Wenn das Treppenhaus vom Mieter nicht gesäubert wird
Gewisse Pflichten müssen Mieter in allen Regionen erfüllen. Diese sind in der Regel im Mietvertrag festgehalten und können deshalb bei Missachtung Konsequenzen nach sich ziehen, die das Mietverhältnis belasten. So sehen sich auch viele Vermieter mit dem Problem konfrontiert, dass es mit der Reinigung des Treppenhauses nicht funktioniert, obwohl vertragliche Pflichten die Erfüllung dieser Aufgabe vorgeben.
Dabei müssen nicht einmal alle Mieter die geforderte Arbeit verweigern. Oft weigern sich nur einzelne Mietparteien, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen. Es stellt sich die Frage: Kann einer solchen Weigerung direkt eine Abmahnung wegen fehlender Treppenhausreinigung folgen? Ist sogar eine Kündigung aus diesem Grund möglich? Oder ist das in diesem Kontext weniger legitim? Dieser Ratgeber hat nicht nur die Antworten dazu parat, sondern bietet zur Abmahnung wegen fehlender Treppenhausreinigung auch ein Muster zum Download an.
Inhalt
Die Optionen des Vermieters
Bevor es überhaupt zu einer Situation kommen kann, in der dem Hausbesitzer eine Abmahnung wegen fehlender Treppenhausreinigung als legitime Reaktion erscheint, müssen sich Probleme mit den Reinigungsvorgaben im Mietvertrag ergeben. Diese können auf verschiedene Weise ausgelegt werden.
- Eine mögliche Herangehensweise: Der Inhaber des Miethauses beauftragt ein Unternehmen damit, das Treppenhaus regelmäßig zu reinigen. Die Kosten werden dann als Betriebskosten umgelegt und erhöhen die Miete.
- Eine Alternative dazu: Der Vermieter legt sich mit dem Wohnungsinhaber an, der sich nicht an den Reinigungsmaßnahmen beteiligen will.
Beide Vorgehensweisen bergen Risiken. So können pflichtbewusste Bewohner des Miethauses, die sonst ohne Murren der Reinigungspflicht nachgekommen sind, gegen die erhöhten Mietkosten vorgehen. Wird sich mit einer einzelnen Mietpartei angelegt, kann sich das auch zu einem zermürbenden Prozess entwickeln. Denn eine Abmahnung wegen verweigerter Treppenhausreinigung erfolgt mit einer Fristsetzung und einer Androhung unter Ersatzvornahme.
Weitere rechtliche Schritte
Das Mietrecht ist eigentlich so gestaltet, dass Vermieter nach mehreren Abmahnungen auch eine Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen können.
Fälle, bei denen das nach einer Abmahnung wegen fehlender Treppenhausreinigung erfolgt ist, sind noch nicht bekannt geworden. Es gab dagegen schon Urteile, die eine Kündigung in einem solchen Fall als nicht angemessen bezeichneten.
So urteilte das Amtsgericht Wiesbaden (Az. 91 C 2213/99-19), dass ein solches Verhalten kein Kündigungsgrund sei. Es müssten demnach schon gröbere Verstöße gegen Reinigungspflichten vorhanden sein, welche den Hausfrieden stören. Dabei wurde auch argumentiert, dass dem Mieter in diesem Fall die Zusatzkosten für die Reinigung einfach auferlegt werden können. Wie immer gilt: Der Einzelfall ist für sich zu betrachten.
Abmahnung zur Treppenhausreinigung – Ein Muster
Damit Sie sich vorstellen können, wie ein eine Abmahnung zur Treppenhausreinigung aussehen kann, folgt ein Muster, welches Sie als PDF- und als DOC-Datei herunterladen können.
[Name und Adresse vom Vermieter]
[Name und Adresse vom Mieter]
[Ort], [Datum des Schreibens]
Betreff: Mietverhältnis der Wohnung in der [Straßenname und Hausnummer] (Zahl der Etage und Richtung der Haustür) in [Wohnort] / Abmahnung wegen Verweigerung der Treppenhausreinigung
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Mustername,
Sie wurden bereits mehrmals wegen Ihrer Verweigerung, der Reinigungspflicht im Treppenhaus nachzukommen, ermahnt. Die Mitwirkung beim Sauberhalten des Treppenaufganges ist im Mietvertrag auf Seite 5 festgeschrieben und verpflichtet Sie deshalb wie alle anderen Mieter.
