Wenn der Vermieter nicht pünktlich bezahlt wird
Für die meisten Mieter ist es ratsam, ein gutes Verhältnis zu ihrem Vermieter zu bewahren. Schließlich sorgt dieser gegen Bezahlung der Miete dafür, dass sie ein Dach über dem Kopf haben. Eine gute Beziehung zwischen beiden fördert allgemein das Wohlbefinden des Mieters in den eigenen vier Wänden.
Doch jeden kann es einmal ereilen: Das Geld ist knapp und die Miete kann nicht rechtzeitig überwiesen werden. Der Vermieter sieht sich in diesem Szenario oft zum Handeln gezwungen.
Ist es im Mietrecht rechtens, wegen einem Mietrückstand direkt dem Mieter eine Abmahnung auszusprechen? Dieser Ratgeber beschäftigt sich eingängig mit dem Thema. Hier erfahren Sie nicht nur, welche Handlungsoptionen ein Wohnungsinhaber hat und wann eine fristlose Kündigung erfolgen kann. Auch steht eine Muster-Abmahnung zum Mietrückstand als Download zur Verfügung.
FAQ: Abmahnung wegen Mietrückstand
Ja. Zahlen Mieter die Mieter ständig verspätet oder gar nicht, kann das im Mietrecht eine Abmahnung wegen eines Mietrückstands begründen. In diesem Fall brechen Mieter den Mietvertrag, da in diesem die pünktliche Zahlung der Miete in der Regel vereinbart ist.
Neben der Abmahnung bietet das Mietrecht zunächst auch die Möglichkeit zur Zahlungsaufforderung. Haben beide keine Wirkung, können Vermieter die Kündigung aussprechen. Informationen zum Vorgehen erhalten Sie hier.
Die Abmahnung sollte auch bei Mietrückständen schriftlich erfolgen. Wie Sie diese formulieren, können Sie dem kostenlosen Muster hier entnehmen.
Inhalt
Mieter bei Mietrückständen abmahnen: So läuft es ab
Eine Abmahnung nach einem Mietrückstand auszusprechen ist für viele Vermieter in der Regel nicht das erste Mittel. Fällt auf, dass Zahlungen nicht beglichen werden, sind Mahnungsschreiben oft eine valide Option für Vermieter. Diese erinnern die zahlungspflichtigen Mieter daran, dass noch offene Rechnungen bestehen. Kommt es anschließend zum Schuldenausgleich und der Fortführung regelmäßiger Mietzahlungen, ist die Sache schnell vergessen.
Bleibt die Mietzahlung jedoch auch nach einer oder mehreren Mahnungen aus, sehen sich viele Vermieter gezwungen, eine Abmahnung wegen Mietrückstand zu verfassen.
Im Sinne des Mietrechts ist das eine legitime Reaktion. Die Abmahnung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen.
Letzteres wird aber für gewöhnlich empfohlen, da auf diese Weise einer eventuellen späteren Beweispflicht besser nachgekommen werden kann. Die Prozedur verläuft ähnlich wie bei einer sich wiederholenden Ruhestörung.
Sorgen weder ein guter Wille noch Abmahnungen dafür, dass Mietschulden getilgt werden, kann schriftlich eine fristlose Kündigung erfolgen. Diese muss in jedem Fall persönlich unterschrieben werden und sich an alle Mieter richten, die im betreffenden Mietverhältnis stehen und in der Wohnung leben.
Gut zu wissen: Mieter können selbst eine fristlose Kündigung noch abwenden, indem sie die Mietschulden begleichen. Sogar bis zu zwei Monate nach erfolgtem Räumungsbescheid ist das laut Mietrecht noch möglich. Sollten Sie mehr als nur Mietschulden haben, ist es ratsam eine Schuldnerberatung aufzusuchen. Die Mitarbeiter der Beratungsstellen können Ihnen z. B. helfen, mit Gläubigern Vereinbarungen zu treffen, sodass Sie Ihre Schulden abbauen können. Wie genau eine Schuldnerberatung abläuft und wie die Mitarbeiter Ihnen helfen können, wird Ihnen auf www.schuldnerberatung.de im Detail erklärt.
Zum Herunterladen: Die Vorlage zur Abmahnung
Wir haben im Folgenden zur Abmahnung wegen Mietrückstand ein Muster zum Download bereitgestellt, damit Sie eine Vorstellung davon bekommen, wie solch ein Schreiben gestaltet ist.
[Name und Adresse vom Vermieter]
[Name und Adresse vom Mieter]
[Musterort], [Musterdatum A]
Betreff: Mietverhältnis der Wohnung in der [Musterstraße] (Zahl der Etage und Richtung der Haustür) in [Musterort] / Mietrückstand, zweite Mahnung und Abmahnung
Sehr geehrte(r) Herr/ Frau Mustername,
mit der Benachrichtigung vom [Musterdatum B] habe ich Sie über den Mietrückstand in Höhe von [Musterzahl] Euro informiert und Sie dazu aufgefordert, diesen innerhalb von drei Wochen zu begleichen. Dem sind Sie jedoch nicht nachgekommen. Bis heute ist bezüglich des Mietrückstandes vom [Mustermonat A] kein Zahlungseingang erfolgt.
Dazu haben Sie an Ihrem vertragswidrigen Verhalten festgehalten. Auch die Miete für [Mustermonat B] und [Mustermonat C] wurde bisher nicht überwiesen.
Hiermit erhalten Sie eine zweite Mahnung und zugleich eine Abmahnung.
