Kann es eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung geben?
Vielerorts gibt es noch die Meinung, dass der Gesetzgeber vor die Kündigung durch den Arbeitgeber einige Hürden gestellt hat. Dies ist zwar aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen richtig, doch gibt es hier eine Ausnahme, die es auf jeden Fall zu beachten gilt.
Denn keinem Arbeitgeber kann zugemutet werden einen Mitarbeiter weiter zu beschäftigen, der sich eines schweren Fehlverhaltens schuldig gemacht hat. In einem solchen Fall kann sehr wohl eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, die von jedem Richter des Arbeits- oder Sozialgerichtes anerkannt wird.
Welche Gründe für diese verhaltensbedingte Kündigung vorliegen können, soll in diesem Artikel behandelt werden. Darüber hinaus wird dargelegt, wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung gemäß Arbeitsrecht ausgestellt werden müssen, falls kein solch fehlerhaftes Verhalten des Arbeitnehmers vorliegt.
Inhalt
Weitere Informationen zur Kündigung & Abmahnung
Welche Gründe können für eine verhaltensbedingte Kündigung vorliegen?
Verfügt der Betrieb über einen Betriebsrat, sieht der Gesetzgeber gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG vor, dieser grundsätzlich einzuschalten und anzuhören ist, bevor eine (fristlose) Kündigung ausgesprochen werden kann. Erfolgt nach einer Abmahnung die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, muss der Arbeitgeber im Vorfeld zudem sorgfältig abgewogen haben, dass es in diesem Fall kein milderes Mittel geben kann. Der Verstoß des betroffenen Arbeitnehmers muss demnach ein sehr schwerwiegender sein, wodurch es kann dem Vorgesetzten nicht mehr zugemutet werden kann, den Arbeitsvertrag mit dem Mitarbeiter länger aufrecht zu halten. Einige Beispiel hierzu sind:
- Der Arbeitnehmer kommt ständig zu spät zur Arbeit oder geht grundsätzlich zu früh in den Feierabend.
- Der Mitarbeiter lehnt es fortgesetzt ab, ihm übertragene Aufgaben zu erledigen.
- Grobe Fehler des Arbeitnehmers gefährden die Umsätze und/oder das Image des Unternehmens.
- Der Mitarbeiter hält ihm gesetzte wichtige Termine nicht ein.
- Der Angestellte macht sich Tätlichkeiten oder Beleidigungen gegenüber Kollegen, dem Vorgesetzten oder Kunden schuldig.
- Der Arbeitnehmer ist wegen einer Unterschlagung oder eines Diebstahls von Firmeneigentum eindeutig überführt worden.
Falls solche oder ähnliche Gründe vorliegen, ist es rechtens, wenn seitens des Arbeitgebers eine verhaltensbedingte Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung erfolgt.
Eine in vielen Fällen sehr schlimme Folge ist es dann, dass die Agentur für Arbeit eine so genannte Sperrzeit verhängt. Denn die Sperrzeit erfolgt nicht nur, wenn Arbeitnehmer selbst kündigen, sondern auch, wenn sie aufgrund fehlerhaften Verhaltens von ihrem Arbeitgeber gekündigt werden.
Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn […] die oder der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat […] – § 159 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung
Muss es vor einer verhaltensbedingten Kündigung immer eine Abmahnung geben?
Diese Frage kann wiederum nur mit der Zumutbarkeit beantwortet werden. Denn, wenn ein Arbeitnehmer einen solch schweren Fehler begangen hat, dass dem Arbeitgeber eine weitere Beschäftigung nicht zugemutet werden kann, ist auch eine verhaltensbedingte Kündigung möglich, ohne dass der Mitarbeiter im Vorfeld abgemahnt wurde.
Fehler, aufgrund derer der Arbeitger Mitarbeiter kündigen darf, können unter anderem folgende sein:
- Der Arbeitnehmer hat die Stechuhr zu seinen Gunsten manipuliert.
- Der Arbeitnehmer ließ sich bestechen.
- Der Arbeitnehmer ist auch für die Konkurrenz tätig oder hat wichtige interne Sachverhalte an die Öffentlichkeit gebracht.
- Der Arbeitnehmer nimmt sich Urlaub, der nicht vorher genehmigt wurde.
Bei solchen und ähnlichen Vergehen ist es durchaus rechtens, wenn ohne Abmahnung sofort und ohne Einhaltung sonst üblicher Fristen gekündigt wird.
