Aus welchen Gründen kann der Arbeitnehmer eine schriftliche Abmahnung erhalten?
Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet sich so zu verhalten, dass er den Betriebsfrieden und vor allem den ordnungsgemäßen Ablauf der betrieblichen Tätigkeit nicht stört.
Muss eine schriftliche Abmahnung erfolgen, ist dies jedoch immer eine Angelegenheit zwischen dem Vorgesetzten und dem betreffenden Arbeitnehmer. Keinesfalls darf sie vom Arbeitgeber den anderen Kollegen mitgeteilt werden oder irgendwie öffentlich gemacht werden. Wer abgemahnt wurde, hat sich im Vorfeld in der Regel jedoch beträchtlicher Verfehlungen aus arbeitsrechtlicher Sicht schuldig gemacht.
Inhalt
Dann droht eine schriftliche Abmahnung
Gründe für eine schriftliche Abmahnung können zum Beispiel sein:
- Der Arbeitnehmer konsumiert während der Arbeitszeit Alkohol.
- Der Arbeitnehmer hält sich nicht an das Rauchverbot.
- Der Arbeitnehmer macht sich einer Arbeitsverweigerung schuldig.
- der Arbeitnehmer wird handgreiflich.
- Der Arbeitnehmer äußert sich ausländerfeindlich.
Ist das Rauchen in den betrieblichen Pausen erlaubt, kann jedoch dennoch eine schriftliche Abmahnung erteilt werden – nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer während der geltenden Arbeitszeit geraucht hat.
Eine schriftliche Abmahnung hat hingegen keine Gültigkeit, wenn die Leistung des Arbeitnehmers hinter der seiner Kollegen etwas zurück bleibt. Dies vor allem dann, wenn es eigentlich nicht die Regel ist. Denn die Gründe können durchaus im privaten Bereich liegen, die vielleicht in einem persönlichen Gespräch mit dem Arbeitgeber besser zu klären sind.
Allgemein ist zu sagen, dass der Anlass für eine schriftliche Abmahnung vom Arbeitgeber immer im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitnehmers liegen muss.
So ist es in juristischen Kreisen noch immer strittig, ob schriftliche Abmahnungen gerechtfertigt sind, wenn Arbeitnehmer zum Beispiel wegen starken Schneefalls zu spät erscheinen. Dasselbe gilt, wenn im öffentlichen Nahverkehr gestreikt wird. Denn dies läge nicht im persönlichen Verantwortungsbereich der Arbeitnehmer, weshalb in diesen Fällen eigentlich nicht abgemahnt werden dürfte.
Muss eine Abmahnung immer schriftlich erfolgen oder darf der Arbeitgeber sie auch mündlich aussprechen?
Vor allem in kleineren Betrieben kann es öfter vorkommen, dass der Vorgesetzte eine Abmahnung nur mündlich erteilt. Diese ist ebenso gültig und zieht exakt dieselben Konsequenzen (schlimmstenfalls auch die Kündigung) nach sich. So finden mündliche Abmahnungen ebenso Eingang in die Personalakte und können aus ihr nur unter bestimmten Voraussetzungen entfernt werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn schriftliche Abmahnungen nicht zu Recht erfolgten oder keinen konkreten Anlass enthalten.
Von einer Abmahnung in Schriftform ist die schriftliche Ermahnung jedoch klar abzugrenzen. Man nennt sie auch „schriftliche Verwarnung„, und sie stellt immer erst die Vorstufe zu einer schriftlichen Abmahnung dar. Eine Ermahnung kann daher auch keine Kündigung nach sich ziehen. Jedoch kann sie durchaus ebenfalls in die Personalakte eingetragen werden.
„Muss eine Abmahnung schriftlich sein?“, diese Frage kann also mit einem klaren „Nein“ beantwortet werden. Kommt das angemahnte Fehlverhalten noch einmal vor, ist der Arbeitgeber aber zu einer Kündigung berechtigt.
Die Form der schriftlichen Abmahnung
Bei der Abfassung einer schriftlichen Abmahnung ist laut aktuellem Recht keine bestimmte Formulierung vorgeschrieben. Jedoch muss das beanstandete Verhalten konkret bezeichnet sein. Das schließt das Datum ebenso mit ein wie die genaue Uhrzeit oder den Zeitraum.
