Der ewige Streit im Bildrecht und die Pixelio-Abmahnungen
Bilderdatenbanken gibt es im Internet viele. Diese lassen sich in der Regel in zwei Gruppen aufteilen: Die einen werben damit, „freie“ Grafiken zur Verfügung zu stellen, die anderen vergeben die Bildverwendungsrechte sogenannter lizenzfreier Bilder (nicht die Urheberrechte) unter bestimmten Voraussetzungen.
Dank der Komplexität des Themas Urheberrecht und der vorhandenen Gesetzeslage, die sich nur langsam der Online-Welt eröffnet, können Bild-Nutzer beider Varianten von Abmahnungen bedroht sein.
Im Falle von Pixelio handelt es sich um eine Bilderdatenbank der zweiten Kategorie. Lizenzfreie Bilder können dort heruntergeladen und folglich für unterschiedliche Zwecke verwendet werden. Dieser Ratgeber klärt Sie darüber auf, welche Probleme Pixelio-User erwarten können, wie die Rechtslage der entsprechenden Grafiken aussieht und welche aktuellen Gerichtsurteile ausschlaggebend sind.
Inhalt
Über Pixelio.de eine Abmahnung erhalten?
Durch eine Richtlinie der Lizenzbestimmungen von Pixelio sind die Nutzer der Fotos dazu verpflichtet, direkt am Bild oder am Seitenende einen Vermerk zum rechtmäßigen Urheber zu hinterlassen. Wenn ein entsprechendes Bild im Internet verwendet wird, muss außerdem auf die Internetseite verlinkt werden.
Eine Pixelio-Abmahnung hat in der Vergangenheit schon den einen oder andern User der Seite erreicht. Wird der Urheber, wie oben genannt, nicht richtig vermerkt, sind einige sehr schnell dabei, eine Abmahnung auszusprechen. Pixelio agiert dabei nicht direkt selbst, sondern die Urheber der auf der Seite angebotenen Bilder.
Die Rechtslage und aktuelle wichtige Urteile
In verschiedenen Fällen einer Pixelio-Abmahnung wurden in der Vergangenheit viele Urteile gefällt. Häufig erhielten dabei die Kläger Recht. Ende 2015 fällte das Kammergericht Berlin jedoch einige Urteile, die diese Lage ändern:
Vielmehr statuiert die in IV. vertraglich getroffene Regelung dazu lediglich eine Vertragspflicht des Nutzers, ohne dass die Nutzungsrechtseinräumung im Rechtssinne hieran gekoppelt ist. […]
Folglich werden die Nutzer, welche den Urheberrecht-Vermerk eines Bildes nicht angemessen platzieren, nicht mehr direkt wie Bilddiebe behandelt und abgestraft.
Weiterhin urteilte das KG Berlin, dass, insofern eine Grafik im freigegebenen Kontext (beispielsweise redaktionell) verwendet wurde und nur die richtige Quellenangabe fehlte, kein Schadensersatz der „Lizenzanalogie“ entsprechend (ein sogenanntes fiktives Nutzungsentgelt) gefordert werden darf. Es folgt ein Beispiel, welches diese Art des Schadensersatzes veranschaulicht:
Eine Software-Firma benutzt unbefugt für 6 Wochen Produktgrafiken von der Internetseite eines Herstellers. Dieser verlangt dafür normalerweise eine Monatsgebühr von 100 Euro. Der Lizenzanalogie folgend könnte der Hersteller jetzt von der Software-Firma einen Schadensersatz von 150 Euro per Abmahnung fordern. Dem KG Berlin zufolge darf im Falle der oben geschilderten Sachlage bei Pixelio-Fotos nicht diese Art von Schadensersatz gefordert werden.
Die dritte und ebenso wichtige Pixelio-Entscheidung des Berliner Kammergerichts betrifft den genauen finanziellen Anspruch, den derjenige besitzt, der sich in seinem Urheberrecht verletzt sieht. Im Beispielfall wurde der Entschädigungsanspruch pauschal auf 100 Euro festgesetzt.
Förster meint
13. Dezember 2016 at 12:50
Das Landgericht Leipzig 05 O 533/16 hat in meinem Fall (November 2016) anders entschieden. Ein Pixelio-Bild von [editiert] hat mir Kosten + Gerichtskosten in Höhe von rund 5000 Euro gekostet.
Ausgangslage:
Ein pixelio Bild wurde mit Urheberrechtsangabe verwendet. Der Fehler war, es stand im Impressum – also nicht exakt am Bild (Es gab nur das Bild und das Impressum – es war ein Platzhalter) . Dann kam eine Abmahnung. Über Pixelio zum Fotographen Kontakt aufgenommen. Fast 3 Jahre nichts mehr davon gehört. Plötzlich Klage von RA S. aus Erfurt Landgericht Leipzig. Einschalten zur Verteidigung Kanzlei H. aus Leipzig. Diese Kanzlei hat u.a. mit dem Berliner Urteil argumentiert. Zwecklos – das Landgericht lLeipzig erklärt diesen Abmahnwahnsinn für Recht im Namen des Volkes.
klebefolie meint
7. Dezember 2016 at 20:49
Hier habe ich einige wertvolle Informationen erhalten, die sehr hilfreich sind. Danke dafür.
Gruß Anna