Erlaubt das Mietrecht dem Vermieter, bei Ruhestörung eine Abmahnung auszusprechen?
In großen Wohnblöcken müssen Vermieter gewisse Verhaltensregeln aufstellen, damit die Mieter sich von einander nicht belästigt fühlen und jeder Bewohner ein gleiches Maß an Freiheit besitzt. Diese Regeln werden für gewöhnlich im Mietvertrag festgehalten und verhindern zum Beispiel, dass Müll einfach aus dem Fenster geworfen wird oder Fahrräder zuhauf im Treppenhaus gestapelt werden.
Doch wie sieht es bei der Lärmbelästigung aus? Kann ein Mieter eine Abmahnung wegen Ruhestörung erhalten? Dieser Ratgeber beschäftigt sich umfassend mit dem Thema und gibt Ihnen einen Überblick dazu. Hier erfahren Sie, wieso Vermieter grundsätzlich Abmahnungen aussprechen dürfen, auch wenn kein absoluter Beweis für den jeweiligen Vorwurf vorliegt.
Weiterhin wird aufgezeigt, welche Funktion ein solches Abmahnschreiben hat, wie es in der Regel gestaltet ist und was eine fristlose Kündigung damit zu tun hat. Nicht zuletzt wird zur Abmahnung, die ein Mieter wegen Ruhestörung erhält, ein Muster zum Download zur Verfügung gestellt.
FAQ: Abmahnung wegen Ruhestörung
Ja. Halten sich Mieter nicht an die vereinbarten bzw. regional bestimmten Ruhezeiten, kann das im Mietrecht eine Abmahnung wegen einer Ruhestörung begründen. Vermieter können mit einer Abmahnung die Unterlassung des Verhaltens verlangen.
Vermieter sollten nur das abmahnen, was im Mietvertrag vereinbart oder in der Hausordnung festgelegt ist. Finden sich dort keine Regelungen zu Ruhezeiten bzw. auch kein verweis auf regional gültige Verordnungen, kann ein Verstoß nicht abgemahnt werden. Wichtig ist, dass Vermieter den Grund der Abmahnung immer deutlich benennen und die Konsequenzen für eine Wiederholung angeben. Mehr zum Aufbau der Abmahnung finden Sie hier.
Die Abmahnung wegen Ruhestörung sollte schriftlich erfolgen und gut ausformuliert sein. Wie Sie dies tun, können Sie dem kostenlosen Muster hier entnehmen. Dieses zum Herunterladen zur Verfügung.
Inhalt
Der Zweck hinter der Abmahnung wegen Ruhestörung
Ruhestörungen können vielseitig sein. Übermäßiges, lautes Musizieren, häufige Partys oder Renovierungsarbeiten, die mitten in der Nacht stattfinden – all das führt oft dazu, dass sich die Mitmieter belästigt fühlen. Zeigt der Betroffene auch nach einer Ermahnung keine Einsicht, besitzt jeder Vermieter das Recht, eine Abmahnung wegen Ruhestörung auszusprechen.
Diese besitzt auch im Mietrecht vor allem eine Warnfunktion. Der Betroffene erhält ein deutliches Zeichen, das eine Fortführung seines Verhaltens nicht geduldet wird.
Nimmt dieser sich die Warnung zu Herzen und ändert sein Verhalten entsprechend, können sich die Wogen auch schnell wieder glätten. Andernfalls drohen mehr Abmahnungen und eine fristlose Kündigung.
Die Abmahnschreiben fungieren im Mietrecht nämlich auch als eine formelle Voraussetzung dafür, das Mietverhältnis ohne Setzung einer Frist beenden zu können.