Dies gilt im Übrigen auch dann, wenn der genehmigte Urlaub ohne Rücksprache verlängert wurde. Auch gilt diese Bestimmung, wenn wegen desselben Verhaltens bereits eine Abmahnung erfolgt ist, diese also den Arbeitnehmer nicht zur Einsicht bewogen hat.
Und vor allem bei Diebstählen kennen die Arbeitsgerichte keine Nachsicht oder Gnade.
Beispielsweise wurde einer Frau rechtmäßig gekündigt, weil sie Leergut-Bons im Wert von etwas über einem Euro entwendet hatte (Aktenzeichen 7 Sa 2017/08). Eine andere Arbeitnehmerin erhielt die Kündigung wegen eines einzigen Kuchenstücks, das sie gegessen hatte (Aktenzeichen 2 AZR 3/83).
In beiden Fällen musste vor der fristlosen Kündigung keine Abmahnung ausgesprochen werden und der Arbeitsplatz war auch trotz angestrengter Klage vor dem Arbeitsgericht verloren.
Mehr dazu, ob eine Abmahnung bei einer fristlosen Kündigung immer Pflicht ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Fristlose Kündigung ohne Abmahnung: Ist das rechtlich möglich?“
Wann sollte nach einer Abmahnung die Kündigung erfolgen?
Die Frage „Wie viele Abmahnungen führen zur Kündigung?“ erhitzt immer wieder die Gemüter. Viele Menschen sind der Überzeugung, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, wegen desselben Verhaltens drei Abmahnungen auszusprechen, bis es zu einer Kündigung kommen darf. Doch das ist natürlich so nicht in allen Fällen richtig.
Zunächst einmal ist es wichtig anzumerken, dass der Arbeitgeber bis zu seiner Abmahnung nicht allzu viel Zeit verstreichen lassen sollte. Am besten stellt er die Abmahnung unverzüglich nach dem beanstandeten Fehlverhalten aus.
Die Abmahnung des Arbeitgebers darf darüber hinaus keine Fehler aus formeller Sicht beinhalten. Er muss also das Fehlverhalten genau und mit Angabe von Datum und Uhrzeit oder Zeitraum schildern.
Da die Abmahnung laut Arbeitsrecht eine ausdrückliche Warnfunktion hat, müssen zudem die Folgen deutlich gemacht werden, die der Arbeitnehmer zu erwarten hat, sollte er das Verhalten, für welches es abgemahnt wurde, nicht ändern.
Außerdem sollte die Abmahnung vor einer verhaltensbedingten Kündigung am besten immer in schriftlicher Form erfolgen und vom betreffenden Arbeitnehmer unterschrieben werden. § 623 BGB sieht sogar vor, dass eine nur mündlich erfolgte Abmahnung auch mit Zeugen vor Gericht keinen Bestand haben wird und eine solche Abmahnung keinesfalls zur fristlosen Kündigung führen darf.
Beispielsweise ist eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Krankheit und aus ihr folgenden Fehlzeiten auch nur rechtens, wenn sich der Arbeitnehmer nachweislich nicht behandeln ließ und so die Wiederherstellung seiner Gesundheit und Arbeitskraft selber vereitelte.
Auch Abmahnung und die darauf folgende Kündigung müssen einen gewissen zeitlichen Abstand haben, wenn die oben erwähnten schwerwiegenden Gründe nicht vorliegen. Denn dem Arbeitnehmer soll ja eine zweite Chance gegeben werden, seinen Arbeitsvertrag doch noch pflichtgemäß zu erfüllen. Die Kündigung nach der Abmahnung darf daher bei minderschwerem Fehlverhalten keinesfalls sofort erfolgen.
Aber es sind auch keine drei Abmahnungen wegen desselben fehlerhaften Verhaltens nötig, bis der Arbeitgeber seine fristlose Kündigung oder verhaltensbedingte Kündigung aussprechen kann. Ganz im Gegenteil genügt eine einzige Abmahnung, nach der aber eine gewisse Zeit verstrichen sein muss. Dennoch bleibt dem Arbeitnehmer das Recht unbenommen, auf diese Abmahnung hin eine Gegendarstellung zu verfassen. Er darf zudem auch verlangen, dass diese zusammen mit der Abmahnung Bestandteil seiner Personalakte wird.