Da Sie sich jedoch weigern, auf unsere Aufforderungen zu reagieren, sehen wir uns gezwungen, weitere Schritte einzuleiten.
Sie erhalten hiermit eine Abmahnung.
Abermals werden Sie aufgefordert, Ihre Pflichtverweigerung zu unterlassen und Ihre Mitmieter bei der Reinigung vom Treppenhaus zu unterstützen. Beteiligen Sie sich auch in Zukunft nicht daran, sind weitere Abmahnungen und rechtliche Schritte gegen Sie denkbar.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift des Vermieters]
Jetzt die Muster-Abmahnung kostenlos herunterladen!
Muster für Abmahnung bei verweigerter Treppenhausreinigung (.doc)
Muster für Abmahnung bei verweigerter Treppenhausreinigung (.pdf)
Natascha meint
4. Dezember 2023 at 16:39
Hallo ich habe auch eine Abmahnung bekommen,
diese bezieht sich nur indirekt auf den Dienst das Treppenhaus zu reinigen. es existiert eine Mappe in der eingetragen wird ob und wann wer geputzt hat oder dran ist diese wird immer weitergereicht. Ich habe aus versehen die Mappe an der falschen Haustür abgestellt, da ich mit einer Nachbarin einen Putzdienst getauscht hatte. meine Vermieterin meinte nun das gehöre mit zur Hausordnung und deshalb muss ich jetzt quasi ihren Putzdienst übernehmen. Der zufälligerweise an Weihnachten und über die Feiertage stattfindet. außerdem muss ich zusätzlich noch ihren Winterdienst übernehmen in dieser Zeit.
Zählt denn diese Mappen übergabe überhaupt so viel, dass sie mir einen verweigerten Hausputzdienst vorwerfen könnte?
Viele Grüße Natascha
Alex meint
7. August 2023 at 5:05
Als ich eine Abmahnung wegen fehlender Treppenhausreinigung erhielt, war ich besorgt. Dieser Artikel hat mir geholfen zu verstehen, dass eine Kündigung unwahrscheinlich ist. Er hat mir die rechtlichen Aspekte klar erklärt. Ich konnte meinen Vermieter kontaktieren und die Situation klären. Vielen Dank für diese wertvollen Informationen! Ich bin so dankbar für diesen Artikel! Auf dieser Seite konnte ich mich auch informieren: [Link von Redaktion entfernt]
clara meint
23. Juli 2023 at 10:39
Danke für den Beitrag. Ich habe eine ähnliche Abmahnung erhalten. Interessant, dass es schon einige Urteile gab, die eine Kündigung in einem solchen Fall als nicht angemessen bezeichneten. Ich werde mir einen Anwalt suchen, um auf der sicheren Seite im Falle einer Kündigung zu sein. [Link von Redaktion entfernt]
Alex meint
21. Juni 2023 at 20:03
Als Vermieter habe ich bereits persönlich erlebt, wie frustrierend es sein kann, wenn Mieter ihre Verpflichtungen zur Treppenhausreinigung nicht ernst nehmen. In solchen Situationen ist es wichtig, einen klaren rechtlichen Rahmen zu haben und angemessene Schritte einzuleiten, um das Mietverhältnis aufrechtzuerhalten. Die Vorlage für eine Abmahnung finde ich sehr nützlich. Um eine angenehme Atmosphäre im Haus zu bewahren, kann man eine Reinigungsfirma beauftragen. Die Kosten können dann zum Teil die Mieter übernehmen, wenn sie ihren Pflichten zur Gebäudereinigung nicht nachgekommen sind. [Link entfernt]
Jim meint
2. Juni 2023 at 8:12
Es ist auf jeden Fall wichtig, dass man sich im Vorfeld darüber Gedanken macht, was rechtlich erlaubt ist und was nicht. Man könnte auch eine Firma für Gebäudereinigungen beauftragen. Dann sind Mieter und Vermieter entspannter und müssen sich nicht um die Reinigung des Flurs kümmern.
