Dank Rarbg Filme und Software kostenlos erhalten?
Rarbg unterstützt Nutzer dabei, über das umfangreiche BitTorrent-Netzwerk Dateien kostenlos aus dem Internet zu beziehen. Denn: Noch so viele Daten können im World Wide Web zu Verfügung stehen, sie müssen auch gefunden werden, um genutzt zu werden.
Genau zu diesem Zwecke entstanden Torrent-Seiten wie Rarbg. Doch wie legal ist das Angebot eigentlich? Und was ist für einen Download über Rarbg nötig? In diesem Artikel finden Sie Antworten und weitere Informationen.
Inhalt
Die Funktionsweise von Rarbg: Filesharing im Detail
Filesharing ist heutzutage in der breiten Masse der Internetnutzer angekommen. Ob im Büroalltag oder zum Verteilen der letzten Urlaubsbilder: Tauschbörsen im World Wide Web können sich als sehr nützlich erweisen.
Gerade bei großen Dateien hat es sich bewährt, die Downloads mittels Peer-to-Peer-Technik zu bewältigen. Dafür sind allerdings sogenannte Filesharing-Clients notwendig, welche mehrere Teilstücke der begehrten Dateien von verschiedenen Rechner beziehen und anschließend zusammensetzen.
Die Informationen, welche Rechner des Netzes die Daten zu Verfügung stellen, bekommen die Programme von Seiten wie Rarbg.
Suchmaschine oder illegaler Verteiler?
Rarbg ermöglicht Downloads, verteilt selbst aber keinen urheberrechtlich geschützten Content.
Die Torrent-Seite listet zwei Arten von Wegweisern, welche Filesharing-Programme mit allen notwendigen Download-Informationen versorgen: Torrents (.torrent-Dateien) und Magnetlinks.
Beide Informationspakete verweisen auf die passenden Standorte im BitTorrent-Netzwerk. Nutzer beziehen also keine Filme, Computerspiele, Software oder Videos direkt von Rarbg.
Vorsicht bei der Nutzung von Rarbg: Abmahnungen drohen!
Haben Sie dank Rarbg einen Film heruntergeladen, welcher uhreberrechtlich geschützt ist, müssen Sie mit einer Abmahnung rechnen. Mittels IP-Rückverfolgung können Behörden und Abmahnanwälte ermitteln, von welchem Anschluss aus der illegale Download getätigt wurde.
In manchen Staaten ist es zudem bereits verboten, .torrent-Dateien herunterzuladen – auch wenn kein Download von uhreberrechtlich geschützten Content folgt.
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