Die Abmahnung wegen unerwünschtem Newsletter
Viele Menschen nutzen gerne Newsletter im Internet und denken sich nicht viel dabei. Dabei handelt es sich um eine Verteilernachricht, die in Form eines regelmäßig erscheinenden Rundschreibens veröffentlicht wird.
Unternehmen, Verbände und Vereine nutzen diese, um ihre Kunden auf dem Laufenden zu halten. Es funktioniert wie eine Art moderne Kundenzeitschrift.
Doch viele E-Mails, die solche Newsletter an Verbraucher übermitteln, sind faktisch reine Werbung in Nachrichtenform. Problematisch wird es vor allem dann, wenn keine Einwilligung der Empfänger vorliegt. Dieser Ratgeber informiert Sie darüber, wozu eine Abmahnung bei einem Newsletter-Rechtsverstoß genutzt werden kann, erklärt den Unterlassungsanspruch und gibt Hinweise darauf, woran sich Absender der Verteilernachrichten halten müssen.
Inhalt
Abmahnung wegen Newsletter: Der gesetzliche Unterlassungsanspruch
Der Newsletter, der ohne Einwilligung via E-Mail verschickt worden ist, verstößt gegen die gesetzlichen Auflagen. Der Empfänger hat in solchen Fällen immer das Recht, auf Unterlassung zu bestehen. Dabei wird grundsätzlich zwischen zwei Personengruppen unterschieden, die sich auf ihre jeweiligen Rechte berufen:
- Privatpersonen: Fordern diese die Unterlassung, berufen sie sich auf ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht, welches durch das Empfangen von ungewünschter Werbung untergraben wird.
- Unternehmer: Werden die Posteingänge von Unternehmen mit unerwünschten Werbe-Mails überhäuft, findet ein widerrechtlicher Eingriff in den „eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ statt.
Lohnt der Auftrag zur Newsletter-Abmahnung?
Wer einmal ungewollt mit Newslettern belästigt wird, denkt vielleicht darüber nach, über einen Rechtsanwalt eine Abmahnung aussprechen zu lassen. Doch es stellt sich die Frage: Lohnt sich dieses Vorgehen wirklich in jedem Fall?
Generell sollte jeder Betroffene zunächst versuchen, die ungewollte Post durch Kommunikation des Unterlassungsanspruchs aufzuhalten.
Die Newsletter-Abmahnung kann ins Auge gefasst werden, wenn der Spam trotzdem nicht nachlässt.
Eine Abmahnung macht aber auch nur dann Sinn, wenn die Bereitschaft besteht, den Tatbestand eventuell vor Gericht zu klären. Mögliche Anwaltskosten müssen bei einer Gerichtsverhandlung Beachtung finden. Im Vorhinein lohnt sich deshalb die Beratung mit einem Rechtsanwalt.
Der Newsletter-Versand: Rechtliche Grundlagen
Grob eingeteilt lassen sich zwei Rechtsgrundsätze für den rechtmäßigen Versand eines Newsletters zusammenfassen, diese werden im Folgenden erklärt:
Die Einwilligung des Empfängers muss vorhanden sein
Ohne die Einwilligung des Empfängers darf dieser nicht mit Newslettern belästigt werden. Das Telemediengesetz gibt in § 13 außerdem die Voraussetzungen vor, welche eine solche Zustimmung erfüllen muss:
- Die Einwilligung muss bewusst und eindeutig erfolgen (durch eine klare Handlung des Empfängers, beispielsweise durch einen Bestellbutton oder eine Checkbox).
- Es muss ein Protokoll von diesem Vorgang bestehen (über sogenannte Logfiles).
- Durch eine Datenschutzerklärung muss der Adressat jederzeit eine Einsicht auf den Inhalt der Zustimmungserklärung besitzen.
- Es muss auf eine Widerrufsmöglichkeit hingewiesen werden.
Die Ausnahmeregelungen
Die oben genannten Voraussetzungen müssen laut § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb nicht erfüllt sein, wenn folgende Bedingungen vorliegen:
- Die elektronische Postadresse wurde dem Unternehmen durch den Verkauf einer Ware oder einer Dienstleistung bekannt.
- Die Adresse wird vom Unternehmer für Direktwerbung für ähnliche Gegenstände oder Dienstleistungen aus seinem Unternehmen genutzt.
- Der Kunde hat bei Übermittlung der Adresse eine klare Aufklärung dazu bekommen, dass er jederzeit dem Versand widersprechen kann, ohne dass ihn dabei zusätzliche Kosten erwarten.
Christian meint
24. Oktober 2023 at 10:13
Hallo, kommt auch Schadensersatz in Frage?
Wenn ja in welcher Höhe?
Das ganze Heckmeck und Risiko nur um den unerlaubten Newsletter loszuwerden ist wahrscheinlich nicht zielführend.
Danke
Laura meint
28. Oktober 2020 at 21:48
Das sind gut Tipps um sich vor unerwünschten Newslettern zu schützen. Meine Schwester hat momentan Probleme damit. Vielleicht rate ich ihr einmal sich an einen Anwalt zu wenden.
Karl-Heinz meint
10. Dezember 2018 at 7:31
Hallo,
ich bin sowas von genervt wegen Newsletter Bodfeld Apotheke.
Ich habe mich gefühlte 20 mal vom Newsletter abgemeldet und auch ein Telefongespräch geführt.
Die Damen am Telefon hat mir versichert, dass ich ausgetragen werde.
Es erscheint nach wie vor der Newsletter im Postfach.
Habe auch bei nochmaliger Zusendung angdroht, dies zur Anzeige zu bringen.
Aussage der Dame:
Tun Sie das, das ist Ihr gutes Recht!!!
Was kann ich machen???
Stinksauer
abmahnung.org meint
10. Dezember 2018 at 9:12
Hallo Karl-Heinz,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt oder den Verbraucherschutz.
Ihr Team von abmahnung.org
Peter meint
20. September 2022 at 0:02
Lieber Karl-Heinz,
ich hab mich auch total über Newsletter aufgeregt, aber jetzt nutze ich appmelder.de dafür; funktioniert hast immer super gut. Man kann sogar in harten Fällen das Unternehmen kostenlos abmahnen.