Arbeitsrechtliche Abmahnung im Krankheitsfall
Die Abmahnung ist die erste offizielle arbeitsrechtliche Maßnahme, die der Arbeitgeber ergreifen kann, wenn der Angestellte einmal oder mehrfach gegen Arbeitsanweisungen oder Regeln verstößt. Doch sollte eine Abmahnung nicht leichtfertig ausgesprochen werden, da sie das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch verschlechtern kann.
Das Arbeitsrecht gibt dem Verantwortlichen die Möglichkeit, auf ein unangemessenes Verhalten zu reagieren. Doch manche Situationen entschuldigen den Angestellten, dann ist eine Abmahnung nicht rechtens und verfehlt ihren Zweck.
Inhalt
Ist eine Abmahnung bei Krankmeldung möglich?
Eine Abmahnung soll den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hinweisen und ihm die Chance geben, sein Verhalten zu ändern. Krankheit ist jedoch laut Arbeitsrecht kein Fehlverhalten, weshalb es auch kein Grund für eine Abmahnung ist. Schließlich sind Erkrankungen nicht steuerbar und Mitarbeiter können somit nichts dafür, wenn sie krank werden. Eine Abmahnung wegen Krankmeldung ist daher grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung oder eine Abmahnung wegen verspäteter Krankmeldung ist hingegen zulässig, denn der Arbeitnehmer ist verpflichtet sich in einem engen Zeitfenster beim Arbeitgeber krank zu melden.
Es kann zudem auch eine Abmahnung während der Krankheit ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer in dieser Zeit einer Beschäftigung nachgeht und eine Arbeit ausübt, für die er eigentlich als arbeitsunfähig krankgeschrieben ist.
In solch einem Fall kann es unter Umständen sogar zu einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung kommen, da in diesem Fall ein Betrugsversuch vorliegt.
Muster einer Abmahnung wegen Krankheit
Bei einer Abmahnung bei Krankheit sind sowohl von Arbeitnehmer als auch von Arbeitgeber die rechtlichen Möglichkeiten und Wege sehr genau einzuhalten. Der Arbeitgeber muss in seiner Abmahnung sehr genau aufführen, auf welchem konkreten Vorfall die Abmanhnung beruht.
Im Abmahnschreiben muss auch beschrieben sein, ob es sich um eine Abmahnung wegen verspäteter Krankmeldung, um eine Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung oder um eine Verletzung anderer arbeitsrechtlicher Pflichten handelt.
Außerdem ist im Abmahnschreiben die genaue Anschrift des Betroffenen zu nennen sowie Ort, Datum und Uhrzeit des Vorfalls. Darüberhinaus ist das Schreiben deutlich mit dem Wort „Abmahnung“ als solche zu kennzeichnen. Eine Abmahnung muss nicht immer schriftlich erfolgen. Eine mündliche Abmahnung ist ebenso möglich, jedoch ist eine schriftliche Ausführung zur besseren Dokumentation ratsam. Denn, kommt es zu einem Verfahren, kann eine schriftliche Abmahnung als Beweis hinzugezogen werden.
Muster: Abmahnung wegen verspäteter/fehlender Krankmeldung
Sehr geehrte(r) Frau/Herr…
zu unserem Bedauern mussten wir feststellen, dass Sie Ihre ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anlässlich Ihrer Krankheit vom (Datum) bis (Datum) verspätet am (Datum)/bis jetzt noch nicht vorgelegt haben.Sie sind vom (Datum) bis einschließlich (Datum) krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erschienen.
Laut der in unserem Unternehmen angewandten Betriebsvereinbarung hätten Sie Ihre ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von … Tagen vorlegen müssen. Das ärztliche Attest hätte somit am (Datum) vorgelegen haben müssen.
Indem Sie Ihr ärztliches Attest erst am (Datum)/bis jetzt noch nicht vorgelegt haben, haben Sie gegen Ihre arbeitsrechtlichen Pflichten verstoßen.
Wir fordern Sie hiermit ausdrücklich auf, Ihre arbeitsrechtlichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen und die Vorgaben zur Vorlage des ärztlichen Attests zu beachten.
Im Falle einer Wiederholung des oben geschilderten Vorfalls, behalten wir uns vor eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auszusprechen.
