Arbeitsrechtliche Abmahnung im Krankheitsfall
Die Abmahnung ist die erste offizielle arbeitsrechtliche Maßnahme, die der Arbeitgeber ergreifen kann, wenn der Angestellte einmal oder mehrfach gegen Arbeitsanweisungen oder Regeln verstößt. Doch sollte eine Abmahnung nicht leichtfertig ausgesprochen werden, da sie das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch verschlechtern kann.
Das Arbeitsrecht gibt dem Verantwortlichen die Möglichkeit, auf ein unangemessenes Verhalten zu reagieren. Doch manche Situationen entschuldigen den Angestellten, dann ist eine Abmahnung nicht rechtens und verfehlt ihren Zweck.
Inhalt
Ist eine Abmahnung bei Krankmeldung möglich?
Eine Abmahnung soll den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hinweisen und ihm die Chance geben, sein Verhalten zu ändern. Krankheit ist jedoch laut Arbeitsrecht kein Fehlverhalten, weshalb es auch kein Grund für eine Abmahnung ist. Schließlich sind Erkrankungen nicht steuerbar und Mitarbeiter können somit nichts dafür, wenn sie krank werden. Eine Abmahnung wegen Krankmeldung ist daher grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung oder eine Abmahnung wegen verspäteter Krankmeldung ist hingegen zulässig, denn der Arbeitnehmer ist verpflichtet sich in einem engen Zeitfenster beim Arbeitgeber krank zu melden.
Es kann zudem auch eine Abmahnung während der Krankheit ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer in dieser Zeit einer Beschäftigung nachgeht und eine Arbeit ausübt, für die er eigentlich als arbeitsunfähig krankgeschrieben ist.
In solch einem Fall kann es unter Umständen sogar zu einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung kommen, da in diesem Fall ein Betrugsversuch vorliegt.
Muster einer Abmahnung wegen Krankheit
Bei einer Abmahnung bei Krankheit sind sowohl von Arbeitnehmer als auch von Arbeitgeber die rechtlichen Möglichkeiten und Wege sehr genau einzuhalten. Der Arbeitgeber muss in seiner Abmahnung sehr genau aufführen, auf welchem konkreten Vorfall die Abmanhnung beruht.
Im Abmahnschreiben muss auch beschrieben sein, ob es sich um eine Abmahnung wegen verspäteter Krankmeldung, um eine Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung oder um eine Verletzung anderer arbeitsrechtlicher Pflichten handelt.
Außerdem ist im Abmahnschreiben die genaue Anschrift des Betroffenen zu nennen sowie Ort, Datum und Uhrzeit des Vorfalls. Darüberhinaus ist das Schreiben deutlich mit dem Wort „Abmahnung“ als solche zu kennzeichnen. Eine Abmahnung muss nicht immer schriftlich erfolgen. Eine mündliche Abmahnung ist ebenso möglich, jedoch ist eine schriftliche Ausführung zur besseren Dokumentation ratsam. Denn, kommt es zu einem Verfahren, kann eine schriftliche Abmahnung als Beweis hinzugezogen werden.
Muster: Abmahnung wegen verspäteter/fehlender Krankmeldung
Sehr geehrte(r) Frau/Herr…
zu unserem Bedauern mussten wir feststellen, dass Sie Ihre ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anlässlich Ihrer Krankheit vom (Datum) bis (Datum) verspätet am (Datum)/bis jetzt noch nicht vorgelegt haben.Sie sind vom (Datum) bis einschließlich (Datum) krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erschienen.
Laut der in unserem Unternehmen angewandten Betriebsvereinbarung hätten Sie Ihre ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von … Tagen vorlegen müssen. Das ärztliche Attest hätte somit am (Datum) vorgelegen haben müssen.
Indem Sie Ihr ärztliches Attest erst am (Datum)/bis jetzt noch nicht vorgelegt haben, haben Sie gegen Ihre arbeitsrechtlichen Pflichten verstoßen.
Wir fordern Sie hiermit ausdrücklich auf, Ihre arbeitsrechtlichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen und die Vorgaben zur Vorlage des ärztlichen Attests zu beachten.