Werden mehrere Verfehlungen in einer Abmahnung erwähnt, muss genau darauf geachtet werden, dass sie alle den Tatsachen entsprechen. Denn beruht nur eine auf Fehlinformationen, hat die ganze schriftliche Abmahnung ihre Gültigkeit verloren.
Spezifische Ratgeber zur schriftlichen Abmahnung
Die folgenden Verlinkungen führen Sie zu Ratgebern, die Sie genauer zu bestimmten Aspekten der schriftlichen Abmahnung informieren.
Chatherine meint
22. April 2022 at 20:07
Eine Kollegin hat eine Abmahnung bekommen. Dies wurde bei einer Dienstbesprechung allen Mitarbeitern von der Pflegedienstleitung erzählt und die Kollegin wurde auch mit Namen benannt und es wurden auch die Gründe genannt. Ist das rechtens?
Manuel meint
4. Juni 2020 at 8:39
Darf man eine erhaltene Abmahnung meinen Kollegen zeigen oder wohlmöglich öffentlich an meinem Arbeitsplatz aufhängen?
abmahnung.org meint
19. Juni 2020 at 14:29
Hallo Manuel,
ob dies erlaubt ist, können wir pauschal nicht einschätzen. Abhängig von der Art und Weise könnte in der Theorie beispielsweise eine Störung des Betriebsfriedens vorliegen.
Ihr Team von abmahnung.org
Lenny meint
6. September 2019 at 8:27
Vielen Dank für diesen informativen Beitrag zum Thema Abmahnung. Es ist wichtig, sich über die eigenen Rechte zu informieren, wenn es um das Thema Abmahnung handelt. Am besten kann man sich hierfür in einer Rechtsanwaltskanzlei beraten lassen, die sich in dem Tätigkeitsgebiet Arbeitsrecht auskennt.
Lea meint
16. August 2019 at 15:58
Vielen Dank für diesen informativen Beitrag zum Thema Abmahnung. Es ist keine gute Sache, wenn man eine schriftliche Abmahnung erhält, insbesondere dann nicht, wenn man keine große Sache begangen hat. Es ist allerdings ein wichtiger Punkt, der in dem Beitrag genannt wird, dass eine schriftliche Abmahnung von Arbeitgeber zu dem betroffenen Arbeitnehmer gegeben wird. Im Zweifelsfall kann man sich hierfür in einer Anwaltskanzlei beraten lassen.
Jonas meint
20. Juni 2019 at 11:26
Vielen Dank für diesen informativen Beitrag zum Thema Abmahnung auf der Arbeit. Es ist kein Geheimnis, dass man von Arbeitgeber abgemahnt werden kann, wenn man Alkohol konsumiert. Allerdings gibt es auch Fälle, bei denen die Abmahnungen nicht rechtens sind. In solch einem Fall kann man sich definitiv von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
Feudelfee meint
27. März 2019 at 15:38
Hallo, hab privat Internet genutzt, gab Gespräch mit unserer Erstkraft UND ihrer vermeintlichen „Vertreterin“. 1 Woche später erfolgte dann noch schriftl. Abmahnung,obwohl ich nicht mehr privat Internet genutzt hab. Gespräch mit Chef unter 4 Augen fand überhaupt nicht statt, zur Unterschrift der Abmahnung wurde ich ebenfalls gezwungen. Tatsache ist, dass andere Kolleginnen ebenfalls privat Internet genutzt haben und immer noch nutzen. Diese Fakten wurden von mir beim Gespräch ebenfalls angesprochen, aber eine Konsequenz gab es für andere nicht. Abmahnung wurde von mir mit Bemerkung…erhalten…unterschrieben. Ist es rechtens, dass 2 Mitarbeiterinnen erst Gespräch führen und dann trotzdem noch schriftl abgemahnt werden darf, obwohl ich mir nichts mehr zuschulden hab kommen lassen diesbezügl.?
abmahnung.org meint
28. März 2019 at 14:53
Hallo Feudelfee,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
Michael meint
24. Januar 2019 at 13:20
Guten Tag,
habe von meinem Arbeitgeber wergen ungebürten Verhalten ihm gegenüber eine Abmahnung erhalten. Wir hatten ein heftiges Gespräch weil ich ca. 10 Tage mein Gehalt zu spät bekommen habe und ich endlich mal Geld sehen möchte für meine nachweislich fast 400 Überstunden, Abfeiern geht leider nicht wegen Personalmangel aber auch weil er sich grundsätzlich weigert Überstunden zu bezahlen. Mache ich keine Überstunden mault er auch nur rum das ich meinen Pflichten nicht nachkomme. Alle Kollegen wissen auch vom AG das ich deswegen eine Abmahnung erhalten habe.
