Wie hoch ist der Schaden?
Es ist passiert: Eine Abmahnung wegen illegalen Filesharings ist eingetroffen.
Ob Sie sich Filme, Musik, Software oder Computerspiele aus dem Internet gezogen haben: Ein Anwalt oder Produzent ist Ihnen auf die Schliche gekommen.
Nun macht er einen Schadensersatzanspruch gemäß Recht geltend.
Oft sind die geforderten Beträge in Abmahnungen hoch und lassen den Schuldigen erstmal schlucken. Doch wie berechnet sich der Anspruch auf Schadensersatz beim Filesharing? Wieviel dürfen die Anwälte verlangen? Folgender Artikel gibt Ihnen eine Übersicht über die Rechtsprechung sowie Erklärungen zur Höhe des Schadensersatzes in Deutschland.
Inhalt
Aus welchen Kosten besteht der Schadensersatz?
In der Regel gliedern Abmahnanwälte die Forderungen in ihren Abmahnungen in zwei Teilbeträge auf. Einerseits müssen die reinen Schadensersatzkosten beglichen werden, andererseits sollen die Abmahngebühren des Anwalts entrichtet werden. Letztere können mehrere hundert Euro betragen!
Der Schadensersatz, wurde das Urheberecht verletzt, wird auch „Lizensschaden“ genannt. Der Name ergibt sich daraus, dass die geteilten Produkte nur dann veräußert werden dürfen, wenn eine Lizenz erworben wurde. Diese stellt eine Erlaubnis zur Nutzung dar.
Die Entwicklung der Rechtsprechung zum Filesharing und Schadenersatz bis 2015
In einer Filesharing-Abmahnung wird meist ein Schadensersatz verlangt. Zahlt der Beschuldigte den entsprechenden Betrag nicht, droht die Klageerhebung.
Einige Schädiger ließen es aufgrund der hohen Beträge darauf ankommen, deren Fälle wurden vor Gericht verhandelt. Die entsprechenden Urteile zeigen 2015 einen eindeutigen Trend im Recht auf: Die „Abmahnkultur“ in Deutschland soll eingedämmt werden.
Damit wollen die Gerichte weder den Anspruch der Kläger verneinen noch die Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing anzweifeln.
Durch die Herabstufungen der Schadensersatz- und Anwaltskostenzahlungen zeigen Gerichte jedoch deutlich auf, dass Abmahnanwälte in Deutschland nicht unbegrenzt agieren können.
Dennoch fallen die Entscheidungen bis 2015 sehr verschieden aus. Das Amtsgericht Köln begrenzte 2013 beispielsweise die Abmahngebühren auf 46,41 Euro – verlangt hatte der Anwalt 1.379,80 Euro (AG Köln, 10.03.2014, Az. 125 C 495/13).
Verschiedene Gerichtsurteile bestimmten folgende Ersatzzahlungen. Diese können jedoch nur als groben Richtwert gelten:
- Ein Musiktitel: Je nach Urteil zwischen 10 und 300 Euro
- Ein Film: Je nach Entscheidung zwischen 100 und 1.000 Euro
- Eine Software: Je nach Urteil zwischen 200 und 5.000 Euro
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung: Aufsichtspflicht und Störerhaftung
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 832 die Haftung des Aufsichtspflichtigen:
(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.
An dieser Stelle stellt sich die Frage, ab wann die Aufsichtspflicht verletzt wird, also ab wann Eltern für die Handlungen ihrer Kinder haften müssen.
Gemäß einem Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) vom 15. November 2015 erfüllen Eltern ihre Pflicht, wenn sie ihren Kindern die Nutzung von Filesharing-Anwendungen verbieten und sie darüber hinaus regelmäßig belehren, dass diese illegal sind.
Ist das Kind volljährig, besteht laut BGH keine Verpflichtung mehr für die Eltern, es zu belehren. An dieser Stelle überschneidet sich die Haftung der Eltern mit der Verantwortung, welche Anschlussinhaber tragen.
In Deutschland gilt 2015 zudem die Störerhaftung. Diese besagt, dass für den Besitzer eines Routers für die Filesharing-Vergehen, die von diesem Internetanschluss aus begangen wurden, eine Schadensersatzpflicht besteht. Da er den Zugang zum Internet ermöglichte, ist der Anschlussinhaber sozusagen durch Mitverschulden haftbar und muss einen Schadensersatz leisten.
Florian meint
22. Januar 2024 at 22:38
Ein Kollege hat unbefugt Daten weitergegeben. Interessant zu lesen war, dass dies in die Thematik des Lizenzschadens geht und geahndet werden kann. Demnach werde ich mich an einen Rechtsanwalt wenden, der mich weiter beraten kann.
[Link von der Redaktion entfernt]
Jade meint
30. Juni 2020 at 13:46
Super informativer Artikel zum Thema Schadensersatzanspruch. Der Sohn meiner Nachbarin war leider auch in so etwas involviert. Sie haben sich natürlich einen guten Rechtsanwalt gesucht und gefunden. Die Aufsichtspflicht hat meine Nachbarin eingehalten, da sie ihren Sohn schon mehrmals aufgeklärt hatte das Filesharing illegal und verboten ist.
Jensz meint
22. November 2018 at 17:00
Ein Freund von mir hat ein Unternehmen entdeckt, dass illegales Filesharing betreibt. Da will er zivilrechtlich vorgehen und dafür einen Rechtsanwalt beauftragen. Sie sagen, dass man oft mit hohen Abmahnungssummen klagen gehen kann.