Özgür meint
18. April 2018 at 20:20
Guten Tag. Arbeitgeber gibt mir heute eine Abmahnung. Grund für die Firma wäre, das ich 2017 ein Fehler gemacht habe aber jetzt 2018 .! 2 .grund Letzte Monat gab es neue Produkte und da habe ich 7 stück falsch gemacht ohne es zu merken. Danach habe ich eine Schulung bekommen, und es sund keine Fehler mehr aufgetaucht . Schäden wären 500 € . das ist ein Grund zur Abmahnung, und musste ich die Abmahnung wirklich unterschreiben?
Vielen Dank im voraus
abmahnung.org meint
25. April 2018 at 16:52
Hallo Özgür,
ein Arbeitnehmer ist nicht dazu verpflichtet, eine Abmahnung zu unterschreiben und damit die darin enthaltenen Vorwürfe zu bestätigen. Mehr dazu können Sie unserem Ratgeber „Abmahnung unterschreiben“ entnehmen.
Ihr Team von abmahnung.org
Simone G. meint
8. März 2018 at 17:23
Hallo,
ich habe am 28.2 eine Kündigung erhalten in der keine Gründe benannt sind. In dem Betrieb ( ca 45 Angestellte) hatte ich seit 11 Monaten eine leitende Funktion.
Wörtlich wurde mir vorgeworfen nicht Teamfähig zu sein und bei den Klienten schlecht über die Geschäftsleitung gesprochen zu haben.
Ich durfte mich hierzu nicht äußern bzw. ich wurde nicht angehört.
Eine Abmahnung oder ein Gespräch zu diesem Thema gab es im Vorfeld nicht. Die Kündigungsfrist von 4 Wochen wurde eingehalten allerdings bin ich bis dahin vom Dienst freigestellt.
Ist diese Vorgehensweise rechtlich vertretbar?
Ich fühle mich hier absolut über den Tisch gezogen.
Liebe Grüße
Simone
abmahnung.org meint
12. März 2018 at 9:45
Hallo Simone,
für eine rechtliche Beurteilung Ihres Falls sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Dieser kann die Situation beurteilen und Ihnen Möglichkeiten aufzeigen.
Ihr Team von Abmahnung.org
Stellina meint
7. Februar 2018 at 2:25
Hallo, ich bin eine Ausländer. Ich war seit einem und halb Jahre gearbeitet bei der Firma, immer pünktlich immer freundlich,Chefin hat mi gesagt für Samstag Arbeit und ich konnte nicht kommen.. ich habe zwei Abmahnung und die Kündigung in ein Tag in Briefe Kasse bekommen, ist das recht?
abmahnung.org meint
19. Februar 2018 at 9:32
Hallo Stellina,
Sie können sich mit Ihrem Anlegen an einen Anwalt oder das zuständige Amt wenden.
Ihr Team von Abmahnung.org
Mabuel meint
27. November 2019 at 22:31
Hallo, ist es rechtens wenn man Samstags abgemahnt wird, Sonntags frei hat, montags zum Dienst kommt und gegen Abend freigestellt wird und außerdem am gleichen Tag die fristlose Kündigung geschrieben wird? Auf die Nachfrage wie lange die Freistellung geht, würde nicht reagiert . Mittwochs kam die Kündigung an per Post. Theoretisch hat der Arbeitgeber ja noch nicht einmal Zeit zur Besserung gegeben. Zudem ist am Freistellungs/Kündigungstag auch kein Fehlverhalten aufgetreten. Liebe Grüße
abmahnung.org meint
29. November 2019 at 16:43
Hallo Mabuel,
wenden Sie sich für eine Einschätzung an einen Anwalt. Wir dürfen keine Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
Khan meint
15. September 2017 at 11:17
Ein Mitarbeiter kommt ständig zu spät. Eine Abmahnung hat er vor 4 Wochen erhalten. Seither ist er wieder 3 mal zu spät gekommen. Kann ich ihm ohne noch einmal eine Abmahnung zu schreiben kündigen oder muss ich ihn insgesamt 3mal abgemahnt haben, so das ich ihn kündigen darf?
Welche Zeitabstände zwischen den Abmahnungen müssen sein?
abmahnung.org meint
10. Oktober 2017 at 16:30
Hallo Khan,
Sie müssen die Schwere der Pflichtverstöße abwägen. Unter Umständen kann auch ohne erneute Mahnung eine Kündigung erfolgen. Es lässt sich jedoch nicht vorhersagen, ob der Arbeitnehmer dann gegen diese vorgeht. In jedem Fall hat sich dieser Ihren Schilderungen nach einigen Pflichtverletzungen schuldig gemacht. Das spricht dafür, dass Sie handeln. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie diesbezüglich genauer beraten.