Vorab schon mal vielen Dank für eine Antwort.
Annet meint
25. September 2018 at 18:27
Hallo
Ich habe eine Abmahnung bekommen da ich betriebsinternes ( nicht näher bezeichnet) weiter gegeben haben soll.was ich nicht getan habe.
Ist dies rechtsgültig?
Vielen Dank schonmal
Annet
abmahnung.org meint
28. September 2018 at 11:19
Hallo Annet,
eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der den Sachverhalt eingehend überprüfen kann.
Ihr Team von abmahnung.org
Fabian meint
1. Februar 2017 at 15:04
Hi
habe mal ne frage? und zwar habe heute erneut ne Abmahnung bekommen des betreffs Verspätung durch verschlafen hab allerdings die beiden schriftlichen Abmahnungen nicht unterzeichnet. Sind die nicht unterschriebenden Abmahnung für mich rechtskreftig wenn ich die nicht unterzeichne?
LG danke im Vorraus
abmahnung.org meint
2. Februar 2017 at 9:35
Hallo Fabian,
die Abmahnungen sind auch dann rechtskräftig, wenn Sie diese nicht unterschrieben haben.
Abmahnung.org
Aslan meint
18. Dezember 2016 at 0:07
Hallo,
habe vor einer Woche eine Abmahnung erhalten,mit zwei berechtigten Gründen.Zu meinem Fehlverhalten wurden in dem Schreiben auch Sachverhalte benannt, die nicht der Wahrheit entsprechen. Ist die Abmahnung damit ungültig .
Leider kämpfe ich schon 21 Jahre gegen Mobbing.Nun habe ich Fehler gemacht und es gibt Kollegen die sich die Hände reiben und es wurden sich ein paar ,,Fehltritte“ausgedacht,diese stehen nun mit in der Abmahnung.
Wie kann ich dagegen vorgehen.Hatte schon eine Gegendarstellung geschrieben und mit der Chefin ein Gespräch,wobei ich alles erklären versuchte.Mir werden Dinge angedichtet die auf Gerüchte beruhen.Darf das in einer Abmahnung stehen?
abmahnung.org meint
22. Dezember 2016 at 10:19
Hallo,
mehr als eine Gegendarstellung zu verfassen und ggf. einen Anwalt für Arbeitsrecht zur Hilfe zu nehmen können Sie nicht machen. Sollte beispielsweise eine Kündigung wegen Fehlverhaltens Ihrerseits ausgesprochen werden, müssen die betroffenen Parteien Ihre Gegendarstellung berücksichtigen.
Abmahnung.org
Patrick meint
20. Oktober 2016 at 17:23
Hallo,
Ich habe eine Abmahnung erhalten, und werde nun zur Kasse gebeten da es zur fehlverladung von Papierrollen gekommen ist. Der frachtfuhrer hat seinen richtigen laufzettel erhalten und unser staplerfahrer hat ihn sich nicht zeigen lassen da er gar oder sehr wenig deutsch versteht.
Ich habe die Papierrollen real ausgebucht, was eigentlich der staplerfahrer hätte tun sollen…… Doch der frachtfuhrer war polnisch und die zweite Papier Tour war für Polen vorgesehen…… Somit wurde diese verladen…… Habe ich da jetzt grob fahrlässig gehandelt?
abmahnung.org meint
27. Oktober 2016 at 8:44
Hallo,
haben Sie Ihre arbeitsrechtlichen Pflichten missachtet, ist die Abmahnung gerechtfertigt.
Abmahnung.org
adnan b. meint
12. Oktober 2016 at 8:19
Hi mein Teamleiter hat die Details meiner Abmahnung unter den Kollegen öffentlich gemacht. Er ist nicht mein Disziplinarvorgesetzter und sollte eigentlich nichts davon wissen. Was kann ich jetzt tun? Danke im voraus.
abmahnung.org meint
20. Oktober 2016 at 9:18
Hallo,
eine Abmahnung unterliegt in der Regel keiner Geheimhaltungspflicht.