Eine Durchschrift der Abmahnung legen wir Ihrer Personalakte bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber
Bestätigung Arbeitnehmers:
Die Abmahnung habe ich erhalten.
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer
Muster für Abmahnung wegen verspäteter/fehlender Krankmeldung (.doc)
Muster für Abmahnung wegen verspäteter/fehlender Krankmeldung (.pdf)
Richtige Reaktion der Betroffenen
Bei der Übergabe der Abmahnung wegen Krankheit sollten keine spontanen Stellungnahmen oder Rechtfertigungen aufgeführt werden. Kommt es zu einer schriftlichen Stellungnahme, ist diese nicht übereilt zu fertigen und im Zweifel ist ein Anwalt hinzuzuziehen. Eine Bestätigung der Vorwürfe ist nicht durchzuführen und auch nicht verlangbar, selbst wenn diese gerechtfertigt sind.
Der Betroffene sollte genau überprüfen, welche Anschuldigungen rechtens sind und welche nicht. Handelt es sich um eine Abmahnung, weil die Krankmeldung zu spät eingereicht wurde, sollte man sich überlegen, ob eine Entschuldigung angebracht wäre. Ist im Betrieb ein Personal- oder Betriebsrat vorhanden, können Betroffene auch diesen aufsuchen und sich beraten lassen, wie sie am besten auf die Abmahnung reagieren.
Sollten die Anschuldigungen nicht korrekt sein oder die Kündigung drohen, ist auf jeden Fall ein Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Der Rechtsanwalt kann die Abmahnung auf Fehler überprüfen und im Falle einer Klage, den abgemahnten Mitarbeiter vor Gericht vertreten.
Felix meint
29. Mai 2017 at 0:40
Hallo,
muss ich meinem Arbeitgeber im Vorwege bescheid sagen, wenn ich aufgrund von Physiotherapie erst 2 Stunden später zur Arbeit erscheinen kann? Oder reicht es aus, wenn ich ihm am ersten Therapietag vor Arbeitsbeginn informiere? Kann ich aus diesem Grund abgemahnt werden?
Danke im Voraus
abmahnung.org meint
29. Mai 2017 at 10:29
Hallo Felix,
verstoßen Arbeitnehmer gegen vorgegebene Kernarbeitszeiten, müssen sie ihren Arbeitgeber über Verspätung informieren. Eine Abmahnung ist durchaus möglich, wenn der Arbeitnehmer erst kurz vor Arbeitsbeginn die Information übermittelt.
Abmahnung.org
Monika meint
5. Mai 2017 at 22:46
Hallo ,
Wir sind eine kleine Bäckerei mit fünf Angestellten und einem Azubi (29 Jahre alt) bisher hat sie 24 mal in der Berufsschule gefehlt.
Sie ist sehr oft krank und meldet dies auch immer erst zehn bis fünf Minuten vor den eigentlichen Dienstbeginn.
Montags haben wir Ruhetag.
Dienstags ist Berufsschule und ich bekomme dann erst mittwochs um kurz vor sechs per WhatsApp mitgeteilt , dass sie nicht arbeiten kommen kann.
Mittlerweile sprechen wir hier von einer Fehlzeit von insgesamt 4 Monaten.
Ständig sind es andere Krankheiten, aber am häufigsten Magen-Darm.
Wir hatten ein Gespräch mit dem Lehrlingswartes der Handwerkskammer, der meinte Sie ist über 18 und kann sich selbst die Entschuldigungen schreiben.
Bei diesem Gespräch und auch durch die Beschwerden der Schule wurde vereinbart, dass sie zukünftig für jeden einzelnen Tag ein ärztliches Attest braucht.
Dies wurde nun mehrfach versäumt.
Am Dienstag bekam ich wieder nur per WhatsApp mitgeteilt, dass mein Azubi krank sei und um zwölf einen Termin beim Arzt hätte.
Am Donnerstag teilte die mir mit sie sei wieder gesund und käme am Freitag wieder arbeiten.
(Mir wurde keine Krankmeldung vorgelegt)
Am Freitag morgen bekam ich 13 Minuten vor dienstbeginn via WhatsApp ein Bild einer Krankmeldung geschickt sus der hervorging, dass die Auszibildende am Donnerstag rückwirkend zum 02.05. -07.05. krank geschrieben sei.
