Das sagt das Mietrecht zum Hund in der Wohnung
Hunde sind in jeglicher Wohnumgebung aufzufinden. Auf dem Land, in der Stadt, in Häusern und in Wohnungen halten sich die Menschen die Vierbeiner, die ihr Leben über viele Jahre bereichern und als echte Kameraden angesehen werden.
Doch gerade in Mietshäusern ist die Rechtslage in Bezug auf Tierhaltung oft nicht eindeutig geklärt. Dieser Ratgeber schafft hier Abhilfe.
Hier erhalten Sie Informationen darüber, wie im Mietrecht die Hundehaltung geregelt ist, welche Aussagekraft diesbezüglich der Mietvertrag hat und wann eine Abmahnung auf unerlaubte Hundehaltung in der Mietwohnung erfolgen kann. Nicht zuletzt gibt es eine Vorlage zum Abmahnschreiben, das Sie sich im PDF- und im DOC-Format herunterladen können.
Inhalt
Die Rechte des Vermieters: Gilt ein absolutes Verbot?
Mieter sind sich bei der Rechtslage bezüglich der Tierhaltung im Mietshaus nicht immer sicher. Gerade wenn der Mietvertrag Tierhaltung generell verbietet, scheint die Lage oft aussichtsloser, als sie wirklich ist. Denn ein absolutes Verbot für alle Tierarten ist so nicht rechtmäßig. Kleintiere dürfen immer gehalten werden, auch wenn der Vermieter es im Vertrag verneint. Dazu zählen unter anderem Katzen, Vögel und Tiere mit ähnlichen Größenverhältnissen.
Ein großer Hund darf bei einem solchen Verbot aber nicht gehalten werden, sonst ereilt den Mieter schnell die Abmahnung wegen unerlaubter Hundehaltung. Reagiert der Abgemahnte auch nach einer Klage auf Unterlassung noch nicht auf die Forderungen des Vermieters, kann es durchaus zu einer Kündigung des Mietverhältnisses kommen.
Doch auch wenn der Mietvertrag Tiere in der Wohnung erlaubt, müssen bestimmte Grenzen eingehalten werden.
Wenn ein Mieter sich zehn kleine Hunde hält, die auch noch den Gemeinschaftsgarten verwüsten, hat er schnell eine Abmahnung wegen Hundehaltung in der Tasche.
In solchen Fällen ist eine erhebliche Störung der umliegenden Nachbarschaft naheliegend.
Tipps für beide Seiten
Sowohl Mieter als auch Vermieter können gewisse Vorsichtsmaßnahmen durchführen, um ihre Interessen durchzusetzen, gleichzeitig für klare Verhältnisse untereinander zu sorgen und Probleme wegen Tierhaltung von vornerein auszuschließen. Diese sind im Folgenden aufgelistet.
- Maßnahme für die Mieterseite: Schon beim Mietvertragsschluss sollten Tiere vom Mieter in Bezug auf Art und Anzahl genau ausgehandelt werden. Dabei kann auch genau geschildert werden, was dafür getan wird, dass die Vierbeiner niemand zur Last fallen.
- Maßnahme für die Vermieterseite: Sie wollen als Vermieter die Hundehaltung verhindern? Dann nutzen Sie eine präzise Formulierung im Mietvertrag. Machen Sie außerdem Gebrauch von einer Unterlassungsklage, bevor Sie drastische Schritte wie eine Kündigung in Erwägung ziehen. Einige Gerichte akzeptieren eine Kündigung erst dann, wenn eine solche Klage im Vorhinein erfolgt ist.
Das Muster zum Herunterladen
Nachfolgend finden Sie zur Abmahnung wegen Hundehaltung ein Muster zum Download. Dieses vermittelt Ihnen einen Eindruck davon, wie solch ein Schreiben im Mietrecht gestaltet ist und welche Inhalte darin enthalten sein müssen.
