Burning Series und die Streaming-Problematik
Nutzer von Filesharing fühlen sich heute nicht mehr ganz so sicher wie früher. Wurde doch in den letzten Jahren immer wieder von regelrechten Abmahnwellen berichtet, welche User überrascht haben.
Und doch existieren immer noch jede Menge Stream- und Video-Plattformen, auf denen unter anderem Filme und Serien angeschaut werden können.
So fragen sich auch die Medien-Konsumenten von dem Anbieter Burning Series: Droht eine Abmahnung? Ist Burning Series legal oder illegal? In diesem Ratgeber erhalten Sie die Antwort.
Inhalt
Keine Abmahnung in der Streaming-Grauzone
Eine Abmahnung wegen Burning Series ist im Moment relativ unwahrscheinlich. Das liegt daran, dass die Domain ausschließlich Streams anbietet. Das Anschauen dieser ist nach aktueller Rechtsprechung nicht rechtswidrig. Zwar beklagen viele Urheber verlorene Einnahmen, trotzdem werden aktuell hauptsächlich die verfolgt, die für die Verbreitung des geschützten Materials zuständig sind – nicht aber die Zuschauer. Eine absolute Garantie existiert aber nicht.
Selbst der Leiter von Burning Series schließt eine Abmahnung oder andere rechtliche Konsequenzen nicht völlig aus. Dieser weist auf der Seite daraufhin, dass es sich um eine gesetzliche Grauzone handelt. Gleichzeitig wird jedoch versichert, dass IP-Adressen der User nicht gespeichert werden.
Das richtige Verhalten bei einer Burning-Series-Abmahnung
Entgegen aller Wahrscheinlichkeit haben Sie ein Abmahnschreiben erhalten? Dann sollten Sie dieses prüfen:
- Handelt es sich bei der genannten Kanzlei um ein seriöses Unternehmen?
- Entspricht der Vorwurf überhaupt einer Rechtswidrigkeit (da Streaming im Moment nicht direkt strafbar ist)?
- Stimmen die genannten Daten (Name, Adresse, IP-Adresse, Browser usw.)?
- Sind die geforderten Zahlungen in realistischen Höhen?
Im Zweifelsfall sollten Sie einen Rechtsanwalt für Urheberrecht kontaktieren. Dieser kann die Abmahnung daraufhin prüfen, ob diese überhaupt rechtsgültig ist.
Lion meint
10. Januar 2020 at 12:24
ist dieser artikel noch aktuel ? da bs.to nun ja keine grau zone mehr ist so weit ich weiß
abmahnung.org meint
29. Januar 2020 at 12:44
Hallo Lion,
grundsätzlich kann das Streamen aus offensichtlich illegalen Quellen als Verstoß gegen das Urheberrecht gewertet werden. Ob allerdings mit Sanktionen drohen, können wir nicht einschätzen.
Ihr Team von abmahnung.org