Fachgebiete der RKA Rechtsanwälte sind der gewerbliche Rechtsschutz, das Verwaltungsrecht, das Urheber- und Medienrecht sowie das Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Mit dabei ist natürlich auch die Verfolgung des illegalen Filesharings. Somit zählen für die RKA Rechtsanwälte Abmahnungen ebenfalls zum Aufgabengebiet.
Inhalt
Mandanten, Werke und Inhalt der Abmahnung von RKA
RKA Rechtsanwälte vertritt u. a. folgende Rechteinhaber/Mandanten:
- TGC – The Games Company Worldwide GmbH
- TopWare Entertainment GmbH
- Techland Sp. z.o.o.
- Koch Media GmbH
- Just A Game GmbH
Die RKA Rechtsanwälte, fordern in ihren Abmahnungen häufig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, bieten jedoch die Möglichkeit an, eine Vergleichszahlung zu leisten. Auf diese Weise würden keine weiteren Rechtsanwaltskosten oder Schadensersatzforderungen anfallen. Die Unterlassungserklärung der Abmahnung soll unterschrieben innerhalb einer gewissen Frist an die Rechtsanwälte aus Hamburg zurück gesandt werden.
In der RKA-Abmahnung ist der Rechteinhaber benannt, den die Kanzlei vertritt und gegen dessen Urheberrecht verstoßen wurde. Aufgrund des Verstoßes fordern RKA Rechtsanwälte die Abgabe einer Unterlassungserklärung. In der Abmahnung von RKA Rechtsanwälte wird oft auch die IP-Adresse aufgeführt, unter der das Filesharing stattgefunden haben soll.
Abmahnung von RKA Rechtsanwälte erhalten? So reagieren Sie richtig!
Die Unterlassungserklärung in einer Abmahnung muss nicht sofort unterschrieben werden, stattdessen können Sie die Abmahnung durch einen anderen Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Auch wenn die beigefügte Verpflichtungserklärung nicht direkt zu unterschreiben ist, ignorieren dürfen Sie die Abmahnung auch nicht. Das Hinzuziehen eines Fachanwaltes auf dem Gebiet des Filesharing beziehungsweise der Abmahnungen ist zu empfehlen, denn sollte die Unterlassungserklärung ohne Überprüfung unterschrieben werden, können mit kostenintensive Konsequenzen auf Sie zukommen.
Unterschreiben Sie, geben Sie ein Schuldeingeständnis ab und akzeptieren die geforderten Kosten. Trotzdem sollte der Abgemahnte grundsätzlich die Fristen einhalten und eine Unterlassungserklärung abgeben. Das kann jedoch auch eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung sein, welche der eigene Rechtsanwalt aufsetzt hat. Mustererklärungen, die im Internet angeboten werden, sollten nicht verwendet werden, da sie zu allgemein sind. Eine RKA-Abmahnung ist ein ernstes Thema und muss sehr genau überprüft werden.
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