[Name und Adresse vom Vermieter]
[Name und Adresse vom Mieter]
[Ort], [Datum]
Betreff: Abmahnung wegen unerwünschter Hundehaltung
Sehr geehrte(r) Herr/ Frau Mustername,
laut § 7 des von Ihnen unterzeichneten Mietvertrages ist die Haltung von Hunden in der Mietwohnung nur bis zu einer Größe von 50 cm gestattet. Diese Erlaubnis gilt aber auch nur dann, wenn sich die anderen Mieter von dem Haustier nicht gestört fühlen.
Sie verstoßen seit einiger Zeit gegen beide Auflagen und haben nicht auf meine Ermahnungen reagiert.
Hiermit erhalten Sie eine Abmahnung.
Erneut fordere ich Sie dazu auf, ein anderes Heim für das Tier zu finden. Weigern Sie sich weiterhin, diesbezüglich etwas zu unternehmen, wird es zur Klage auf Unterlassung und zu weiteren rechtlichen Schritten kommen. Auch eine Kündigung des Mietverhältnisses ist auf lange Sicht möglich.
Ich gebe Ihnen zwei Wochen Zeit, um meine Forderungen umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift des Vermieters]
Jetzt die Muster-Abmahnung kostenlos herunterladen!
Muster für Abmahnung wegen unerlaubter Hundehaltung (.doc)
Muster für Abmahnung wegen unerlaubter Hundehaltung (.pdf)
Daniel meint
4. Dezember 2021 at 13:41
Hallo, ich habe einen Mieter der offensichtlich nicht oft genug mit seinem Hund vor die Tür geht. Er lässt den Hund auf seiner Terrasse seine Geschäfte erledigen. Trotz mündlicher wie auch schriftlicher Aufforderung diesen Zustand sofort abzustellen liegen weiterhin mehrere Hundehaufen auf der Terrasse (EG Hauseingangsbereich wo alle Mieter dran vorbei müssen). Welchen Grund gebe ich in so einem Fall in der Abmahnung an ?
MfG
Daniel
Rita meint
29. Mai 2021 at 19:54
Mein Mieter hat ohne meine Zustimmung 2. Hund. Der 1. ist gestorben, nun wieder ein neuer Hund ohne Mein ok. Was kann ich tun? Vor 1 Monat schrieb ich, ich will das nicht. Er ignoriert das! Im Mietvertrag steht ausdrücklich nur mit Zustimmung des Vermieters.
abmahnung.org meint
31. Mai 2021 at 9:40
Hallo Rita,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Mario meint
24. Februar 2020 at 23:13
Hallo,
hab heute eine Abmahnung bekommen, soll bis zum 15.03 meine Tiere aus der Wohnung entfernen, sonst bekomme ich eine ordentliche Kündigung.
Meine Frage, gehören Krallenaffen zu Kleintiere ?
Seit 14 Jahren wusste die Hausverwaltung über die Haltung bescheid, Veterinäramt Vorort gewesen ( Platz nicht ausreichend doch genehmigt ) und durch eine Fachtierärztin gute Haltungsbedingung mit einem Gutachten.
Grüße
Mario
abmahnung.org meint
26. Februar 2020 at 10:43
Hallo Mario,
wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt für Mietrecht.
Ihr Team von abmahnung.org
Jessi meint
1. Mai 2019 at 20:11
Guten Tag,
ich habe eine etwas, naja schwierige Frage.
Mai 2015 sind wir in eine Wohnung gezogen. Mit 2 Hunden.
Einer von beiden nahm den Umzug und die neue Umgebung nicht ganz so gut auf und ärgerte die Nachbarn mit Gebelle wenn wir nicht da waren.
Wir erhielten daraufhin 2 Abmahnungen/Beschwerden und machten uns natürlich daran diese Störung zu beheben.
Erfolgreich übrigens. Es gab keine Beschwerden mehr und alles war gut.
4 Jahre später, haben wir nun einen anderen Hund.
Aufgestachelt von Hund 2 fing er das Bellen an und wir bekamen, durchaus verständlich, erneut eine Abmahnung in der diesmal stand, dass bei der nächsten Beschwerde die Hundehaltung untersagt wird.
Nun machen wir uns natürlich Sorgen, werden in die Abmahnungen wirklich 4 Jahre alte Beschwerden mit einbezogen oder verjähren diese eventuell?
