Unsere Redaktion
Unsere Mission: Recht, Steuern und Finanzen für Jedermann, verständlich erklärt
Der VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH ist spezialisiert auf Online Publikationen im Bereich Recht, Steuern und Finanzen. Um unserem Ziel “Recht, Steuern und Finanzen für Jedermann, verständlich erklärt” täglich näher zu kommen / gerecht zu werden, veröffentlichen wir in unserem breiten Netzwerk an Online Portalen und Printprodukten Ratgeber zu den unterschiedlichsten Themen.
Bei unseren Veröffentlichungen achten wir neben Aktualität und Qualität besonders auf verständliche Sprache, die es auch juristischen Laien ermöglicht komplexe Sachverhalte schnell und einfach zu erfassen. Um höchste Qualität zu garantieren arbeiten wir durchgehend mit Rechtsanwälten, Steuerberatern und Finanzexperten zusammen. Die Aktualität unserer Texte sichern wir durch eine stetige Prüfung der aktuellen Rechtsprechung. Alle Informationen sind für den Verbraucher kostenfrei abrufbar.
FAQ
Kann ich den Informationen auf Ihren Webseiten vertrauen, wenn ich ein Rechtsproblem habe?
Natürlich ersetzt unser Angebot im Ernstfall keinen Gang zum Anwalt, der sich individuell mit Ihrem Fall befassen kann. Auf der anderen Seite sind unsere Inhalte mit größter Sorgfalt von Rechtsjournalisten erstellt und werden ständig aktualisiert und erweitert.
Zur Qualitätssicherung arbeiten wir mit einem Netzwerk aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Finanzexperten zusammen, welche unsere Inhalte regelmäßig kontrollieren.
Darüber hinaus werden wir für unsere Arbeit regelmäßig ausgezeichnet und wurden u.a. schon von BILD, Spiegel, Zeit, RTL, Handelsblatt und vielen weiteren Medien zitiert und erwähnt.
Beantworten Sie auch konkrete Fragen zu meinem Fall?
Wir bemühen uns jede Ihrer Fragen zu beantworten. Wir können und dürfen jedoch keine Rechtsberatung anbieten. Bei individuellen juristischen Fragestellungen empfehlen wir Ihnen, Kontakt zu einem qualifizierten Rechtsanwalt aufzunehmen.
Ist das alles wirklich kostenlos? Falls ja, wie finanzieren Sie sich?
Unser Angebot ist für Verbraucher grundsätzlich kostenlos. Wir finanzieren uns allein durch Werbeeinnahmen und Kooperationen auf den von uns betriebenen Internetportalen. Dies hat jedoch keinerlei Einfluss auf unsere redaktionelle Arbeit hat.
Stehen Ihre Journalisten und Rechtsanwälte für ein Interview oder Expertenaussage zur Verfügung?
Sollten Sie an einem Artikel zu einem von uns bearbeiteten Thema arbeiten, helfen Ihnen unsere Experten dabei gern weiter. Darüber hinaus arbeiten wir mit Rechtsanwälten, Steuerberatern und Finanzexperten zusammen, die ebenfalls für ein Interview zur Verfügung stehen. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail (die Kontaktdaten finden Sie im Impressum). Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Wie kann ich Ihnen Themenvorschläge oder sonstige Anmerkungen zukommen lassen?
Am schnellsten und einfachsten erreichen Sie uns unter der im Impressum vermerkten E-Mail-Adresse. Unsere Kollegen aus der jeweiligen Fachredaktion werden versuchen, Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Ich bin Redakteur und möchte mitarbeiten. Was muss ich tun?
Sofern Sie sowohl journalistische als auch juristische oder steuerliche Expertise aufweisen können, freuen wir uns jederzeit über Ihre Initiativbewerbung inkl. Lebenslauf und Arbeitsproben.
Redaktionsrichtlinien
Die Verlag für Rechtsjournalismus GmbH möchte Verbraucher über unterschiedliche Rechtsthemen objektiv und informativ aufklären. Grundlegend für die Arbeit der Redakteure ist hierbei der Pressekodex.