Abmahnung.org
Marcus meint
31. Mai 2017 at 22:14
Hallo,
ich arbeite als Call Center Agent. Meine Aufgabe besteht darin allg. Rechnungsanfragen mit den Kunden zu klären. Neben der Servicetätigkeit muss ich aber auch Zusatzprodukte an die Kunden verkaufen. Das ist ebenso ein Pflichtbestandteil meiner Tätigkeit.
Ich wurde vor wenigen Tagen in das Büro des Personalchefs gerufen. Viele der Gespräche werden von einer externen Schnittstelle zur Qualitätssicherungszwecken aufgezeichnet. Man hat mir die Aufzeichnung eines Gespräches vorgespielt. In dem Gespräch habe ich einem Kunden 2 Zusatzprodukte vorgestellt. Der Kunde hatte lt. Aufzeichnung weder verneint / noch zugesagt, dass er die Produkte haben möchte. Ich habe den Fehler begangen, dass ich ihm die Produkte, welche 1 Monat gratis sind, inklusive der Widerrufsbelehrung per Mail/ Post zugesandt und damit auch im System eingerichtet hatte.
Man wirft mir nun vorsätzlichen Betrug vor. Und teilte mir mit, dass in wenigen Tagen die Geschäftsleitung auf mich zukommen wird, um mir eine Abmahnung zu erteilen. Eventuell mir sogar die Provisionszahlung für einen vollständigen Monat gestrichen wird.
Wie soll ich mich nun verhalten? Ist der geschilderter Fall tatsächlich von der Schwere zu betrachten eine Abmahnung Wert?
abmahnung.org meint
6. Juni 2017 at 12:15
Hallo Marcus,
Ihr Fall erfordert eine individuelle Rechtsberatung, die wir nicht geben dürfen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Prinzipiell können Sie gegen eine Abmahnung vorgehen und eine Gegendarstellung formulieren. Auch dabei ist anwaltliche Hilfe sinnvoll.
Abmahnung.org
Heidi meint
25. Mai 2017 at 22:36
Ich soll 3 abmahnungen auf einmal bekommen . Die andern müssten aber dann aus dem selben Grund auch Abmahnung bekommen .Sind sie rechtwirksam ?
abmahnung.org meint
29. Mai 2017 at 10:33
Hallo Heidi,
mit den vorhandenen Informationen können wir eine solche Einschätzung nicht vornehmen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann anhand Ihrer individuellen Situation genau einschätzen, ob gegen die Abmahnungen vorgegangen werden kann.
Abmahnung.org
Alexandra meint
12. April 2017 at 9:48
Hallo,
seit Oktober 2015 bin ich bei einem Einzelhandelgeschäft eingestellt.
Gestern hab ich mit der Marktleitung gesprochen, weil ich momentan krank geschrieben bin wegen einem bakteriellen Infekt und er hat mir am Telefon gesagt, dass ich gekündigt wurde und ob ich die Kündigung erhalten habe. Ich hab keine Kündigung erhalten weder wurde ich abgemahnt. Leider weiß ich noch nicht einmal warum ich gekündigt wurde.
Ist diese Kündigung gültig oder sollte ich mich von einem Anwalt beraten lassen?
abmahnung.org meint
19. April 2017 at 10:44
Hallo Alexandra,
Sie haben die Möglichkeit, mit Hilfe eines Anwalts für Arbeitsrecht eine Kündigungsschutzklage vorzulegen, gerade dann, wenn Sie ohne vorherige Abmahnung direkt gekündigt werden.
Abmahnung.org
Sabine meint
5. April 2017 at 11:29
Hallo,
ich habe seit 3 Monaten kein Gehalt bekommen, habe im Internet nachgelesen und bin heute nicht zur Arbeit gegangen. Hab gelesen, ich kann von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Kann der Arbeitgeber mir kündigen?
abmahnung.org meint
10. April 2017 at 12:04
Hallo Sabine,
Sie sollten das Problem beim Arbeitgeber ansprechen. Möglicherweise kam es zu Fehlern im Buchungsprozess. Verweigert der Chef die Zahlungen, ist der nächste Schritt der Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihr Gehalt und mögliche Entschädigungen vor dem Arbeitsgericht einklagen.
