Arbeitsrechtliche Abmahnung wegen Fernbleibens von der Arbeit
Jeder Arbeitsvertrag enthält Regeln und Verhaltensweisen, die vom Arbeitnehmer zu beachten sind. Werden die Vorschriften umgangen, stellt dies ein Fehlverhalten dar, welches Konsequenzen nach sich zieht. Ein klares Fehlverhalten auf der Arbeit ist unentschuldigtes Fehlen.
Je nach Schwere kann unentschuldigtes Fehlen entweder eine Abmahnung und sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Inhalt
Abmahnung soll Chance zur Besserung geben
Bei einem einmaligen Nichterscheinen am Arbeitsplatz entscheiden sich die meisten Arbeitgeber für eine mündliche Rüge oder auch eine schriftliche Abmahnung. Bei Abmahnungen sollte jedoch immer die Verhältnismäßigkeit beachtet und das bisherige Arbeitsverhalten in die Entscheidung mit einbezogen werden.
Unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz kann als Respektlosigkeit den Kollegen gegenüber angesehen werden und als Störung im Leistungsbereich.
Eine Abmahnung wegen unentschuldigtem Fehlen ist daher im Arbeitsrecht Gang und Gebe und soll das Fehlverhalten aufzeigen sowie gleichzeitig die Chance zur Besserung geben. Wird diese nicht angenommen, kann eine verhaltensbedingte Kündigung die Folge sein.
Eine Abmahnung wird im Übrigen nicht nur ausgesprochen, wenn es um das unentschuldigte Fernbleiben vom Arbeitsplatz oder um das unerlaubte Fernbleiben vom Dienst geht, sondern auch unentschuldigtes Fehlen an der Berufsschule kann zu einer Abmahnung führen.
Auch unerlaubtes Entfernen vom Arbeitsplatz kann mit einer Abmahnung gerügt werden. Das Betriebsklima wird damit gestört und die Erreichbarkeit ist nicht gegeben.
Muster einer Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens
Die Abmahnung aufgrund von unentschuldigtem Fehlen ist nicht an Formen gebunden, sollte jedoch bestimmte Angaben enthalten. Die Abmahnung wegen Nichterscheinen sollte die Daten des Unternehmens und die des Betroffenen beinhalten. Es sind Datum, Zeiten und Orte aufzuführen, die das unentschuldigte Fehlen an der Berufsschule oder am Arbeitsplatz belegen. Der genaue Vorfall ist zudem im Schreiben zu schildern.
Am Ende einer Abmahnung kann zusätzlich auf eine verhaltensbedingte Kündigung hingewiesen werden, sollte sich der Vorfall des Nichterscheinen wiederholen. Das Abmahnschreiben ist zudem deutlich mit dem Wort „Abmahnung“ zu deklarieren.
Muster: Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens
Sehr geehrte(r) Frau/Herr …zu unserem Bedauern mussten wir feststellen, dass Sie am (Datum) unentschuldigt nicht zur Arbeit bei (Ort) erschienen sind, ohne hierfür eine Begründung anzugeben und ihren Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen. Weiterhin fehlt bis heute eine etwaige Erklärung Ihrerseits.
Das Nichterscheinen hat leider zu einer Störung im Betriebsablauf geführt. Aus diesem Grund werden wir ein solches Verhalten in Zukunft nicht mehr billigen.
Wir weisen Sie daraufhin, dass Sie gemäß Ihren arbeitsrechtlichen Pflichten verpflichtet sind, bei Krankheit oder Nichterscheinen die Zuständigen darüber in Kenntnis zu setzen. Sollte sich ein solcher Vorfall in Zukunft wieder ereignen, behalten wir uns, eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses auszusprechen. Eine Durchschrift der Abmahnung legen wir Ihrer Personalakte bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber
Bestätigung Arbeitnehmers:
Die Abmahnung habe ich erhalten.
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer
Muster für Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens (.doc)
Muster für Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens (.pdf)
Richtige Reaktion der Betroffenen
Der Erhalt der Abmahnung ist vom betroffenen Arbeitnehmer zunächst zu unterschreiben. Danach hat der Mitarbeiter die Möglichkeit eine Stellungnahme zu verfassen, die zusammen mit der Abmahnung in der Personalakte hinterlegt wird. Jedoch sollte die Gegendarstellung nicht überstürzt abgegeben werden.