Im Falle einer Wiederholung des oben geschilderten Vorfalls, behalten wir uns vor eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auszusprechen.
Eine Durchschrift der Abmahnung legen wir Ihrer Personalakte bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber
Bestätigung Arbeitnehmers:
Die Abmahnung habe ich erhalten.
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer
Muster für Abmahnung wegen verspäteter/fehlender Krankmeldung (.doc)
Muster für Abmahnung wegen verspäteter/fehlender Krankmeldung (.pdf)
Richtige Reaktion der Betroffenen
Bei der Übergabe der Abmahnung wegen Krankheit sollten keine spontanen Stellungnahmen oder Rechtfertigungen aufgeführt werden. Kommt es zu einer schriftlichen Stellungnahme, ist diese nicht übereilt zu fertigen und im Zweifel ist ein Anwalt hinzuzuziehen. Eine Bestätigung der Vorwürfe ist nicht durchzuführen und auch nicht verlangbar, selbst wenn diese gerechtfertigt sind.
Der Betroffene sollte genau überprüfen, welche Anschuldigungen rechtens sind und welche nicht. Handelt es sich um eine Abmahnung, weil die Krankmeldung zu spät eingereicht wurde, sollte man sich überlegen, ob eine Entschuldigung angebracht wäre. Ist im Betrieb ein Personal- oder Betriebsrat vorhanden, können Betroffene auch diesen aufsuchen und sich beraten lassen, wie sie am besten auf die Abmahnung reagieren.
Sollten die Anschuldigungen nicht korrekt sein oder die Kündigung drohen, ist auf jeden Fall ein Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Der Rechtsanwalt kann die Abmahnung auf Fehler überprüfen und im Falle einer Klage, den abgemahnten Mitarbeiter vor Gericht vertreten.
Trio meint
15. November 2021 at 23:46
Der Arbeitnehmer kann sich aufgrund eines Zuckerschocks erst 1Std. nach seinem ursprünglichen Arbeitsbeginn telefonisch beim Arbeitgeber krank melden.
Der Arbeitnehmer erhält dafür eine Abmahnung, ist das rechtens?
abmahnung.org meint
25. November 2021 at 15:11
Hallo Trio,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
BeSonic meint
11. August 2021 at 11:17
Guten Tag,
ich arbeite im Einzelhandel und wurde vor 3 Wochen Krank, AU für eine Woche hatte ich meinem Arbeitgeber zugesandt.
Habe jetzt ein Brief erhalten das bei der durchsicht der Unterlagen der Samstag in dieser Zeit fehlt, mit der bitte diesen nachzureichen da es sich um unentschuldigtes fehlen handelt und in abzug gebracht wird.
Mein Arzt ist jetzt im Urlaub, ich denke auch nicht das es die Lösung wäre.
Habe ich mit einer Abmahnung zu rechnen bzw sollte ich mich Entschuldigen?
MfG
abmahnung.org meint
31. August 2021 at 9:41
Hallo BeSonic,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Jaqueline meint
21. Oktober 2019 at 10:47
Hallo,
mein Freund arbeitet sehr früh und ist über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Um kurz vor 6 (vor Arbeitsbeginn) gab er der Firma bescheid, wo er arbeitet. Er war von 8 bis 10 beim Arzt wegen einer Krankschreibung und hat von der Zeitarbeitsfirma während er beim Arzt gewartet hat eine Abmahnung erhalten, weil er sich nicht vor Arbeitsbeginn dort gemeldet hat, obwohl vor 8 Uhr niemand dort zu erreichen ist und er wie gesagt beim Arzt. Ist das rechtens?
Viele Grüße
abmahnung.org meint
24. Oktober 2019 at 11:49
Hallo Jaqueline,
da wir die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
Jasmin meint
28. August 2019 at 18:44
Hallo,
mein Mann hat eine Abmahnung erhalten weil seine Krankmeldung zu spät beim Betrieb eingegangen ist.
Er hat sich vor seiner Arbeit am 12.8.19 Krankgemeldet und war am Selben Tag noch bei seinem Arzt. Er hat sich noch am selben Tag bei der Arbeit gemeldet das er vorrauss. bis 14.8.19 krank ist. Leider hat er es total verschusselt die Krankmeldung weg zu schicken an diesem Tag und deshalb kam ich erst am 14.8.19 dazu. Genau am 14.8.19 hat er eine weitere Krankmeldung erhalten und direkt am 15.8 weggeschickt.