Abmahnung.org
Martina P. meint
12. Oktober 2016 at 5:49
Guten Morgen,
Ich hab da eine Frage .
Darf eine schriftliche Abmahnung sofort erteilt werden ( noch bevor es zu einer Ermahnung kam ) weil ich ausversehen den Schlüssel plus Chip fürs einchippen der Dienstzeiten einer Arbeitskollegin mit nach Hause genommen habe??? Ich habe wirklich nicht bemerkt das ich diesen Schlüssel der Kollegin eingesteckt hatte .
Zumal mich auch zu Hause keiner angerufen hat um nachzufragen ob ich den schlüßel habe.
Haben sie herzlichen dank für ihre Antwort
Martina
abmahnung.org meint
20. Oktober 2016 at 9:19
Hallo,
eine Ermahnung ist in der Regel nicht notwendig, bevor eine Abmahnung erteilt wird.
Abmahnung.org
Susanne meint
5. Oktober 2016 at 20:30
Hallo,
ich habe von meinem AG (Zeitarbeit) eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen meine arbeitsvertraglichen Pflichten erhalten.
Ich sollte meine aktuellen Tätigkeiten beim Kundenunternehmen mitteilen. Nach meiner Meinung muss die Zeitarbeitsfirma wissen, welche Tätigkeiten ich beim Kundenunternehmen übernehme. Das sollte im Überlassungsvertrag Vertragsbestandteil sein.
Zudem hatte ich im Juni einem Mitarbeiter gegenüber im MA-Gespräch erwähnt was ich dort bearbeite und wo ich eingesetzt werden möchte.
Muss ich diese Abmahnung unterzeichnen? Da will mich doch jemand los werden
abmahnung.org meint
6. Oktober 2016 at 9:30
Hallo Susanne,
leider ist aus Ihrer Fragestellung nicht ersichtlich, wofür Sie eine Abmahnung erhalten haben. Informationen zur Unterschreibung einer Abmahnung finden Sie hier: https://www.abmahnung.org/abmahnung-unterschreiben/
Abmahnung.org
Susanne meint
6. Oktober 2016 at 18:18
Hallo,
ich habe eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen meine arbeitsvertraglichen Pflichten erhalten.
Ich sollte als MA einer Zeitarbeitsfirma meine Aufgabengebiete des letzten Einsatzes beim Kunden mitteilen. Dieser Aufforderung bin ich nicht nachgekommen, da ein Disponent einer Zeitarbeitsfirma wissen muss, welche Arbeiten ich beim Kunden ausführe.
Ich sollte also die Arbeit des Disponenten machen und dafür werde ich nicht bezahlt. Desweiteren hätte der Disponent sich beim Kunden erkundigen müssen.
Daraus resultiert die Abmahnung, gegen die ich vorgehen werde.
abmahnung.org meint
20. Oktober 2016 at 9:26
Hallo,
sofern Sie durch Ihre Weigerung eine arbeitsrechtliche Pflicht verletzt haben – etwa eine Auskunftspflicht gegenüber Ihres Arbeitgebers – ist die Abmahnung gerechtfertigt.
Abmahnung.org
Andrea H. meint
7. September 2016 at 18:49
Hallo,
darf man 3 schriftliche Abmahnungen , 3 verschiedene an einem Mitarbeiter raus geben?
abmahnung.org meint
15. September 2016 at 11:00
Hallo Andrea,
in der Tat darf der Arbeitgeber wegen verschiedener Vergehen auch unterschiedliche Abmahnungen versenden.
Abmahnung.org
Reiner meint
8. Dezember 2015 at 8:31
Abmahnung
Sehr geehrter Herr [Name von Redaktion editiert],
zu unserem Bedauern mussten wir feststellen, dass Sie Ihre arbeitsvertraglichen
Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt haben. Ihr im Folgenden
geschildertes Verhalten veranlasst uns, Sie auf die ordnungsgemäße Erfüllung
Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten hinzuweisen.