Im Zweifel ist der Betriebsrat, der Personalrat oder der Rechtsanwalt zu befragen. In einigen Fällen erweist sich eine Abmahnung dabei als unwirksam.
Entsprechen die Vorwürfe in der Abmahnung der Wahrheit, kann auch ein Gespräch mit dem Vorgesetzten für Schlichtung sorgen und das Betriebsklima zu den Kollegen wiederherstellen. Sind die Anschuldigungen berechtigt, sollte zudem zwingend eine Verhaltensänderung erfolgen, um einer Kündigung aus dem Weg zu gehen.
Sind die Vorwürfe nicht gerechtfertigt und wird die Abmahnung nicht akzeptiert, steht der Weg der Klage offen.
Ramon meint
24. Oktober 2022 at 6:51
Hallo
habe volgendes problem, bin seit 5 wochen krankgeschrieben, musste jede woche eine verlängerung holen dabei fiel mir auf das 1 Tag fehlte und habe darauf hingewiesen antwort darauf war von der Praxis das es egal weil es eine verlängerung ist , darauf habe ich den Krankenschein abegeben bei der Firma!
Jetzt habe ich eine schriftliche Abmahnung nach Hause bekommen zwecks wegen 1 Tag unenschuldigt
Was kann ich jetzt dagegen machen???
Nata meint
16. Februar 2021 at 18:27
Hallo,
ich arbeite in einem Handwerksbetrieb und unsere Baustellen sind fest eingeplant. Nun ist einer unserer Mitarbeiter morgens nicht zur Arbeit erschienen und hat sich erst gegen Mittag gemeldet, dass er beim Arzt war und morgen wieder da ist. Durch sein Fernbleiben musste diese Baustelle umorganisiert werden. Daher haben wir für den Rest der Woche keine Arbeit für den Mitarbeiter der der Arbeit ferngeblieben ist. Können wir ihn jetzt für die restliche Woche in den Urlaub schicken? Ein Überstundenabbau ist nicht möglich, da der jenige eher Minusstunden hat.
Vielen Dank.
abmahnung.org meint
19. Februar 2021 at 15:29
Hallo Nata,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Daniel meint
15. Juni 2020 at 7:38
Hallo, ich musste im Mai 2020 kurzfristig mein Überstundenkonto auf 0 bringen. Diese Absprache mit meinem Gruppenleiter erfolgte mündlich am Telefon. Mein Gruppenleiter hatte den Antrag für mich ausgefüllt (von alten Antrag das Datum geändert, via E-Mail). Nun gab es ein Missverständnis und ich bin versehentlich einen Tag zu lange zu Hause geblieben. Als ich zur Arbeit kam, und das mitbekam, hatte ich mich sofort mein Gruppenleiter (alle Kollegen, außer ich, waren derzeit im Homeoffice) gemeldet. Und wir haben den Antrag für den einen Tag nachträglich gestellt und eingereicht. Mein Gruppenleiter hat später seine Zustimmung zurückgezogen, mit der Begründung, dass die obere Linie das nicht akzeptiert. Nun habe ich wegen dem einen Tag eine Abmahnung bekommen. Ist dies gerechtfertigt? Sollte ich dagegen vorgehen?
abmahnung.org meint
19. Juni 2020 at 14:32
Hallo Daniel,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
KeAnna meint
7. Januar 2020 at 16:42
Ich habe mir Urlaub genommen und ihn auch gestattet bekommen.
Jetzt ist aber wohl etwas schief gegangen & nach der Meinung meines AG habe ich heute unentschuldigt gefehlt.
Ich bin mir aber ganz sicher heute noch Urlaub gehabt zu haben.
Da mein AG mich erwartet hat & ich mich ja auch nicht gemeldet hab (da ich noch Urlaub habe) ist er plötzlich einfach vor meiner Haustüre gestanden.
Ist das rechtens?
Er meinte sie hätten schon die Polizei rufen wollen, aber sind dann einfach bei mir daheim vorbei gekommen, da ich telefonisch nicht erreichbar war.
Da war ich sehr überfordert & hoffe das klärt sich und ich kann beweisen Recht gehabt zu habe.
Nur mein Problem ist, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass er einfach vor meiner Türe stehen darf.
