Viele Gründe führen im Internet zu Abmahnungen
Hier finden Sie die beliebtesten Ratgeber zu Abmahnungen im Internet:
Das World Wide Web ist kein rechtsfreier Raum. Zwar besteht bei einigen Gesetzestexten Anpassungsbedarf in Bezug auf moderne Medien, die meisten virtuellen Handlungen sind jedoch durch klare Vorgaben und Regeln abgedeckt.
Das spüren vor allem die Menschen, die gegen bestehende Gesetze verstoßen und deshalb Abmahnschreiben erhalten.
Kommt es im Internetrecht zu einer Abmahnung, hängt das oft mit Rechtsgebieten zusammen, die eng mit dem Medium verknüpft sind. Der vorliegende Ratgeber bietet hierzu einen Überblick und verrät, warum beispielsweise im Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht Abmahnungen ausgesprochen werden. Darüber hinaus erhalten Sie eine Beratung dazu, wie Sie am besten auf eine Abmahnung im Internetrecht reagieren sollten. Nicht zuletzt wird besprochen, welche Methoden Ermittler nutzen, um Verstöße im Internet aufzudecken.
Inhalt
Weitere Informationen zu Abmahnungen im Internetrecht
Verstöße gegen das Recht von Urhebern
Als Urheber gelten Personen, die aus eigener kreativer Kraft literarische, wissenschaftliche oder kunstbezogene Werke kreieren. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) spricht diesen Menschen verschiedene Entscheidungsgewalten zu, welche die Ergebnisse ihrer Schaffensarbeit betreffen. Dazu gehört mitunter das Recht, selbst entscheiden zu dürfen, ob und wie ein derartig urheberrechtlich geschütztes Werk veröffentlicht werden darf.
Aufgepasst bei Downloads und Streams
Verstöße gegen das Urheberrecht entstehen häufig dadurch, dass es ohne Zustimmung und Wissen des eigentlichen Urhebers zu einer Vervielfältigung eines seiner Werke kommt. Zwei verschiedene Handlungsweisen können diesbezüglich rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Ein Download: Bei einem Direct-Download wird häufig ein Film, eine Serie oder ein Musikstück auf den Rechner eines Nutzers heruntergeladen und folglich auch auf dessen Festplatte gespeichert. Bei urheberrechtlich geschütztem Material liegt hier nach deutschem Recht ein Gesetzesverstoß vor. Hat Filesharing eine Abmahnung im Internetrecht zur Folge, ist ein solcher Download oft die auslösende Handlung.
- Ein Stream: Beim Streaming werden Filme, Serien oder andere geschützte Videos über eine kontinuierliche Datenübertragung präsentiert. Viele Jahre lang mussten Streamer keine Abmahnungen durch einen Rechtsanwalt befürchten, denn es lag eine rechtliche Grauzone vor. Doch ein im April 2017 gefälltes Urteil (Az. C-527/15) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) änderte diese Ansicht. So machen sich mittlerweile auch die Zuschauer von illegalen Streams strafbar. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Entscheidung in deutsches Recht umgewandelt wird oder es zu weiteren Urteilen in dieser Hinsicht kommt.
Ein urheberrechtliches Abmahnschreiben entspricht vom Aufbau her immer einem bestimmten Muster. In den meisten Fällen erfolgt die Übermittlung schriftlich und es liegt die Forderung bei, eine schriftliche Unterlassungserklärung zu unterschreiben und an den Absender zurückzuschicken. Dazu wird oft auch die Drohung aussgesprochen, dass es zum Gerichtsverfahren kommt, wenn den gestellten Forderungen nicht entsprochen wird.
Damit es gar nicht erst zu Abmahnungen und Schreiben dieser Sorte kommt, sollten sich Betroffene von Seiten fernhalten, welche kostenlose Streams oder Downloads zu urheberrechtlich geschütztem Material enthalten. In den meisten Fällen liegt zweifellos ein illegales Angebot vor, welches vor allem dann klar wird, wenn Betreiber solcher Seiten gerade erst im Kino angelaufene Filme schon im Internet präsentieren.
Falsche Reaktionen bei urheberrechtlichen Abmahnungen
Erhalten Sie durch Verstöße gegen Internetrecht eine Abmahnung, in diesem Fall durch Missachtung des Urheberrechtsgesetzes, sollten Sie von den folgenden Handlungsweisen in jedem Fall Abstand nehmen.