Melanie meint
21. November 2022 at 0:13
Wir haben eine Abmahnung erhalten, weil wir unser Treppenhaus in der Firma nicht gereinigt haben. Als Konsequenz stellen wir nun auch eine Gebäudereinigung für KMUs ein. Aber erst einmal ist es gut zu wissen, dass eine einzelne Abmahnung nicht so viele Probleme bereiten wird. [Link von Redaktion entfernt]
Anton meint
11. September 2022 at 17:56
Gut zu wissen, dass eine Abmahnung bei der Gebäudereinigung passieren kann. Man sollte sich wohl vorher ordentlich informieren. Dann passiert auch nichts.
Charly meint
29. Juni 2022 at 16:52
Seit einem Jahr wohnen wir in einem Haus mit nur 3 Mietern insgesamt. Die Familie die im 2 OG wohnt, hat noch im letzten Jahr wenigstens ab und zu ihre Etage und die dazugehörige Treppe gereinigt. Ab diesem Jahr dann noch weniger, so gut wie gar nicht. Unsere Etage und die Treppe wird regelmäßig gekehrt und anschließend auch gewischt, sowas macht man in nicht einmal 10 Minuten. Die Dame über uns arbeitet als Putzfrau, welch Ironie. Sie geht nur 4 Stunden am Tag arbeiten, seit 2022 sogar nur noch manchmal 3 oder gar nicht mehr arbeiten. Das der Schmutz dann, der seit Wochen oben liegen bleibt, im ganzen Haus verteilt wird, sollte bei einem 4 Personen Haushalt einleuchten. Mir war jetzt nach 8 Wochen aber Kragen geplatzt, zuvor hatte ich schon Wochenlang dem Vermieter mitgeteilt, dass die obere Etage + Treppe einfach seit Wochen schmutzig bleibt. Gestern konnte ich das nicht mehr hinnehmen, ich kehrte die dreckige Treppe oben herunter, man sah es, zig Wochen nicht sauber gemacht. Am Nachmittag klopfte es lautstark an unserer Tür. Gleich ein hysterisches Geschrei dieser Frau brach aus. Dann behauptete sie noch, sie hätte jede Woche geputzt, was definitiv nicht wahr ist. Man kehrt nicht von nur einer Woche derart viel Dreck von nur 6 Stufen weg, die Schaufel voll beweist das, Bilder und auch ein Video vom Zustand der Treppe beweisen dies, dass sie dreist lügt. der Vermieter ist seit März darüber informiert, es folgte kein Gespräch, kein Anruf, keine Abmahnung, einfach nichts gegen diese Familie, man hat Angst das wenn man sich mit denen anlegen würde, hätte man schon bald Besuch von Mitgliedern seiner Landsmänner …, also schweigt man sich aus und man nötigt uns das alles weiterhin zu ertragen. Man könnte ausziehen, keine Frage, aber wenn man jetzt erst ein 1 Jahr hier wohnt und man viele Kosten hatte, Umzug, Kaution, Maler, neue Küche wo wir über
20 000,-€ zu stemmen hatten, ist ein erneuter Umzug eben mal nicht aus dem Ärmel zu schütteln. Zudem wird man seit letztem Jahr im ganzen Ort als Kinderfeindlich abgestempelt von dieser Mieterin, die haltlose Behauptungen aufstellt um den Leuten das glaubhaft darstellen zu können, dass wir keine Kinder leiden könnten. Der Zustand ist mittlerweile nur noch unerträglich. Ich habe 3 Kinder großgezogen, sowas muß ich mir nicht sagen lassen. Alles was sich so hier im Haus abspielt, hat mit Rücksichtnahme, Ordnung und Sauberkeit zu tun. Wäre ich wie die „Dame“ aus dem 2 OG drauf, hätten wir bereits im Haus Ungeziefer. Jetzt zur warmen Jahreszeit wurde im Haus klebriges Süßes gegessen, am nächsten Tag waren auf unserer Treppe Hunderte Ameisen, hätte ich die erst zwei Tage später gesehen, wäre die alle in einer Vielzahl bis in unsrer Wohnung gelangt. Da darf man nichts sagen, sonst ist man Kinderfeindlich! Da wird auch noch richtig draufgetreten, damit der klebrige Bonbon auch richtig schön fest an der Treppe klebt, die weiteren Stufen somit ebenfalls klebrige Stellen haben. Alles nicht mehr normal, bei nur 3 Mietern im Haus. Unglaublich was sich einige heraus nehmen, fehlt noch die bekannte Masche man sei Nazi, weil der Mann Türke ist. Diese Frau ist mit nicht einmal 40 Jahren so fertig auf der Röhre, dass man meinen könnte sie wäre 90 Jahre alt. Überfordert nennt man sowas auch. Ihr ältester Sohn reiht sich inzwischen ein, schreit uns an und meint uns einschüchtern zu können. Es ist inzwischen so, dass mein Handy beim Gang aus dem Haus immer auf Video-Aufnahme steht, ihre Gesichter werden aber verpixelt, sollte ich diese Video einem Rechtsanwalt in Kürze als Beweis zeigen müssen.
