Arbeitsrechtliche Abmahnung wegen Fernbleibens von der Arbeit
Jeder Arbeitsvertrag enthält Regeln und Verhaltensweisen, die vom Arbeitnehmer zu beachten sind. Werden die Vorschriften umgangen, stellt dies ein Fehlverhalten dar, welches Konsequenzen nach sich zieht. Ein klares Fehlverhalten auf der Arbeit ist unentschuldigtes Fehlen.
Je nach Schwere kann unentschuldigtes Fehlen entweder eine Abmahnung und sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Inhalt
Abmahnung soll Chance zur Besserung geben
Bei einem einmaligen Nichterscheinen am Arbeitsplatz entscheiden sich die meisten Arbeitgeber für eine mündliche Rüge oder auch eine schriftliche Abmahnung. Bei Abmahnungen sollte jedoch immer die Verhältnismäßigkeit beachtet und das bisherige Arbeitsverhalten in die Entscheidung mit einbezogen werden.
Unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz kann als Respektlosigkeit den Kollegen gegenüber angesehen werden und als Störung im Leistungsbereich.
Eine Abmahnung wegen unentschuldigtem Fehlen ist daher im Arbeitsrecht Gang und Gebe und soll das Fehlverhalten aufzeigen sowie gleichzeitig die Chance zur Besserung geben. Wird diese nicht angenommen, kann eine verhaltensbedingte Kündigung die Folge sein.
Eine Abmahnung wird im Übrigen nicht nur ausgesprochen, wenn es um das unentschuldigte Fernbleiben vom Arbeitsplatz oder um das unerlaubte Fernbleiben vom Dienst geht, sondern auch unentschuldigtes Fehlen an der Berufsschule kann zu einer Abmahnung führen.
Auch unerlaubtes Entfernen vom Arbeitsplatz kann mit einer Abmahnung gerügt werden. Das Betriebsklima wird damit gestört und die Erreichbarkeit ist nicht gegeben.
Muster einer Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens
Die Abmahnung aufgrund von unentschuldigtem Fehlen ist nicht an Formen gebunden, sollte jedoch bestimmte Angaben enthalten. Die Abmahnung wegen Nichterscheinen sollte die Daten des Unternehmens und die des Betroffenen beinhalten. Es sind Datum, Zeiten und Orte aufzuführen, die das unentschuldigte Fehlen an der Berufsschule oder am Arbeitsplatz belegen. Der genaue Vorfall ist zudem im Schreiben zu schildern.
Am Ende einer Abmahnung kann zusätzlich auf eine verhaltensbedingte Kündigung hingewiesen werden, sollte sich der Vorfall des Nichterscheinen wiederholen. Das Abmahnschreiben ist zudem deutlich mit dem Wort „Abmahnung“ zu deklarieren.
Muster: Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens
Sehr geehrte(r) Frau/Herr …zu unserem Bedauern mussten wir feststellen, dass Sie am (Datum) unentschuldigt nicht zur Arbeit bei (Ort) erschienen sind, ohne hierfür eine Begründung anzugeben und ihren Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen. Weiterhin fehlt bis heute eine etwaige Erklärung Ihrerseits.
Das Nichterscheinen hat leider zu einer Störung im Betriebsablauf geführt. Aus diesem Grund werden wir ein solches Verhalten in Zukunft nicht mehr billigen.
Wir weisen Sie daraufhin, dass Sie gemäß Ihren arbeitsrechtlichen Pflichten verpflichtet sind, bei Krankheit oder Nichterscheinen die Zuständigen darüber in Kenntnis zu setzen. Sollte sich ein solcher Vorfall in Zukunft wieder ereignen, behalten wir uns, eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses auszusprechen. Eine Durchschrift der Abmahnung legen wir Ihrer Personalakte bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber
Bestätigung Arbeitnehmers:
Die Abmahnung habe ich erhalten.
