufgesucht und dazu befragt, kann ich eine Unterlassungklage beim Amtsgericht einreichen?
abmahnung.org meint
18. Januar 2016 at 11:36
Hallo Jens,
einer Unterlassungserklärung muss eine Rechtsverletzung zugrunde liegen – dies scheint in Ihrem Fall nicht zuzutreffen. Ein Anwalt kann jedoch eine genaue Einschätzung Ihrer Situation treffen und entsprechende Maßnahmen vorschlagen.
Mit freundlichen Grüßen,
Abmahnung.org
Tina meint
17. Mai 2016 at 14:04
Vielleicht sollten Sie sich einfach trennen
Hucky meint
23. Oktober 2016 at 11:29
An ihrer Stelle würde ich mich in Grund und Boden scämen. Was glauben Sie eigentlich was eine Ehe ist? Hucky
Daniel meint
10. Februar 2019 at 14:39
genauso ist es!
Stefan meint
21. September 2017 at 10:50
Vielleicht sollte man keine Affären haben!? Für sowas könnte es Watschen geben!