Aufklärungsgedanke
Ziel der Redakteure des VFR ist es, Verbraucher objektiv über ihre Rechte und Pflichten in unterschiedlichen Rechtsbereichen, aber auch über mögliche Konsequenzen von Zuwiderhandlungen aufzuklären. Hierunter fallen auch allgemeine Angaben etwa zu Regelbußen, Strafrahmen, allgemeinen Vorgaben u. Ä., die in Gesetzestexten wie dem StVG, StGB, BGB u. a., aber auch in Verordnungen und anderen Rechtsgrundlagen wie etwa der StVO oder der BKatV festgehalten sind. Direkte Handlungsanweisungen bleiben insofern aus, als im Rahmen der Aufklärung keine Rechtsberatung stattfindet/stattfinden darf. Auskünfte zu Einzelfällen sind daher nicht möglich. An entsprechenden Stellen und bei Rückfragen von Verbrauchern zu spezifischen Einzelfragen ist lediglich auf die allgemeinen Beratungsmöglichkeiten bei Anwälten, Steuerberatern, Jobcentern, Standesämtern u. ä. Einrichtungen und Dienstleistungen zu verweisen.
Unabhängigkeit & Neutralität
Die Redakteure des VFR sind - auch im Sinne des Aufklärungsgedanken - gehalten, keine meinungsbildenden Inhalte zu erstellen und bereitzustellen. Im Vordergrund sollen sie objektive und aufklärende Ratgeber, News und andere Informationen zur Verfügung stellen. Wo es aufgrund umfangreicher Diskussionen in Politik oder Gesellschaft angebracht erscheint, ist eine kritische Auseinandersetzung mit den Themen dennoch gewünscht - etwa über Pro-Contra-Listen, Darstellung der unterschiedlichen Meinungen zu einem Thema, aber auch eigene konstruktive und kritische Überlegungen, denn: Die kritische Auseinandersetzung ist ebenso Bestandteil des allgemeinen Aufklärungsgedankens. Sie soll dabei jedoch nicht die Meinung der Redakteure allein widerspiegeln oder den Leser ohne eigene kritische Auseinandersetzung zu bestimmten Ansichten erziehen, sondern ihm lediglich unterschiedliche Sichtweisen präsentieren, auf deren Grundlage die eigenständige Meinungsbildung möglich wird.
Expertise
Die Redakteure des VFR verfügen aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung und/oder jahrelangen Erfahrung im Bereich des Rechtsjournalismus über umfassende Kenntnisse. Im Rahmen ihrer Tätigkeit beim VFR konzentrieren sie sich hierbei verstärkt auf einzelne Rechtsgebiete, um in festgelegten Bereichen eine entsprechende Expertise ausbauen zu können. Alle Redakteure haben den Anspruch, auch komplexe juristische Inhalte und Sachverhalte für Laien verständlich und korrekt darzustellen. Anhaltende Qualitätskontrollen und Prüfungen der Inhalte - etwa auf notwendige Aktualisierungen - sollen darüber hinaus eine optimale Grundlage für die Informationsbeschaffung von Verbrauchern bilden.
Quellennutzung & Recherche
Bei der Recherche sollen alle Redakteure der VFR seriöse Quellen verwenden, insbesondere
- Volltexte von Gesetzen, Verordnungen, gerichtlichen Urteilen, Beschlüssen usf.
- Pressemitteilungen z. B. von Polizeibehörden, Gerichten, Landesregierungen, anderen öffentlichen Stellen, Presseagenturen usf.
- Statistiken aus offiziellen und nachvollziehbaren Quellen wie dem Statistischen Bundesamt oder den Statistischen Landesämtern, belastbare Statistiken anderer öffentlicher und nicht öffentlicher Stellen
- News-Artikel von etablierten und verlässlichen (Online-)Zeitschriften sowie (Tages-)Zeitungen usf.
Die eingehende Prüfung jeder genutzten Quelle auf Aktualität, Richtigkeit und Seriosität ist für alle Redakteure des VFR unerlässlich.
