Das Ende einer Ära
Sogenannte Filehoster erfreuen sich bei den Internetnutzern heutzutage großer Beliebtheit, denn sie ermöglichen es, Daten schnell und unkompliziert online zu stellen. Auch das Teilen mit anderen ist über File-Hosting-Seiten wie RapidShare relativ problemlos möglich. Allerdings sollte hierbei darauf geachtet werden, welche Inhalte geteilt werden und mit wie vielen Personen dies geschieht.
Wie über Rapid Share ein Download funktionierte, welche weiteren Möglichkeiten Nutzer hier hatten und ob bei der Nutzung von Rapid Share eine Abmahnung drohte, betrachtet der nachfolgende Artikel eingehender.
Inhalt
Mit Rapid Share online Daten speichern
RapidShare war bis zu seiner Auflösung 2015 einer der ersten und auch beliebtesten Filehoster. Über die Webseite konnten Daten hochgeladen, online gespeichert und auch mit anderen geteilt werden. Besonders größere Dateien konnten Nutzer über RapidShare sowohl kostenlos als auch kostenpflichtig hoch- und herunterladen. Die Seite war zeitweise der größte Filehoster weltweit.
File Hosting bedeutet so viele Daten wie möglich zu beherbergen. RapidShare speicherte die Dateien, die die Nutzer hochluden, auf einem Server und ermöglichte ihnen einen Zugriff auf diese von praktisch überall.
Über RapidShare konnten MP3-Dateien, aber auch Filme, Torrents oder andere Dateiformate gespeichert werden. Das war sowohl ohne als auch mit einer Anmeldung möglich. Ein Kundenkonto musste also nicht zwingend vorhanden sein, um seine Daten online speichern zu können. Die Standard-Plus- und Premium-Varianten boten jedoch zusätzliche Funktionen. Seit Juli 2014 konnten Daten nur noch über kostenpflichtige Konten hochgeladen werden.
Die Daten waren immer zum einen direkt über die Webseite hochladbar, zum anderen konnte bei RapidShare auch eine Software verwendet werden, die mehrere Dateien gleichzeitig hochladen konnte. Die Größe der Dateien spielt bei keinem Nutzungsmodell eine Rolle. Allerdings wurden die Daten kostenloser Anwender nach 30 Tagen automatisch gelöscht, die von Nutzern mit bezahlten Konten erst, wenn dieses nicht mehr bestand.
Wie funktionierte ein Download über RapidShare?
Im Gegensatz zum Filesharing war bei RapidShare kein Torrent notwendig, um Inhalte zu finden und herunterladen zu können. Darüber hinaus wurden die Daten auch nicht gleichzeitig mit dem Hochladen Anderen angeboten. Wollten Nutzer Inhalte herunterladen, benötigten sie einen direkten Link zu diesen. Dieser wurde von RapidShare beim Hochladen generiert und musste durch die Hochladenden aktiv mit anderen geteilt werden.
RapidShare als Suchmaschine zu verwenden, war nicht möglich. Die Seite selbst listete keine Links zu den Inhalten auf. Oftmals wurden diese Links für einen RapidShare-Download auf Seiten oder in Foren geteilt. Dies machte die Inhalte einer größeren Gruppe von Nutzern zugänglich.
Unterschiede beim Herunterladen: Auch beim Herunterladen gab es Unterschiede zwischen kostenlosen Nutzern und jenen, die bezahlten. So mussten erstere anfangs einige Minuten warten bis ein Download möglich war. Zudem war die Geschwindigkeit reduziert, was den Prozess stark verlangsamte. Auch nach einem Download war eine Wartezeit notwendig, um erneut etwas herunterladen zu können. Dies wurde dann im Laufe der Zeit mit einer gedrosselten Geschwindigkeit ersetzt bis auch dies zugunsten uneingeschränkter Downloads abgeschafft wurde.
Kunden mit einem kostenpflichtigen Konto, konnten bei RapidShare den sogenannten Auto-Downloader verwenden. Diese Erweiterung für den Browser bzw. Software ermöglichte ein Herunterladen unabhängig von der Webseite.
War eine Abmahnung bei RapidShare möglich?
Die Nutzung von RapidShare war in Deutschland nicht untersagt. Da die Seite jedoch schnell auch für Urheberrechtsverletzungen bekannt wurde, war sie über einige Jahre im Fokus der Behörden und einiger Rechteinhaber.
Das Hoch- und Herunterladen von Dateien war zulässig, wenn es sich nicht um urheberrechtliche geschützte Inhalte handelte. Wurden diese außerhalb des Rahmens der Privatkopie verbreitet, lag eine Urheberrechtsverletzung vor. Dies konnte auch bei RapidShare eine Abmahnung nach sich ziehen.
Aufgrund der Vorgänge bei RapidShare urteilte der Bundesgerichtshof 2012, dass Filehoster die Inhalte auf ihren Servern kontrollieren und wenn notwendig auch entfernen müssen (BGH, 15.08.2013, Az. I ZR 80/12).
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