Die Krankmeldung vom 14.8.19 habe ich mit Einschreiben Einwurf weg geschickt, kam jedoch laut Abmahnung erst am 19.8.19 an.
Ist die Abmahnung durch die lange Zeit von der Post so rechtens? Leider gibt es für den Einschreiben Einwurf Brief keine Unterschrift wann diese genau eingeschickt wurde.
Danke
abmahnung.org meint
29. August 2019 at 11:40
Hallo Jasmin,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Nina meint
21. Mai 2019 at 14:44
Eine Bekannte erhielt während ihrer Krankschreibung eine Abmahnung. Daraufhin ist ihre Motivation natürlich gesunken und sie hat kaum noch Vertrauen darauf, von dem Management fair behandelt zu werden. Dieser Artikel wird für sie sicher hilfreich sein. Wahrscheinlich sollte sie sich außerdem an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Lusi meint
26. Februar 2019 at 11:49
Hallo, eine Mitarbeiterin hat bei uns einen Minijob und hat trotz Krankmeldung bei Ihrem Hauptarbeitgeber gearbeitet (angeblich würde sie dort gekündigt werden, wenn sie nochmal krank ist). Sie hatte im Personalamt bei einer Mitarbiterin gefragt, ob es ok ist dort zu arbeiten und hat zur Antwort bekommen, dass uns egal ist, was sie beim andren Arbeitgeber macht. Die Aussage der Mitarbeitrin war aber nicht korrekt, es ist uns nicht egal. Können wir Sie abmahmen?
abmahnung.org meint
28. Februar 2019 at 12:47
Hallo Lusi,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
Marco meint
22. Januar 2019 at 1:36
Guten Abend
Bin altenpflege schüler und grade im schulblock.
War letzte woche von Mittwoch bis Freitag krank geschrieben und hatte mich Mittwoch morgen um 6uhr per email in der schule (klassenlehrerin)krank gemeldet.. heute montag will ich die au abgeben und werde wüsst beschimpft und die Abmahnung wäre draußen ivh hätte mich ja nicht gemeldet. . und es wäre nie eine email angekommen.. ich holte mein tablet das ich zum Glück dabei hatte und vergewisserte mich über meine gesendete email , wieder runter ins BÜRO. Anklopfen beim eintreten kamm mir der wortlaut ach hier hab ich was gefunden bezüglich der email…doch dann wurde der inhalt der email kritisiert. . Und Abmahnung läuft, ..
Oliver meint
8. Oktober 2018 at 11:39
Ich habe vor einem kurzfristig geplanten Krankenhausaufenthalt meinen Vorgesetzten (nicht jedoch die Personalabteilung) von meiner Arbeitsunfähigkeit unterrichtet. Die Krankmeldung habe ich nach Entlassung aus dem Krankenhaus (am Ende der Woche) erhalten und per Post an meinen Arbeitgeber/Personalabteilung geschickt. Ich habe daraufhin eine Abmahnung erhalten, da die AU-Bescheinigung 6 Tage zu spät eingetroffen ist.
Hätte sich mein Arbeitgeber bei meinem Vorgesetzten erkundigen müssen? Ist das nicht eine Sorgfaltspflicht, die der AG einhalten muss?
abmahnung.org meint
15. Oktober 2018 at 9:15
Hallo Oliver,
wann Sie sich wo krankmelden müssen, ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag. Ob in Ihrem Fall die Abmahnung gerechtfertigt ist, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
Christian meint
28. August 2018 at 14:19
28.08.18
Habe gestern mein Arbeitgeber Bescheid geben das ich mich krankmelde und da schien alles in Ordnung zu sein sie wissen Bescheid habe auch gesagt das ich erst ein Tag später zum artz kann daher ich nicht mehr dran kam und heute schaue ich in den Briefkasten und da ist eine Abmahnung drine von 27-28 geht das so einfach inordung?
abmahnung.org meint
3. September 2018 at 8:28
Hallo Christian,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
Gerlinde meint
17. August 2018 at 15:08
Eine Mitarbeiterin hat sich krank gemeldet und vom Hausarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über 2 Wochen erhalten.
