Komfortables und schnelles Filesharing mit einem Klick
Sogenannte One-Click-Hoster ermöglichen sowohl ohne Anmeldung aber auch mit Registrierung eine Form des Datenaustausches, von dem theoretisch jeder Nutzer im Internet Gebrauch machen kann. Über die Webseiten der Anbieter können Personen so leicht Daten online lagern und entsprechende Links zum Download an andere verteilen.
Der vorliegende Ratgeber dreht sich um eine zentrale Frage: Kann die Interaktion mit einem One-Click-Hoster eine Abmahnung zur Folge haben? Zur Beleuchtung dieses Sachverhalts wird sowohl die Seite des Uploaders als auch die derjenigen betrachtet, welche sich ohne böse Vorahnung Dateien bei solchen Diensten herunterladen.
Inhalt
Weiterführende Ratgeber zu Sharehostern
Urheberrecht gilt auch beim One-Click-Hoster
Grundsätzlich gelten bei der Verwendung eines One-Click-Hosters (wird teilweise auch als 1-Klick-Hoster bezeichnet) keine anderen Gesetze als im Rest des Internets. Das bedeutet: Daten, die urheberrechtlich geschützt sind, dürfen nicht ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder in irgendeiner Form geteilt werden.
Die Perspektive des Downloaders
Ein Vorteil beim One-Click-Hoster liegt darin, dass beim Herunterladen kein gleichzeitiger Upload stattfindet. Es kommt also zu keiner weiteren Vervielfältigung für andere Nutzer, wie es etwa bei Torrents der Fall ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass Menschen, die „nur“ einen Downloads ausführen, in jedem Fall beim One-Click-Hoster sicher vor Abmahnungen sind:
- Urheberrechtlich geschützte Dateien werden bei einem Download vervielfältigt. Ohne Zustimmung des Urhebers ist das Herunterladen also illegal.
- Geltende Rechtsprechung hat dafür gesorgt, dass auch Downloader in der Verantwortung stehen, prüfen zu müssen, ob die angebotenen Dateien illegal veröffentlicht werden.
- Stellt sich heraus, dass der Download ohne Berechtigung angeboten wird, darf dieser nicht genutzt werden. Andernfalls kommt es zum Urheberrechtsverstoß, der eine kostspielige Abmahnung zur Folge haben kann.
Uploadern drohen besonders harte Strafen
Uploader, die ohne Zustimmung von Urhebern Daten veröffentlichen, tun dies in der Regel bewusst. Auch aus diesem Grund können solche Personen besonders hohe Strafen ereilen. Das erst recht für diejenigen, welche illegale Streaming– und Downloadportale selbst betreiben und so vielen unrechtmäßigen Uploads ein zu Hause bieten.
Handlungsempfehlungen zum One-Click-Hoster
Suchen Sie sich einen One-Click-Hoster aus einer Liste im Internet oder durch Empfehlungen im Freundeskreis aus, sollten sie diesen in puncto Downloads nur mit Vorsicht nutzen. Und natürlich dürfen Sie nur Dateien hochladen und veröffentlichen, an denen Sie die Rechte besitzen. Folgen Sie dieser Vorgabe, schützt Sie das in jedem Fall vor unnötigen Abmahnungen mit unangenehmen Unterlassungserklärungen.
Alexander B. meint
27. April 2022 at 17:41
Guten Tag,
ich habe gerade ihren Artikel zum Thema One-Click-Hostern gelesen.
Ich muss gestehen, dies hätte ich natürlich nicht, wenn ich mit der Materie nicht selber in Verbindung gekommen wäre.
Es handelt sich diesbezüglich jedoch „nur“ um downloads.
Ich selber studiere Wirtschaftsinformatik und befinde mich grade zudem im Modul des Datenschutzes im Internet, wo genau diese Strafverfolgung ein Bestandteil von ist.
Wäre interessant ihre Meinung darüber zu erfahren.
Nun zu meiner Frage.
Da ein One-Click-Hoster natürlich nur einen download über einen Server anbietet, fallen dementsprechend ja keine uploads des downloaders an.
So wie sie beschrieben haben.
Wie es halt der Fall bei P2P ist.
Ist das Risiko erwischt zu werden nicht generell eh fast gleich 0, da die hoster der Seite zur eigenen Sicherheit ja wohl kaum Protokoll darüber führen werden, wie oft illegale Dateien bei ihnen gedownloadet wurden, da dies ja das eigene führen von Beweisen wäre, oder?
Als Beispiel würde ja ein „Dealer“ wohl kaum Rechnung führen, damit wenn er erwischt wird die Behörden sofort wissen wie oft er kriminell verkauft hätte.
Das anbieten der Dateien auf deren Server ist ja ebenfalls strafbar.
Zudem z.B Mega.nz ja in Neuseeland liegt.
Das da die Behörden an Daten von downloader kommen, ist ja eher unwahrscheinlich.
Kennen sie also irgendwelche Fälle, wo downloader über One-Click-Hostern echt mal eine Strafe erhalten haben?
Laut Internet haben wohl selbst die downloader von Megaupload nie eine Strafverfolgung bekommen.
LG
Alexander B.