Ein letztes Mal fordere ich Sie dazu auf, Ihre Mietrückstände spätestens bis zum [Musterdatum C] zu begleichen, indem diese auf das genannte Konto überwiesen werden. Anschließend sind Sie dazu verpflichtet, wieder ein vertragsgemäßes Zahlungsverhalten zu zeigen.
Sollten Sie abermals gegen diese Forderungen und damit gegen die vertraglich festgeschriebenen Pflichten im Mietvertrag verstoßen, sehe ich mich gezwungen weitere Schritte einzuleiten. Ihnen droht dann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift des Vermieters]
Jetzt die Muster-Abmahnung kostenlos herunterladen!
Muster für Abmahnung bei Mietrückstand (.doc)
Muster für Abmahnung bei Mietrückstand (.pdf)
Annika meint
22. November 2023 at 16:37
Einer Freundin von mir wurde wegen Mietschulden fristlos gekündigt. Gut zu wissen, dass wenn sie es innerhalb von zwei Monaten noch bezahlt, die Kündigung abwenden kann. Das werde ich ihr sagen, bevor sie sich mit ihrem Rechtsanwalt für Mietrecht trifft. [Link entfernt]
Laura meint
28. September 2023 at 20:37
Ich habe einen neuen Mieter. Schön zu lesen, dass es seine Pflicht ist, die Miete in der Frist zu bezahlen ist. Wenn er nicht bald überweist, werde ich zu einem Anwalt für Mietrecht gehen. [Link von Redaktion entfernt]
Marie meint
27. September 2023 at 11:59
Meine Tochter hat leider solch eine Abmahnung erhalten. Nun werden wir uns an einen Rechtsanwalt für Mietrecht wenden. Wir hoffen, dass der Fall gut ausgehen wird.
[Link von Redaktion entfernt]
clara meint
14. August 2023 at 17:10
Vielen Dank für den Beitrag. Ich vermiete eine Wohnung und der Mieter zahlt leider nie die Miete pünktlich. Gut zu wissen, dass ich eine Abmahnung aussprechen kann. Ich denke, ich werde auch einen Anwalt für Mietrecht kontaktieren, um mich juristisch abzusichern. [Link von Redaktion entfernt]
Felix meint
15. Januar 2019 at 16:36
Guten Tag, ich habe im Monat Dezember die Miete zur Hälfte bezahlt (mit Ankündigung) und Mitte des Monats den Rest geleistet. Ich habe eine Mahnung erhalten wegen der Hälfte der Zahlung, in dem Schreiben waren meine offenen Nebenkosten auch aufgezählt. Im selben Monat nachdem ich die restliche Miete überwiesen hatte, habe ich noch einmal eine Mahnung wegen der offenen Nebenkosten erhalten. Also zwei Abmahnungen insgesamt. Per e-Mail hatte ich allerdings, nach Erhalt der Nebenkosten Abrechnung, die extrem hoch ist, mitgeteilt das ich diese von der verbraucher zentrale prüfen lasse. Hierauf wurde mir mit einem Anwalt gedroht, sollte ich die Nebenkosten nicht unverzüglich zahlen. Wie sollte ich mich verhalten ? Sind die Mahnungen rechtens . Und sind meine E-Mails vor Gericht also, z.B das ich meine Nebenkosten prüfen lasse, zulässig ?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
abmahnung.org meint
25. Januar 2019 at 15:30
Hallo Felix,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
Dieter meint
13. November 2018 at 12:25
Hallo,
mein Mieter (US-Amerikaner) ist Ende September ausgezogen, hat jedoch noch ca. 9000€ Mietschulden. Ich habe nur eine email-Adresse und eine Handynummer von Ihm – keine Anschrift. Auf div. emails und SMS antwortet er mit „Zahlungsankündigungen“ die aber nicht eingehalten werden. Wie sollte ich weiter vorgehen?
abmahnung.org meint
19. November 2018 at 9:28
Hallo Dieter,
das weitere Vorgehen sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt für Mietrecht besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
Kluth meint
15. September 2018 at 11:34
Mein Mieter zahlt seit einigen Jahren immer zu spät. Anfang des Monats bekomme ich eine Nachricht wie z.B. Diesen Monat zahle ich die Miete am 20.
was kann ich dagegen tun?? Ich muss die Nebenkosten für die Wohnung ja auch Anfang des Monats zahlen und muss das Geld immer vorstrecken.
Ich schreibe ihm fast jeden Monat eine Mahnung, aber das interessiert den Mieter nicht. Er zahlt wann er will.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?
abmahnung.org meint
17. September 2018 at 8:44
Hallo,
für eine Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten sollten Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht wenden. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
Romina meint
28. Februar 2018 at 22:26
Mein Vermieter hat mich über meinen 2 monatigen mietrückstand nicht informiert, ich bin davon ausgegangen das meine Zahlungen wie bisher weiter laufen würden. Nach 2 Monaten habe ich dann eine Mahnung mit 2 offenen monatsmieten bekommen und zudem eine fristlosen Kündigung. ist das rechtens ?
abmahnung.org meint
12. März 2018 at 9:40
Hallo Romina,
die Kündigung mit der erstem Mahnung zuzustellen, ist in der Regel kein zulässiges Verhalten. Wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie sich dagegen wehren wollen.
Ihr Team von Abmahnung.org
dennis b. meint
13. Januar 2018 at 16:05
bin ich verpflichtet, eine abmahnung zu unterschreiben ( auch wenn sie gerechtfertigt ist ? )
abmahnung.org meint
22. Januar 2018 at 11:00
Hallo Dennis,
eine Abmahnung muss üblicherweise von allen Vermietern unterschrieben werden, um rechtsgültig zu sein. Eine Unterschrift des Mieters ist in der Regel nicht erforderlich.
Abmahnung.org