Produkthaftung: Eine kurze Definition
Anders als beim Garantieanspruch geht es bei der Produkthaftung um Schäden, die durch fehlerhaftete Produkte beim Verbraucher auftreten.
Das schließt Beeinträchtigungen der Gesundheit, des Körpers und des Eigentums mit ein. Doch müssen auch Online-Shop-Betreiber haften, wenn ein verkauftes fehlerhaftes Produkt zu einem Schaden beim Kunden führt?
Im Folgenden erhalten Sie neben einer Antwort auf diese Frage einen umfangreichen Überblick zur Produkthaftung. So wird nicht nur beleuchtet, inwiefern das Produkthaftungsgesetz und das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) maßgebende Regelungen enthalten. Es zeigt sich auch, welche ernsthaften rechtlichen Folgen Hersteller erwarten können, die gegen geltendes Produkthaftungsrecht verstoßen.
Inhalt
Produkthaftung laut BGB: Produzentenhaftung erklärt
Zu der Zeit, als die ersten Verbraucher Schadensersatzansprüche aus Gründen der Produkthaftung vor Gericht vorbrachten, gab es noch keine direkte Anspruchsgrundlage, die gesetzlich verankert war. Folglich mussten die zuständigen Richter bestehendes Recht durch Richterrecht erweitern. Schließlich wurde auf § 823 BGB zurückgegriffen, der sonst im Deliktrecht zum Einsatz kommt. Absatz 1 des Paragraphen besagt:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Jene Nutzung des Richterrechts liefert an dieser Stelle eine Antwort auf die Frage: Was ist Produkthaftung und welche gesetzliche Grundlage ist entscheidend? So geht es grundsätzlich um Fälle, bei denen eine Partei einer anderen schadet, wobei zwischen beiden kein Vertragsverhältnis besteht (in der Regel Hersteller und Verbraucher). Treten Schäden durch ein fehlerhaftes Produkt auf, kommt hierbei also Deliktrecht zur Anwendung. Beziehen sich Geschädigte auf § 823 BGB, ist es zudem auch üblich, von Produzentenhaftung zu sprechen.
Der hier geschaffene Regelmechanismus soll es dem Verbraucher ermöglichen, auch gegen große Konzerne anzukommen, die ihm durch Produktfehler geschadet haben. So werden die Rechte des Einzelnen und der Verbraucherschutz effektiv verstärkt.
Schuldhaftigkeit durch die Billigung eines Fehlers können Privatpersonen in der Regel jedoch nicht nachweisen. Aus diesem Grund greift hier die Beweislastumkehr. So haben Richter entschieden, dass jeder Hersteller zunächst als schuldhaft angesehen wird. Dieser muss dann beweisen, dass er keine Pflichten verletzt hat, weder bei der Konstruktion, Produktion, Information der Kunden oder bei der Überwachung der Ware. So ist zu beachten:
- Einzelfehler, die in der Massenproduktion passieren, sorgen nach der deliktsrechtlich begründeten Produkthaftung nicht dafür, dass Hersteller haften müssen.
- Anders sieht es bei Ansprüchen auf Basis des Produkthaftungsgesetzes aus, das im nächsten Abschnitt besprochen wird.
- Erleiden mehrere Personen einen Schaden, besteht für jede einzelne ein Schadensersatzanspruch.
Produkthaftung durch das Produkthaftungsgesetz
Eine wichtige Grundvoraussetzung bei der richterrechtlichen Produzentenhaftung nach § 823 BGB ist es, dass durch einen Produktfehler das Leben des Verbrauchers beeinträchtigt wird. Durch das sogenannte Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) können Unternehmen jedoch auch zur Rechenschaft gezogen werden, ohne dass ein eindeutiger Schaden entstanden ist. Dieses wurde aufgrund einer europäischen Produkthaftungsrichtlinie in Kraft gesetzt.