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer
Muster für Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens (.doc)
Muster für Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens (.pdf)
Richtige Reaktion der Betroffenen
Der Erhalt der Abmahnung ist vom betroffenen Arbeitnehmer zunächst zu unterschreiben. Danach hat der Mitarbeiter die Möglichkeit eine Stellungnahme zu verfassen, die zusammen mit der Abmahnung in der Personalakte hinterlegt wird. Jedoch sollte die Gegendarstellung nicht überstürzt abgegeben werden.
Im Zweifel ist der Betriebsrat, der Personalrat oder der Rechtsanwalt zu befragen. In einigen Fällen erweist sich eine Abmahnung dabei als unwirksam.
Entsprechen die Vorwürfe in der Abmahnung der Wahrheit, kann auch ein Gespräch mit dem Vorgesetzten für Schlichtung sorgen und das Betriebsklima zu den Kollegen wiederherstellen. Sind die Anschuldigungen berechtigt, sollte zudem zwingend eine Verhaltensänderung erfolgen, um einer Kündigung aus dem Weg zu gehen.
Sind die Vorwürfe nicht gerechtfertigt und wird die Abmahnung nicht akzeptiert, steht der Weg der Klage offen.
Tatjana meint
16. Mai 2017 at 23:27
Hallo
Aus betrieblichen Gründen (Auftragslage) wurde der 06.05.17 und der 13.05.17 (beides Samstage) als zusätzliche Mehrarbeitstage bestimmt. Dies wurde den Mitarbeitern in einer kurzen Besprechung mitgeteilt. Einen Tag später erinnerte man die Mitarbeiter noch mal dran.
Nun dreht es sich um einen Mitarbeiter der sich vom 08.05. (Montag) bis einschl. 12.05. (Freitag) krankgemeldet hat bzw. Für diese Tage eine krankmeldung eingereicht hat. Nun wurde ja ausnahmsweise auch am 13.05. gearbeitet (Reguläre Arbeitszeit Mo-Fr. 38,5 Stunden). Der Mitarbeiter hat sich weder für den Samstag krankschreiben lassen noch ist er zur Arbeit erschienen. Daraufhin wurde er abgemahnt. Nun verlangt er die Rücknahme der Abmahnung, da er der Meinung ist, der Arbeitgeber hätte ja mal fragen können ob er Samstag kommt bzw. Samstag sei ja eigentlich kein regulärer Arbeitstag.
Wer ist nun im Recht? Den Mitarbeitern wurde in einer Runde offiziell mit geteilt das an den obigen Tagen aus dringenden Betrieblichen Gründen gearbeitet werden müsse. Kann der Mitarbeit sich darauf berufen sich nicht krankmeldung zu müssen, da dies eigentlich kein regulärer arbeitstag sei?
Es kann doch auch nicht die Pflicht des Arbeigebers sein ihm da hinterher zu telefonieren? War die Abmahnung berechtigt?
Bruce ganz dringend Antwort dbzgl.
Ach so es wurde in der Woche vor dem 13.05. Jeweils 1 Stunde länger am Tag gearbeitet um die betriebliche Situation Aufzufangen, da immer wieder Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen fehlen.
Viele Grüße
Tatjana
abmahnung.org meint
22. Mai 2017 at 10:54
Hallo Tatjana,
es scheint, der Arbeitgeber ist hier seinen Informationspflichten nachgekommen. Demnach müsste der Arbeitnehmer den „zusätzlichen Arbeitstag“ anerkennen und sich auch entsprechend krankmelden, wenn die Krankheit bis zu diesem Tag andauert. Bei weiteren Zweifeln wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Abmahnung.org
Sven meint
28. April 2017 at 12:20
Hallo,
auch ich hätte eine Frage wegen dem nicht erscheinen am Arbeitsplatz. Aufgrund überraschenden Schneefalles konnte ich nicht zu meinem Arbeitsplatz kommen (Sommerreifen am Auto, öffentliche Verkehrsmittel gibt es nicht und auch niemand der mich mitnehmen könnte, mein Arbeitsweg beinhaltet über 40 km einfach), hab daraufhin in meinem Betrieb angerufen, sowohl Schichtleiter als auch Stellv. Abteilungsleiter (Abteilungsleiter war im Urlaub) hatten keinerlei Problem damit und gestattenden dies.
