Handlungsmöglichkeiten gegen unerwünschte Telefonwerbung
Fast jeder hat es schon einmal erlebt: Das Telefon klingelt und ein Vertreter eines Unternehmens ist am Apparat, der Werbung für Produkte machen möchte.
Unerwünschte Telefonanrufe dieser Art sind nicht nur besonders ärgerlich, sondern sie verstoßen in vielen Fällen auch gegen das geltende Gesetz. Doch was können Betroffene dagegen tun? Ist es möglich, Werbeanrufe zu melden?
Kann im Fall von unlauterer Telefonwerbung sogar eine Abmahnung per Post ausgesprochen werden? Solchen Fragen geht dieser Ratgeber auf den Grund.
Inhalt
Die Rechtslage der Werbeanrufe
Unerlaubte Telefonwerbung beim Kunden (auch Cold Calls genannt) zeichnet sich dadurch aus, dass der Angerufene nicht bewusst das Einverständnis zur Werbeaktion gegeben hat. Marketingprofis wenden verschiedene Tricks an, um solche Einverständniserklärungen zu sammeln:
Preisausschreiben, Lotterien und Zeitschriftenabonnements werden dazu genutzt, um unbemerkt das Recht zu erlangen, den Verbraucher telefonisch legal mit Werbung zu konfrontieren.
Ist die Erklärung eindeutig und wird unterzeichnet, sind Werbeanrufe nicht verboten.
Ohne vorherige Erlaubnis kommt es dabei aber zu einem Verstoß gegen § 7 vom Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – diese Anrufe können bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Schon im März 1999 äußerte sich hierzu auch der Bundesgerichtshof und bezeichnete diese Handlungsweise als „besonders schwerwiegende Beeinträchtigung der verfassungsrechtlich geschützten Privatsphäre“.
Bei einem Verstoß gegen das UWG haben Sie mit der Hilfe eines Rechtsanwalts die Möglichkeit, die Anrufer bzw. die Initiatoren der Telefonwerbung mit einer Abmahnung zu strafen. Dieser kann für Sie Ihren Unterlassungsanspruch geltend machen. Verstößt der Abgemahnte dagegen, verpflichtet er sich hierdurch, Ihnen eine festgelegte Geldsumme zu zahlen. Wenn Sie es sich zutrauen, können Sie zur ungewollten Telefonwerbung die Abmahnung auch selbst aufsetzen. Verbraucherschutzzentralen können ebenfalls von Ihnen damit beauftragt werden. Die Optionen für eine schriftliche Abmahnung der Anrufer sind vielfältig.
Tipps zur Vermeidung der Werbeanrufe
Wenn Sie die Wahrscheinlichkeit auf werbende Anrufe am Telefon senken wollen, können die folgenden Tipps hilfreich sein:
- Bei Gewinnspielen die Einverständniserklärung für Anrufe deutlich verneinen (am besten durchstreichen). So vermeiden Sie unerwünschte Werbung.
- Tragen Sie sich in die Robinsonlisten im Internet ein (der Vorgang ist kostenfrei). Seriöse Unternehmen vermeiden Werbeanrufe bei jedem dort eingetragenen Verbraucher.
- Lesen Sie AGB und Datenschutzbestimmungen immer genau durch, bevor Sie diese akzeptieren. Auch dort kann ein Werbeeinverständnis versteckt sein.
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