In dieser Zeit ist in den Urlaub gegangen und hat sich am Urlaubsort einen Tag vor Ablauf eine weitere Krankmeldung von einem dort ansässigen Arzt über weitere 4 Wochen besorgt.
Aufgrund des Arztstempels hat der Arbeitgeber erst erfahren das die Mitarbeiterin verreist ist.
Wäre es nicht die Pflicht der Mitarbeiterin gewesen diesen Urlaub vor Antritt dem Arbeitgeber mitzuteilen und auch vom Arzt eine Bestätigung vorzulegen, daß dieser Urlaub durchaus zur Genesung beitragen kann und er keine Bedenken dazu hat?
Ist es möglich der Mitarbeiterin aufgrund dieses Verhaltens eine Abmahnung zu erteilen?
Danke für eine Rückmeldung
abmahnung.org meint
20. August 2018 at 9:53
Hallo Gerlinde,
grundsätzlich können Arbeitnehmer während einer bestehenden Krankschreibung auch in Urlaub fahren, wenn dies der Genesung nicht im Wege steht. Ob in Ihrem Fall allerdings eine berechtigte Krankschreibung vorlag oder ob eine Abmahnung gerechtfertig ist, können wir nicht bewerten. Wenden Sie sich für eine Einschätzung an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
Lara meint
31. Juli 2018 at 15:15
Hallo,
ich habe eine Abmahnung bekommen, die meines Erachtens nichtig ist.
ich ging an einem Tag (Anfang der Woche), wegen gesundheitkichen Gründen früher von der Arbeit.
Am nächsten Tag hatte ich frei und ging zum Arzt, dieser schrieb mich für die restliche Woche krank.
Als ich zu Hause angekommen war, schickte ich unverzüglich eine E-Mail, mit der Verordnung vom Arzt, an meine Arbeitsstelle.
Anscheinend wurde die E-Mail erst am nächsten Tag gesehen und mein Arbeitgeber hat mir vorgeworfen, ich hätte mich eher melden sollen und hätte anrufen müssen.
Allerdings habe ich meine Kranksmeldungen immer per E-Mail an meine Arbeitsstelle geschickt und keiner hatte sich vorher darüber beschwert.
Ist die Abmahnung also gerechtfertigt?
Ich hoffe Sie können mir weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen
abmahnung.org meint
6. August 2018 at 9:16
Hallo Lara,
eine pauschale Einschätzung ist uns möglich. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
Kirsten meint
2. Juli 2018 at 21:29
Hallo,
ich habe ein Frage zur Einhaltung der Reihenfolge von Abmahnung und Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Betroffene hat ihren Fehler eingestanden, dass sie nicht beim Arzt war ab dem 3. Tag der Krankmeldung .
Daraufhin hat sie ein Gespräch erhalten , in dem sie aufgeklärt wurde , dass dies auch ein Kündigungsgrund wäre. Sie hat daraufhin eine Vereinbahrung zur Abgabe der AU ab dem 1. Tag unterschrieben. Im Nachhinein soll sie jetzt noch eine Abmahnung erhalten . Ist dies rechtens oder hebt dies die Vereinbarung damit auf oder ist die Abmahnung nun nicht mehr rechtlich gültig auf Grund durch nicht einhalten der Reihenfolge?
Mit freundlichen Grüßen
abmahnung.org meint
6. Juli 2018 at 14:09
Hallo Kirsten,
eine Abmahnung dient dem Zweck, einen Arbeitnehmer über sein Fehlverhalten und die Konsequenzen bei einer Wiederholung dieses Fehlverhaltens zu informieren (z. B. Kündigung). Unterzeichnet ein Arbeitnehmer nach gezeigten Fehlverhalten eine Vereinbarung, kann trotzdem noch eine Abmahnung erfolgen.
Ihr Team von abmahnung.org
Anja S. meint
19. Juni 2018 at 8:44
Hallo guten morgen, ich habe mich per watsapp am Sonntag bei meinem Chef gemeldet und gesagt das ich mit fieber im Bett liege, mein Chef hatte zweimal versucht mich an diesem Tag telefonisch als auch über watsapp zu kontaktieren.ich erwiederte natürlich nicht.
