Ein illegaler Download von The Hateful 8 kann zur Abmahnung führen
FAQ: Abmahnung wegen The Hateful 8
Wenn Sie über Filesharing The Hateful 8 illegal herunterladen oder auch mit anderen teilen, gilt das üblicherweise als Urheberrechtsverletzung. Hierfür ist dann durchaus eine Abmahnung möglich.
Üblicherweise mahnen die Rechteinhaber eine Urheberrechtsverletzung ab. Das Schreiben kann dann neben einer Unterlassungserklärung auch Forderungen nach Schadensersatz enthalten. Mehr zum Inhalt der Abmahnung erfahren Sie hier.
Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt für Internetrecht beraten und ignorieren Sie das Schreiben nicht. Der Anwalt kann die Forderungen prüfen und gegebenenfalls gegen die Abmahnung vorgehen.
Der Film „The Hateful 8“ beweist, dass das Genre des Westerns auch 2016 noch gerne konsumiert wird. Die Kombination aus Starregisseur, Soundtrack einer Western-Musik-Größe und hochkarätigen Schauspielern sorgte für den Erfolg des Films.
Laden Sie sich den Western aber illegal aus dem Internet herunter, kann eine teure Abmahnung auf den Filmgenuss folgen.
Inhalt
Wer mahnt wegen The Hateful 8 ab?
Die Universum Film GmbH hält an dem Film The Hateful 8 Rechte. Aus diesem Grund darf sie Urheberrechtsverletzungen daran abmahnen. Meist versendet die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer die entsprechenden Abmahnungen an Filesharer.
Durch das illegale Teilen des Filmmaterials im Netz entgehen der Universum Film GmbH Einnahmen, welche sie über Kinobesuche oder Filmverleih erzielen könnten.
Diese Forderungen werden gestellt
Der Abmahnung wegen The Hateful 8 liegt in der Regel eine Aufforderung zu Unterzeichnung einer strafbewährten Unterlassungserklärung und zu Begleichung eines Betrags von 815 Euro bei.
Diese Summe setzt sich aus 600 Euro Schadensersatz für das Filesharing und 215 Euro für Anwalts- und IP-Ermittlungskosten zusammen.
Unterzeichnen Sie die Erklärung, verpflichten Sie sich dazu, das Vergehen in Zukunft nicht zu wiederholen – ansonsten droht eine teure Vertragsstrafe.
So reagieren Sie richtig
Haben Sie The Hateful 8 tatsächlich im Internet geteilt, ist der Vorwurf berechtigt. In diesem Fall können Sie lediglich die Formulierung der Unterlassungserklärung mithilfe eines geschulten Anwalts modifizieren. Unter Umständen lässt sich die Höhe des Schadensersatzes senken.
Wurde der Urheberrechtsverstoß zwar nicht von Ihnen, aber dennoch von Ihrem Anschluss getätigt, können Sie die Zahlung der 600 Euro Schadensersatz umgehen – sofern Sie Ihre Kinder und Mitbewohner ausreichend über die Folgen illegalen Filesharings belehrt haben. Auch für diesen Fall ist die Zuhilfenahme eines Anwalts ratsam.
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