Die Abmahnangst greift um sich
Nachdem die Abmahnwelle vor einigen Jahren auf Redtube-Nutzer niedergehagelt ist, griff die Unsicherheit um sich. Wie legal ist es noch, ein Video auf einer Internetseite zu streamen?
Diese Frage stellen sich auch heute noch viele Internetnutzer, darunter auch die, die auf anderen Erotik-Plattformen unterwegs sind und regelmäßig Streams schauen.
Auch X-Hamster ist eine solche Domain. Dieser Ratgeber wirft Licht auf die Frage, ob Benutzer von X-Hamster Abmahnungen befürchten müssen und klärt darüber auf, ob sich das dort gezeigte Material urheberrechtlich klassifizieren lässt. Schließlich erhalten Sie auch Empfehlungen, wie Sie sich in einem Abmahnfall am besten verhalten sollten.
Inhalt
Eine Abmahnung zu X-Hamster erhalten – Ist das möglich?
Die Gerichtsurteile der nahen Vergangenheit deuten darauf hin, dass Nutzer von Streaming-Seiten sich eher keinem Rechtsverstoß schuldig machen, solange sie keine direkten Downloads vornehmen. Trotzdem gibt es bisher kein eindeutiges Gesetz, welches die Lage zweifellos klärt. Bewegen sich User von X-Hamster also in einer gewissen gesetzlichen Grauzone?
Der Großteil der Clips auf der Plattform gehört zur Kategorie „User-Generated“. Das bedeutet, dass die Filme von privaten Personen entwickelt und hochgeladen wurden. Da stellt sich die Frage, inwiefern das Ansehen solche Werke überhaupt als rechtswidrig angesehen werden kann. Menschen, die sich solche Videos ansehen, können außerdem grundsätzlich nur schwer erkennen, ob es sich bei einem Video um ein Privatwerk oder einen eindeutig rechtswidrig verwendeten Film eines Unternehmens handelt.
Was passiert, wenn doch eine Abmahnung eintrifft?
Der unwahrscheinliche Fall ist eingetreten, dass eine X-Hamster-Abmahnung bei Ihnen eingetroffen ist? Keine Panik, im besten Fall haben Sie gar nichts zu befürchten und können aufatmen.
Ist die Abmahnung via E-Mail bei Ihnen eingetroffen, können Sie diese von vornerein ignorieren – seriöse Abmahnungen werden stets über den Postweg verschickt.
Kam die Abmahnung mit der Post, kann es sich immer noch um eine Fälschung halten. Einige Merkmale unterscheiden ernstzunehmende Forderungen von Fakes. Anhand der folgenden Fragen können Sie den Test machen:
Wenn Sie eine oder mehrere der genannten Fragen mit „Ja“ beantworten können, liegt vermutlich ein Betrugsversuch vor. Wirkt die X-Hamster-Abmahnung jedoch seriös, sollten Sie im Zweifelsfall eine Rechtsberatung aufsuchen. Zu empfehlen ist ein Anwalt, der sich mit Internet- und Urheberrecht auskennt.
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