Abmahnung.org
Susanne meint
1. April 2017 at 21:07
Hallo, ich habe eine Abmahnung bekommen, und die ist meiner Ansicht falsch formuliert. Da steht, ich sollte eine gewisse Tätigkeit ausführen, die als fehlerhaft dargestellt wurde, aber ES wurde mit keiner Silbe erwähnt, das ich das gemacht habe.
Vielen Dank für die Antwort im Vorraus
abmahnung.org meint
3. April 2017 at 11:02
Hallo Susanne,
besitzt eine Abmahnung Formfehler, dann kann diese durchaus anfechtbar sein. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten oder setzen Sie eigenständig eine Gegendarstellung auf.
Abmahnung.org
Celine meint
21. März 2017 at 14:07
Ich bin selbst 17 Jahre alt & habe 1 Jahr in einem 450,-€ Job gearbeitet.
Ich war ab & zu mal krank, wobei mich meine Eltern krank meldeten.
Meine Chefin meinte, ich Lüge sie an & wäre nie krank.
Eines Tages bekam ich morgens einen Anruf & wurde gekündigt ohne Frist.
Ist das legal oder kann ich da irgendwas machen ?
abmahnung.org meint
27. März 2017 at 12:45
Hallo Celine,
ein Anwalt für Arbeitsrecht kann einschätzen, ob hier ein Widerspruch möglich ist. Es ist empfehlenswert, sich an einen solchen zu wenden.
Abmahnung.org
Melli meint
15. März 2017 at 23:24
Ich habe 2 Abmahnungen bekommen da ich morgens zu spät in der Arbeit angerufen habe um mich Krank zu melden. Kann ich nun einfach fristlos gekündigt werden ?
abmahnung.org meint
20. März 2017 at 11:58
Hallo Melli,
eine Kündigung kann für gewöhnlich erst erfolgen, wenn Sie nach Erhalt der Abmahnungen erneut einen Verstoß begangen haben. Aber auch bei zwei Abmahnungen kann eine Kündigung erfolgen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Abmahnung.org
Hans meint
28. Februar 2017 at 14:33
Montags war ich mit schwerer Grippe im Büro. Um 15.00 Uhr verabschiedete ich mich
mit der Aussage das ich wahrscheinlich Dienstags zum Arzt gehe wenn es mir nicht besser ginge. Der Arzt hat mir Dienstags mittags eine Krankmeldung ausgeschrieben.
Dienstag abends habe ich dann die krankmeldung in den Nachtbriefkasten geworfen so das unsere Geschäftsleitung morgens gleich die Meldung sieht.
Ich war 4 tage wegen Grippe krank geschrieben. Sonntag abends habe ich unserem Praktikant per e-Mail geschrieben das ich Montag morgen nochmal zum Arzt gehe weil es mir noch nicht besser geht. Er solle Montag morgens gleich der Geschäftsleitung Bescheid geben. Außerdem würde ich auch gleich um 8.00 Uhr morgens im Geschäft anrufen. Während des Anrufs war unser Chef ausser sich. Die Geschäftsleitung hätte nichts gewußt. Und er würde mir eine Abmahnung geben. Ich solle nicht den Praktikanten anrufen. Ich habe doch auch morgens selbst noch mal angerufen. Ist solch eine Abmahnung gerechtfertigt. Oder ist es nur für irgendwas ein Vorwand. Jetzt liegt man schon mit einer schweren Grippe im Bett dann auch noch die Aussage vom Chef.
abmahnung.org meint
6. März 2017 at 12:26
Hallo Hans,
wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann überprüfen, ob die Abmahnung anfechtbar ist.
Abmahnung.org
John meint
3. Februar 2017 at 3:01
Ich bin einen auslander mit saisons vertrag. Ich habe letzte woche ein kundigung bekommen von meinen arbeitgeber mit noch fur 1 monat arbeit. aber ich habe schon ein anderes arbeit gefunden. und kann sofort anfangen. Was muss ich machen ? gerne gehe ich zo schnel wie moglich aber nett?
abmahnung.org meint
6. Februar 2017 at 11:01
Hallo John,
Sie können mit Ihrem alten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag aufsetzen. Dieser kann es Ihnen erlauben, das Unternehmen frühzeitig zu verlassen. Dazu bedarf es aber einer Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber.