Wurde aus dem Bett geklingelt & war dann echt geschockt und überfordert mit der Situation.
abmahnung.org meint
8. Januar 2020 at 15:49
Hallo KeAnna,
welche rechtlichen Vorschriften in einem solchen Fall gelten, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
Icetube1 meint
11. Mai 2019 at 21:43
Hallo
Ich hatte das Problem, das ich an einem Tag nicht auf arbeit erscheinen konnte und habe auch keine Entschuldigung. Ich habe angeboten den Tag nach zu arbeiten.
Ich bin in der Ausbildung 1 Lj. Was kann passieren
abmahnung.org meint
17. Mai 2019 at 15:05
Hallo Icetube1,
wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen direkt an Ihren Arbeitgeber.
Ihr Team von abmahnung.org
Lena meint
9. April 2019 at 7:08
Wenn ich aus “persönlichen Gründen“ ein paar Tage fehle, und das natürlich melde, muss ich dann im Nachhinein noch etwas schriftliches vorweisen?
abmahnung.org meint
12. April 2019 at 15:54
Hallo Lena,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an Ihren Arbeitgeber.
Ihr Team von abmahnung.org
DanMan meint
13. März 2019 at 22:39
Herzliche begrüßung an alle
Fall:
Innerhalb eines monats ergab es sich an 2 versch. Tagen, dass ich pünktlich meinen dienst antrat, aber jeweils unwohlsein anzeigte. An beiden jeweiligen tagen wurde ich jeweils vom dienst nach paar stunden befreit u nach hause geschickt vom vorgesetzten.
Frage:
Gelten diese freistellungen von der arbeit als unentschuldigt, obwohl ICH gar nicht darum bat, mich nach paar stunden vorzeitig nach hause zu schicken? Ich bin schließl meiner anwesenheitspflicht nachgekommen, nur eben nicht einen ganzen arbeitstag.
Ich danke vorab fürs beantworten
abmahnung.org meint
15. März 2019 at 16:23
Hallo DanMan,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an Ihrer Chef, wie ein solcher Fall in Ihrem Unternehmen gehandhabt wird.
Ihr Team von abmahnung.org
Martin meint
23. November 2018 at 20:24
Hallo,
Ich habe von meinem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten. Ich hatte am 1. Und 2. 11. Urlaub. Als ich am Samstag davor in den Dienstplan geguckt habe und nur den November gesehen habe, dachte ich ich hätte Montag (29.10.)und Dienstag 30.10.) Urlaub. Da ich die ersten Tage automatisch mit Montag, Dienstag verbunden habe. Ich bin seit 4 Jahren bei dem Arbeitgeber und sowas ist noch nie passiert. Auch in diesem Fall war es ein versehen. Ich konnte mich natürlich nicht von der Arbeit entschuldigen, da ich dachte ich hätte Urlaub. Am Donnerstag als ich wirklich Urlaub hatte, war ich also wieder arbeiten. Ich wurde erst zu diesem Zeitpunkt gefragt was los war. Vorher hat sich niemand gemeldet.
Soll ich einen Widerspruch oder eine Gegendarstellung schreiben?
Ist ein einziger unbeabsichtigter Fehler in 4 Jahren Grund für eine Abmahnung?
abmahnung.org meint
30. November 2018 at 15:44
Hallo Martin,
wir dürfne keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
Marcus S. meint
16. Juli 2018 at 23:27
Hallo sehr geehrte Damen und Herren
Ich bin seit 01.07.2018 betriebsinhaber einer Kfz Werkstatt. Mein Mitarbeitender Kfz Meister der Samstags arbeiten sollte. 41,5 Std Woche. Sage mir, nach dem ich ihn Freitag Nachmittag über seine morgigen arbeitsaufträge informierte, das er nicht jeden Samstag arbeiten würde. Ich erklärte ihm das solange der neue Mechaniker (der am Montag nach dem besagten Samstag) anfängt und ab dann Samstag im Wechsel gearbeitet wird. Also jeden 2. Samstag pro Mitarbeiter. Aber er kam Samstag nicht zur Arbeit. Wie muss ich da meine Abmahnung richtig verfassen und ist es rechtens ihn ab zu mahnen?