Am Freitag, den 16.10.2015 dockte um 05:40 Uhr an der Rampe …… ein
weißer LKW an. Ein unbekannter Fahrer kam zu Ihnen in die Ausgabestation und gab die Kundennummer ……. und das Kennzeichen ……… an. Daraufhin
versuchten Sie den Kunden …….. (Ort) telefonisch zu erreichen,
um abzuklären, ob die Mitnahme in Ordnung sei. Hier erreichten Sie allerdings
niemanden.
Trotzdem haben Sie den Fahrer die ersten 120 CC-Container ohne Prüfung der Personalien (durch vorzeigen/kopieren der Ausweispapiere) verladen lassen. Der
Fahrer verließ das Depot gegen 06:00 Uhr. Ihr Kollege Herr ……..
versuchte das Kennzeichen zu erkennen, was ihm durch die Scheibe des Docks
jedoch nicht gelang.
Um 06:23 Uhr kam der Fahrer zum zweiten Mal und verlud die weiteren 120 CC-
Container. Dabei viel Herrn …….. auf, dass das Kennzeichen nicht mit dem
genannten übereinstimmte. Sie sprachen den Fahrer auf das falsche Kennzeichen
an und bekamen die Antwort, dass er sich vertan hätte, da er sonst einen
anderen LKW lenke. Sie ließen den Fahrer mit den 120 CC-Container das CC-
Depot verlassen. Am Dienstag, den 20.10.2015 erhielten Sie die Information, dass
die 240 CC-Container nie in …….. angekommen seien und es für diesen LKW
keinen Auftrag zur Abholung gegeben habe.
Mit Ihrem Verhalten haben Sie gegen die Dienstanweisung vom 24.02.2012
verstoßen. Die Anweisung besagt folgendes:
Bei einer Ausgabemenge von mehr als 10… dürfen Sie diese nur ausgeben,
wenn die abholende Person Ihnen bekannt ist. Ansonsten ist die Vorlage des
Personalausweises sowie die Erstellung einer Kopie erforderlich, die dem
Ausgabebeleg beizufügen ist.
Des Weiteren hätte Ihnen auffallen müssen, dass das Kennzeichen zur
Kundennummer (……..) nicht übereinstimmt und Sie dies erst in
jedem Fall hätten telefonisch abklären müssen. Zudem wurde nicht direkt beim
ersten Andocken das Kennzeichen kontrolliert, wie von Ihrem Vorgesetzen
vorgegeben. Des weiteren hätte Ihnen und Ihrem Kollegen die sehr kurze
Zeitspanne zwischen den ersten und zweiten Verladen auffallen müssen. In
dieser Zeit hätte der LKW-Fahrer keinesfalls die Ware zum Kunden ……….
bringen können. Im Nachgang wurde von Ihnen auch nicht mehr aktiv
beim Kunden in …….. nachgefragt, ob dieser Vorgang so richtig war.
Der finanzielle Schaden beläuft sich auf exakt 19.116€.
Wir können dieses Fehlverhalten und diese Unachtsamkeit nicht unbeanstandet
hinnehmen und fordern Sie hiermit ausdrücklich auf, den Vorgaben und
Anweisungen Ihres Vorgesetzen sowie Dienstanweisungen Folge zu leisten.
Im Fall einer weiteren derartigen oder ähnlichen Pflichtverletzung sehen wir uns
gezwungen, weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen, bis hin zur Kündigung Ihres
Arbeitsverhältnisses, zu ergreifen.
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Dies ist meine Abmahnung nun meine Frage. Ich bin nur ein normaler Mitarbeiter / Vorarbeiter kann ich dafür abgemahnt werden.
Es kommen immer wieder LKWs mit andern Kennzeichen
Die Zeit zwischen den Verladungen ist unterschiedlich weil ich nie weiß wo er ablädt.
In der Dienstanweisung steht das eine Fotokopie des Personalausweises gemacht werden muss, was immer wieder zu Problemen führt. (rechtlich)
Es gibt keine weiteren Kontrollmechanismen obwohl wir schon seit Jahren Vorschläge dafür gemacht haben.
abmahnung.org meint
14. Dezember 2015 at 11:29
Hallo Reiner,
leider dürfen wir Ihnen keine Auskünfte zu individuellen Einzelfällen oder kostenlose Rechtsberatung geben. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Abmahnung.org