Abmahnung.org
Alex meint
26. Januar 2017 at 1:22
Hallo
Ich habe im April 2016 1 tag unentschuldigt gefehlt habe eine Abmahnung bekommen dann war ich in Dezember krank gemeldet die azubin hat mir 4 tage krank geschrieben an statt 5 krank tagen wegen 1 tag unentschuldigt gefehlt habe ich eine kündigung erhalten können sie mich einfach so kündigen obwohl ich nur eine Abmahnung habe kann mir da jemand weiterhelfen Danke
abmahnung.org meint
2. Februar 2017 at 10:10
Hallo,
Sie können anhand Ihrer Krankschreibung sicherlich nachweisen, dass Sie tatsächlich 5 Tage krank waren, nicht nur 4.
Abmahnung.org
Gürkan K. meint
15. Januar 2017 at 19:29
Hallo
Ich habe ausversehen eine Lieferung mit Rechnung, von Kunden A beim einem anderen Kunden B gelassen, wo drinn Stand .
1. Die Rechnung mit Rabatt vom Kunden A.
2.Kunde B hat darauf der Firma gefragt, warum er für diesen Produkt mehr Zahlt als Kunde A.
Ich finde es ist kein Schaden dadurch angerichtet, weil jeder Kunde individuell je nach Menge einen anderen Rabatt erhält und Kunde A auf jedenfall mehr Kauft als Kunde B.
Jetzt habe ich ohne Abmahnung und ein Gespräch als Warnsignal eine ordentlich Fristlos gekündigt und kriege wahrscheinlich eine Sperre.
Mir wurde ein schweres Fehlverhalten vorgeworfen.
Ist das vom Arbeitgeber rechtens so eine Fristolose Kündigung?
Eine Anhöringsbogen habe ich schon erhalten vom Arge.
abmahnung.org meint
19. Januar 2017 at 9:34
Hallo,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten und verweisen daher zur Einschätzung individueller Fälle an einen Anwalt.
Abmahnung.org
Sinan meint
13. Januar 2017 at 23:46
Hallo.
Ich bin heute gekündgt worden.
Gestern hat sich mein Chef beschwert, das ich zu langsam bin. Heute habe ich eine Schweissarbeit in 2,20 min anstatt 2 Std erledigt. Beim Schichtende hatte ich dann die Kündigung in der Hand. Ist das rechtens?
abmahnung.org meint
19. Januar 2017 at 9:26
Hallo,
eine Kündigung wegen Schlechtleistung ist in der Tat möglich. Allerdings sollten der Kündigung zwei Abmahnungen vorausgehen.
Abmahnung.org
Kristin meint
8. Januar 2017 at 7:52
Hallo
Arbeitnehmer hat innerhalb von einem halben jahr 2 abmahnungen erhalten weil sie durch testeinkauf gefallen ist am 7.1.17 erneuter vorfall derselbigen art womit ist zu rechnen???
Gibt es (wenn es eine erneute abmahnung gibt) eine fristlose kündigung oder trotzdem fristgerechte???
Und würde das amt eine sperrzeit verhängen wie lange wäre diese maximal???
Arbeitgeber weiß aber auch das der Arbeitnehmer in eine andere Abteilung möchte nur dies wird nicht ermöglicht.
vielen dank im voraus
abmahnung.org meint
12. Januar 2017 at 10:49
Hallo Kristin,
nach der dritten Abmahnung ist eine ordentliche Kündigung möglich. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine Sperrfrist von maximal 12 Wochen.
Abmahnung.org
Myriam meint
22. Dezember 2016 at 9:29
In unserer Praxis arbeitet seit Jahren eine Kollegin, deren Verhalten sich sugsessive in den letzten 2-3 Jahren innerhalb des Arbeitsbereiches sehr negativ verändert hat.
Fehler, die sie begeht, werden offensichtlich versucht ( teilweise auch erstmal unbemerkt) anderen Kolleginnen unterzuschieben. Angesprochen darauf, lügt sie erstmal dirkt ins Gesicht. Ebenso ist ihr grobes Verhalten Patienten gegenüber, die sich in letzter Zeit vermehrt beschweren., dies aber leider nicht beim Chef, sondern zu 99% bei uns anderen Mitarbeitern.
Auf diese ganzen Aspekte von jedem Einzelnen von uns angesprochen ( nur vom Chef nicht, der weiss es, meint aber, wir müssen uns selber einigen), tut sie so, als würde sie etwas ändern, aber man kann sicher sagen, dass spätestens am nächsten Tag alles wieder weg ist). Sie ist schon lange ausgelernt und macht immer wieder neue Fehler, vor allem jeder von uns hat versucht, es ihr zu erklären leichter zu machen usw.
