Nicht jeder Streaming-Dienst ist das, was er zu sein scheint
Das Thema Filesharingist aus dem Internet nicht wegzudenken. Unzählige Portale bringen Dateien aller Art auf unterschiedlichen Wegen an den Nutzer.
Dass dabei oft das Urheberrecht verletzt wird, schreckt viele nicht ab. So auch bei dem Anbieter Popcorn Time. Dabei können Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen schwerwiegende Folgen haben.
In diesem Ratgeber wird die Popcorn-Time-Abmahnung im Detail beleuchtet. Was können Sie tun, wenn ein solches Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten gelandet ist? Ist jeder User der Seite popcorn-time.to abmahngefährdet? Handelt es sich bei der Domain wirklich um einen Streaming-Dienst? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie hier!
Inhalt
So funktioniert der Torrent-Anbieter
Die Rechtslage von diesem Filesharing-Anbieter gestaltet sich als besonders schwierig. So verwenden viele Nutzer dessen Dienste mit dem Gedanken, dass sich das Anschauen von Streams in einer Grauzone bewegt und deshalb keine Popcorn-Time-Abmahnungen drohen. Nur werden Filme und Serien über den Media-Player der Popcorn-Time-Domain nicht gestreamt.
Jeder User verwendet hierbei unwissend ein BitTorrent-System. Das bedeutet, dass beim Anschauen der Mediendateien diese durch das genutzte Programm heruntergeladen und nahezu zeitgleich auch wieder hochgeladen werden. Die IP-Adresse des Nutzers wird also veröffentlicht und andere können sich darüber wiederrum auch die jeweilige Datei im Sinne von Filesharing herunterladen.
Das richtige Verhalten bei einer Popcorn-Time-Abmahnung
Haben Sie eine Abmahnung wegen popcorn-time.to erhalten? Dann gilt es zunächst zu prüfen, ob das Schreiben so überhaupt gültig ist. Dazu müssen Sie selbst oder ein Ihnen beistehender Rechtsanwalt die Dokumente auf folgende Aspekte überprüfen:
- Stimmen die im Schreiben verwendeten Personendaten? Dazu zählen unter anderem Name, Anschrift, IP-Adresse und Wohnadresse.
- Haben Sie zum aufgeführten Zeitpunkt wirklich die Dienste der Domain genutzt (Videos geschaut, Musik gehört oder ähnliches)?
- Sind die geforderten Abmahnkosten angemessen hoch angesetzt?
- Ist eine Unterlassungserklärung vorhanden?
- Ist die genannte Anwaltskanzlei seriös und bekannt?
Können Sie einige dieser Fragen verneinen, besteht die Möglichkeit, dass jemand versucht, Sie zu betrügen. Andernfalls haben Sie es jedoch mit einer echten Popcorn-Time-Abmahnung zu tun.
In diesem Fall sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und nichts überstürzen (besonders nicht direkt den Rechtsverstoß zugeben und das Geld überweisen).
Es ist auch nicht empfehlenswert, die beigelegte Unterlassungserklärung sofort zu unterzeichnen oder bei der Kanzlei anzurufen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Rechtsanwalt für Urheberrecht kontaktieren, wenn Sie das bis dahin noch nicht getan haben.
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