Jetzt kam dieser Fall erneut vor, da ich aber nach knapp 1 1/2 Std rumtelefonieren niemanden in meiner Firma erreicht habe, schrieb ich meinem Abteilungsleiter eine E-Mail, das ich aufgrund der Wetterlage nicht erscheinen kann.
Einige Stunden später erhielt ich eine Nachricht, dass das so nicht geht und man nochmal über dieses Ereignis sprechen würde.
Jetzt befürchte ich eine Abmahnung, meine Frage: ist diese legitim auch wenn ich von Stellv. Abteilungsleiter und Schichtleiter „falsch informiert“ wurde über das handeln in dieser Situation?
abmahnung.org meint
2. Mai 2017 at 10:12
Hallo Sven,
nach herrschender Rechtsprechung sind Sie auch bei schlechtem Wetter dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, rechtzeitig auf Arbeit zu erscheinen. Theoretisch können Sie also bei Nichterscheinen abgemahnt werden. Warten Sie aber erst einmal das Gespräch ab. Womöglich bleibt es bei einer Ermahnung und Sie bekommen die Möglichkeit, sich zu rechtfertigen. Im Falle einer Abmahnung können Sie eine Gegendarstellung darlegen. Dabei sind Nachweise hilfreich, die belegen, dass Sie vermehrt versucht haben, sich in der Firma zu melden. Im Zweifelsfall hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Abmahnung.org
Atze meint
26. April 2017 at 16:59
Hallo ich hab eine Frage und zwar war ich an einem Montag Krank hab am Montag im Betrieb angerufen und gesagt das ich krank bin auf die Frage wie lange ich krank sei sagte ich ich bis Dienstag am Dienstag ging es mir aber noch nicht besser und ich bin Zuhause geblieben darauf hin hatt mich am Nachmittag der Meister angerufen wo ich den sei ich sagte ihm das es mir nicht besser ginge darauf hin meinte er das ich das nächste mal anrufen soll und ihm sagen soll wann ich wieder komme ich sagte ihm ich komme am Donnerstag wieder und das es mir leid tut und nicht mehr vor kommt ich bin also am Donnerstag in die Arbeit und dachte mir nix die Woche drauf am Montag bekam ich dann die Abmahnung wegen unentschuldigten fehlen .
Meine Frage ist das rechtens da ich ja eine Krankmeldung abgegeben hab und am Montag ja angerufen hab das ich krank bin.
abmahnung.org meint
2. Mai 2017 at 10:24
Hallo Atze,
wir können keine Rechtsberatung anbieten, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Generell müssen Sie sich an die Klauseln zur Krankmeldung halten, die im Arbeitsvertrag stehen. Hierbei ist insbesondere auf die Frist zu achten, innerhalb welcher das ärztliche Attest vorliegen muss. Bei Verstößen ist es dem Arbeitgeber erlaubt, Abmahnungen auszusprechen.
Abmahnung.org
Sandra meint
22. April 2017 at 11:15
Hallo, ich bin ein Azubi.& bin des öfteren mal krank. Schwaches Immunsystem wegen Herzfehler. Fehle sehr häufig und hab auch eine mündliche Abmahnung bekommen. Bin aber jetzt aus der Probe zeit raus und habe einen tag gefehlt ohne anzurufen. Weil mich die Arbeit körperlich und psychisch belastet. Will auch kündigen. Hab aber angst im nachhinein dort anzurufen weil die mich eh aufm kicker haben. Darf der chef mich einfach so kündigen?
abmahnung.org meint
24. April 2017 at 9:58
Hallo Sandra,
kommt es durch Krankheit dauerhaft zu Fehlzeiten, ist es durchaus möglich, dass ein Arbeitgeber über kurz oder lang zum Mittel der Kündigung greift. Es ist jedoch üblich, dass es vorher zu ein oder zwei Abmahnungen kommt. Wenn Sie selbst kündigen wollen, können Sie das auch tun. Lassen Sie sich bei Zweifeln von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.