Darstellung der Inhalte
Die Redakteure des VFR sind angehalten, auch komplexe und schwer verständliche Inhalte für Verbraucher ansprechend und verständlich darzustellen. Dabei helfen insbesondere eine weitgehend einfache Sprache, ein gut strukturierter Satz- und Textaufbau, eine anschauliche Darstellung ggf. auch mithilfe von Tabellen, Infografiken oder Videomaterialien sowie die Definition wichtiger Fachbegriffe, sofern deren Verwendung unausweichlich ist.
Korrekturen & Aktualisierungen
Die Redaktion des VFR ist stets darum bemüht, ihre Inhalte auf dem aktuellsten Stand zu halten. Fehler oder veraltete Inhalte können jedoch trotz gewissenhafter Arbeit nicht immer ausgeschlossen werden. Hinweise von Verbrauchern bezüglich entsprechender Texte oder Textpassagen versuchen wir stets zeitnah zu bearbeiten. Über entsprechende Hinweise auf Fehler oder Aktualisierungsbedarf sind wir daher stets erfreut.
Kommentare & Kommentarmoderation
Auf den Webseiten, die der VFR betreut, wird den Verbrauchern die Möglichkeit angeboten, Kommentare und eigene Ansichten zu einzelnen Texten und rechtlichen Problemen kundzutun. Die Kommentare schalten die Redakteure des VFR jedoch erst nach eingehender Prüfung frei und geben, soweit möglich, Antworten. Folgende Gesichtspunkte sind dabei zu berücksichtigen:
- Die Kommentarfunktion stellt ausdrücklich kein Beratungsangebot des VFR dar, sondern bietet den Nutzern vornehmlich die Möglichkeit, sich zu unterschiedlichen Themen untereinander auszutauschen oder Meinungen zu äußern. Eine Rechtsberatung ist mithin auch im Rahmen der Kommentarbeantwortung nicht möglich. Hier können lediglich Verweise auf allgemeine Rechtsgrundlagen erfolgen. Bei komplexen Sachverhalten ist der allgemeine Verweis an Anwälte, Behörden u. ä. Einrichtungen und Dienstleistern daher erforderlich.
- Der VFR möchte keine Plattform für Hass, politische Hetze o. Ä. bieten. Enthalten Kommentare beleidigende, hetzerische, rassistische o. ä. Aussagen, so werden diese im Rahmen der Kommentarmoderation gelöscht. Dies gilt nicht für persönliche Meinungen von Nutzern, durch die niemandem geschadet wird.
Kosten & Finanzierung
Der VFR stellt Verbrauchern seine Inhalte kostenlos zur Verfügung. Sollten abweichend von der Regel doch einmal Kosten für die Nutzung einzelner Inhalten entstehen, werden Verbraucher hierauf explizit, eindeutig und transparent informiert, bevor ein Vertrag zustande kommt oder Kosten verursacht werden.
Die Finanzierung der vom VFR betreuten Verbraucher-Plattformen erfolgt u. a. über Werbeeinnahmen. Für die Inhalte automatisch generierter Werbebanner (etwa über Google-Adsense) ist der VFR nicht verantwortlich.
Hinweise zum Zitieren von Online-Inhalten
Wollen Sie vom VFR bereitgestellte Inhalte im Rahmen eigener Texte verwenden, ist die korrekte Zitierweise von Online-Quellen zu berücksichtigen. Im Allgemeinen gelten folgende Zitierregeln:
- Ist der Autor bekannt: [Nachname, Vorname des Autors (sofern bekannt Jahr der Herausgabe)]: [Titel des Textes], in: [Internetseite], [Veröffentlichungsdatum, sofern bekannt],[URL des Textes], [Datum und ggf. Uhrzeit des letzten Zugriffs]
- Ist der Autor nicht bekannt: [Herausgeber (sofern bekannt Jahr der Herausgabe)]: [Titel des Textes], in: [Internetseite], [Veröffentlichungsdatum, sofern bekannt],[URL des Textes], [Datum und ggf. Uhrzeit des letzten Zugriffs]
Als Herausgeber der vom VFR bereitgestellten Inhalte kann ebendieser genannt werden (alternativ auch der Webseitenname). Wichtig ist: Prüfen Sie die jeweils für Ihr Institut oder Ihre Einrichtungen geltenden Zitierweisen. Hier können gesonderte Vorgaben bestehen.