Was beinhaltet die Online-Dispute-Resolution?
Onlinehändler aufgepasst: Seit 09.01.2016 ist eine neue EU-Richtlinie in Kraft. Die Online-Dispute-Resolution (ODR) wurde bereits am 21. Mai 2013 vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat beschlossen, doch ab 2016 ist sie nun auch in Deutschland wirksam.
Dieser Artikel informiert Sie darüber, wie Sie die ODR-Vorgaben am einfachsten erfüllen können, um keine Abmahnung zu riskieren.
Inhalt
Was ist die ODR -Verordnung?
Es handelt sich dabei um eine Erweiterung und Veränderung der Streitschlichtungsmöglichkeiten bei Online-Geschäften. Die Europäische Union (EU) stellt dafür eine neue Internetplattform zur Verfügung: Die Plattform für Online-Streitbelegung (OS-Plattform).
Die ODR-Verordnung betrifft alle Händler des Internets, welche ihren Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben und Waren oder Dienstleistungen EU-Bewohnern anbieten. Dabei ist es irrelevant, wie viele Mitarbeiter das Unternehmen beschäftigt.
Unternehmer, die ihre Angebote über Verkaufsplattformen feilbieten – etwa Ebay oder Amazon – sind ebenfalls dazu verpflichtet, die ODR-Vorgaben umzusetzen.
Wozu dient die OS-Plattform?
Treten bei der Abwicklung eines Online-Geschäfts Streitpunkte auf, können sich Käufer und Unternehmer rund um die Uhr mithilfe eines Online-Formulars an die OS-Plattform wenden.
Diese leitet die Beschwerde an die nächste Stelle zur Alternativen Streitbelegung (AS) weiter und stellt so den Kontakt her.
Diese übernimmt dann wie bisher den Schlichtungsversuch. Insofern fungiert die OS-Website als zentrale Anlaufstelle, welche für eine schnellere Abwicklung der außergerichtlichen Einigung sorgen soll.
Bei der alternativen Streitbelegung geht es um den Versuch, eine Lösung zu finden, bevor der Streit vor Gericht gelangt. So werden einerseits Gerichte entlastet, andrerseits stehen den Streitenden auf diesem Weg flexiblere Lösungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Wie erfüllen Sie die Informationspflicht der ODR -Verordnung?
Onlinehändler müssen – um der ODR-Verordnung zu entsprechen – einen gut sichtbaren Link zur OS-Plattform auf ihrer Website platzieren. Eine Ergänzung des Impressums empfiehlt sich hier. Zusätzlich sollte ein kurzer Erklärungstext mit Informationen zur Online-Streitbelegung dem Verbraucher erklären, dass ihm die Möglichkeit offen steht, sich an die Online-Plattform zu wenden.
Die Schlichtungsseite der EU steht mittlerweile zur Nutzung bereit. Deshalb sollten Onlinehändler ab sofort den entsprechenden Link auf ihrer Seite unterbringen und die Änderungen des Impressums schnell vornehmen. Ansonsten droht eine Abmahnung.
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