FAQ: Abmahnung für den Ticketverkauf
Das kommt auf die Bestimmungen in den AGB des Ersthändlers an. Ist dort ein Weiterverkauf untersagt oder sind die Tickets personalisiert, ist der Verkauf verboten. Grundsätzlich besteht zudem auch kein Recht, bei Besitz die Tickets immer weiterverkaufen zu können. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ist der kommerzielle Weiterverkauf verboten, kann eine Abmahnung für den Ticketverkauf über eBay oder anderen Plattformen drohen. Was eine solche Abmahnung beinhalten kann und welche Folgen dies hat, lesen Sie hier.
Wenden Sie sich am besten an einen fachkundigen Anwalt und lassen Sie sich rechtlich beraten. Ignorieren sollten Sie ein Abmahnschreiben bzw. auch die enthaltene Unterlassungserklärung nicht.
Inhalt
Der Weiterverkauf mit Abmahngefahr
Einige Personen nutzen die Versteigerungsplattform Ebay dafür, erworbene Tickets an die Meistbietenden weiterzuverkaufen. Das passiert mittlerweile nicht mehr nur im Bereich der Musik. Auch viele Fußballfans veräußern mittlerweile gerne Tickets über den Online-Händler. Die Gründe dafür mögen von Person zu Person unterschiedlich sein.
Es ist aber egal, ob diejenigen sich damit bereichern wollen oder einfach nur nicht mehr am jeweiligen Termin Zeit für das Event aufbringen können, in den letzten Jahren wurden immer mehr Verkäufer dieser Art mit schriftlichen Abmahnungen gestraft. Dieser Ratgeber erklärt, wieso eine Abmahnung für den Ticketverkauf auf Ebay (und anderen Domains) möglich ist, welche Rolle die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) spielen und was das richtige Verhalten bei einer vorliegenden Abmahnung ist.
Die AGB kennen: Besitz ist nicht alles
Viele Ticketbesitzer glauben, dass der Kauf bzw. der Besitz der Karten das Recht erteilt, diese bei Bedarf auch weiterzuverkaufen. Schließlich lockt bei begehrten Spielen und Konzerten auch noch die Aussicht auf Gewinne. Und tatsächlich wird auch das Eigentum an den Papieren erworben.
Dies schließt aber nicht das Recht ein, Tickets auch weiterzuverkaufen.
Entsprechend haben viele Veranstalter und Vereine mittlerweile Klauseln in die allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeführt, die das Handeln dieser Art ausdrücklich untersagen.
AGB gelten allgemein als vorformulierte Vertragsbedingungen, die dem Kunden vor dem Kauf mitgeteilt werden.
Die richtige Vorgehensweise nach einer Abmahnung
Eine seriöse Abmahnung zum illegalen Ticketverkauf wird von einem Rechtsanwalt über den Postweg versandt, ist oft dreiteilig aufgebaut. Sie gestaltet sich aus folgenden Elementen:
- Die Aufforderung zur Unterlassung: Hierbei wird die Person aufgefordert, vom bisherigen Verhalten abzusehen. Dabei werden die Daten des Verkäufers, die Verkaufsplattform und der betreffende AGB-Verstoß genannt.
- Die strafbewährte Unterlassungserklärung: Der verantwortliche Anwalt verlangt, dass diese unterzeichnet und zurückgeschickt wird. Dabei handelt es sich oft um strikte Beschränkungen, die bei Verstößen hohe Vertragsstrafen zur Folge haben.
- Der zu zahlende Geldbetrag: Dieser kann durchaus 1000 Euro oder mehr betragen.
Kommentar hinterlassen