Hat jemand jemand eine Rat für mich was man hier denn noch tun kann, wir lassen uns nicht als Deppen abstempeln oder gar als Kinderfeinde. Das hier ist ein Dorf, es erklärt die Feindselige Haltung von Anwohnern die man freundlich grüßt aber nichts zurück kommt. Das sind alles untragbare Zustände die man nicht mehr ab einem gewissen Alter einfach so wegsteckt. Diese Frau ist hysterisch und abartig böswillig.
Sunny meint
24. Mai 2022 at 16:58
Gibt es dabei nicht eine gewisse Beweispflicht? Es ist ja eigentümlich, daß so einfach davon ausgegangen und behauptet werden kann über andere, sie machten es nicht und daraufhin werden gar Abmahnungen an Mieter versendet…
Gut, meistens wird ja erstmal ein Gespräch, Anschreiben und eine Art Klärung bzw. Konfrontation entstehen, woraufhin sich ja ggf. schon was tut. (Man ist ja meist überrumpelt am Tel., ist man im Gespräch verwickelt, muß man ja zu den Vorwürfen Stellung nehmen.)
Aber im Fall einer Gegenbehauptung dürfte das ja schwierig werden.
Klar, wenn man z.B. kaum oder nie dabei gesehen wurde, könnte das über Jahre unrealistisch sein, jedoch dürfte das ja vor allem für die beschwerende Mieter ein wenig aufwendiger sein, z.B. Nachbarn mit ins Boot zu holen, die ebenfalls dasselbe aussagten (aber was heißt das schon?, ggf. Intrige?) o.ä., im Fall eines bestimmten Kehrtages stündlich den ganzen Tag aus der Tür schauen (das auch nur mit einem Zeugen, sonst könnte man das ja auch einfach so aufschreiben…) bzw. mehrere und selbst dann wäre es nur für diese einen Tag ggf. ein anzunehmender Umstand.
Es klingt immer so selbstverständlich in solchen Artikeln.
Marian meint
12. Juni 2021 at 12:17
Würden die Mieter in den Hausanlagen, die mein Unternehmen [Link von der Redaktion entfernt] betreut abgemahnt werden, wären mehr als 90% der Parteien nicht bewohnt. Was ich im Zuge der Gebäudereinigung in Wien sehe ist weit von gut und böse entfernt. Kein Mieter kümmert sich um seine Wohnanlage. Da bringt eine wöchentliche Reinigung auch nicht wirklich viel, wenn man sich nicht liebevoll um sein Haus kümmert.
Sabine meint
15. Februar 2021 at 21:13
Das spiegelt den Stand der Gesellschaft wieder! Ich wohne seit Jahren in einem Mehrparteienhaus und hatte immer die Kehrwoche gemacht .Zum Teil ganz allein. Durch den Wintereinbruch 2021 machte ich die Erfahrung daß ich zum Prellbock werde.Als Rentnerin wurde ich gerügt und erhalte eine Abmahnung wegen angeblich nicht gemachter Kehrwoche!! Ich kann verstehen wenn so manch einer dann streikt!!