Der Aufbau einer Abmahnung wegen Ruhestörung
Eine Abmahnung wegen Ruhestörung sollte ein Vermieter in schriftlicher Form einreichen. Zwar sind auch mündliche, formlose Abmahnungen möglich – diese können aber im Streitfall ohne Zeugen nur schwer nachgewiesen werden. Schriftlich sind die Hausbesitzer auf der sicheren Seite. Weiterhin sollte jede schriftliche Abmahnung folgende Informationen enthalten:
- Alle im Mietertrag eingetragenen Personen
- Die Adresse der Wohnung/des Hauses
- Das Datum der Abmahnung
- Der Grund für die mietrechtliche Warnung, also eine präzise Schilderung des unerwünschten Verhaltens, des Tatzeitpunktes usw.
- Die Aufführung der rechtlichen Konsequenzen, die bei Missachtung der Auflagen drohen
Eine Abmahnung wegen Ruhestörung sollten Sie als Mieter durchaus ernst nehmen, wenn Sie auf lange Sicht nicht ohne einen Platz zum Leben dastehen wollen. Fühlen Sie sich durch die Vorgaben vom Vermieter jedoch sehr in Ihrer Lebensqualität eingeschränkt, kann es lohnenswert sein, sich nach einer neuen Wohnumgebung umzusehen.
Abmahnung wegen Ruhestörung – Ein Muster
Damit sich genau vorstellen können, wie eine Abmahnung wegen Ruhestörung aussehen kann, folgt ein Muster, dass Sie sich als Word-Dokument und als PDF herunterladen können.
Sehr geehrte(r) Herr/ Frau Mustername,
wie mir von anderen Mietern mehrmals mitgeteilt wurde, ergaben sich durch Ihre andauernde [Mustertätigkeit] Ruhestörungen in mehreren Nächten. Die Störungen begannen in der Regel um [Musteruhrzeit A] und dauerten teilweise mehrere Stunden an. Die Lärmbelästigungen, welche Ihre Nachbarn erdulden mussten, waren erheblich.
Hiermit weise ich Sie ausdrücklich auf [Musterparagraph] des Mietvertrages hin. Dieser besagt, dass von [Musteruhrzeit B] bis [Musteruhrzeit C] die allgemeine Nachtruhe vorherrscht.
Aufgrund Ihrer Verstöße erhalten Sie offiziell eine Abmahnung.
Ich werde Ihre Verstöße gegen die mietvertraglichen Pflichten nicht länger dulden. Ich fordere Sie umgehend dazu auf, sich in Zukunft an die vorgegebenen Ruhezeiten zu halten und das [Mustertätigkeit] in der Nacht zu unterlassen.
Erfahre ich, dass Sie erneut gegen die vertraglichen Auflagen verstoßen, sehe ich mich gezwungen, das Mitverhältnis fristlos zu kündigen.
Ich hoffe jedoch, dass Sie den Ernst der Lage erkennen und sich ab sofort umsichtiger verhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
[Mustername des Vermieters]
Jetzt die Muster-Abmahnung kostenlos herunterladen!
Muster für Abmahnung wegen Ruhestörung (.doc)
Muster für Abmahnung wegen Ruhestörung (.pdf)
Maria meint
21. Juli 2023 at 10:11
Wir wurden gekündigt, obwohl es nur einmal zu einer Mahnung gekommen ist. Scheinbar ist das aber gar nicht rechtens. Ich werde einen Anwalt für Mietrecht aufsuchen müssen. [Link von Redaktion entfernt]
Maria meint
2. Juli 2023 at 13:17
Gut zu wissen, dass hier der Mietvertrag auch stimmen muss. Bei uns steht es auf jeden fall im Vertrag, aber die Mieter regulieren die Lautstärke trotz Abmahnung nicht. Ich werde mir wohl einen Rechtsanwalt nehmen. [Link von Redaktion entfernt]
Alex meint
8. Februar 2023 at 18:48
Hallo,
gibt es grundsätzlich eine Möglichkeit, sich gegen eine Abmahnung, die auf falschen Tatsachenbehauptungen und abgestimmten Lärmprotokollen beruht, zur Wehr zu setzen?
