Auch im Internet gibt es eine Ausweispflicht
Die Inhalte einer Webseite können von den Seitenbetreibern grundsätzlich frei gestaltet werden. Bei einem Aspekt macht der Gesetzgeber jedoch rigorose Vorgaben: Das Impressum, auch Anbieterkennzeichnung genannt, muss vorhanden sein und bestimmte Inhalte umfasseen.
Was genau beim Impressum für Selbstständige zu beachten ist, verrät Ihnen der vorliegende Ratgeber. Nach einer kurzen Erklärung zur beruflichen Selbstständigkeit wird beleuchtet, was auf der Impressumsseite eines Selbstständigen nicht fehlen darf, was in puncto Form zu beachten ist und mit welchen Rechtsfolgen bei Verstößen zu rechnen ist.
Inhalt
Was bedeutet es, selbstständig zu sein?
Wenn wir über ein Impressum für Selbstständige sprechen, bezieht sich dieses natürlich nicht auf eigenverantwortlich handelnde Menschen, sondern auf berufliche Selbstständigkeit. Diese wird oft auch als Existenzgründung bezeichnet und beschreibt den Vorgang der Unternehmensgründung durch eine einzelne Person oder einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmer.
Dazu kommt, dass sich Selbstständigkeit in verschiedenen Rechtsformen wiederspiegelt. Mögliche Varianten sind beispielsweise:
- Einzelunternehmen
- GmbH
- Offene Handelsgesellschaft
- Aktiengesellschaft
Jede Rechtsform kommt mit eigenen Bestimmungen in Bezug auf Haftung und Steuerverpflichtungen daher. Verschiedene Vor- und Nachteile ergeben sich darüber hinaus. Doch unabhängig davon, wie das eigene Unternehmen diesbezüglich gestaltet wird, gilt: Ein Impressum müssen Selbstständige bereitstellen, die sich und ihr Unternehmen im Internet präsentieren. Das liegt daran, dass sie in jedem Fall nach § 5 Telemediengesetz (TMG) als „Diensteanbieter“ zählen, die geschäftsmäßig Informationen anbieten.
Diese Angaben gehören ins Impressum für Selbstständige
Wer als Selbstständiger eine eigene Firma gründen will, muss einiges beachten. Da heute ein Internetauftritt oft obligatorisch ist, gehört dazu die Umsetzung des Impressums. Dieses soll es Verbrauchern sowie Mitbewerbern ermöglichen, den verantwortlichen Unternehmer zweifelsfrei zu identifizieren und eine schnelle Kontaktaufnahme durchführen zu können.
Folglich dürfen in einem Impressum für Selbstständige die folgenden Inhalte nicht fehlen:
- Vor- und Nachname des selbstständigen Unternehmers (Abkürzungen sind nicht legitim)
- die vollständige Anschrift des Unternehmens (diese muss ladungsfähig sein, ein Postfach ist nicht ausreichend)
- die Rechtsform (also beispielsweise Einzelunternehmen oder GmbH), die dem Unternehmen zugeordnet ist
- Daten zur unmittelbaren Kontaktaufnahme (E-Mail-Adresse, Telefonnummer und, insofern vorhanden, eine Faxnummer)
- Je nach Firma die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. die Wirtschafts- Identifikationsnummer
- sind Einträge im Handelsregister vorhanden, sind diese inklusive Registernummer ebenfalls zu erwähnen
- übt der selbstständige Unternehmer einen reglementierten Beruf aus, ist die zuständige Kammer zu nennen (beispielsweise bei Anwälten)
Ein Impressum, dass Selbstständige für ihre Unternehmensseite vorweisen müssen, sollte mit Sorgfalt erstellt werden. Dabei ist jedoch nicht nur auf die inhaltlichen Angaben zu achten. Nutzer müssen auch in der Lage sein, die Anbieterkennzeichnung zu finden.
Wohin mit dem Impressum?
Viele Webmaster verlinken mittlerweile direkt auf der Startseite zum Impressum, beispielsweise im Header oder Footer. Diese Praxis hat sich nicht ohne Grund im Internet fest etabliert. Nicht nur beim Impressum für Selbstständige gilt: Nutzer sollten nicht mehr als einen, maximal zwei Klicks bis zur Impressumsseite benötigen. Die Verlinkung auf der Startseite garantiert dies für gewöhnlich.
Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Für den Laien mag es zunächst recht harmlos klingen: Ein fehlendes, falsches oder schwer aufzufindendes Impressum gilt als Ordnungswidrigkeit. Plötzlich nicht mehr so harmlos erscheint diese Tatsache, wenn offensichtlich wird, dass Unternehmern diese Unachtsamkeit ein Bußgeld von über 50.000 Euro einbringen kann.
Diese teure Konsequenz lässt sich vermeiden, in dem ein Impressum für Selbstständige gesetzeskonform verfasst und benutzerfreundlich in die Webseite eingebunden wird. Darüber hinaus wird so auch die Wahrscheinlichkeit auf Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung herabgesetzt. Rechtsanwälte oder gar die Wettbewerbszentrale können sich in solchen Fällen als Absender herausstellen.
Schon dann, wenn Sie ein Impressum als selbstständiger Unternehmer entwerfen wollen und Fragen aufkommen, kann ein im Internetrecht tätiger Anwalt Ihnen tatkräftig zur Seite stehen. Und ist ein Impressum dann erst einmal fertig verfasst und hochgeladen, haben Sie eine Sorge weniger.
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