FAQ: Abmahnung wegen Hot Party Winter
Ja. Laden Sie Musik wie Hot Party Winter illegal herunter bzw. teilen Sie diese per Filesharing, gilt das in der Regel als Urheberrechtsverletzung. Hierfür ist dann durchaus eine Abmahnung möglich.
In der Regel beinhalte eine Abmahnung auch im Internetrecht einer Unterlassungserklärung. Darüber hinaus können auch weitere Forderungen wie Schadensersatz oder die Übernahme der Anwaltskosten enthalten sein.
Zunächst sollten Sie das Schreiben nicht ignorieren. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt für Internetrecht beraten. Dieser kann das Schreiben sowie die Forderungen prüfen.
Inhalt
Musikgenuss um jeden Preis? Bei Hot Party Winter 2015 droht eine Abmahnung!
Ein gemütlicher Winterabend mit Freunden und heißer Schokolade verlangt geradezu nach einer passenden musikalischen Untermalung. Die Musikzusammenstellung „Hot Party Winter 2015“ eignet sich unter anderem dazu.
Erlangen Musikfreunde die CD allerdings nicht auf regulärem Wege, sondern durch einen illegalen Download via Filesharing, droht eine mitunter teure Abmahnung.
Wer mahnt ab und welche Forderungen sind an das Schreiben geknüpft?
Werden Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung bestimmter Werke versandt, sind in der Regel mindestens zwei Parteien involviert: Ein Rechteinhaber, welchem durch das illegale Filesharing Gewinne entgehen und eine Rechtsanwaltskanzlei, welche die entsprechenden Abmahnschriften versendet.
Im Fall von Hot Party Winter 2015 mahnt meist die Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH ab.
Wie auf eine Abmahnung wegen Hot Party Winter 2015 reagieren?
Wichtig ist, dass Sie angemessen und zeitnah auf die Abmahnung reagieren. Ignorieren Sie das Schreiben von Daniel Sebastian, droht in Zukunft ein Vollstreckungsverfahren.
Die Zuhilfenahme eines versierten Anwalts ist zu empfehlen: Dieser kann das Schreiben überprüfen und Sie bezüglich der richtigen Verhaltensweise beraten.
Insbesondere die Höhe der Vergleichssumme und die Formulierung der Unterlassungserklärung können oftmals angepasst werden.
Vorsicht: Bei Hot Party Winter 2015 drohen Folgeabmahnungen!
Ein bestimmtes Werk kann mehrere Rechteinhaber involvieren. Dies ist umso richtiger, wenn es sich – wie bei Hot Party Winter 2015 – um eine Zusammenstellung verschiedener Titel von unterschiedlichen Interpreten handelt.
Haben Sie bereits eine Abmahnung von der Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH erhalten, sind Sie also keinesfalls vor weiteren Abmahnungen für dasselbe Werk gefeit.
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