Also wusste sie ja schon am Donnerstag das sie Freitag nicht kommt.
Bisher habe ich immer noch keine Krankmeldung vorliegen.
Kann ich eine Abmahnung wegen der nichtabgabe verfassen und eine wegen der Lüge das die kommt, obwohl sie wusste das sie krank geschrieben ist?
Oder ist eine Kündigung in diesem Fall möglich, da dies den Betriebsfrieden stört, da die wiederholt so agiert hat?
Sie ist im ersten Lehrjahr.
abmahnung.org meint
8. Mai 2017 at 10:11
Hallo Monika,
eine Abmahnung ist in solchen Fällen in der Regel legitim. Bei weiteren Verstößen kann der Abmahnung unter Umständen sogar eine fristlose Kündigung folgen, da mehrfach gegen arbeitsvertragliche Klauseln verstoßen wurde. Wenden Sie sich hierzu an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Abmahnung.org
Monika meint
10. April 2017 at 14:53
Hallo,
ich bin seit 6 Wochen schwanger und habe bereits seit zwei Wochen schwere Toxikose, und daher kann nicht zur Arbeit gehen. Alle Tage, an denen ich bis zu heutigem Tag nicht arbeiten konnte, sind durch entsprechende ärztliche Atteste belegt. Jedoch als ich mich in der ersten Woche krank gemeldet hatte, hatte ich den ärztlichen Bescheid nur von Montag bis Donnerstag. Als ich der Sekretärin meines Chefs telefonisch über meine Krankheit am Montag mitteilte, fügte ich auf Ihre Nachfrage hinzu, dass ich höchstwahrscheinlich auch am Freitag nicht in der Arbeit erscheinen werde, da die Toxikose in der Regel länger dauert. Darauf bekam ich die Antwort „Das ist schon völlig klar“. Am Freitag habe ich dann nicht wieder angerufen, da ich mich total schlecht fühlte und dachte, dass es alles geregelt ist. Jetzt meldet sich aber mein Chef bei mir telefonisch und teilt mit, dass ich wegen der nicht erfolgten Krankheitsmeldung am Freitag eine Abmahnung bekomme! Das ist total stressig, weil ich vermute, dass er einfach sauer auf mich wegen meiner Schwangerschaft ist, und jetzt weiß ich auch nicht, wie ich darauf reagieren soll. Ich hatte doch vom Anfang an der Sekretärin mitgeteilt, dass es eher eine ganze Woche dauern wird und habe auch den ärztlichen Bescheid an meinen Arbeitgeber gefaxt. Wie soll ich aus Ihrer Sicht mit der Situation umgehen?
Viele Grüße
Monika
abmahnung.org meint
19. April 2017 at 10:53
Hallo Monika,
eine mündliche Info ersetzt auf lange Zeit kein Attest durch den behandelnden Arzt. Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Nachweis über die Krankheitsdauer im Sinne der arbeitsvertraglichen Pflichten nachzureichen. Es besteht die Möglichkeit, eine Gegenerklärung zur Abmahnung abzugeben. Unter Umständen kann der Arbeitnehmer auch seinen Arzt bitten, eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen.
Bei Problemen ist es empfehlenswert, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Dieser kann Sie auch bei der Gegenerklärung unterstützen.
Abmahnung.org
Monika meint
3. März 2017 at 11:09
Hallo,
Ich habe einen Azubi der seinen Urlaub nicht genehmigt bekommen hat,und hat sich nun genau in dem Zeitraum wo er seinen Urlaub gehabt hätte krank schreiben lassen.Was können wir da tun?können nicht beweisen das er geflogen ist aber der Verdacht liegt sehr nahe.Zudem haben wir noch einen Azubi der sich Rosenmontag hat krank schreiben lassen aber nur für den Tag.Mir selber ist er auf dem Zug begegnet,und er ist seitdem nicht mehr auf der Arbeit erschienen,sowie auch nicht zur Schule, ohne Krankmeldung.Kann man da schon fristlos kündigen?
abmahnung.org meint
6. März 2017 at 12:11
Hallo Monika,
eine Krankmeldung vom Arzt rechtfertigt keine fristlose Kündigung. Wiederholen sich solche Vorgänge jedoch und Arbeitnehmer fallen ständig aus, sieht die Lage anders aus. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht dazu beraten.