Abmahnung.org
Sibel meint
11. Februar 2017 at 14:31
Hallo ich war ein tag unendschuldigt nicht da hab es oben bescheid gegeben da mein Sohn 15 Jahre krank und mit Fieber im Bett lag und ich eine allein Erziehende Mutter bin habe ich ihn zum Arzt gebracht und nach einen Monat lag ein Brief Abmahnung mit stellungnahme was soll ich machen
abmahnung.org meint
13. Februar 2017 at 9:34
Hallo Sibel,
Sie sollten sich an einen Anwalt wenden, um den Sachverhalt zu klären. Eine erste Anlaufstelle kann normalerweise auch der Betriebsrat sein.
Abmahnung.org
NIKI meint
9. Februar 2017 at 15:06
Hallo, ich Arbeite in einem Betrieb mit 3Schicht System. Nach einer Woche Frühschicht inkl. Sonderschicht am Samstag hatte ich dann eine Woche Urlaub. Als ich nach meinem Urlaub am Montag die Nachtschicht antrat sprach mich mein Schichtleiter an warum ich am Sonntag (Tag davor) nicht zur Arbeit erschienen bin da wir scheinbar wieder eine Sonderschicht hatten.Ich war total überrascht da ich es absolut nicht mitbekommen habe das eine Sonderschicht angesetzt ist. Daraufhin bekam ich eine Abmahnung wegen unentschuldigtem fehlen. Mein Schichtleiter hat am besagten Tag auch angeblich versucht mich am Handy zu erreichen. Ich hatte allerdings keinen Anruf und auch keinen Anruf in Abwesenheit. Ich habe die Abmahnung nicht unterschrieben weil ich der Meinung bin das diese nicht ganz gerechtfertigt ist. Wie soll ich mich verhalten?
abmahnung.org meint
13. Februar 2017 at 10:24
Hallo NIKI,
wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, um zu klären, wie Sie nach der Abmahnung nun weiter verfahren sollten.
Abmahnung.org
Anna meint
1. Februar 2017 at 16:53
Hallo,
Ich hab eine Abmahnung wegen unentschuldigtes fehlen bekommen aber ich hab ihr eine AU von allen tagen gegeben doch abgemeldet habe ich mich nur am 1. Fehltag und im gespräch wurde nicht erwähnt wie lange ich krank bin (insgesamt 3 Tage) aber am 2. Tag habe ich nicht in der Arbeit angerufen und deshalb habe ich die Abmahnung bekommen
Ist die Abmahnung rechtlich
abmahnung.org meint
2. Februar 2017 at 10:15
Hallo,
eine Krankmeldung sollte stets die Dauer der Krankschreibung beinhalten.
Abmahnung.org
Louis P. meint
31. Januar 2017 at 19:26
Ich habe 2-3 Mal einen Tag unentschuldigt gefehlt, als es das 3 te Mal vorkam, meinte mein Vorgesetzter „wir können dass hier auch sofort beenden.“ Hat dann aber gesehen, dass ich nur noch ein Monat bei der Firma beschäftigt bin, und hat das zurückgenommen? Nun hab ich eh schon Stress auf der Arbeit, und bin krank. Ich war heute von 7-13 Uhr arbeiten womit ich 3 Stunden nicht gearbeitet habe, brauche ich dafür eine Krankschreibung? Mein Arzt meinte nein und hat mir selbst nach der Bitte mir keine gegeben, weil ich sie nicht bräuchte. Das letzte Mal als das vorkam meinte mein Arbeitgeber dass ich dafür eine Krankmeldung brauche! Und meinte sonst bezahlt er den halben Tag nicht! Er hat mir keine richtige Abmahnung in Schriftlicher Form geschickt mit Datum etc. Nur diesen Satz “ wir können das jetzt hier auch sofort beenden“ und den Grund dass ich wohl eine falsche Arbeitseinstellung hätte. Kann er mich kündigen ohne mir eine richtige schriftliche Abmahnung gegeben zu haben? Und ist es rechtens dass er sagt er müsste mich nicht bezahlen obwohl ich 5 von 8 Stunden gearbeitet habe, brauche ich dafür eine Krankmeldung?
abmahnung.org meint
2. Februar 2017 at 9:40
Hallo Louis,
in der Tat benötigen Sie eine Krankschreibung, wenn Sie zu Ihren Arbeitszeiten nicht erscheinen – ansonsten gilt dies als unentschuldigtes Fehlen. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen dafür entsprechend den Lohn kürzen.
