Bestimmte Angaben dürfen im Internet nicht fehlen
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Vor allem Unternehmer, die sich im virtuellen Raum präsentieren, müssen sich an strenge Gesetzesvorgaben halten. So droht beispielsweise eine Abmahnung mit Bezug aufs Impressum, wenn dieses fehlt oder nicht vollständig vorhanden ist. Diese Vorgabe gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) gilt auch für eine GmbH & Co. KG.
Doch wie genau muss das Impressum einer GmbH & Co. KG aussehen? Eine Antwort darauf liefert der vorliegende Ratgeber. Hier erfahren Sie unter anderem, welche Informationen in die Anbieterkennzeichnung gehören, wie diese verlinkt sein sollte und welche unerwünschten Rechtsfolgen durch geltendes Internetrecht drohen, wenn gegen die Impressumspflicht verstoßen wird.
Inhalt
Was steckt hinter der Bezeichnung GmbH & Co. KG?
Eigentlich steht hinter der Abkürzung GmbH eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Haftungsbeschränkung, welche diese Rechtsform mit sich bringt, ist für viele Unternehmer ein ausschlaggebendes Argument. Gesellschafter einer GmbH haften niemals mit dem Privatvermögen, sondern ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen.
Um eine GmbH & Co. KG zu gründen, bedarf es eines persönlich haftenden Gesellschafters und eines Teilhabers. Zunächst kommt es zur Gründung einer gewöhnlichen GmbH, die anschließend im Handelsregister eingetragen wird. Erst dann kann die GmbH & Co. KG offiziell entstehen. Dabei ist jedoch zu beachten:
- Schon vor der Eintragung im Handelsregister ist die Gesellschaft geschäftsfähig.
- In dieser Zeit haften die Kommanditisten mit ihrem Privatvermögen.
- Ungeachtet des Gründungstatus erfordert ein Internetauftritt stets ein Impressum zur GmbH & Co. KG.
Das gehört bei einer GmbH & Co. KG ins Impressum
Soll nach der frischen Unternehmensgründung das Impressum zur GmbH & Co. KG aufgesetzt werden, sind sich manche Gesellschafter nicht ganz sicher, welche Angaben in der Anbieterkennzeichnung zu nennen sind. In solchen Momenten hilft der Blick in den § 5 TMG. Dort benennt der Gesetzgeber detailliert, was auch im Impressum einer GmbH & Co. KG auf keinen Fall fehlen darf. Dazu gehören:
- Der vollständige Name des Unternehmens
- Eine ladungsfähige Anschrift der Firma(Postfächer sind keine akzeptierte Alternative) und dessen Rechtsform
- Daten, die eine unmittelbare elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen: Folglich sind in jedem Fall eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse zu listen. Es ist möglich, auch die Faxnummer anzugeben.
- Vertretungsberechtigte Geschäftsführer der GmbH
- Registergericht und die dazugehörige Registernummer
- Ist eine behördliche Zulassung für angebotene Dienstleistungen notwendig, ist die zuständige Aufsichtsbehörde zu benennen.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer
Handelt es sich um einen reglementierten Beruf, dürfen die gesetzliche Berufsbezeichnung, die zuständige Kammer und eine Verlinkung zu den Berufsregelungen ebenfalls nicht fehlen.
Es zeigt sich, dass das Impressum einer GmbH & Co. KG durchaus komplex ausfällt. Wer sich bei der Erstellung der Anbieterkennzeichnung überfordert fühlt, kann verschiedene Hilfen in Anspruch nehmen. So gibt es Unternehmen, welche die Impressumserstellung übernehmen können. Auch Generatoren helfen dabei, das Impressum aufzusetzen. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, einen versierten Rechtsanwalt um die Überprüfung der Impressumseite zu bitten.
Die Verlinkung des Impressums
Nicht nur in puncto Inhalt sollten die verantwortlichen Personen einer GmbH & Co. KG dem Impressum viel Aufmerksamkeit schenken. Besonders wichtig ist auch, dass Nutzer keine Probleme haben, die Anbieterkennzeichnung auf einer Webseite zu finden. Dauert die Suche zu lange oder kann das Impressum einer GmbH & Co. KG überhaupt nicht gefunden werden, kann das ebenfalls negative rechtliche Folgen haben.
Bei der Namenswahl des Linktextes dürfen verantwortliche Personen heutzutage etwas kreativer sein. Der Link, der zum Impressum einer GmbH & Co. KG führt, muss nicht zwingend so heißen.
Möglich sind beispielsweise auch Begriffe wie „Kontakt“ oder „Über uns“. Bedeutsam ist dabei vor allem, dass Laien schnell herausfinden, wie sie zum Impressum gelangen.
Unerwünschte Rechtsfolgen bei Impressumsverstößen
Ein fehlendes oder falsches Impressum einer GmbH & Co. KG ist kein Kavaliersdelikt. Hierbei handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Ordnungswidrigkeit, welche das Unternehmen, dass sich schuldig gemacht hat, teuer zu stehen kommen kann. Denn es können Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro verhängt werden.
Oft werden Unternehmen schriftlich mit Impressumsbezug abgemahnt. Dabei ist zu beachten:
- Eine echte Abmahnung trifft oft auf dem Postweg beim Empfänger ein.
- Bei Abmahnungen via E-Mail sind diese genau zu prüfen. Dabei kann es sich um eine Fake-Abmahnung handeln.
- Oft werden Abgemahnte aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und zurückzusenden.
Haben Sie als Unternehmer ein Abmahnschreiben erhalten, sollten Sie am besten einen versierten Rechtsanwalt aufsuchen und nicht eigenständig die Erklärung unterschreiben. Denn dabei besteht das Risiko, dass Ihnen auf Lebenszeit hohe Vertragsstrafen drohen. Selbst wenn eine Abmahnung rechtmäßig erteilt wurde, kann ein fähiger Anwalt im besten Fall die Unterlassungserklärung soweit modifzieren, dass mögliche Strafen herabgesetzt werden.
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