Abmahnung.org
Christian meint
27. Februar 2017 at 7:11
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich dieser Thematik…
Ich war ein Einhalb Wochen krank und habe mich per SMS bei meiner Chefin gemeldet um ihr zu sagen, dass ich krank sei…
habe sie immer am Abend vorher informiert dass ich nicht zur Arbeit kommen könne… am dritten Tag war ich beim Arzt um mir ein gelben Schein geben zu lassen… habe ihr dann mitgeteilt bis wann ich krank geschrieben bin… am Mittwoch als die AU vorbei war hab ich ihr geschrieben dass es mir noch nicht besser geht und dass ich nochmals bis Freitag krank bin… habe aber einen Fehler gemacht hab die Krankmeldungen zu spät eingereicht am Montag als ich meine Arbeit wieder aufnehmen wollte habe ich eine fristlose Kündigung erhalten… ist das rechtens??? Ich war das erste mal krank in einem Jahr… bin nicht mehr in der Probezeit
Vielen Dank im Voraus
abmahnung.org meint
27. Februar 2017 at 10:59
Hallo Christian,
eine fristlose Kündigung ist immer dann gerechtfertigt, wenn ein wichtiger Grund vorhanden ist. Es müssen also wichtige Tatsachen vorliegen, welche der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses entgegenstehen.
In der Regel wird verlangt, dass der fristlosen Kündigung eine Abmahnung vorausgeht. Auf die Abmahnung kann aber verzichtet werden, wenn der Vertrauensbereich betroffen ist. Dies wird üblicherweise dann bejaht, wenn der Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat, die unmittelbar den Arbeitgeber schädigt.
Möglicherweise können Sie also gegen die fristlose Kündigung vorgehen, da eben keine Abmahnung ausgesprochen wurde. Wenden Sie sich zur Beratung am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Abmahnung.org
Anke meint
16. Februar 2017 at 8:07
Hallo
Ich habe am 1.11.16 einen Festvertrag bekommen vorher 2 Jahre Zeit Vertrag, leider hatte ich im Dez. einen kleinen Unfall wo ich 1 Woche Krankgeschrieben wurde. Dann im Januar habe ich eine starke Muskelentzündung im Oberschenkel bekommen wo ich 9 Tage im KH gelegen habe. Danach noch 9 Tage Zuhause gewesen. Als ich jetzt Montag wieder anfing zu arbeiten musste ich zum Chef. Er gab mir klar zu verstehen das wenn ich noch mal krank wäre er das nicht mehr tolerieren würde und ich mit einer Kündigung rechnen könnte. Wie soll ich mich jetzt verhalten?
abmahnung.org meint
20. Februar 2017 at 13:16
Hallo Anke,
nach geltender Rechtsprechung sind Kündigungsdrohungen nicht zulässig. Sind Sie jedoch dauerhaft immer wieder krank, kann eine erfolgte Kündigung durchaus rechtens sein. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Abmahnung.org
Stephanie S. meint
27. Dezember 2016 at 13:42
Hallo,
mein Kollege hat einen Vertrag in dem steht, dass er erst ab dem dritten Werktag eine AU vorlegen muss. Nun war er in vier Wochen drei Mal für einen Tag krankgemeldet, ohne AU, denn am Folgetag war er ja wieder da.
Darf das der Arbeitgeber abmahnen und in Folge den Arbeitsvertrag ändern, dass ab dem ersten Tag eine AU vorliegen muss?
Danke für eine Antwort
abmahnung.org meint
29. Dezember 2016 at 10:00
Hallo,
da Ihr Kollege sich an die vertraglichen Vereinbarungen gehalten hat, sollte diese Abmahnung ungerechtfertigt sein.
Abmahnung.org
Bianka meint
23. Dezember 2016 at 18:25
Ich habe mich rechtzeitig telefonisch krank gemeldet und den Krankenschein per Post in die Fa. geschickt. Dieser kam nicht an, worauf ich aufgefordert wurde eine Kopie beizubringen. Diese Kopie wurde von mir gemacht und im Gespräch mit meiner unmittelbaren Vorgesetzten über andere Dinge, haben sowohl diese als auch ich vergessen die Kopie abzugeben.