Am Montag gab ich ihm mittags bescheid das es mit so schlecht geht sodass ich nun zum arzt gefahren werden muss.
Er hat nur einen 4-mann Betrieb und ist natürlich auf jeden angewisen um seine Aufträge pünktlich wie vereinbart abschliesen zu können .
Nun habe ich erfahre das ich eine Abmahnung bekomme nur weil ich mich am Montag in der frühe nicht gemeldet habe ob ich zur Arbeit erscheine oder nicht.
Ist diese gerechtfertigt.
Die anderen kollegen rufen immer in der frühe an und im Vertrag steht nix.
abmahnung.org meint
28. Juni 2018 at 13:37
Hallo Anja,
generell sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, ihren krankheitsbedingten Ausfall vor Beginn des Arbeitstages mitzuteilen. Dazu bedarf es keiner vertraglichen Vereinbarung.
Ihr Team von abmahnung.org
Julius meint
4. Juni 2018 at 14:40
Ich war zuletzt ein paar Tage Krank, nach einem Jahr das erste mal und habe wie in Ihrem Artikel beschrieben, eine Abmahnung erhalten. Das hat mich sehr brüskiert, obwohl ich wie gesagt 1 Jahr lang nicht einmal gefehlt habe. Wie Sie auch erklären hatte ich auch ein legitimes ärztliches Attest. Ich werde mich am besten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht widmen.
Jacky K. meint
17. April 2018 at 0:00
Hallo… habe eine Frage… in meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich die Krankmeldungen (also Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) einreichen muss…. der genaue wortlaut ist „vorlegen“ und „einzureichen“ …. es ist aber nicht geschrieben, dass sie in Papierform vorliegen muss… nun habe ich meinem AG (direkt meinem Chef) immer rechtzeitig die AU via WhatsApp als Bild zukommen lassen…. alles ist leserlich und er kann erkennen, dass es eine rechtsgültige AU ist… kann er mir das auslegen als „fehlende Krankmeldung“ oder Arbeitsverweigerung? Ich habe sie ihm nämlich dann erst später per Post geschickt, aber er meint, die sei nicht angekommen… er hat auch vorher nie etwas dazu gesagt, hat mich also nie auf ein Fehlverhalten hingewiesen… stattdessen hat er mich via WhatsApp fristlos gekündigt und zahlt seither auch keinen Lohn mehr…. nun meine direkte Frage: Zählt eine abfotografierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt als „vorgelegt“, wenn ich sie ihm als Bild via WhatsApp schicke!?
LG
Jacky
abmahnung.org meint
25. April 2018 at 16:41
Hallo Jacky,
in der Regel ist ein Scan einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausreichend, sofern der Arbeitgeber nicht ausdrücklich die Vorlage des Originals verlangt.
Zudem ist eine Kündigung in elektronischer Form § 623 BGB unzulässig. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von abmahnung.org
Garcia B. meint
23. Februar 2018 at 9:20
Guten Tag,
Ich bin Arbeitgeber. Ich beschäftige jemanden geringfügig seit etwas mehr als zwie Jahren. Im Januar war er mehrmals krankgeschrieben. Im Februar genauso. Per Whattsapp hat er mir immer mitgeteilt, daß er krank sei und bis wann er vorraussichtlich krank ist. Zudem hat er dann teilweise verspätet die Krankschreibung eingereicht. Dieses Wochenende schrieb er, daß er nicht kommen könne und er am Monatg zum Arzt gehe. Am Dienstag schrieb er, daß er bis Mittwoch krankgeschrieben sei und am Donnerstag, daß er für diese Woche raus ist. Darauf hin habe ich ihn mehrmals geschrieben und angerufen und da er in der Nähe wohnt bin ich sogar dort gewesen. An die Tür ging keiner und geantwortet hat er auch nicht.