Das Gesetz sorgt dafür, dass schon das Inverkehrbringen von fehlerhafter Ware einen Produkthaftungsanspruch auslöst. Das hat den Grund, dass schon ein defektes Produkt im Umlauf die Konsumenten einer Gefährdung aussetzt. Bei dieser Art der Produkthaftung sind Beispiele für Situationen, in denen Unternehmer nicht haften müssen, eher rar gesäht.
Kläger, die ihren Anspruch im Produkthaftungsgesetz begründet sehen, können durchaus gegen mehrere Unternehmen innerhalb einer Lieferkette gleichzeitig vorgehen.
Je nachdem, ob Hersteller, Zulieferer oder Unter-Zulieferer an der Fehlerhaftigkeit schuld sind, können diese gemeinsam verklagt werden.
Dabei ist es zudem möglich, innerhalb der ersten zehn Jahre parallel auf Basis beider genannter Arten der Produkthaftung gegen Unternehmen vorzugehen. Nach Ablauf dieser Zeitspanne gilt nur noch das Produkthaftungsrecht aufgrund von § 823 BGB.
Produkthaftung kann in einigen Fällen sogar strafrechtlich behandelt werden. So wurde in der Vergangenheit schon Führungskräften Körperverletzung vorgeworfen, da diese ein schädliches Produkt hergestellt bzw. dieses nicht vom Markt genommen haben. Durch § 13 Strafgesetzbuch (StGB) wird dabei Nichthandeln dem Handeln gleichgestellt.
Rechtliche Folgen für ersatzpflichtige Unternehmen
Wie bereits erwähnt ist es möglich, aufgrund der Produzentenhaftung und des Produkthaftungsgesetzes Ansprüche geltend zu machen. Das bedeutet: In der Regel übernimmt der Hersteller die alleinige Haftung. Eine Ausnahme bilden hier Sachschäden. Durch die Vorgaben in § 11 des Produkthaftungsgesetzes müssen Verbraucher dabei 500 Euro an Selbstbeteiligung aufwenden. Diese entfällt bei der Produzentenhaftung wiederum völlig. In jedem Fall kann Produkthaftung für ersatzpflichtige Unternehmer sehr teuer werden:
- Personenschäden im Sinne des ProdHaftG können durchaus die 80-Millionen-Grenze überschreiten. Dabei werden unter anderem Unterhaltszahlungen, Beerdigungskosten und Heilaufwendungen mit abgedeckt.
- Steht die Produzentenhaftung im Fokus, gibt es keine Höchstgrenze. Dabei können je nach Schaden extrem hohe Summen gefordert werden.
- Nicht nur finanzielle Sanktionen erwarten die Verantwortlichen: Oft kommt es auch zu einer erheblichen Rufschädigung. Negative Presseberichte und enttäuschte Kunden können dann die Folge sein.
Folglich sollten Unternehmer, die als Produzent tätig sind, präventive Maßnahmen ergreifen, damit eine solche Situation erst gar nicht eintritt. Doch eine absolute Sicherheit gibt es nicht immer. Daher nehmen immer mehr Produkthersteller die Möglichkeit wahr, eine Produkthaftungsversicherung abzuschließen.
Gilt Produkthaftung für Online-Händler?
Es zeigt sich, dass in der Regel Hersteller bezüglich der Produkthaftung belangt werden. Doch gerade bei Internetkäufen stellt sich nicht selten die Frage: Kann auch der Betreiber eines Online-Marktes haftungspflichtig sein? Schließlich ist eine Abmahnung eines Online-Shop-Besitzers ja in anderen Fällen möglich. Entscheidend ist hier, welche Personen unter das Label des Herstellers fallen. Das müssen nicht immer ausschließlich die Produzenten sein.
So kann ein Online-Shop-Betreiber ein Quasi-Hersteller sein, dadurch dass er beispielsweise sein Logo auf einem zu verkaufenden Produkt anbringt. In diesem Fall kann auch dieser zur Haftung herangezogen werden.
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