Die Rückverfolgung der IP-Adresse: Wie funktioniert sie?
Wie finden Abmahnanwälte eigentlich immer den richtigen Adressaten für ihre Abmahnungen? Der Traum eines anonymen Internets bleibt für viele Verbraucher genau das: Ein Traum.
Ergreifen Sie keine besonderen Maßnahmen, sind Ihre Aktivitäten im Netz für eine Zeitlang nachvollziehbar.
Bei all Ihren Tätigkeiten hinterlassen Sie nämlich ein Art digitalen Fingerabdruck: Mithilfe der IP-Adresse können Ermittler leicht herausfinden, von welchem Netzanschluss aus ein Verstoß begangen wurde.
Inhalt
Die IP-Rückverfolgung als Schlüssel für Ermittlungen
Eines der größten Irrtümer des World Wide Webs (WWW) ist, dass Aktivitäten nicht zurückzuverfolgen wären. Um in das Netz zu gelangen, benötigen Sie einen entsprechenden Zugang. Dieser wird von Anbietern – sogenannten Providern – zu Verfügung gestellt.
Jeder Zugang wird an eine IP-Adresse gekoppelt. Diese funktioniert wie ihr Pendant in der nicht-virtuellen Welt: Die Wohnadresse.
Dazu dient die IP-Adresse: Jeder Computer weiß dank der Adresse, wohin er die geforderten Informationen senden muss. Starten Sie beispielsweise eine Suche in Google über Ihren Browser, lässt sich dies aufgrund der genutzten Adresse zurückverfolgen.
Die Adresse besteht meist aus vier Ziffern und wechselt in der Regel alle 24 Stunden. Der Provider weiß also, welche Adresse zu welchem Anschluss innerhalb eines bestimmten Zeitraums gehört. Ermittelt die Polizei beispielweise in einem Fall der Urheberrechtsverletzung, muss sie also zur IP-Rückverfolgung lediglich beim Anbieter nachfragen.
Weiterführende Ratgeber zur IP-Speicherung
Die Vorratsdatenspeicherung als Grundlage der IP-Rückverfolgung
Damit das ganze Prinzip funktioniert, müssen die Provider die entsprechenden Daten abspeichern, um sie bei Bedarf an die Polizei weiterzugeben.
Dazu dient die sogenannte Vorratsdatenspeicherung. Gemäß einer Richtlinie der Europäischen Union sind alle Telekommunikationsanbieter der Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die Daten ihrer Kunden abzuspeichern.
Dazu gehört insbesondere die Zuweisung der IP-Adressen eines Anschlusses. Die Mindestspeicherungsfrist beträgt sechs Monate. Das entsprechende Gesetz ist in Deutschland seit Oktober 2015 rechtskräftig.
Die Speicherung der Daten wird von vielen Rechtsexperten und Internetnutzern als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen. Auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte vergangene Gesetze zur Datenspeicherung als verfassungswidrig.
Die IP-Rückverfolgung umgehen?
Nicht nur User, die Böses im Sinne haben, möchten sich der Rückverfolgung entziehen. Manche Internetbesucher möchten ihre Daten aus Prinzip schützen. Dafür benutzen sie einen sogenannten „Proxy-Server“ um in das Netz zu gelangen.
Das entsprechende Programm leitet ihre Aktivitäten über verschiedene Knotenpunkte um. Diese sind über die ganze Welt verteilt. Dadurch werden Ermittlungen extrem erschwert, meist sogar komplett unterbunden.
Pascal81 meint
17. Oktober 2022 at 11:16
Guten Tag, kann auf Grund eines Rechthilfeersuchens aus dem Ausland Interpol Wiesbaden die IP-Adresse eines Mails von März 2021 (GMX-Server) noch eruieren und die Daten weiterleiten?