Renate meint
15. Juni 2020 at 14:16
Leider haben in Deutschland die Mieter alle Rechte und die Vermieter sind
die Dummen. Auch bei uns putzt in einem 2-Parteienhaus nur der eine Mieter.
Die andere Partei putzt nicht, oder nur einen Teil, und nur wann sie darauf
„Bock“ haben. Die Partei im EG hat sich nun bei uns (Vermieter) beschwert,
dass sie den zurückgelassenen Dreck der anderen Partei immer mit weg-
machen muss. Ich beabsichtige nun eine Reinigungsfirma zu beauftragen, die das Treppenhaus, Außentreppe, Kellergang und Waschküche regel-mäßig sauber hält. Ich werde die Mieter darüber informieren. Muss ich deren Zustimmung abwarten, oder reicht die Ankündigung?
abmahnung.org meint
19. Juni 2020 at 14:33
Hallo Renate,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt für Mietrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
Neeltje meint
14. August 2019 at 15:48
Interessant, dass man die Kosten für die Beauftragung einer Firma auf den Mieter umlegen kann, wenn dieser nicht seiner Pflicht zur Reinigung nachkommt. Ich denke, ich werde das bei meinem Mieter auch mal versuchen. Es geht um die Straßenreinigung im Winter. Ich will nicht, dass durch die fehlende Straßenreinigung noch ein Verkehrsunfall passiert.
Michel meint
24. Juni 2019 at 8:50
Ich habe in unserer neuen Wohnung nun einen Hinweis von der Hauswärtin bekommen, dass wir unseren Treppenabschnitt reinigen sollen. Da sie dies sehr aufgebracht vorgetragen hat, wollte ich mich mal zur rechtlichen Situation informieren, ob es denn standardmäßig diese Regelung gibt. Tatsächlich schreiben Sie ja hier, dass es davon abhängt, welche Vertraglichen Pflichten im Mietvertrag stehen – hier ist bei uns die Treppenhausreinigung innerhalb der Nebenkosten vermerkt. Verwunderlich also!
S. König meint
10. April 2019 at 14:43
Guten Tag zusammen,
ich habe folgende Frage: Mein Mietvertrag sieht die Treppenhausreinigung durch den Vermieter vor, einmal pro Woche. In den Nebenkosten wird das auch abgerechnet, eine vom Vermieter beauftragten Firma.
Leider kommt diese Firma dem Reinigungsauftrag nicht nach, sodass Monate lang nicht gereinigt wird.
Ich zahle also eine Reinigung pro Woche, eine Gegenleistung erfolgt aber nicht – es wird also nicht gereinigt, jedoch abgerechnet.
Ich sehe hier einen schlichten Betrug, da regelmäßig keine Gegenleistung erfolgt, aber wie geht man am Sinnvollsten vor?
Vielen Dank im Voraus für jeden Gesetzlich einwandfreien Hinweis
S.König
abmahnung.org meint
12. April 2019 at 15:52
Hallo S.König,
welche rechtlichen Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
Georg meint
20. Februar 2019 at 14:46
Ich hätte es ja nicht erwartet, aber bei unseren Nachbarn ist tatsächlich eine Abmahnung ins Haus geflattert weil die Hausverwaltung mitbekommen hat, dass das Treppenhaus von dieser Partei nicht geputzt wird. Auch wenn ich nicht denke, dass unser Vermieter deswegen das Mietverhältnis infrage stellt, wollte ich mich mal informieren was für Rechte er da hat. Da ich hier lesen konnte, dass der Vermieter auch die Kosten für einen beauftragten Reinigungsdienst auf unsere Miete aufschlagen darf, werde ich später mal rüberschauen und herausfinden wie ernst die Lage tatsächlich ist.
Georg meint
6. Februar 2019 at 11:52
Ich habe erst mit der Jahresabrechnung dieses Jahr mitbekommen, dass es in unserem Mietshaus Zankereien bzgl. der Treppenhausreinigung gibt. Anscheinend hat eine Partei bereits so oft den Abmahnungen nicht Folge geleistet, dass unser Hausverwalter die Möglichkeit in Betracht zieht sie zu kündigen. Ich hoffe, falls Mietern einfach die Kosten auferlegt werden können, dass dies nur die im Streit befindlichen Parteien betrifft – persönlich kehre ich nämlich lieber das Treppenhaus als monatlich 10 Euro mehr zu zahlen!