Nichts fruchtet. Im Gegenteil es wird schlimmer. Selbst darauf angesprochen, sich allgemein untersuchen zu lassen, da sie meinte, sie könne sich nichts merken, hat nicht geholfen. Bisher haben wir versucht, dies arbeitstechnisch zu kompensieren, sind aber jetzt an einem Punkt angekommen, wo wir nicht weiter wissen. An wen können wir uns noch wenden. Wir sind ein kleiner Betrieb mit insgesamt 4 Kolleginnen im Alter zwischen 40 und 55 Jahren plus Chef mit 43 Jahren.
Vielen Dank
abmahnung.org meint
22. Dezember 2016 at 10:35
Hallo,
es empfiehlt sich in Ihrem Fall, ein sorgfältig vorbereitetes Gespräch mit Ihrem Chef zu suchen. Ein Protokoll der Fehlverhalten der Kollegin kann Ihnen in diesem Fall helfen.
Abmahnung.org
Heidi meint
16. Dezember 2016 at 16:15
Hallo,
mein Sohn bekam eine abmahnung weil er wohl bei einem Autoreifen die Muttern nicht fest genug angezogen hat , der Kunde kam erst nach 4 Tagen mit der reklamation und etwas später hat er angeblich beim Ölwechsel die Schraube nicht richtig zugedreht, der Kunde kam nicht zurück in die Werkstatt sondern ging woanders hin , nach ein paar tagen, jetzt bekam er gnädig einen Aufhebungsvertrag, bewiesen sind beide Sachen nicht , ist es dann alles rechtens?
Danke im voraus
abmahnung.org meint
22. Dezember 2016 at 10:32
Hallo,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten und verweisen zur Überprüfung spezifischer Fälle auf einen Anwalt.
Abmahnung.org
Marc meint
3. März 2020 at 18:30
Eine Frage ist eine Abmahnung auch dann noch rechtskräftig nachdem man gekündigt wurde oder verfällt dann die Abmahnung? Danke im voraus
abmahnung.org meint
13. März 2020 at 16:02
Hallo Marc,
eine Abmahnung wird lediglich in Ihrer Personalakte des Unternehmens eingetragen, für das Sie zu der Zeit tätig waren. Verlassen Sie dieses Unternehmen, spielen erteilte Abmahnungen in der Regel keine Rolle mehr.
Ihr Team von abmahnung.org
Sabrina meint
4. November 2016 at 23:50
Hallo
Meine Mutter wurde gekündigt, weil sie Ihren kleinsten Sohn für ca. 30min mit zur Arbeit nahm!
Da das Kindermädchen mehrmals 1h vorher abgesagt hat.
Sie konnte so spontan niemand mehr Organisieren, daher bat sie mich, das ich Ihn abhollen konnte. (Um 13:00 war arbeitsbeginn und bei mir Arbeitsende, daher wurde es 30min später.)
Nun hat sie dadurch eine Kündigung bekommen!
Meiner Meinung nach, hätte Sie 2 Monat Kündigungsfrist da sie im Stundenlohn arbeitet und sie schon 2 Jahre dort arbeitet. Jedoch bekam sie nur einen Monat (bis ende Dez.), sie hat keine Schriftliche Kündigung erhalten, welches Rechtlich nicht un ordnung ist, und ich dachte, sie sollte Eine Abmahnung dafür bekommen haben, hatte sie aber nicht.
Ist das Rechtlich in Ordnung?
Wie kann Sie vorgehen?
Danke!!
abmahnung.org meint
10. November 2016 at 10:49
Hallo Sabrina,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben und empfehlen in Ihrem Fall dringen, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.
Abmahnung.org
arslan meint
6. Oktober 2016 at 23:56
ich habe eine Abmahnung bekommen und in gleichem firma eine andere betriebe versetzt. dürfen die mich kündigen, wenn ich zweite Abmahnung kriege?
abmahnung.org meint
20. Oktober 2016 at 8:24
Hallo,
erfolgt die zweite Abmahnung aus dem selben Grund, kann in der Tat eine Kündigung folgen.