Natürlich bemühen wir uns auch diesmal schnellstmöglich das Bellen abzustellen, jedoch kam es heute vor das eine halbe Stunde gebellt wurde weil wir nicht daheim waren.
Natürlich üben wir und das Bellen ist insgesamt fast wieder beendet, aber Lärm im Treppenhaus wird gern noch kommentiert und macht uns Bauchweh.
Lg J.
abmahnung.org meint
10. Mai 2019 at 15:17
Hallo Jessi,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Mietrecht. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
H. meint
21. März 2019 at 22:51
Eine Mitbewohnerin hat sich bei mir darüber beschwert daß mein Hund bei Regen etwas riecht. Mein Hund ist bestens gepflegt und es gibt auch sonst im ganzen Haus keinerlei Beschwerden. Er ist absolut ruhig und freundlich. Es wird also krampfhaft ein Grund gesucht.
Rena meint
9. März 2019 at 18:21
Oh Mann! Was ist das für eine Welt? In Altenheimen ist man froh über den Besuch der Vierbeiner, Hunde tragen zur Gesundheit bei! Rettungshunde sind willkommen.
Nur weil manche Menschen keine Tiere mögen, haben Hundehalter solche Probleme.
Die können sich oftmals selbst nicht leiden. Bedauernswert!
Simon meint
2. Dezember 2019 at 18:13
Da wird wieder nur bis zum Ende der eigenen Nasenspitze gedacht. Unsere Nachbarn haben den Vermieter angelogen und behauptet einen Welpen nur vorübergehend zwecks Pflege zu haben. Siehe da, 3 Monate später ist der Hund immer noch da und ein ausgewachsener Labrador Retriever. Der Hund (zugegeben am Anfang mehr als jetzt) bellt, jault und zerkratzt die Wohnungstür von innen, sobald er jemandem im Treppenhaus hört. Sobald die Besitzer den Hund ins Treppenhaus lassen, springt er vor Freude alle so massiv an, dass selbst ich mit 1,86m mit dem Hund zu kämpfen habe, da er mich sonst umschmeißen würde. Im Garten hat der Hund einen 8 Jährigen Jungen bereits umgerannt. Der Hund ist einfach voller Energie und wird überhaupt nicht ausgelastet. Weil der Vermieter tierlieb ist, verbietet er jetzt nachträglich den Hund NICHT! Denn er weiß genau, dass der dann im besten Fall im Tierheim und im schlimmsten Fall an der Autobahn landen würde. Es geht also gar nicht immer darum ob ein Vermieter Tierlieb ist oder nicht, sondern darum, ob die Mieter ein Tier vernünftig halten können oder nicht – zum Schutze des Tieres und der anderen Mieter. Der Hund tut mit definitiv leid, aber leider sind viele Menschen so egoistisch, um jeden Preis einen Hund besitzen zu müssen. Bedauernswert!
Thomas K. meint
13. Mai 2018 at 11:10
Hallo,
In unserem Haus wird trotz Verbot im Mietvertrag ein kleiner Hund gehalten, welcher stets laut bellend und kläffend zum Gassi gehen geführt wird, dabei geht er auch auf Kinder los. Was kann ich als Mieter dagegen unternehmen??
Thomas
abmahnung.org meint
14. Mai 2018 at 17:14
Hallo Thomas,
kommt es zu Hundeangriffen, können Sie sowohl eine zivilrechtliche als auch eine strafrechtliche Anzeige gegen den Halter stellen. Bei Lärmbelästigung durch Hundegebell haben Mieter die Möglichkeit, sich an den Vermieter zu wenden und diese aufzufordern, die Lärmbelästigung zu unterbinden. Kommt er dem nicht nach, kann dies unter Umständen zu einer Mietminderung berechtigen. Lassen Sie sich hierzu ggf. vom Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht beraten.
Ihr Team von abmahnung.org
Liza meint
22. April 2018 at 19:54
Hallo,
ich habe eine Abmahnung wegen Hundehaltung erhalten.