Ester meint
31. Januar 2019 at 16:11
Als Mitmieter eines sehr großen Mietshauses ist mir die Treppenhausproblematik bereits gut bekannt. Letztes Jahr hatte der Vermieter die Betriebskosten einfach erhöht um eine Treppenhausreinigung zu inkludieren, genau wie Sie in der ersten Herangehensweise beschrieben hatten. Dies führte jedoch dazu, dass andere Parteien im Haus gegen die erhöhten Kosten vorgegangen sind und es wieder aus den Betriebskosten gestrichen wurde. Letztlich konnte sich die Angelegenheit nur klären, da die zwei Parteien im Haus, die sich gezankt haben einen Kompromiss finden konnten. Es ist also genau wie Sie schreiben und am leichtesten zwischenmenschlich geklärt.
lara meint
17. November 2018 at 22:09
Hallo,
Ich habe vor 2 tagen eine Abmahnung vom Vermieter bekommen, weil ich der aufforderung nicht nachgekommen bin, bis zum nächsten tag das treppenhaus zu reinigen. Der vermieter hat jetzt eine externe firma dafür beauftragt und will mir das ganze in Rechnung stellen.
Ich bin aber nicht die einzige die hier nicht putzt, die Nachbarn neben mir und über mir putzen auch nicht!
Ich habe allerdings letzte woche erst gefegt und gewischt, darauf sagte der vermieter bzw der Hausmeister dies würde nicht stimmen.
Ausserdem habe ich 4 Kinder, davon sind 2 gerade einmal 3 & 1 jahre. Die kleine zahnt gerade und ist nachts daher öfter wach und ich bin dadurch auch sehr müde, daher konnte ich der letzten aufforderung nicht nachkommen, obwohl ich es machen wollte!
Wie gehe ich jetzt vor? Ich will mir das nicht gefallen lassen, da der Hausmeister sich auch noch darauf verlässt, was mein Nachbar sagt. Der putzt selber auch nie und sagte das er mich nicht gesehen hat das ich geputzt hätte.danach hatte ich die abmahnung im briefkasten!
abmahnung.org meint
19. November 2018 at 9:33
Hallo Lara,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Mietrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
Frank meint
6. November 2018 at 23:34
Hallo mein Vermieter wirft mir vor ich wäre meinen Pflichten der Reinigung nicht nachgekommen, und verlangt jetzt für die Rinigung des Treppenhausen Betrag x was ,kann man in einem solchen Fall unternehmen ?
abmahnung.org meint
9. November 2018 at 17:33
Hallo Frank,
grundsätzlich sollten Sie veruschen, sich in einem Gespräch mit dem Vermieter einigen. Ist dies nicht möglich, können Sie die weiteren Schritte ggf. mit einem Anwalt für Mietrecht besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
Manuel meint
21. Dezember 2018 at 16:50
Hallo Frank
Ich hatte einen ähnlichen Fall. Ein Brief von meinem Anwalt an die Vermieterin, indem rechtliche Schritte angedroht wurden, konnte jedoch alles regeln.
Freundliche Grüsse
Manuel
Josef meint
14. September 2018 at 11:16
Vielen Dank für den nützlichen Beitrag zum Mietrecht und insbesondere zur Treppenhausreinigung. Meine Schwägerin wohnt allein in einem Dreifamilienhaus und soll ihre und die Treppe der unbewohnten Parterrewohnung reinigen. Kann der Vermieter das verlangen? Von der Sache her gibt es keinen Grund für den Leerstand.
abmahnung.org meint
17. September 2018 at 9:00
Hallo Josef,
in der Regel ist die Vermieter verantwortlich für die Reinigung des Treppenhauses. Die Mieter sind dazu nur verpflichtet, wenn es im Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung gibt. Bei Leerstand sollte es daher eigentlich so sein, dass der Vermieter einen Teil der Reinigung übernimmt. Ihre Schwägerin sollte sich daher an ihren Vermieter wenden oder sich ggf. an einen fachkundigen Anwalt wenden.
Ihr Team von abmahnung.org