Einer Abmahnung wegen Filesharing kann eine Hausdurchsuchung folgen
Das kostenlose Beziehen urheberrechtlich geschützter Daten aus dem Internet wird immer beliebter und die Verstöße gegen das deutsche Urheberrecht häufen sich. Illegales Filesharing kann zu einer teuren Abmahnung führen.
Viele Rechtsanwälte verlangen auch im Namen ihrer Mandanten, dass eine Unterlassungserklärung unterschrieben wird.
Unterzeichnen Betroffene diese nicht oder besteht weiterhin ein Verdacht illegaler Aktivitäten, kann eine Klage folgen. Im Zuge dessen kommt es unter Umständen zu einer Hausdurchsuchung wegen Filesharing.
Welches Verhalten ist in diesem Fall laut Recht angebracht? Und was passiert genau, wenn nach illegalem Filesharing eine Hausdurchsuchung angeordnet wird? In diesem Artikel finden Sie alle Informationen zum Thema.
Inhalt
Wie kommt es zur Hausdurchsuchung nach illegalem Filesharing?
Oftmals bewegen sich Abmahnanwälte bei der Verfolgung von Filesharern im zivilrechtlichen Bereich. Eine Abmahnung sowie die Forderungen nach Schadensersatz und der Unterschrift einer Unterlassungserklärung sind Rechtsmittel des Zivilrechts.
Reagiert ein Betroffener nicht oder häufen sich die Verdachtsmomente, kann der geprellte Urheber Klage einreichen. In diesem Zusammenhang kann auch eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden, um Beweise zu sichern.
Ein Richter muss die Hausdurchsuchung wegen Filesharing anordnen
Eine Durchsuchung des Wohnraums stellt ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen dar.
Deshalb muss die Durchsuchungsanordnung in der Regel von keinem Geringerem als einen Richter unterschrieben werden.
Eine Verschriftlichung der Erklärung ist ebenfalls zwingend.
Spezifikationen zum Tatvorwurf und zum konkreten Anlass der Durchsuchung müssen ebenfalls enthalten sein.
So verhalten Sie sich richtig bei einer Hausdurchsuchung
Stehen plötzlich Polizeibeamte vor der Tür und verlangen Einlass, ist dies für jeden Betroffenen ein Schock. Es gilt jedoch, einen kühlen Kopf zu behalten und einige Verhaltenshinweise zu beachten.
Bevor Sie den Staatsdienern Einlass gewähren, sollten Sie darum bitten, die Durchsuchungsanordnung zu sehen. Auch den Namen des Ermittlungsleiters sollten Sie in Erfahrung bringen und notieren.
Einen Anwalt benachrichtigen
Auch wenn Ihr Rechtsanwalt vor Ort wenig erreichen kann, sollte er so schnell wie möglich informiert werden. So kann seine Kanzlei zeitnah Akteneinsicht beantragen und den Vorgang auf formale Fehler untersuchen.
Die Ermittler sind allerdings nicht dazu verpflichtet, zu warten, bis Ihr Rechtsanwalt eintrifft, bevor Sie mit der Durchsuchung beginnen.
Wie weit geht Kooperation?
Bei einer Hausdurchsuchung wegen Filesharing liegt der Fokus klar auf Computer und Handy.
Sie sind nicht dazu verpflichtet, die jeweiligen Verschlüsselungen auf den Geräten zu öffnen.
Allerdings erhöht sich durch eine Weigerung die Wahrscheinlichkeit, dass die entsprechenden Gegenstände lange wegbleiben.
Denn eine Beschlagnahmung der elektronischen Geräte ist zulässig. Muss die Polizei für Ihre Ermittlungen erst eine Verschlüsselung knacken, können die Untersuchungen umso länger dauern.
Hausdurchsuchung wegen Filesharing? Zur Tat schweigen
Die Durchsuchung Ihres Hauses oder Wohnung soll zur Beschaffung von Beweisen führen. Sie sind nicht verpflichtet, selbst irgendwelche Angaben zum Tatvorwurf zu tätigen.
Rechtsanwälte raten dazu, sich im Falle einer Durchsuchung wegen Filesharing nicht zur Tat zu äußern, sich jedoch anderweitig kooperativ zu verhalten. Ist die Durchsuchungsanordnung korrekt, erfüllen die Ermittler lediglich ihre Pflicht.
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