Gestern bekam ich eine Abmahnung vom Personalchef wegen nicht Beibringung des Krankenscheins in Verbindung mit der nicht Beachtung der Aufforderung zur Abgabe der Kopie des KS.
Kann ich dafür verantwortlich gemacht werden, dass die Post so schlampig arbeitet? Der Brief wurde unter Zeugen eingeworfen.
abmahnung.org meint
29. Dezember 2016 at 9:41
Hallo,
da Sie der Aufforderung, eine Kopie zu bringen, nicht nachgekommen sind, scheint diese Abmahnung gerechtfertigt.
Abmahnung.org
Kerstin V. meint
30. November 2016 at 12:40
Hallo zusammen,
gestern bekam ich eine Abmahnung, die wie folgt lautet.
zu unserem Bedauern mussten wir feststellen, dass Sie uns nicht am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit informiert haben.
Sie sind vertraglich hierzu versprlichtet, sich am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit bei Ihrem Arbeitgeber zu melden, dem kamen Sie nicht nach. Sie haben uns die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (vom 22.11.16) am 25.11.16 in den Briefkasten eingeworfen.
Dieser Verpflichtung sind Sie nicht nachgekommen.
Wir fordern Sie eindringlich auf, zukünftig Ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Ihr oben genanntes Fehlverhalten mahnen wir ab. Eine Abschrift dieser Abmahnung werden wir zu der Personalakte nehmen. Wir weisen Sie ferner darauf hin, das ein erneutes Fehlverhalten zur Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses führen kann.
Nun meine Frage:
Ich bin seit dem 01.09.2016 ununterbrochen krank geschrieben gewesen. Ich war in der Zeit von 28.09.2016 bis einschl. 21.11.2016 im Krankenhaus und auch für diese Zeit krank geschrieben.
Mein Hausarzt schrieb mich weiter krank von 22.11.2016 bis 22.12.2016.
1) Zählt der 22.11.2016 als der Erste Tag meiner Krankmeldung ?
2) Soll ich gegen diese Abmahnung widerspruch einlegen und wenn ja mit welcher Begründung ?
vielen dank im voraus für eine Antwort
Kerstin
abmahnung.org meint
1. Dezember 2016 at 9:54
Hallo,
in der Tat scheint eine Abmahnung in diesem Fall gerechtfertigt, da Ihr Arbeitgeber mit einer Arbeitsaufnahme am 22.11 gerechnet hat. Leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Ob sich ein Einspruch lohnt und wie dieser in Ihrem spezifischen Fall zu formulieren wäre, kann Ihnen ein Anwalt beantworten.
Abmahnung.org
Konik1982 meint
19. Oktober 2016 at 16:24
Hallo Ihr lieben. Vielleicht weiß einer Rat.
Ich bin bin seit Montag krankgeschrieben. Am Montag morgen vor 8 Uhr habe ich meiner Chefin geschrieben. Hallo x, ich muss mich für die Woche krankmelden. Liege mit einer Grippe im Bett.
Da es mir so schlecht ging und ich Fieber hatte, ging ich erst am Dienstag zum Arzt. Er stellte mir eine Krankmeldung von Mo-Fr aus.
Jetzt habe ich von einem Kollegen erfahren dass Sie mich abmahnen, sogar kündigen will weil ich geschrieben habe, dass ich die Woche krank bin obwohl ich noch gar nicht beim Arzt war. ( ich bin Schwerbehindert und habe sowieso besonderen Schutz). Ich denke man kann mit einer Grippe einschätzen wie lange man krank ist bevor man beim Arzt war. Habe es so geschrieben damit Sie auch rechtzeitig planen kann.
Steffen meint
19. September 2016 at 22:39
Hallo ist es rechtlich erlaubt eine Abmahnung zu bekommen wenn man am selben tag der krankschreibung über email bescheid gibt und wenn geschrieben wird das man krankgeschrieben ist und mittwochs morgens bekommt man die Verlängerung der krankmeldung kann einem dann außerordentlich fristlos gekündigt werden
abmahnung.org meint
22. September 2016 at 8:16
Hallo Steffen,
ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist, hängt von den Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag ab.
