Downloads im großen Stile
Viele Internetnutzer kommen früher oder später auf den Gedanken, sich Dateien kostenlos aus dem Netz zu beschaffen. Trotz der reellen Gefahr, aufgrund illegaler Handlungen mit Strafen belegt zu werden, ist die Versuchung im World Wide Web groß.
Neulinge, die sich mit dem Thema des Filesharings befassen, stolpern schnell über den Begriff „Torrent“. Doch oft wird dieser mit einem Achselzucken übergangen: Ob der Musik-Download über ein Torrent-Programm läuft oder nicht, ist für viele nicht relevant.
Doch was versteckt sich hinter dem Torrent? Wie funktioniert das Prinzip und unter welchen Umständen folgt 2015 eine Abmahnung auf eine Torrent-Nutzung? Folgender Artikel geht dem auf den Grund.
Inhalt
Was ist ein Torrent-Download? Verschiedene Definitionen
Da sich viele Laien kurzfristig mit illegalen Downloads befassen, ist die Definition des Torrents mittlerweile etwas aufgeweicht. Je nach Kontext nimmt der Begriff eine andere Bedeutung an.
Der Torrent als Miniaturdatei
In ihrer ursprünglichen Definition bezeichnen Torrents eine bestimmte Art von Verzeichnisdatei. Diese Datei ist meist sehr klein und enthält lediglich Informationen, die für das Herunterladen der eigentlich begehrten Daten vonnöten sind.
Das bedeutet: Allein der Download einer Torrent-Datei ist nicht illegal. Allerdings ist der Torrent an sich für den Nutzer wertlos. Er benötigt eine bestimmte Software – einen sogenannten BitTorrent-Client – um ihn zu nutzen.
Die Software für Torrent-Downloads
Für viele Nutzer ist der Begriff des Torrents Synonym zum Programm, welches die Torrent-Dateien auswertet und nutzt.
Die Software liest die Informationen aus dem Torrent aus und startet dementsprechend den eigentlichen Download.
Bekannte Clients sind unter Anderem Utorrent (auch µtorrent gennant), Vuze und eMule.
Die Clients erfahren durch die Torrentdatei, an welchen Punkten des Netzwerks sich die erstrebten Daten befinden. Sie prüfen, welche entsprechenden Rechner zu diesem Zeitpunkt mit dem Netz verbunden sind und laden die Dateien auf dem schnellstmöglichen Weg herunter.
Der Torrent-Client muss auf Ihr Betriebssystem angepasst sein. Die meisten BitTorrent-Programme sind 2015 mit Windows kompatibel. Für andere Systeme ist die Suche nach der passenden Software teilweise schwieriger. Utorrent, bzw. µtorrent funktioniert als eine der größten Anwendungen auf allen gängigen Betriebssystemen.
Das BitTorrent-Protokoll
Schließlich kann mit dem Torrentbegriff auch das Protokoll gemeint sein, mit welchem die Software arbeitet. Als Protokoll kann das Prinzip, die Funktionsweise des Downloadprozesses verstanden werden.
Die meisten Torrent-Clients benutzen das Protokoll von BitTorrent. Dieses basiert auf der Erstellung eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes (auch Peer-2-Peer- oder P2P-Netzwerk genannt). Ein solches Netzwerk entsteht durch die Verbindung einer Vielzahl an Rechnern miteinander, um eine schnellere Downloadrate zu ermöglichen.
Wann führt die Benutzung von BitTorrent zur Abmahnung? Das P2P-Prinzip ist nicht immer illegal
Wie funktioniert das BitTorrent-Netz? Eine der wichtigsten Merkmale des Netzwerks ist der vergleichsweise dezentrale Aufbau. Ein Server koordiniert zwar die Anfragen, doch die Daten werden von allen verbundenen Computern gezogen.
Aus diesem Grund sind die Torrents für einen Download so elementar: Sie enthalten sozusagen die Wegbeschreibung zu den passenden Rechnern.
Eine weitere Besonderheit: Die gewünschten Daten werden in der Regel nicht von einer einzigen Quelle gezogen. Die Torrent-Software stückelt die endgültige Datei aus vielen verschiedenen Teildownloads zusammen.
Durch diese Vorgehensweise erlangen die BitTorrent-Anwendungen ihre hohe Geschwindigkeit.
Nehmen wir ein Beispiel: Sie möchten über Torrent ein bestimmtes Bild herunterladen. Dazu suchen Sie zuerst nach der entsprechenden Torrent-Datei.Ihr Client schlüsselt die Informationen auf und stellt fest, dass sich dieses Bild beispielsweise auf 100 Rechnern des Netzwerks befindet.
Von diesen Computern sind jedoch nur 50 momentan verbunden. Die Software führt also bis zu 50 Teildownloads durch. Jeder einzelne enthält einen Datenteil. Anschließend fügt das Programm die Teile zu einem Ganzen zusammen und Sie haben das Bild über Torrent aus dem Netzwerk gezogen.
Abmahnung: Über BitTorrent Filme heruntergeladen
Grundsätzlich ist das Filesharing – also das Tauschen, bzw. Teilen von Dateien über das Internet – nicht verboten. Sie können Ihre eigenen Bilder also unbesorgt über eine Tauschbörse an Freunde und Kollegen weiterleiten und im Netz verteilen.
Anders verhält es sich jedoch mit Dateien, die dem Urheberrecht unterliegen. Dazu gehören Filme, Musikalben, PC-Spiele und Softwares. Diese Erzeugnisse sind in der Regel nur durch Kauf zu erwerben – die Urheber verdienen damit Geld.
Es ist illegal, diese Dateien über Filesharing-Anwendungen zu tauschen, zu verteilen und zu beziehen. Grundsätzlich konzentrieren sich die Behörden auf diejenigen, welche den illegalen Content zur Verfügung stellen. Doch auch ein Torrent-Download ohne Upload ist niemals als legal anzusehen, wenn dabei urheberrechtlich geschütztes Material kopiert wird.
Dennoch kann der Download durch Torrent zur Abmahnung führen: Das Prinzip des Protokolls basiert auf einer zeitgleichen Verteilung. Das bedeutet, dass Nutzer, die einen Download durchführen (genannt „Leecher“ – deutsch: (Blut)Sauger), die erlangten Daten zeitgleich selbst weiter zum Herunterladen anbieten.
Die IP-Adresse als Schlüssel für die Ermittler
Das Web ist entgegen mancher Annahmen oder Wünsche alles andere als anonym. Ihre Schritte im Internet hinterlassen Spuren, die in der Regel zu Ihnen zurückverfolgt werden können.
Jedem Gerät, das eine Verbindung mit dem Internet herstellt, wird eine sogenannte IP-Adresse zugeordnet.
Diese stellt sozusagen Ihren Personalausweis im Netz dar.
Sofern Sie keine Verschleierung Ihrer Adresse nutzen, laufen all Ihre Netzaktivitäten über die IP-Adresse Ihres Routers.
Ermittler könnten den Datenstrom des illegal geteilten Content als zu einer bestimmten Netzadresse zurückverfolgen. Sie müssen anschließend nur noch eine Person der Adresse zuordnen.
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