VG
Rafaela meint
31. Oktober 2022 at 7:02
Ich habe eine träger Wohnung seit 4 Monaten eine Sachbearbeiterin hatte mich in eine träger Wohnung gesetzt wo Hundehalter verboten ist und nach 14 Tagen weil andere die auch in trägerwohnung wohnen selbst einen Hund haben wollten und mich über dritte anschwärzten ohne das ich es wusste das hunde nicht erlaubt sind den wurden mir von 2 Leuten die selben die dafür gesorgt haben das ich eine sondergenehmigung für den Hund brauchte bekam damit wurde es noch schlimmer es wurde behauptet das ich mich laut stark im haus und gegen Türen und Briefkästen ges chlagen und gespuckt habe was auch nicht der Wahrheit entsprach und jetzt habe ich die fristlosekündigung da ich die polizeirief als er mehrfach seine freundin mit hund Rausschmiss das in Abständen von allen 3 tagen das zentrum stattfindet er hatte mir meinen wohnungsschlüssel gestohlen und behauptet nun ich hätte sein gestohlen er wurde mir gegenüber sehr bösartig er schrie du fette hässliche schlampe du votze du Nutte und das geht bis heute heute muss ich zum träger obwohl ich Aufnahmen von ihm habe wo er mich beleidigt seine freundin rausschmeißen bekomme ich die Abmahnung bitte helfen sie mir ich hatte den träger nach einer anderen wohnung gefragt aber ich habe heute das entscheiden Gespräch ob ich morgen auf der strasse leben muss
Sunny meint
25. April 2021 at 1:40
Wie lange dürfen die Vergehen eigentlich zurückliegen? Es sammelt sich ja erstmal was, teils nicht immer genau dasselbe. Z.B. wenn sonntags unregelmäßig, aber wiederholt die Ruhe durch Hämmern gestört wurde und das nun bereits wieder ein, zwei Monate her ist? Es ist aber anzunehmen, da es auch bei der Gartenarbeit Störungen vorkamen etc., daß es sich auch weiterhin wiederholt und man sich seiner Sonntagsruhe leider nie sicher sein kann… (Auch anderes der Partei natürlich… Solche Leute benehmen sich ja auf ganzer Linie so…)
Oder div. Störungen und Fehlverhalten im Garten aus dem letzten Jahr?
Kann man solche Störungen auch nachträglich ahnden, allein, weil sie vorkamen und andere belästigt haben? (Wenn ich jetzt mit der Partei rede, sie etwas ändert, im besten Fall komplett kooperiert, dann könnte ich ja nichts mehr über den VM anzeigen, was er abstellen soll, oder? Obwohl ja bereits vieles vorkam, was ggf. eine Abmahnung rechtfertigen könnte…)
abmahnung.org meint
27. April 2021 at 15:13
Hallo Sunny,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Jan Carl meint
22. Dezember 2019 at 23:35
Wie lange gilt die Abmahnung? Kann der Mieter auch 3 Jahre nach der Abmahnung wegen Lärm gekündigt werden oder muss eine neue Abmahnung geschickt werden?
abmahnung.org meint
8. Januar 2020 at 15:58
Hallo Jan Carl,
eine konkrete Frist gibt es in diesem Fall nicht. Allerdings muss nach ein Verstoß gegen die Abmahnung die Kündigung in der Regel zeitnah erfolgen.
Wenden Sie sich ggf. für eine individuelle Einschätzung an einen Anwalt für Mietrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
Sybille meint
22. März 2019 at 0:25
Hallo und danke sehr vorab für die voran gegangenen Tipps auf dieser Seite!