Abmahnung.org
Kathrin B. meint
15. September 2016 at 20:37
Hallo,guten Abend,
ich habe eine Abmahnung bekommen,weil ich mit Magen Darm Problemen krank geschieben bin und von Kollegen gegen Abend im MC Donalds Restaurant-Terrasse gesehen wurde…unter Zeugen ich habe weder Speisen noch Getränke dort verzehrt,mein Aufenthalt dort war nur wegen einen Treffen mit einem anderen Familienmitglied wg familiären Gesundheitsproblemen zustande gekommen.
Ist diese Abmahnung berechtigt ? Noch dazu steht darin das durch meine Krankheit ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstanden ist…es war noch eine Kollegin zum Zeitpunkt erkrankt…Ist das alles rechtens ? vielen Dank für ihre Antwort
abmahnung.org meint
22. September 2016 at 8:09
Hallo Kathrin,
Sie haben die Möglichkeit, einer Abmahnung zu widersprechen, wenn Sie diese als nicht gerechtfertigt ansehen. Dazu können Sie eine schriftliche Gegendarstellung verfassen, in welcher Sie die Situation aus Ihrer Sicht schildern.
Abmahnung.org
Petra L. meint
19. August 2016 at 20:44
Hallo und einen schönen guten Abend,
mein Mann hat eine Abmahnung bekommen weil er sich nach einer Woche Krank Schreibung die von Montag bis Freitag ging , sich nicht am Montag früh telefonisch gemeldet hat und bekannt gab das er nochmal zum Arzt muss…er meldete sich aber sofort nach Bekanntgabe der Anschluss oder Folgekrankschreibung…ist diese Abmahnung berechtigt ?
abmahnung.org meint
25. August 2016 at 9:30
Hallo,
in der Tat war Ihr Mann dazu verpflichtet, sich bereits am Montagmorgen zu melden.
Abmahnung.org
Bianca meint
16. August 2016 at 12:55
Hallo,
meine Mutter hatte ein Gespräch bei ihrem Arbeitgeber. Inhaltlich ging es darum, dass sie verdächtig häufig während der Ferienzeiten krankgeschrieben sei. Das sei ihr nicht bewußt, denn sie habe ja auch keine schulpflichtigen Kinder. „Wenn sie krank sei, seie sie halt krank.“ Der Arbeitgeber hatte ihr auch nahe gelegt zum Facharzt zu gehen, wenn spezielle Leiden vorliegen. Darf der Arbeitgeber das verlangen? Außerdem hat er geäußert, wenn das nochmal vorkomme, würde sie gekündigt werden. Das kann doch bestimmt nicht rechtens sein. Oder täusche ich mich? Gruß und schonmal Danke im Voraus
abmahnung.org meint
18. August 2016 at 8:43
Hallo Bianca,
bei begründetem Anlass darf der Arbeitgeber eine Untersuchung beim Vertrauensarzt anordnen. Die Diagnose sollte er aber auch in diesem Fall nicht erfahren. Bei einer vorgetäuschten Krankheit ist eine Kündigung in der Regel wirksam.
Abmahnung.org
Bianca meint
18. August 2016 at 20:57
Danke für die Antwort.
Nur am Rande: Ich weiß, dass sie nicht simmuliert.
Paul W. meint
3. August 2016 at 10:28
Hallo, in der Firma sollen neue Mitarbeiter eingearbeitet werden. Eine Kollegin weigert sich strikt gegen diese Maßnahme. Auch ist sie nicht bereit für die relevante Zeit andere Arbeitszeiten zu akzeptieren. Nach der Erklärung, dass auf Grund der Ausbildungsinhalte keine andere Regelung möglich sei, wurde mit einem dann stattfindenden Arztbesuch gedroht. Ist die Aussage „… wenn ihr mir einen Neuen gebt, gehe ich sofort zum Arzt. Schon wenn ich den sehe, bekomme ich Zustände.“ ausreichend für arbeitsrechtliche Schritte?
Danke für eine Antwort
abmahnung.org meint
4. August 2016 at 8:40
Hallo Paul,
leider können wir keine Rechtsberatung bieten und verweisen daher in individuellen Fällen auf einen Rechtsanwalt.