Vielen Dank im voraus für ihren Hilfe
abmahnung.org meint
23. Juli 2018 at 9:23
Hallo Marcus S.,
leider sind wir nicht befugt, eine Rechtsberatung zu geben. Ohnehin kann die individuelle Situation nur von einem Anwalt beurteilt werden. Sie sollten sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Abmahnung.org
Ro. St. meint
30. April 2018 at 22:08
Hallo, ist denn eine Vertragsstrafe von monatslöhnen rechtlich, wenn man sowieso gekündigt hat und die tage vorm Ende der Kündigung im minijob unentschuldigt fehlt?
abmahnung.org meint
11. Mai 2018 at 9:43
Hallo Ro. St.,
ein Arbeitnehmer hat bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen. Ein unentschuldigtes Fehlen kann demnach eine Vertragsstrafe begründen. Wenden Sie sich hier ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
Ax86 meint
26. April 2018 at 17:41
Hallo,
Bei einem Fernbleiben der Arbeit, ohne irgendwelche Gründe zu nennen warum, bei wem muss ich mich abmelden?
Reicht es einem X Beliebigen Mitarbeiter bescheid zu sagen, wo man nicht sicher sein kann, dass die Info auch bei der Geschäftsführung ankommt?
Gruß
abmahnung.org meint
4. Mai 2018 at 11:32
Hallo Ax86,
in der Regel ist im Arbeitsvertrag genau geregelt, wie sich Arbeitnehmer im Falle ihrer Abwesenheit verhalten müssen, insbesondere wem sie ihr Fehlen mitteilen müssen. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber.
Ihr Team von abmahnung.org
Saleem meint
1. April 2018 at 19:51
Hallo,
unsere Mitarbeiterin hat am 27.02.2018 selbst gekündigt zum 31.03.2018
Am 17.03 sagte Sie das sie ab 19.03.2018 krank sein wird weg. der Op ihres Sohnes – die Krankmeldung ist auch pünktlich erfolgt. (19.03.2018 – 24.03.2018)
Am Montag 26.03.2018 hätte Sie wieder zur Arbeit erscheinen müssen – fehlte aber unentschuldigt.
Die erneute Krankmeldung von Ihr kam erst am 29.03.2018 und ist datiert auf 29.03.2018 – 31.03.2018
somit hat sie zwischen den Krankschreibungen 3 Tage unentschuldigt gefehlt.
Was kann ich tun – da sie selbst schon gekündigt hat?
Ist eine Abmahnung und fristlose Kündigung hier wirksam und muss ich Ihr trotzdem für die ganzen Tage Ihren Lohn zahlen ?
Vielen Dank im Voraus
K. S.
abmahnung.org meint
5. April 2018 at 11:53
Hallo Saleem,
unentschuldigtes Fehlen eines Arbeitnehmers kann vom Arbeitgeber sanktioniert werden. Da wir selbst keine Rechtsberatung anbieten dürfen, kann Ihnen aber nur ein Anwalt verbindlich sagen, ob eine Abmahnung, fristlose Kündigung oder Lohnkürzung in Ihrem Fall eignet.
Ihr Team von abmahnung.org
Nicole meint
19. Dezember 2017 at 23:46
Hallo,
meine einzige Mitarbeiterin hat seit dem 27.11.17 einen Krankenschein. Die erste Krankschreibung brachte sie noch am besagten Tag persönlich vorbei.
Danach musste ich mich jedes Wochenende bei ihr melden, um zu fragen ob sie nun wieder gesund sei oder weiterhin im Krankenstand.
Die letzten zwei Krankmeldungen brachte mir ihr Sohn vor einer Woche in den Laden.
Die letzte Krankmeldung lief nun am 16.12.17 aus, allerdings habe ich bis heute nichts von der Mitarbeiterin gehört und ich bin es nun leid, permanent hinter ihr her zu telefonieren.
Ich habe ein Dienstleistungsunternehmen und bin angewiesen auf meine Kundschaft. Diese ist aber auch schon verärgert, da ich ständig deren Termine absagen und neu verschieben muss, weil ich ja nicht weiß wann meine Angestellte sich wieder meldet.
Mittlerweile habe ich fast alle Kunden verschoben, einige sind abgesprungen und ich habe finanzielle Ausfälle.
Kann ich auf Grund diesem Fehlverhalten meiner Angestellten fristlos kündigen?
Mit freundlichen Grüßen…
abmahnung.org meint
8. Januar 2018 at 12:48
Hallo Nicole,
nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgTG) ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitzuteilen und diese auch mithilfe der Bescheinigung nachzuweisen. Tut der Arbeitnehmer dies nicht, so gilt sein Fehlen in der Regel als unentschuldigt, was unter Umständen eine Abmahnung rechtfertigen kann. Ob im Einzelfall auch eine fristlose Kündigung rechtlich zulässig ist, muss je nach Sachverhalt entschieden werden. Bitte wenden Sie sich zu konkreten Einzelfragen an einen Rechtsanwalt.