Abmahnung.org
Andrea meint
10. September 2016 at 8:47
Wenn sich das Verhalten des Arbeitnehmers gegenüber Vorgesetzten und mitarbeitenden dermassen respektlos verhält, auch das Geschäfts Interesse extrem nachlässt, einige Arbeiten nicht mehr ausführen möchte. Kurzfristig frei haben möchte und trotz vom Arbeitgeber nicht bewilligt, einfach geht. Mitarbeiter aufhetzt gegen den Vorgesetzten….und das alles in einem sehr kurzem Zeitraum….
Muss man in diesem Fall auch zuerst eine Abmahnung schriftlich ablegen bevor der Arbeitgeber die Kündigung erteilen kann?
abmahnung.org meint
15. September 2016 at 11:22
Hallo Andrea,
einer verhaltensbedingten Kündigung muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen.
Abmahnung.org
Franz meint
3. September 2016 at 11:38
Hallo
wir haben einen Mitarbeiter, der seit 13 Tagen unentschuldigt auf der Arbeit fehlt. Wir haben Ihm letzte Woche eine Aufforderung zur Arbeitsaufnahme, und eine Abmahnung per Einschreiben zugestellt, sich bis heute 09:00 Uhr auf der Arbeit zu melden. heute kam der Anruf von Ihm persönlich, dass er Krank sei und nicht kommt. Es liegt keine Krankmeldung vom Arzt für die gesamte Zeit vor. Können wir auf Grund der Arbeitsaufforderung und der Abmahnung jetzt fristlos Kündigen?
abmahnung.org meint
15. September 2016 at 11:14
Hallo Franz,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben und verweisen bei individuellen Fällen daher an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Abmahnung.org
Paloma meint
29. August 2016 at 12:39
Hallo,
kann man nach einer Abmahnung fristlos gekündigt werden?
Vielen Dank im Voraus!
abmahnung.org meint
30. August 2016 at 11:20
Hallo Paloma,
je nach Schwere des Vergehens kann eine Abmahnung in der Tat eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Abmahnung.org
Jette W. meint
7. Juni 2016 at 16:49
Was entspricht denn einer „gewissen Zeit“ Abstand zwischen Abmahnung und Kündigung?
Bsp.: Arbeitnehmer (Montagearbeiter) erscheint innerhalb von 2 Wochen zweimal nicht zur Abfahrt und fällt somit für die gesamten Baustellen aus. Beim ersten Mal meldete er sich nachträglich mündlich krank. Bei der zweiten Abfahrt wieder unangemeldetes Fehlen, bisher noch ohne mündliche Meldung und es liegt noch immer keine Krankmeldung vor.
Es ist noch keine Abmahnung ausgestellt worden. Ihre Informationen deute ich so, dass wir diese drei (fehlende Krankmeldung, zweimal unentschuldigtes Fehlen) Vorfälle aufgrund der kurzen Zeitspanne in einer Abmahnung abhandeln müssen und erst beim nächsten Vorfall kündigen. Wie viel Zeit muss dazwischen liegen? Oder fällt das bereits in die Kategorie verhaltensbedingte Kündigung? Was passiert, wenn der AN die Abmahnung nicht unterschreibt, ist sie dennoch rechtskräftig (Ggf. per Einschreiben zustellen)?
Vielen Dank im Voraus!
abmahnung.org meint
9. Juni 2016 at 8:50
Hallo Jette,
eine Abmahnung ist auch dann gültig, wenn sie nicht vom Arbeitsnehmer unterschrieben wurde – solange sie den formalen Anforderungen genügt. Die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung scheinen hier nicht gegeben – ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen an dieser Stelle eine genauere Einschätzung geben.
Abmahnung.org
Mara meint
13. September 2017 at 6:14
Aber oben wird geschrieben dass eine Abmahnung vom Arbeitnehmer unterschrieben werden sollte und dass mündliche Abmahnungen vor Gericht nicht als Beweis akzeptiert werden… und nun schreiben Sie dass das nicht so ist und dass der Arbeitnehmer nicht unbedingt unterschreiben muss? Was denn nun?
LG M.
abmahnung.org meint
10. Oktober 2017 at 16:23
Hallo Mara,
die Unterschrift kommt einem Eingeständnis gleich. Darauf zu verzichten, ändert jedoch erstmal nichts an der Wirksamkeit der Abmahnung. Abgemahnte, die sich zu Unrecht schlecht behandelt sehen, sollten eine Gegendarstellung aufstellen. Diese wandert dann zusammen mit der Abmahnung in die Personalakte. Weitere Schritte können nur vor Gericht bzw. mit der Hilfe eines Anwalts erwirkt werden.
Abmahnung.org