Das Versprechen zur Haltbarkeit auf Dauer
Nicht wenige Hersteller und Verkäufer, die im Internet aktiv sind, nutzen eine Garantie, um das Kaufverhalten bei Verbrauchern zu fördern.
Das gibt den Käufern ein Gefühl der Sicherheit und verpflichtet die Garantiegeber, sich an ihr Versprechen zu halten. Andernfalls können Online-Shop-Betreiber durchaus abgemahnt werden.
Von den verschiedenen Garantien, die angeboten werden, erfreut sich auch die Haltbarkeitsgarantie hoher Beliebtheit. Im Folgenden erfahren Sie deshalb, worin sich diese Art der Garantie definiert, welche Rolle das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) spielt und was Verbraucher beachten müssen, die damit in Kontakt kommen.
Inhalt
Haltbarkeitsgarantie: Eine Definition
Die Haltbarkeitsgarantie wird nicht selten auch als Beschaffenheitsgarantie bezeichnet. Ein Verkäufer oder auch ein Hersteller können sich dafür entscheiden, diese Garantievariante für eine Sache anzubieten. Die Rolle des Garantiegebers wird freiwillig angenommen und ist so gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Wird eine Haltbarkeitsgarantie angeboten, wird damit geworben, dass die Beschaffenheit bzw. die Funktionalität eines Produktes für eine festgelegte Dauer bestehen bleibt. Daraus folgt die Annahme, dass innerhalb der Geltungsdauer auftretende Sachmängel den Garantieanspruch auslösen.
Erwerben Sie als Verbraucher eine Sache, für welche eine Haltbarkeitsgarantie besteht, sollten Sie jedoch stets die Garantiebeschränkungen genau lesen. Denn diese werden in der Regel vom Garantiegeber so festgelegt, dass Ansprüche nur unter bestimmten Umständen geltend gemacht werden können. So kann sich der Garantieumfang aus
- der beiliegenden schriftlichen Garantierklärung oder
- einer Werbemaßnahme, welche beispielsweise auf Plakaten oder im Fernsehen sichtbar ist, ergeben.
So wird nicht selten ein Garantieanspruch ausgeschlossen, wenn Schäden durch unsachgemäße Handhabung entstehen. Dazu kommt, dass die Garantiebedingungen oft auch verraten, ob es im Mangelfall direkt zum Umtausch oder zur Reparatur kommt. Es lohnt sich in jedem Fall, diese genau zu kennen.
Zwar gilt auch im Falle einer Haltbarkeitsgarantie, dass ein Anbieter sich freiwillig dazu entscheidet, diesen Service zu ermöglichen. Mit dem Zugeständnis wird geltendes Gesetz jedoch bedeutsam, genauer gesagt § 443 BGB. Dieser Paragraph gibt vor, dass eine Garantie, sobald sie erstmal angeboten wird, auch einzuhalten ist. Ein Garantieangebot wirkt also ähnlich bindend wie ein Vertrag.
Weitere Infos zur Beschaffenheitsgarantie
Auch bei einer Haltbarkeitsgarantie ist die Garantiedauer entscheidend. Diese wird vom Garantiegeber festgelegt und endet mit Ablauf der jeweiligen Zeit. Die Dauer einer Garantie bleibt, anders als die gesetzliche Gewährleistung, in jedem Fall unbeeinträchtigt von der Geltendmachung der damit verbunden Ansprüche. Das bedeutet: Eine Unterbrechung bzw. Verlängerung der Garantiedauer ist nicht möglich.
Dabei sind von vornherein sehr lange Garantiezeiträume nicht wettbewerbswidrig, wenn diese sich auf eine Sache beziehen, die bei angemessener Benutzung eine entsprechende Lebensdauer besitzt. So entschied der Bundesgerichtshof im Fall eines Aluminium-Daches, welches eine 40-Jahres-Garantie besaß (Az. I ZR 221/05).
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