Abmahnung.org
Sch. meint
24. Oktober 2017 at 7:41
Guten Tag,
unsere Mitarbeiterin fehlt seit Tagen unentschuldigt und ist auch telefonisch nicht zu erreichen.
Nun haben wir Ihr eine Aufforderung geschickt innerhalb von 3 Werktagen bei uns zur Klärung des Sachverhaltes persönlich vorstellig zu werden.
Kann man dieses Schreiben schon als 1. Abmahnung geltend machen ohne das Wort „Abmahnung“ im Text erscheint?
Mit freundlichen Grüßen
und
Vielen Dank für Information
abmahnung.org meint
1. November 2017 at 14:53
Hallo Sch.,
eine Abmahnung muss bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Ratgeber über Muster für eine Abmahnung.
Abmahnung.org
Markus meint
18. Oktober 2017 at 19:47
Hallo,
Meine Frau wird operiert und ich möchte die an diesem Tag zum Krankenhaus begleiten.es könnte sein das ich dafür kein frei bekommen werde.wenn ich trotzdem mit Ankündigung von der Arbeit fernbleibe,um sie zu begleiten,was würde passieren?
abmahnung.org meint
1. November 2017 at 14:44
Hallo Markus,
welche rechtlichen Konsequenzen ein unentschuldigtes Fehlen haben kann, können Sie in unserem Ratgeber nachlesen.
Abmahnung.org
Jakob meint
13. September 2017 at 2:48
Hallo,
ich war zwei Tage krank und hatte anschließend einen Familien Notfall wovon der Arbeitgeber wusste dass ich nun zwei Tage fehle. Anschließend habe ich noch zwei Tage unentschuldigt gefehlt. Kann ich nun eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung bekommen?
Mfg Jakob
abmahnung.org meint
21. September 2017 at 12:27
Hallo Jakob,
eine Abmahnung ist in diesem Fall denkbar.
Abmahnung.org
Iris meint
6. September 2017 at 18:40
Eine junge “ schwangere “ Kollegin ist seit Wochen nicht zur Arbeit erschienen. Angeblich krank, aber bis heute liegt keine Krankmeldung vor. Sie wurde aber immer wieder von verschiedenen Leuten lachend und bester Laune gesehn. Auf eine schriftliche Abmahnung kam bis jetzt nix. Etliche Anfragen über Whats app blieben unbeantwortet. Kann man ihr kündigen, wenn bis jetzt kein Nachweis über die Schwangerschaft, bzw. die Krankheit erfolgt sind.
abmahnung.org meint
11. September 2017 at 11:15
Hallo Iris,
in solch einem Fall kann sich eine schriftliche Kündigung durchaus schon als gültig erweisen. Schließlich wurden über Wochen arbeitsvertragliche Pflichten verletzt und auf eine Abmahnung nicht reagiert. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Abmahnung.org
Krümel meint
2. September 2017 at 22:24
Hallo, ein Arbeitnehmer befindet sich seit mehreren Wochen in einer Klinik, hat aber weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch eine Aufenthaltsbescheinigung der Klinik vorgelegt. Die Lohnzahlung wurde eingestellt. Sollte eine Abmahnung geschrieben werden? Per Einwurf- Einschreiben an die Wohnadresse?
abmahnung.org meint
4. September 2017 at 11:03
Hallo Krümel,
es obliegt dem Arbeitgeber, ob in diesem Fall eine Abmahnung ausgesprochen wird. Eine Übermittlung auf dem Postweg ist durchaus möglich.
Abmahnung.org
Helene meint
23. August 2017 at 18:24
Hallo,
mein Mann arbeitet in einem Lebensmitteleinzelhandel mit 2 Angestellten.
Eine Abmahnung folgte, nachdem mündlich der zuvor Aufgestellte Dienstplan telefonisch durch den AG im Turnus geändert wurde. Demnach erschien er auf Arbeit, nach dem mündlich geänderten Dienstplan, 2 Tage zu spät. Er erhielt die Anweisung an diesem Tag nicht zu arbeiten. Hierbei werden auch vorbehaltlich Schadenersatzansprüche für Personalkosten und entgangenen Umsatz angeschrieben. Ist diese Abmahnung rechtens und sind beide Schadenersatzforderungen haltbar?