Im Mietvertrag steht es so formuliert: „Das Halten von Haustieren ist nicht gestattet und führt zur fristlosen Kündigung.“
In dem Schreiben stehen auch einige angebliche Beschwerden anderer Mieter über meine Hunde, die einfach nicht wahr sind und nicht auf meine Hunde zutreffen. Möglicherweise auf andere, ebenso in diesem Mietshaus wohnende Hunde, aber nicht auf meine. Um die Vorwürfe handelt es sich also um Unwahrheiten.
Mir wurde eine Frist von 10 Tagen gegeben, um meine Hunde abzuschaffen, sonst würde mir die Wohnung gekündigt werden.
Wie kann ich dagegen vorgehen?
Ist eine Frist von 10 Tagen nicht etwas kurz?
Müsste der Vermieter nicht erst eine Unterlassungsklage schicken, bevor er einfach mir die Wohnung kündigt?
Habe ich überhaupt irgendwelche Rechte oder Möglichkeiten, auch wenn im Mietvertrag das Halten von allen Haustieren verboten ist?
Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.
abmahnung.org meint
4. Mai 2018 at 11:03
Hallo Liza,
in der Regel ist ein generelles Verbot der Tierhaltung im Mietvertrag nicht zulässig. Ein Vermieter kann sich aber vorbehalten, ob er die Tier- bzw. Hundehaltung im Einzelfall erlaubt oder untersagt. Die Rechtslage hierzu ist recht kompliziert und hängt u.a. von der jeweiligen Vertragsformulierung sowie der Art und Anzahl der Haustiere ab. Im Streitfall muss ein Anwalt prüfen, ob die jeweilige Vertragsklausel mit dem Mietrecht vereinbar ist. Wir dürfen diese Beratung nicht anbieten und empfehlen Ihnen deshalb, sich von einem Rechtsanwalt oder einem Mieterverein beraten zu lassen.
Ihr Team von abmahnung.org
Christiane meint
15. Februar 2018 at 15:39
Hallo! In meinem Mietvertrag steht:“ Tiere, auch Haustiere, mit Ausnahme von Zierfischen und Ziervögeln, dürfen nicht gehalten werden. “ Ist diese Klausel als ein generelles Verbot zu betrachten?
abmahnung.org meint
19. Februar 2018 at 9:51
Hallo Christiane,
die Klausel verbietet Tiere, die keine Zierfische oder Ziervögel sind.
Ihr Team von Abmahnung.org
Aicha meint
12. Oktober 2017 at 21:15
Hallo mein Mieter hat einen husky waren wir auch mit einverstanden doch nach einem halben Jahr hat er sich noch einen zweiten husky aufgenommen ohne uns Vermieter zu informieren können wir eine Abmahnung erteilen und wenn ja aus welchem Grund
abmahnung.org meint
17. Oktober 2017 at 16:58
Hallo Aicha,
verstößt der zweite Hund gegen eine Klausel im Mietvertrag, ist eine Abmahnung möglich. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Anwalt für Mietrecht beraten.
Abmahnung.org
Johannes meint
31. August 2017 at 13:11
In meinem Mietvertrag ist die Haltung von Hunden etc. nicht verboten, bedarf aber der Zustimmung des Vermieters. Im Jahr 2014 hat er mir diese Erlaubnis gegeben, allerdings nur für Hunde bis zu einer bestimmten Größe.
Im Jahr 2015 habe ich einen Mischlingshund adoptiert, der zu diesem Zeitpunkt 1/2 Jahr alt war und innerhalb der Grenzen – nun jedoch etwas gewachsen ist und seit Anfang 2016 die Höhengrenze um ca. 10 cm überschreitet.
Mein Vermieter, der im Erdgeschoss des Hauses sein Büro hat und uns seit 2016 entsprechend regelmäßig sieht, spielt immer wieder beläufig darauf an – ohne sich explizit beschwert zu haben (weder mündlich noch schriftlich).