Meine Kinder und ich erleben im Augenblick eine Tortur, die von unseren unter uns wohnenden Nachbarn ausgeht. Bevor diese Familie eingezogen ist (ca 1 Jahr nach uns), hat es nie Beschwerden gegeben wegen ruhestörenden Lärms. Wichtig ist noch, dass es ein Plattenbau mit recht dünnen Wänden ist. Diese Familie (auch mit Kindern) hat sich unter unserem Wohnzimmer ihr Schlafzimmer eingerichtet – und ich nehme an, dass dies die Wurzel allen Übels ist. Es wird sich über unzumutbaren Lärm beschwert in Form von Geschrei, Trampeln, Möbel rücken und Türen schlagen. Nichts davon passiert in der Ruhezeit – das versichere ich Ihnen – und auch sonst versuchen wir, uns angemessen zu verhalten. Nebenbei bemerkt ist es nun schon so weit, dass wir uns keinen Besuch mehr einladen aus Angst, wir könnten zu laut sein. Sie reklamieren Trampeln von unserem Hund, der nicht einmal 5kg wiegt, und Lärm von meiner 3-jährigen Enkeltochter, die mit in der Wohnung wohnt. Gespräche wurden geführt – von unserer Seite aus sachlich, was ich von den Beschuldigern nicht behaupten kann. Die Hausverwaltung hat sich eingeschaltet, hat von Lärmbelästigung gesprochen, jedoch habe ich keinen Einblick in erstellte Lärmprotokolle bekommen, angeblich aus Datenschutzgründen. Es wird aber behauptet, dass sich nun auch weitere Mieter über uns beschwert hätten und die Vorwürfe gegen uns nunmehr erhärtet wurden – ebenfalls ohne konkrete Namensnennung, um uns keine Chance zu lassen, den Sachverhalt zu prüfen. Bevor diese Familie einzog, hat es wie gesagt nie eine Beschwerde gegeben. Nun aber sollen wir rechtliche Schritte zu befürchten haben, sollten noch weitere Beschwerden bei der Hausverwaltung eintreffen, so der Wortlaut der Abmahnung, die wir erhielten. Ich bin komplett ratlos, wie wir uns noch verhalten müssten, damit uns nicht die Kündigung ausgesprochen wird. Einen juristischen Beistand könnte ich mir im schlimmsten aller Fälle nicht leisten. Ich nehme an, dass ich zu viel Einkommen für kostenlosen Rechtsbeistand und zu wenig Einkommen für einen ausreichend langen Atem eines anstehenden Rechtsstreits besitze, da ich alleinerziehend und alleinverdienend bin. Vielleicht wissen Sie einen Rat?
Mit freundlichen Grüßen
abmahnung.org meint
28. März 2019 at 14:35
Hallo Sybille,
eine mögliche Anlaufstelle kann der örtliche Mieterschutzbund sein. Zudem sollten Sie sich an das zuständige Amtsgericht wenden und in Erfahrung bringen, ob ein Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe besteht.
Ihr Team von abmahnung.org
Ela meint
25. Oktober 2019 at 20:10
Hallo Sybille, kann es sein, dass die störenden Geräusche gar nicht von Ihnen kommen, sondern sich nur so anhören, als kämen sie von Ihnen?
Ich kenne einen Fall, wo es in einer Mietswohnung ständig über einem rumpelte,knallte u.ä., doch da diese Wohnung leer stand, konnten diese störenden Geräusche nicht von dort kommen. Ich habe die Eigentümerin des Nachbarhauses rechts angesprochen. Diese antwortete, dass sie auch keine Erklärung hätte, wo es herkäme, aber das war die Lösung. Fortan war Ruhe, vermutlich hat die Vermietin des Nachbarhauses mit dem Mieter im Nachbarhaus gesprochen und dieser etwas geändert, sodass eine Übertragung durch die Häuserwand nicht mehr gegeben ist.
S. meint
10. Februar 2019 at 0:58
Guten Tag,
ich habe eine Eigentumswohnung und der Nachbar ist ein junger Mann, der ständig nachts Lärm macht. Es ist die Hölle. Diese Wohnung war ein Fehlkauf, ein Umzug ist aber im Moment nicht möglich.