Abmahnung.org
Vera B. meint
25. Januar 2017 at 20:01
Hallo,
ein Azubi hat krankheitsbedingt nicht am Berufsschulunterricht teilgenommen, im Betrieb hat er sich gemeldet, in der Schule nicht. Für zwei Tage hat er eine AU vorgelegt, für zwei weitere Tage nicht. Im persönlichen Gespräch wurde ihm gesagt, er muss sich auch in der Schule telefonisch melden und ab dem ersten Tag eine AU vorlegen. Jetzt war er wieder krank, hat aber nicht in der Schule angerufen. Im Betrieb hat er sich gemeldet und er hat für den Tag eine AU vorgelegt. Dafür das er sich nicht in der Schule gemeldet hat, hat er eine Abmahnung bekommen, mit dem Hinweis, bei Wiederholung fristlos gekündigt zu werden. Der Azubi hat einen Schwerbehinderten Ausweis mit 70% und eine chronische Erkrankung.
Ist die Abmahnung gerechtfertigt?
abmahnung.org meint
2. Februar 2017 at 9:57
Hallo,
die Abmahnung an sich scheint gerechtfertigt zu sein. Allerdings scheint es fraglich, ob eine fristlose Kündigung bei einer Wiederholung erfolgen dürfte.
Abmahnung.org
Timo meint
11. Januar 2017 at 8:42
Hallo zusammen,
zu einer Sonderveranstaltung außerhalb der normalen Arbeitstage, konnte ich in diesem Jahr nicht teilnehmen. Mein direkter Vorgesetzter hat darüber ca. 1 Woche vorher schriftlich und 2 Tage vorher nochmal telefonisch persönlich Bescheid gesagt bekommen.
Trotzdem habe ich nun eine schriftliche Abmahnung erhalten. Ist diese gerechtfertigt?
Danke und viele Grüße
abmahnung.org meint
12. Januar 2017 at 10:55
Hallo Timo,
auf das Fehlen außerhalb der Arbeitszeit darf in der Regeln keine Abmahnung folgen.
Abmahnung.org
Nicole T. meint
6. Dezember 2016 at 16:08
Hallo,
eine Mitarbeiterin legt eine AU wegen kaputtem Handgelenk vor, meldet sich nach Ablauf dieser nicht, muss seitens der Chefin telefonisch am Folgetag erfragt werden ob weiterhin erkrankt oder nicht. Reicht daraufhin eine Folge-AU ein. Gesamtdauer 6 Wochen AU.
Wird in der Zwischenzeit dabei täglich gesehen, wie sie auf einem Pferdehof Ställe mistet, allerdings traut sich keiner, dies vor Gericht auszusagen, da sonst die Stallplätze gekündigt werden und sie mit der Stallbesitzerin mittlerweile eine WG gegründet hat.
Nun wieder das Gleiche: nach Ablauf der Folge-AU wieder keine Meldung ob weiterhin erkrankt oder nicht, ist telefonisch nicht erreichbar.
Es gibt eine Dienstanweisung, dass sich persönlich gemeldet werden muß am Tag der Erkrankung/Folgeerkrankung.
Somit fehlt sie unentschuldigt vom Dienst.
Ist eine fristlose Kündigung hier gerechtfertigt?
Es besteht die vertragliche Verpflichtung ab dem ersten Tag eine AU einzureichen.
Firma ist unter 10 VZ Mitarbeiter, kein Kündigungsschutz.
Vielen Dank für Information
abmahnung.org meint
8. Dezember 2016 at 10:45
Hallo,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und verweisen zur Einschätzung spezifischer Fälle auf einen Anwalt.
Abmahnung.org
Michael meint
23. November 2016 at 20:04
Hallo
Mein Mitarbeiter kam heute nicht zur Arbeit und hat sich den ganzen Tag nicht gemeldet. Jetzt werde ich ihm eine Abmahnung geben mit dem Datum von heute. Schick ich ihm die per Post oder muss ich Ihm die persönlich aushändigen?