- Die Schuld eingestehen: Ein Schuldeingeständnis sorgt dafür, dass kaum eine Chance darauf besteht, Sie erfolgreich zu verteidigen. Abmahnkosten und Schadensersatz können so wahrscheinlich nicht mehr vom eigenen Rechtsanwalt geschmälert werden.
- Die Unterlassungserklärung sofort unterschreiben: Ein solcher Vertrag gilt lebenslang. Daher sollten Sie sich niemals direkt den hohen Vertragsstrafen und Einschränkungen unterwerfen.
- Die ganze Sache einfach ignorieren: Tun Sie einfach nichts, greift der Abmahner früher oder später zum Mittel der einstweiligen Verfügung. Dabei treten weitere Kosten auf, die bei angemessener Reaktion hätten vermieden werden können.
Konfrontation mit dem Wettbewerbsrecht
Auch Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) können im Internetrecht eine Abmahnung zur Folge haben. Diese wurde vom Gesetzgeber ins Leben gerufen, um faire Wettbewerbsbedingungen in der sozialen Markwirtschaft in Deutschland zu bewahren. Unternehmer sind angehalten, durch Leistung und Innovation erfolgreich zu sein, nicht durch Manipulation der Konkurrenz. So heißt es in § 1 UWG:
Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.“
Durch die wettbewerbsrechtlichen Regelungen sollen vor allem die Verbraucher vor unlauteren Handlungen der Unternehmer geschützt werden. Diese können sich beispielsweise in aggressiven geschäftlichen Taten wie Drohungen äußern, die Marktteilnehmer dazu bringen sollen, ein Produkt zu kaufen oder einen Vertrag zu unterschreiben. Dabei liegt mitunter ein Verstoß nach § 4a UWG vor, wenn eine solche Geschäftstätigkeit ohne aggressive Handlungen auf der Unternehmerseite nicht erfolgt wäre.
Auch irreführende Handlungen sind ein Verstoß gegen das UWG und können eine Abmahnung im Internetrecht zur Folge haben. Dabei wird grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Varianten unterschieden.
- Aktive Irreführung: Kommt es direkt zu einer Handlung, die einen Verbraucher täuscht, beispielsweise in Bezug auf Verfügbarkeit von Waren oder den Preisunterschied zur Konkurrenz, kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erfolgen.
- Passive Irreführung: Hierbei entsteht die Täuschung durch das Verschweigen wichtiger Informationen, die nötig sind, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen. Auch die Bereitstellung von unverständlichen oder zweideutigen Auskünften fällt in diese Kategorie.
Wird im Internetrecht eine Abmahnung auf wettbewerbsrechtlicher Grundlage ausgesprochen, liegt das oft daran, dass Unternehmer gravierende Fehler bei ihrem Internetauftritt gemacht haben. So gibt es gewisse Aufklärungspflichten, denen Online-Shop-Betreiber nachkommen müssen. Diese Pflichten spiegeln sich häufig im Impressum der jeweiligen Webseite wieder. Unternehmer sollten deshalb darauf achten, dass dieses nicht lückenhaft ist.
Nicht zuletzt kann es zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Internetrecht kommen, wenn vergleichende Werbung zur Rufschädigung bei der Konkurrenz führt. Eine solche Marketingstrategie sollte mit Bedacht geführt werden, um Abmahnschreiben von Vornherein aus dem Weg zu gehen. Ein Rechtsanwalt, der im Wettbewerbsrecht versiert ist, kann bei einer solchen Werbekampagne hilfreiche Tipps geben.
Weitere Abmahngründe
Es zeigt sich: Eine Abmahnung, die im Internetrecht ausgesprochen wird, kann vielfältige Ursachen haben. Das liegt daran, dass der Begriff selbst verschiedene große Rechtsbereiche umfasst. In puncto Abmahnschreiben sind das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht hier besonders prominent. Internetnutzer können jedoch auch durch Gründe abgemahnt werden, die nicht in diese beiden Bereiche fallen.
- Ticketverkauf auf eBay: Immer wieder kommt es dazu, dass erworbene Tickets für Konzerte und ähnliche Veranstaltung über das Aktionshaus eBay weiterverkauft werden. Das ist jedoch für Privatpersonen solange zulässig, wie dabei keine gewerbliche Verkaufsabsicht besteht oder Gewinn über den Kaufpreis hinaus erwirtschaftet wird. Hier gilt es, vorsichtig zu handeln, um nicht abgemahnt zu werden.