Meine Frage: gibt es eine Frist innerhalb der eine Abmahnung zu erfolgen hat? Dürfte der VM heute, fast 2 Jahre später, die Erlaubnis widerrufen, nur weil mein Hund etwas größer ist, als ursprünglich vereinbart (und gedacht)?
abmahnung.org meint
4. September 2017 at 10:58
Hallo Johannes,
genau genommen haben Sie die Bedingung der Erlaubnis in dem Moment nicht mehr erfüllt, in dem Ihr Hund die vereinbarte Größe überschritten hat. Sprechen Sie Ihren Vermieter noch einmal direkt darauf an und klären Sie, ob er ausnahmsweise damit einverstanden ist oder nicht. Ist dies nicht der Fall, kann irgendwann eine Abmahnung erfolgen, wenn Sie weiterhin mit dem Hund dort wohnen. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht.
Abmahnung.org
Johannes meint
11. September 2017 at 18:57
Das stimmt, dass mein Hund die Erlaubnis in dem Moment nicht mehr erfüllt als er doch noch gewachsen ist. Allerdings ist dieser Umstand ja nun seit 2 Jahren erfüllt (seitdem wächst er ja nicht mehr), was dem Vermieter seitdem auch bekannt ist.
Meines Wissens muss ein abmahnwürdiger Umstand aber auch innerhalb einer gewissen Frist nach Bekanntwerden des Umstands abgemahnt werden und kann nicht 2 Jahre lang geduldet werden und dann plötzlich abgemahnt werden. Immerhin: es geht nur um die Größe – er stört niemanden (ich habe die Nachbarn dazu befragt!), weil er ein lieber Hund ist und ruhig und insbesondere deshalb, weil er ohnehin fast den ganzen Tag mit mir unterwegs (auch im Büro) ist.
Außerdem passt ein 47 cm hoher Hund problemlos in eine 70 Quadratmeter-Wohnung, wenn selbst Gerichtsurteile besagen, dass 2 Labradore in einer 50 m² Wohnung artgerecht gehalten werden.
Gäbe es Beschwerden wegen Gebell oder gar Fäkalien im Treppenhaus etc., dann hätte ich ja jedes Verständnis, aber es gibt gar keinen Hinweis darauf, dass ich einen Hund habe, außer man begegnet mir mit ihm im Treppenhaus.
Okay, ich gebe zu, dass ich mit Eurer Antwort nicht einverstanden bin und mich nur deshalb ärgere weil Ihr mir nicht sagt: „Jo, du hast völlig Recht und dein Vermieter ist ein Depp“. Wäre es nötig einen RA einzuschalten, dann könnte ich mich zur Not auch selber vertreten, aber es hätte mich interessiert, was Ihr, so ohne Kenntnis der speziellen Sachlage dazu meint.
Danke.
winfried meint
4. Juni 2017 at 15:47
darf ich als mieter in einem mietshaus, einen kleinen hund mit einer schulderhöhe
von 30cm halten. alle mieter im haus sind damit einverstanden und fühlen sich nicht
gestört.
was habe ich rechtlich für eine chance gegen eine abmahnung oder kündigung vorzugehen.
h.a.v. winfried
abmahnung.org meint
6. Juni 2017 at 12:43
Hallo Winfried,
hier ist entscheidend, was in Ihrem Mietvertrag steht. Verbietet dieser die Haltung von Hunden , müssen Sie sich in der Regel auch daran halten. Bei Verstoß kann eine Abmahnung erfolgen. Ein Anwalt für Mietrecht hilft Ihnen dabei, sich gegen unzulässige Klauseln im Mietvertrag, Abmahnungen und Kündigungen zu wehren.
Ihr Team von abmahnung.org
Simon meint
2. Dezember 2019 at 17:59
Das ist falsch. Katzen gelten als Kleintiere und dürfen gar nicht verboten werden. Das steht sogar so in eurem Text. Außerdem ist ein generelles Verbot von Hunden auch nicht wirksam. Höchstens eine Klausel zur Zustimmungspflicht durch den Vermieter. Dieser darf dann nach Anfrage den Hund ach nur verbieten, wenn es hierfür wichtige Gründe gibt.
abmahnung.org meint
12. Dezember 2019 at 16:42
Hallo Simon,
vielen Dank für diesen Hinweis. Wir haben den Kommentar bereits überarbeitet.
Ihr Team von abmahnung.org