Abmahnung.org
Nathalie meint
26. Juli 2016 at 11:24
Hallo, ich möchte unseren Auszubildenden Abmahnen, da er Urlaub angetreten hat, der nicht genehmigt wurde und ständig Krank macht. Und in der Schule hat er während seinem nicht genehmigten Urlaub natürlich auch unentschuldigt gefehlt. Heute ist er bis Morgen Krankgeschrieben, wäre am Donnerstag dann an der Arbeit und fliegt am Freitag in den Urlaub. Er macht ständig krank…. Wegen häufigem zu spät kommen bekam er bereits eine Abmahnung und nun soll ich die zweite verfassen. geht das auch weil er ständig krank feiert?
abmahnung.org meint
28. Juli 2016 at 8:58
Hallo,
ein nicht-genehmigter Urlaub rechtfertigt eine Abmahnung.
Abmahnung.org
Klara meint
9. Mai 2016 at 17:44
Hallo,
ich habe meinem Arbeitgeber meine Krankmeldung eingereicht, allerdings vorab erst einmal per fax…es war abgesprochen, dass wir das erst einmal so handhaben können. Nach 2 Wochen Krankheit komme ich gestern auf Arbeit und es gibt erstmal ein Mitarbeitergesrpäch…das geht so nicht und das wird die erste Abmahnung. Noch sowas ich könnte gleich den Hut nehmen. Ich arbeite dort seit 4 Jahren und war noch nicht einmal krank bisher. Was kann ich tun, um gegen die Abmahnung vorzugehen?
Danke
abmahnung.org meint
12. Mai 2016 at 8:41
Hallo Klara,
sofern Sie sich an die Bestimmungen in Ihrem Arbeitsvertrag gehalten haben, ist die Abmahnung ungerechtfertigt. Hier können Sie nachlesen, wie Sie damit umgehen können: https://www.abmahnung.org/ungerechtfertigte-abmahnung/
Abmahnung.org
Dirk B. meint
9. Mai 2016 at 16:22
Hallo, ich bin am Mittwoch krank geschrieben worden und am Donnertag habe ich die Krankenmeldung in die Post geworfen. Der Arbeitgeber behauptet sie wäre nicht bei ihm eingegangen und hat mir eine Abmahnung erteilt. Und das obwohl ich ihm über Telfon mitgeteilt habe, dass bis krank bin.
Elif meint
27. April 2016 at 11:54
Hallo muss mann sich bei der arbeit abmelden wenn mann inder zeitraum krank geschrieben ist. Ist das ein grund zum abmahnen .
Vielen dank
abmahnung.org meint
28. April 2016 at 9:17
Hallo Elif,
in der Tat muss man sich abmelden, wenn man krank geschrieben ist. Welcher Form die Meldung genügen muss, ist in Ihrem Vertrag vermerkt.
Abmahnung.org
Mesut meint
22. April 2016 at 20:16
Ich war über eine Zeitfirma bei einer Firma tätig. Am ende der 4. Woche wollten die mich nicht mehr haben. Daher bekam ich noch am ende des Tages persönlich im Büro meine Kündigung mit Frist für eine Woche. Am folgenden Montag wo ich noch nicht eingeteilt bin habe ich wegen Krankheit einen Arzt aufgesucht und habe mich während ich noch im Warteraum beim Arzt war mich per Email Krankgemeldet. Und nach meinem Arztbesuch ein Foto vom AU gemacht und per Mail an die Firma geschickt. Ich habe auch eine Bestätigung von einer Mitarbeiterin bekommen, daß meine Meldung angekommen ist. An gleichem Tag habe ich auch Original AU an den Arbeitgeber geschickt. Per Anschreiben, ist auch angekommen. Jetzt habe ich eine Abmahnung bekommen da ich mich hätte Persönlich melden müssen und Sie möchten mir die 4 Tage ab dem Krankmeldung bis ende der Kündigungsfrist nicht bezahlen. Ich hätte gegen die Regeln verstossen. Dürfen die das? Sollte ich einen Anwalt beauftragen?
abmahnung.org meint
28. April 2016 at 8:41
Hallo Mesut,
steht in Ihrem Arbeitsvertrag, dass Sie sich persönlich melden müssen, könnte die Abmahnung gerechtfertigt sein. Dennoch rechtfertigt dies keine Gehaltskürzung. Ein Anwalt kann Ihnen in diesem Fall sicherlich weiterhelfen.