Heute ist Freitag und ich habe noch keine Krankschreibung oder Antworten erhalten. Ich hatte ihn schon mal auf die verspätete Krankschreibung hingewiesen, habe aber nicht mit einer Kündigung gedroht. Ehrlich gesagt möchte ich ihn kündigen. Ist durch diesen Fall eine fristlose Kündigung wirksam?
Freundliche Grüße
abmahnung.org meint
12. März 2018 at 9:32
Hallo Garcia,
bei mehrfachen Verstößen gegen bereits abgemahntes Verhalten kann eine fristlose Kündigung gute Aussichten haben. Zur Beurteilung Ihres Falls sollten Sie sich jedoch an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Abmahnung.org
Carsten meint
9. Januar 2018 at 16:06
Hallo
Ich soll für eine telefonische verspätete Krankmeldung abgemahnt werden. Ich hatte Nachtschicht und habe mich vor meinem Arbeitsantritt bei meinen Kollegen abgemeldet. Da mein direkter Vorgesetzter Spätschicht hatte habe ich mich bei ihm direkt zu seinem Schichtbeginn Krankgemeldet. Nun ist es so das meine Firma auch eine Hotline hat wo ich mich direkt vor meinem Arbeitsantritt krank melden hätte müssen. Meine schriftliche Krankmeldung ist pünktlich beim Arbeitgeber gewesen. Es war der erste Vorfall dieser Art bei mir. Ist das rechtens?
Gruß Carsten
abmahnung.org meint
22. Januar 2018 at 10:29
Hallo Carsten,
leider dürfen wir Ihnen keine kostenlose Rechstberatung erteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Abmahnung.org
Monika meint
27. September 2017 at 17:31
Guten Abend,
Ich war 1 Tag krank und habe gleich früh morgens alle Kollegen sowie den Chef über Whatsapp informiert, was bei uns üblich ist und bisher vom Chef akzeptiert wurde. Der Chef hat es aber erst am späten Nachmittag gelesen. Darf man deswegen abgemahnt werden?
Vielen Dank
Monika
abmahnung.org meint
17. Oktober 2017 at 16:45
Hallo Monika,
ist diese Praktik in der Firma allgemeinhin akzeptiert, dürfte es keine Abmahnung geben. Bei Problemen hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Abmahnung.org
Gentinana meint
13. September 2017 at 14:12
Hallo
Ich habe von mein chef Abmahnung bekommen ich war in Urlaub und in Urlaub ist mein Sohn krank geworden wir wollten losfahren aber da mein Sohn krank geworden ist konnten wir nicht losfahren ich habe auch mein chef 3tage in vorraus bescheid gegeben telefonisch und krankenmeldun habe ich auch geschickt und trotzdem hat er mich abgemahnt was soll ich jetzt machen oder was soll ich zurück schreiben?
abmahnung.org meint
10. Oktober 2017 at 16:25
Hallo Gentinana,
Sie können eine Gegendarstellung aufstellen und mit weiteren Schritten gegen die Abmahnung vorgehen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie dabei unterstützen. Mehr zur Gegendarstellung lesen Sie hier: https://www.abmahnung.org/gegendarstellung/
Abmahnung.org
Florian meint
5. September 2017 at 23:49
Hallo ich habe eine Abmahnung bekommen weil ich meinem Chef nicht telefonisch mitgeteilt habe wielange ich noch krank bin. Die AU waren aber immer rechtzeitig im Geschäft. Außerdem wurde 1 Tag nicht auf der AU vermerkt obwohl ich der Arzthelferin gesagt habe das ich diesen Tag auch noch brauche ist das rechtens?
abmahnung.org meint
11. September 2017 at 11:02
Hallo Florian,
Arbeitnehmer sind prinzipiell verpflichtet, dem Chef rechtzeitig über die voraussichtlichen Fehlzeiten zu informieren. Dazu finden sich meist auch genaue Vorgaben im Arbeitsvertrag. Werden diese missachtet, ist eine Abmahnung legitim.