Und mein Bauch sagt mir das der morgen auch nicht kommt kann ich dann gleich die fristlose Kündigung hinterher schicken?
Und heißt fristlos auch sofort oder muss ich die 14 Tage einhalten.
Danke schonmal für eine Antwort
abmahnung.org meint
24. November 2016 at 10:38
Hallo,
eine Abmahnung kann grundsätzlich per Post verschickt werden. Anschließend muss dem Mitarbeiter ein gewisser Zeitraum zur Besserung seines Verhalten gewährt werden, bevor eine Kündigung folgen kann. Eine fristlose Kündigung – mit Einhaltung der Frist von 14 Tagen – ist möglich, wenn sich eine anhaltende Arbeitsverweigerung abzeichnet.
Abmahnung.org
Aina meint
12. November 2016 at 19:09
hallo,
ich heisse Alina. Ich habe einen Arbeitsvertrag bei einer Leihfirma für acht Monate erhalten.
Ich habe sowohl mit dem Kunden chef als auch mit der Vertribsdisponentin und im august erhaltete ich drei Tage Urlaub, weil mein Bruder geheirtatet hatte. Im september leider wurde ich erkrankt und acht Tage wurde ich krank geschrieben. ich habe nicht nur meine Leihfirma sondern auch dem Kund über Telefon Bescheid gesagt, dass ich krank ibin und eine Woche mir ausfallen wird. die Krankkeitsbescheinigung habe ich über Post zu der Leihfirma verschickt hatte, aber In der Lohnabrechnung um September steht 56 Untschuldiges Fehlen. am 24.10.2016 wurde mein Sohn krank, um acht Uhr gleich in der Früh an der Leihfirma und dem Kunde telefoniert und Bescheid gesagt. Zwei Tage später folge die fristlose Kündigung ohne eine Abmahnung zu bekommen.Jetzt der Sachbearbeiter vom Jobcenter versckickte mir einen Brief und sagte ich könnte eine Sperrezeit auf Socialleistungen bekommen, ich muss ein formular ausfüllen un er müsste es bei der Leihfirma schicken. Ist alles Richtig. Ich bin seit fast neuen Jahre alleinerziehende Mutter.
Dazu wurde mir auch mein mehr als die Hälfte des Lohn von der Leihfirma entziehen.
abmahnung.org meint
17. November 2016 at 10:46
Hallo,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten und verweisen bei spezifischen Fällen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Abmahnung.org
Abbas meint
23. Oktober 2016 at 9:59
Hallo,
Ich hatte Mittwochsabend Nachschicht gehabt, doch vor der Fahrt zur Arbeut hatte ich Hexenschösse bekommen und starkes Rückenschmerzen. Ich habe den Arbeitsplatz sngerufen und mich entschuldigt , dass ich nicht zur Arbei kann. Genauso habe ich meinen Vorgesetzten angerufen und ihm bescheidgesagt dass ich schmerzen habe und kann leider diese Nacht nicht zur Arbeit kommen. Er sagte ok, er weiss dann bescheid. Er hat aber keine AU verlangt.
Jetzt habe ich Abmahnung bekommen, wegen unentschuldigtes Fehlen.
Ist sein Verhalten Recht? Was kann ich dagegen machen?
Danke
abmahnung.org meint
27. Oktober 2016 at 8:18
Hallo,
fehlen Sie aus krankheitsbedingten Gründen, ist ein Arbeitsunfähigkeitsnachweis einzureichen. Die Abmahnung scheint in diesem Fall also gerechtfertigt zu sein.
Abmahnung.org
Florian meint
19. Oktober 2016 at 14:25
Hallo,
Meinem Arbeitgeber ist im Oktober 2016 aufgefallen das ich im Januar 2016 5 Tage lang unentschuldigt gefehlt habe. Habe bis heute auch keine Abmahnung bekommen. Wäre diese jetzt noch rechtens wenn es erst nach 9 Monaten auffällt?
abmahnung.org meint
20. Oktober 2016 at 8:29
Hallo,
eine Abmahnung sollte im Arbeitsrecht „zeitnah“ erfolgen. Dieser Begriff ist jedoch rechtlich dehnbar, hier ist stets der Einzelfall von einem Anwalt zu überprüfen.