Abmahnung.org
Mesut meint
1. Mai 2016 at 1:11
Ich hab mich da leider verschrieben. Nicht persönlich sondern telefonisch hätte ich mich melden sollen. Aber im Arbeitsvertrag steht nur „möglichst telefonisch“. Was bringt eine Abmahnung wenn ich sowieso gekündigt wurde?
abmahnung.org meint
2. Mai 2016 at 9:25
Hallo Mesut,
wir verweisen an dieser Stelle erneut auf einen Anwalt – eine Abmahnung rechtfertigt in der Regel keinen Lohnentzug.
Abmahnung.org
Bettina G. meint
8. April 2016 at 11:54
Tina says
Ich habe an einen Tag 2 Abmahnungen in meinem Briefkasten gefunden . Eine vom 30.3 und eine vom 4.4 . Ohne Poststempel . Mir wurden diese Abmahnungen gesendet , da ich mich an diesen Tagen nicht in der Firma telefonisch gemeldet habe , das ich weiter krank bin , und das die Firma erst am nächsten morgen meine Folge AU bekommen hat . Diese Abmahnung wurde nicht vom Chef unterschrieben der auch Geschäftsführer ist , sondern von seiner Tochter die im Büro sitzt und nicht Firmenmäßig unterschriftsbefugt ist …
özgül k. meint
1. April 2016 at 23:00
durch ein zweifache fehlerverhaten beim Arbeitsunfähigkeit habe ich mein arbeitsvertragliche pflichten verstoßen nach dem schreiben von Arbeitgeber, und eine Abmahnung bekommen. Ist dieser Abmahnung zulässig? Und welche folgen hat es für mich? Ich müsste mich jede woche bei meinen Vorgesetzen melden. Ich habe mich an dem ersten tag gemeldet aber in der drauf fogende woche nur die Krankmeldung abgeben.
abmahnung.org meint
7. April 2016 at 8:36
Hallo,
wenn Sie, wie Sie selbst schreiben, zweimal gegen Pflichten verstoßen haben, welche im Arbeitsvertrag festgehalten wurden, ist die Abmahnung gerechtfertigt.
Abmahnung.org
Pompom meint
29. März 2016 at 9:18
Ist es rechtens wenn mann krank ist und zu einem Krankengespräch vorgeladen wird aber man nicht teilnehmen kann weil man ja krank ist, und dann eine Abmahnung bekommt weil man nicht teilgenommen hat.
abmahnung.org meint
31. März 2016 at 9:11
Hallo,
Ihr Arbeitsnehmer hat das Recht auf ein Krankengespräch. Die Abmahnung sollte in diesem Fall also gerechtfertigt sein.
Abmahnung.org
Pete meint
15. März 2016 at 9:56
Ich habe meine Krankmeldung gefaxt und nun wurde mir gesagt, sie kam nicht an. Ist das dann ein Abmahnungsgrund wegen verspätet oder nicht vorhanden? Ich hab sie ja eigentlich rechtzeitig gefaxt!
abmahnung.org meint
17. März 2016 at 8:56
Hallo Pete,
durch das Sendeprotokoll Ihres Faxgerätes sollten Sie nachweisen können, dass Sie die Krankmeldung rechtzeitig abgesandt haben.
Abmahnung.org
Lila meint
14. März 2016 at 11:21
Wenn nur eine mündliche Abmahnung vorliegt, wie kann ich das denn dann dokumentieren? Wie kann ich dagegen rein theoretisch vorgehen? ist das trotzdem möglich, einen Anwalt einzuschalten?
abmahnung.org meint
17. März 2016 at 9:04
Hallo Lila,
hier finden Sie Informationen zur mündlichen Abmahnung: https://www.abmahnung.org/muendliche-abmahnung/
Der Vorgang sollte in Ihrer Personalakte vermerkt sein. Der Betriebsrat sollte ebenfalls über die mündliche Abmahnung informiert worden sein. Eine gewisse Dokumentation ist demnach gegeben. Wie bei einer schriftlichen Abmahnung auch haben Sie die Möglichkeit, eine Gegendarstellung zu verfassen.
Abmahnung.org