Ein fehlerhaftes Attest sollten Sie mit Ihrem Arzt klären. Im Notfall hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Abmahnung.org
Julie meint
26. August 2017 at 15:56
Hallo ein bekannter hat eine Abmahnung bekommen weil er sich per WhatsApp krankgemeldet hat bei seiner chefin und auch ein foto gesendet hat er ist anzubi jetzt wird ihm mit der kündigung gedroht ist das rechtens?
abmahnung.org meint
4. September 2017 at 10:35
Hallo Julie,
eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist nur in seltenen Fällen „hieb- und stichfest“. In diesem Fall kann eine Kündigungsschutzklage womöglich dafür sorgen, dass die Kündigung unwirksam wird. Ihr Bekannter hat die Möglichkeit, sich dafür an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann vor dem Arbeitsgericht für die Rechte seines Mandanten einstehen.
Abmahnung.org
Francesco meint
22. Juli 2017 at 12:59
Hallo ,
ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma und bin seit Samstag den 15.07.2017 Krank hab auch am gleichen Tag bei dem kunden angerufen und mich krankgemeldet da es samstag war hab ich erst bei der zeitarbeitsfirma am montag angerufen weil samstags niemand arbeitet und habe mittgeteilt das ich am Samstag und Sonntag nicht bei der arbeit war weil ich krank bin und werde jetzt zum arzt gehen. Hab auch gesagt das ich nicht weis wie lange ich noch krnak bin weil ich noch nicht beim arzt bin . Es wurde von ein Mitarbeiter der zeitarbeitsfirma notiert und man hat mir gesagt das ich dan die krankmeldung senden soll.
gegen 10 uhr war ich beim arzt und wurde krnakgemeldet bis 20.07 die krankmeldung habe ich gleich zur post gebracht und gesendet .
Heute den 22.07 bekomm ich die abmahnung mit der begründung ich hätte t die Firma unter Angaben der vorraussichtlichen Dauer nicht in kenntniss gesetzt .
und deswegen würd ich für die zeit auch kein Geld bekommen .
Ist es rechtens?
17.07 Krank hab ich bei dem Kunden gleich krankgemeldet und hab bei meiner firma auch morgens
abmahnung.org meint
24. Juli 2017 at 10:48
Hallo Francesco,
wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann genau abschätzen, welche Optionen Ihnen offenstehen. Grundsätzlich gilt: Vor Arbeitsbeginn muss der Arbeitgeber (und hier auch die Zeitarbeitsfirma) über die Erkrankung informiert werden. Der Arztbesuch muss so erfolgen, dass die Krankmeldung, wie vertraglich vereinbart, rechtzeitig an die zuständigen Stellen übermittelt wird.
Abmahnung.org
Frido meint
10. Juli 2017 at 9:46
Hallo
İch war am Montag ganz normal arbeiten,am Dienstag morgen ging ich zum arzt lies mich krankschreiben bis Freitag
İch meldete mich nach dem arztbesuch am gleichen tag um 8:20 uhr beim arbeitgeber und meldete das ich krank bin.
Am mittwoch bekam ich eine abmahnung wegen zu spätes melden,ich muss mich vor arbeitsbeginn melden hies es.
7:30 uhr ist arbeitsbeginn
İst das ok ??
abmahnung.org meint
18. Juli 2017 at 11:38
Hallo Frido,
Arbeitnehmer sind prinzipiell dazu verpflichtet, ihr Fernbleiben so früh wie möglich vor Arbeitsantritt zu übermitteln. Wird dies versäumt, kann eine Abmahnung erfolgen.
Abmahnung.org
Alkiswani meint
16. Juni 2017 at 7:45
Hallo,
ist eine Abmahnung zulässig, weil ein AN sich beim AG 10 min vor Dienstbeginn erst krankgemeldet hat? Das ärztliche Attest sagt aber aus, dass der Arzt, wo der AN war, schon viel eher geschlossen hatte. Also der AN sich hätte mal eher melden können/müssen eigentlich. 10min. vor Dienst ist für den AG auch Mist ,wo sollen die Leute so schnell her kommen…
abmahnung.org meint
20. Juni 2017 at 14:02
Hallo Alkiswani,
hier entscheiden die vertraglichen Bestimmungen. Bei so einer kurzfristigen Meldung erscheint es aber tatsächlich zweifelhaft, ob der Arbeitnehmer noch seinen Pflichten nachgekommen ist. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen genau sagen, ob hier eine Abmahnung legitim ist.
Abmahnung.org