Boerse (to oder bz): Abmahnung mit Ansage?
Filesharing-Seiten oder Foren sind kein neues Phänomen und entwickeln sich ständig weiter. So ist es nicht weiter verwunderlich, dass nach der Schließung eines Portals oftmals schon Nachfolger bereitstehen. So ist das auch im Fall von boerse.to, das allgemein als Nachfolgeportal des eingestellten boerse.bz gilt. Das Forum ist bis heute online und bietet die Möglichkeit, Inhalte mit anderen Nutzern zu tauschen.
Inhalte schnell mit anderen zu teilen, ist heute nichts Außergewöhnliches. Dennoch sollten Nutzer immer darauf achten, was sie weitergeben und wo sie es mit anderen teilen. Die Frage, die sich bei den meisten stellt, ist, ob ein Boerse-Download automatisch zur Abmahnung führt. Muss hier immer mit Schadensersatzforderungen und Anzeigen gerechnet werden? Boerse.bz wurde schließlich aufgrund von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.
FAQ: Boerse.to
Nein, an sich ist die Nutzung des Forums nicht illegal, die Verletzung des Urheberrechts über das Forum jedoch schon.
Stellen Nutzer Links zu urheberrechtlich geschützten Inhalten in Beiträgen anderen zur Verfügung, kann das als widerrechtliche Verbreitung zur Abmahnung führen. Auch das Herunterladen über die Links ist nicht zulässig und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
Die Rechteinhaber können Schadensersatzforderungen aufgrund von illegalem Filesharing geltend machen und eine Unterlassung verfügen. Mitglieder von boerse.to sollten darauf achten, wie sie das Forum nutzen.
Inhalt
Was genau ist boerse.to?
Boerse.to ist eine Webseite auf der ein Forum zu finden ist, in dem Nutzer verschiedene Informationen und Daten mitteilen bzw. tauschen können. Eine klassische Filesharing-Seite ist boerse.to nicht, fungiert durch das Forum allerdings oft als solche. Dabei werden Inhalte nicht direkt auf der Seite hochgeladen, sondern Links zu sogenannten Filehostern geteilt.
Inwieweit Betreiber des Vorgängers boerse.bz auch an boerse.to beteiligt sind, ist nicht ganz eindeutig. Allerdings konnten bestehende Nutzerkonten von .bz auch auf .to verwendet werden. Darüber hinaus funktioniert das neue Forum auf der Domain mit .to nach dem gleichen Prinzip wie bei boerse.bz. Ein Download von Inhalten war auch hier nicht direkt möglich.
Der Zugang zu den Bereichen des Forums, in denen Inhalte geteilt werden, kann in der Regel nur erfolgen, wenn sich Nutzer anmelden. Durch das Erstellen eines Foren-Kontos werden allerdings auch persönliche Daten gespeichert, die beim Thema Abmahnung dann von Bedeutung sind. Um dann über boerse.to einen Download von Inhalten abzuwickeln, müssen Nutzer auf die in Beiträgen geposteten Links klicken. In diesem Moment verlassen sie das Portal jedoch und werden zu anderen Seiten weitergeleitet.
Ist boerse.to illegal?
Die Webseite boerse.to bietet keinen Download direkt an, ermöglicht allerdings die Verbreitung von wiederrechtlich erstellten Vervielfältigungen. Illegal ist die Anmeldung und Nutzung des Forums an sich nicht, doch wird es größtenteils dazu verwendet, urheberrechtlich geschützte Inhalte mit anderen zu teilen. So werden meist Links zu Filmen, Serien, Musik, Videospielen und E-Books eingestellt und die Dateien anderen zugänglich gemacht.
Nutzer sollten sich im Klaren darüber sein, dass boerse.to an sich derzeit nicht illegal ist, jedoch der Klick auf einen Link im Forum zur Abmahnung und zu Schadensersatzforderungen führen kann. Inwieweit die Nutzerdaten gespeichert und an Ermittlungsbehörden herausgegeben werden, ist im Forum nicht ganz eindeutig geregelt. Obwohl in den Nutzungsbedingungen angeben ist, dass IP-Adressen nicht gespeichert werden, sollten Nutzer nicht blind darauf vertrauen.
Die Software, die auf boerse.to verwendet wird, speichert allerdings Daten nach der Anmeldung. So kann auf boerse die installierte Software zwar keinen Download von dritten Seiten beweisen, allerdings dürften Klicks in Beiträgen und auf externe Links nachvollziehbar sein. Erhalten Behörden Zugriff auf die Server, könnten sie das Nutzerverhalten nachvollziehen.
Boerse.to: Das Download-Portal kann eine Abmahnung nach sich ziehen
Laden sich Nutzer nun über die Links auf dem Forum geschützte Inhalte herunter, handelt es sich um eine Urheberechtsverletzung. Da auch die Bereitsteller in der Regel die Rechte dazu nicht besitzen, kann das Einstellen eines Links in das Forum von boerse.to zu einer Abmahnung führen.
Gemäß § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) liegt in diesem Fall keine Vervielfältigung zum privaten Gebrauch mehr vor. Diese ist im Paragraph wie folgt definiert:
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. […]
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