Frage: Wenn ich selber Eigentümer bin, kann ich auch den Mieter der Nachbarwohnung abmahnen? Oder kann das nur die Hausverwaltung, oder der Eigentümer der Nachbarwohnung?
Vielen Dank +
mfG
abmahnung.org meint
15. Februar 2019 at 17:06
Hallo,
in der Regel ist nur der Eigentümer der Wohnung bzw. die vertretende Hausverwaltung dazu befugt.
Ihr Team von abmahnung.org
Mutter meint
7. Februar 2019 at 8:01
Guten Tag.
Mein Vermieter hat mir eine Abmahnung geschickt, weil angeblich ich ständig den Hausfrieden störe. Anlass war, dass ich selbst die Polizei wegen Ruhestörung gerufen hatte. Es stand in der Abmahnung, dass die zweite Mieterin bezeugt, dass die erste die Ruhe nicht gestört hatte (das kann sie nicht bezeugen, da die Ruhestörung ein Dauerklingeln war), sie selbst hätte „normal“ geklingelt. Angeblich wegen eines fehlenden Schlüssels, den ich entwendet hätte.
Der Schlüssel würde vermutliche von Mieterin 1 entwendet.
Es stand auch in der Abmahnung, dass ich angeblich Fahrradsattel manipuliert hätte und das Kind von Mieterin 2 in der Gesundheit geschädigt. Das ist alles erstunken und erlogen.
Die beiden Mieterinnen mobben also und der Vermieter möchte wohl auch gern, dass ich ausziehe.
Allerdings habe ich nicht das Geringste getan.
Im Gegenteil, Mieterin 1 hat psychopathische Züge und manipuliert. Außerdem hat sie selbst meine Ruhe und die meines Kindes durch mehrmonatige absichtliche Ruhestörung (über Trittschall), anmaßende, beleidigende Briefe, Sachbeschädigung und Diebstahl gestört.
Ich habe Protokoll geführt. Es wohnen nur wir drei Parteien im Haus. Was kann ich dagegen tun?
MFG
abmahnung.org meint
15. Februar 2019 at 17:04
Hallo,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Mietrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
Desy meint
13. Oktober 2018 at 11:34
Das ist echt frustrierend, egal wo man sucht, findet man nur Ruhestörung für Mietrecht. Was ist mit den Wohnungseigentümern?!?
Ich suche seit WOCHEN Rat zu Abmahnungen gegen den terrorisierenden türkischen Nachbarn über uns, welche seit 10 Wochen ununterbrochen, jeden Abend ab 18 Uhr mit Bohrmaschinenlärm und ähnlichem anfangen und jedes Wochenende seither.
Ich bin völlig am Ende, 3 Wochen Urlaub für den Arsch, ich hab seit 2 1/2 Monaten, kein Wochenende ausschlafen können und wenn Abends heimkomme treibt mich der lärm in den Wahnsinn. Habe schon Kurzatmigkeit und mein Puls geht ins unermessliche hoch jedes mal, ich kann mich kaum mehr auf die Arbeit konzentrieren.
Durch den ANDAUERNDEN Lärm komme ich kaum zu den anderen Hausarbeiten und leide unter Schlafmangel. Ich kann einfach nicht mehr
abmahnung.org meint
15. Oktober 2018 at 8:20
Hallo Desy,
grundsätzlich sollten Sie immer versuchen, die Angelegenheit persönlich zu klären. Ist dies nicht möglich, können juristische Mittel ergriffen werden. Ob dies in Ihrem Fall sinnvoll ist und worauf es dabei zu achten gilt, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.
Ihr Team von abmahnung.org
Sunny meint
25. April 2021 at 1:08
Naja, mein Eindruck ist, daß das Gegenüber das meistens nicht so ernst nimmt, wenn es von Nachbarn selbst kommt… Bleibt irgendwie auf einer Art Diskussions- oder Aushandlungsebene… Einen Brief vom Vermieter muß man schon ernster nehmen.