Abmahnung.org
Holger meint
11. Oktober 2016 at 20:44
Hallo, wir sind eine Allgemeinarztpraxis mit 3 MfA`s (jeweils als Vollzeitkräfte a 38,5 Std/Woche). 1 Mitarbeiterin ging heute (ohne Rücksprache mit der Ärztin bzw. ohne Grund) heute nach 5,5 Std. nach Hause obwohl sie eigentlich 7 Std. hätte arbeiten müssen. Nach Rücksprache mit unserer Erstkraft, geschehe dies regelmäßig ohne dass die Ärztin dies mitbekommt.
Wie können wir uns verhalten? Ist eine Abmahnung noch nötig oder kann eine verhaltensbedingte Kündigung sofort ausgesprochen werden.
abmahnung.org meint
20. Oktober 2016 at 9:30
Hallo,
einer verhaltensbedingten Kündigung muss in der Regel mindestens eine Abmahnung vorangehen. Dadurch wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit gewährt, sein Verhalten anzupassen.
Abmahnung.org
Sarah meint
1. Oktober 2016 at 7:31
Hallo,
Ich habe erhebliche Probleme bei der Arbeit bekommen und deswegen gekündigt. Da meine Frist 4 Wochen beträgt habe ich und ich es nicht ausgehalten habe habe ich 2 Wochen unentschuldigt gefehlt. Es kam lediglich eine Arbeitsaufforderung. Habe ich noch Anspruch auf den letzten Lohn? Oder werden sie es anteilig abziehen? Den eigentlich sollte er schon drauf sein,ist er aber nicht. Könnte sogar ein Schadensersatz der höher ist als mein Lohn aif mich zukommen. Das ganze tut mir leid aber wusste mir zu dem Zeitpunkt nicht zu helfen.
abmahnung.org meint
6. Oktober 2016 at 9:32
Hallo Sarah,
in der Tat kann Ihr ehemaliger Arbeitgeber einen Schadensersatz geltend machen. Allerdings ist dieser nicht einfach von dem Lohn abzuziehen. Es empfiehlt sich an dieser Stelle, einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.
Abmahnung.org
Xylit meint
31. August 2016 at 10:47
Guten tag
Meine auszubildende meldet sich nicht mehr und erscheint auch nicht mehr an ihrer arbeit. Auch hat man versucht sie zu erreichen.
Aus diesem Grund folgte eine Abmahnung mit der bitte ihr Verhalten zu ändern oder das es zu einer fristlosen kündigung(bei 2ter abmahnung) kommt.
Wenn sie nicht umgehend auf ihrem arbeitsplatz erscheint.
Muss ich die 2te Abmahnung bei weiterem fehlen und keiner Benachrichtigung schreiben oder könnte ich gleich kündigen.
Wie sieht es mit Schadensersatz aus da ich alleine im Geschäft bin und erheblichen Arbeitsaufwand hatte.
LG
abmahnung.org meint
15. September 2016 at 11:19
Hallo,
in der Regel sollten zwei Abmahnungen vor der Kündigung eines Auszubildenden erfolgen. Sie können Schadensersatzansprüche binnen drei Monate stellen.
Abmahnung.org
Langenegger meint
29. August 2016 at 11:09
Hallo, wir sind ein kleiner Betrieb (weniger als 10 MA), eine Mitarbeiterin hat die Folgebescheinigung ihrer Krankmeldung lediglich mit der Post an uns geschickt. Sie hat uns nicht persöhnlich/telefonisch über ihr weiteres Fernbleiben unterrichtet. Rechtfertigt dieses Verhalten eine Abmahnung?
abmahnung.org meint
30. August 2016 at 11:26
Hallo,
dies hängt davon, welche Vereinbarungen in ihrem Arbeitsvertrag festgehalten sind.