Viele Grüße
Helene
abmahnung.org meint
4. September 2017 at 10:21
Hallo Helene,
auf eine Abmahnung folgt in der Regel keine Forderung nach Schadensersatz oder der Erstattung der Personalkosten. Ihr Mann sollte auf jeden Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Dieser kann ungerechtfertigte Forderungen schnell entlarven.
Abmahnung.org
Cornelia meint
13. Juli 2017 at 19:42
Hallo
Bei uns bleibt ein Mitarbeiter von der Arbeit fern, ohne Begründung. Wir haben bereits probiert mit ihm Kontakt aufzunehmen, jedoch ohne Erfolg.
Nun haben wir ihm eine Verwarnung ausgestellt und ihm mitgeteilt, dass eine fristlose Kündigung erfolgen kann, wenn er weiterhin nicht zur Arbeit kommt.
Jedoch kommt er immer noch nicht zur Arbeit. Zu welchem Zeitpunkt können wir nun die fristlose Kündigung aussprechen.
abmahnung.org meint
18. Juli 2017 at 11:53
Hallo Cornelia,
reagiert ein Arbeitnehmer auch nach ein bis zwei Abmahnungen nicht, ist eine fristlose Kündigung ein denkbarer nächster Schritt. Im Zweifel wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Abmahnung.org
Manuel meint
11. Juli 2017 at 15:39
Hallo
Mein Mitarbeiter zeit 05.06.2017 nicht mehr zur Arbeit erscheint und hat sich den ganze zeit bis jetzt nicht mehr gemeldet.
ich habe kein aktuell Adresse vom ihm für eine Abmahnung schicken oder Kündigung . habe ich einen Schadensersatzansprüche?
Danke schonmal für eine Antwort
abmahnung.org meint
18. Juli 2017 at 11:45
Hallo Manuel,
das kommt darauf an, welche Klauseln sich im Arbeitsvertrag befinden. Abmahnungen und eine fristlose Kündigung sind hier denkbare Optionen.
Abmahnung.org
Seifenbiene meint
8. Juni 2017 at 7:54
Hallo,
Ich selbst bin Teamleiting und für die Personaleinsatzplanung zuständig. Noch vor meinem 2wöchigen Urlaub habe ich den Dienstplan für die kommenden 6 Wochen ausgegeben. Während meines Urlaubs erhielt ich einen geänderten Dienstplan mit dem Kommentar „aufgrund notwendiger Änderungen „. Dieser wurde von der Geschäftsführung persönlich angepasst. Meine Frage nach dem WARUM blieb unbeantwortet. Nun sah ich, dass mir mein Wunschfrei gestrichen wurde und nun jemand anderes frei hat. Jedoch bin ich zur Hochzeit als Trauzeugin geladen. Habe die Geschäftsführung schon mehrfach deswegen angesprochen und angeschrieben. Jedes mal werde ich vertröstet. Sobald eine Lösung vorliegt, würde mir Bescheid gegeben. Was soll ich jetzt tun? Die Hochzeit ist in ein paar Tagen.
Bitte um Rat.
Danke
abmahnung.org meint
14. Juni 2017 at 10:49
Hallo Seifenbiene,
hier scheint ein Verstoß gegen geltendes Arbeitsrecht vorzuliegen. Einmal genehmigter Urlaub darf prinzipiell auch aus betriebsrechtlichen Gründen nicht widerrufen werden, ohne dass beide Seiten zustimmen. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser vertritt Sie kompetent.
Abmahnung.org
Sandra meint
5. Juni 2017 at 12:18
Hallo.
Ich habe von Samstag auf Sonntag Magendarm bekommen und ich musste am Sonntag arbeiten. Da ich mein Chef und sonst niemanden erreicht habe,habe ich jetzt Angst das ich gekündigt werde. Ich bin noch in der Probezeit.
abmahnung.org meint
6. Juni 2017 at 12:10
Hallo Sandra,
häufig ist es möglich, dass der Arzt eine Krankschreibung auch rückwirkend ausstellt. Diese sollte unverzüglich beim Arbeitgeber eingehen.
Kommt es zu einer Abmahnung oder einer Kündigung, kann eine anwaltliche Beratung weiterhelfen.
Abmahnung.org