- Markenrechtsverstoß: Der Schutz von Wort- und Bildmarken muss von allen Marktteilnehmern respektiert werden. So ist auch eine Abmahnung im Internetrecht möglich, wenn es ohne Zustimmung der Eigentümer zum Einsatz fremder Markenkennzeichen im Handelsverkehr kommt. Hier gilt das Markengesetz (MarkenG).
Ermittlung der Täter
Bei Verstößen in der Geschäftswelt ermöglichen Firmennamen und Account-Daten, dass verantwortliche Personen schnell identifiziert werden.
Geht es aber um Urheberrecht und Filesharing, gestaltet es sich etwas schwieriger, die Täter genau zu bestimmen. Dabei kann jedoch die IP-Speicherung helfen.
Seit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az. 13 U 105/07) ist es offiziell, dass eine IP-Adressen-Speicherung als zulässig gilt. Bis zu dem Urteil war die Rechtslage diesbezüglich unsicher und es kam auch schon vor, dass Daten dieser Art 80 Tage lang gespeichert wurden.
In solchen Fällen könnte es in Zukunft durchaus häufiger zu einer Abmahnung wegen geltendem Internetrecht kommen. Denn ab dem 1. Juli 2017 soll die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Kraft treten. Kommt es dazu, werden nicht nur Standorte von Handynutzern bei Telefonaten für 4 Wochen gespeichert. In diesem Fall käme es auch zu einer zehnwöchigen Erfassung aller IP-Adressen.
Es bleibt abzusehen, ob sich das Modell wirklich durchsetzt. Zahlreiche Versuche wurden schon unternommen, um dagegen vorzugehen. Bisher verliefen diese jedoch erfolglos. Das letzte Wort hat dabei das Bundesverfassungsgericht. Dieses muss immer noch im späteren Hauptverfahren über die Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung entscheiden.
Im Internetrecht auf eine Abmahnung richtig reagieren
Haben Sie selbst ein Abmahnschreiben erhalten, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und sich zuallererst fragen: „Habe ich das, was mir vorgeworfen wird, wirklich begangen oder liegt hier ein Fehler vor?“
Zweifeln Sie an der Gültigkeit, welche die Abmahnung nach geltendem Internetrecht besitzt, gibt es einige Schritte, die Sie tätigen sollten.
- Prüfen Sie, ob die Zustellanschrift korrekt ist: Ein Zustellfehler bzw. eine Verwechslung kann immer passieren. Daher sollten Sie die angegebenen Daten mit Ihrer Anschrift abgleichen. Liegt ein Fehler vor, teilen Sie dies dem Abmahner unverzüglich mit.
- Kontrollieren Sie, ob es sich bei der abmahnenden Partei um einen Mitbewerber handelt: Hilfreiche Auskünfte können hier das Gewerbeamt, das Internet oder die zuständige Industrie- und Handelskammer geben. Möglicherweise kann der Abmahner auch gar nicht identifiziert werden. Dann kann die Abmahnung durch geltendes Internetrecht abgewiesen werden.
- Versichern Sie sich, dass die geforderten Kosten angemessen sind: Eine Abmahnung, die im Internetrecht ausgesprochen wird, beinhaltet in der Regel Schadensersatzforderungen oder ähnlichen Kosten. Laien können generell nur schwer einschätzen, ob solche Forderungen gerechtfertigt sind. Hier ist der Gang zum Rechtsanwalt zu empfehlen.
Bei einer Abmahnung im Internetrecht sollten sich grundsätzlich alle an einen versierten Anwalt wenden, die sich bei den Gegenmaßnahmen nicht absolut sicher sind. Der richtige Rechts- bzw. Fachanwalt weiß genau, was in solchen Fällen die besten Optionen sind.
Außerdem kann dieser in jedem Fall versuchen, Vertragsstrafen und Schadensersatzforderungen herabzusetzen und somit für eine modifizierte Unterlassungserklärung zu sorgen. Das können Privatpersonen zwar in der Theorie auch selbst erledigen, ohne Wissen über juristische Normen handelt es sich jedoch um eine schwierige Aufgabe. Im schlimmsten Fall wird die selbst modifizierte Erklärung einfach abgewiesen.
Nora meint
18. Oktober 2019 at 10:02
Gut zu wissen, dass ein Film Download in Deutschland einen Gesetzesverstoß behalten ist und dass das zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Internet bietet so viele Möglichkeiten heutzutage, aber soll auf jeden Fall mehr kontrolliert werden. Danke für den Beitrag, sehr informativ!