Abmahnung.org
Jenny meint
4. August 2016 at 11:29
Hallo, ich habe heute gekündigt und da ich noch in der Probezeit bin beträgt die Frist 2 Wochen. Ich habe vor die 2 Wochen nicht mehr hin zu gehen. Darf der Chef ohne davor abzumahnen (wegen unentschuldigtes fehlen) einen Schadenersatz auffordern?
abmahnung.org meint
11. August 2016 at 8:55
Hallo Jenny,
in der Tat darf Ihr Arbeitgeber in diesem Zusammenhang einen Schadensersatz von Ihnen fordern.
Abmahnung.org
Dorit meint
15. Juli 2016 at 13:24
Hallo,
was ist zu tun. Wir haben einem Mitarbeiter mündlich gekündigt (weniger als 10 MA). Seit dem Folgetag ist er nicht mehr zur Arbeit erschienen. Ist eine Abmahnung erforderlich plus der schriftlichen Kündigung.
abmahnung.org meint
28. Juli 2016 at 9:19
Hallo,
gemäß eines Urteils des Landesgerichtes Berlin ist eine solche Abmahnung nach der Kündigung nicht wirksam.
Abmahnung.org
Lou meint
15. Juni 2016 at 16:11
Seit 2 Wochen bin ich unentschuldigt nicht auf der Arbeit erschienen. Gestern bekam ich eine Abmahnung in der drinnen stand bei Wiederholung bekomme ich die fristlose Kündigung. In welchem Zeitraum kann das passieren? Bzw wann hab ich damit zu rechnen?
abmahnung.org meint
16. Juni 2016 at 8:37
Hallo,
für eine außerordentliche fristlose Kündigung beträgt die Frist zwei Wochen. Für eine ordentliche Kündigung ist keine Frist festgelegt.
Abmahnung.org
svenioi meint
2. Mai 2016 at 11:41
Hallo,
ich habe eine Frage zum entfernen vom Arbeitsplatz. Da meine Kollegen gerne Ihre Pause verlängern bis zu einer Stunde und auch zwischendurch gerne mal bis eine Stunde Pause machen. Dazu kommt noch die reguläre Mittagspause. Also im ganzen machen meinen Kollegen 2,5 Stunden Pause am Tag inklusive der halben Stunde die sie dürfen. Ich bin seid einiger Zeit Stellv. meines Chefs und möchte das dies unterbunden wird. Diese längeren Pausen zählen doch auch unter wegbleiben vom Arbeitsplatz? Mein Chef traut sich nichts zu sagen, hat nur mal eine Regel aufgestellt wie die Pausen anzusehen haben. Was kann ich machen um da mal Ordnung rein zu bekommen. Da es mich sehr stört. Und sie der Meinung sind das war immer so und sie haben da ein Recht drauf.
MfG der Fragesteller
abmahnung.org meint
12. Mai 2016 at 8:49
Hallo,
dieses Verhalten rechtfertigt eine Abmahnung und bei anschließender Wiederholung ebenfalls eine Kündigung.
Abmahnung.org
Anja meint
15. März 2016 at 9:48
Ich hab da mal ne Frage: Ich soll mich im Zweifel an den Personalrat wenden. Aber unsere Firma ist recht klein und hat, soweit ich weiß überhaupt keinen Personalrat. An wen genau wende ich mich denn da?
abmahnung.org meint
17. März 2016 at 9:36
Hallo Anja,
Sie können sich an Ihren direkten Vorgesetzten wenden.
Abmahnung.org
waharatti meint
14. März 2016 at 11:19
Gilt auch ein Anruf in meiner Berufsschule als Entschuldigung? Oder ist das nicht mehr zulässig? Wenn ich doch anrufe und sage ich fehle, dann habe ich mich ja gemeldet? oder nicht? Kann ich trotzdem angemahnt werden?
abmahnung.org meint
17. März 2016 at 9:14
Hallo,
eine Benachrichtigung des Arbeitgebers stellt noch keine Entschuldigung dar. Insofern können Sie auch nach dem Telefonanruf abgemahnt werden.
Abmahnung.org