Filesharing über den GrabIt-Newsreader
Um Inhalte im Usenet und den dort verwendeten sogenannten Newsgroups (Nachrichtengruppen) zu finden und auch herunterladen zu können, benötigen Nutzer einen Newsreader. So vielzählig, wie die Inhaltsangebote sind, so umfangreich sind auch die Möglichkeiten für ein Newsreader-Programm. GrabIt ist eines dieser Programme, mit denen der Zugang zum Usenet möglich ist.
Wie ein Download über GrabIt funktioniert und was Nutzer hier in Bezug auf das Urheberrecht beachten sollten, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher. Darüber hinaus erläutert er, wann bei der Nutzung von GrabIt mit einer Abmahnung zu rechnen ist und was Betroffene in einem solchen Fall tun sollten.
FAQ: GrabIt
Bei GrabIT handelt es sich um einen sogenannten Newsreader, mit dem ein Zugriff auf das Usenet möglich ist.
Über diese Usenet-Software können Nutzer die verschiedensten Daten miteinander teilen. Das Filesharing findet hier nicht im www, sonder im Usenet statt.
Werden über GrabIt geschützte Inhalte geteilt, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Das kann zu einer Abmahnung führen.
Inhalt
Was ist GrabIt?
Bei GrabIt handelt es sich um einen sogenannten Newsreader, ein Programm mit dem Inhalte aus dem Usenet gelesen und heruntergeladen werden können. Wörtlich übersetzt bedeutet der Name so viel wie „Greif es“ oder „Schnapp es“. Bezogen auf die Inhalte im Usenet kann die Software also Daten aus den Newsgroups ziehen und dem Nutzer zur Verfügung stellen.
GrabIt läuft unter Windows und ist einer der wenigen Newsreader, die auch eine Suchfunktion anbieten. Das Programm wird ausschließlich dazu verwendet, sogenannte Binärdaten in den Newsgroups zu lesen und herunterzuladen.
Binärdaten oder auch Binaries sind Daten, die im Usenet an Dateien angehängt werden. Sie können die verschiedensten Formate beinhalten und ermöglichen so einen Austausch von Videos, Musik, Spielen oder Software. Zu Beginn war dieses System auf den Tausch von Textnachrichten ausgerichtet. Da im Usenet die Dateigröße beschränkt ist, werden große Datenmengen geteilt und in Stücken getauscht.
Ein Newsreader wie GrabIt sucht die Newsgroup nach diesen Stücken ab und setz sie dann wieder zu einer Datei zusammen. So ersparen sich Nutzer das Suchen nach den Teilstücken und können Inhalte leichter miteinander tauschen – was dem eigentlichen Filesharing über einen Torrent-Service im www nahekommt und eine ähnliche Funktionsweise darstellt.
Wie funktioniert über GrabIt ein Download?
GrabIt kann über seine Suchfunktion alle Newsgroups im sogenannten Shemes-News-Service-Netzwerk nach Inhalten durchsuchen. Ein Download von Inhalten ist in der Regel nur über die Newsreader möglich.
Da im Usenet keine zusammenhängenden Server verwendet werden, lädt GrabIt die notwendigen Teilstücke von den Servern herunter, die erreichbar sind. Um den Inhalt dann auch nutzen zu können, müssen alle Teilstücke vorhanden sein.
Wie bei fast allen Programmen dieser Art, folgt ein Download über GrabIt folgendem Schema:
- Suche nach den gewünschten Inhalten in den Newsgroups
- Auswahl des Inhalts durch den Nutzer
- Herunterladen der notwendigen Binärdaten durch das Programm
- Zusammensetzen der Einzelteile durch das Programm
Droht bei der Nutzung der GrabIt-Software eine Abmahnung?
Das Tauschen von Daten und Inhalten ist an sich nicht illegal. Was Nutzer allerdings beachten sollten, ist, dass es sich bei den getauschten Inhalten nicht um urheberrechtlich geschützte Daten oder Werke handelt. Denn besitzen sie nicht die Rechte an diesen, sind eine Vervielfältigung über den privaten Gebrauch hinaus sowie eine unerlaubte Weitergabe nicht zulässig. Neben zivilrechtlichen Ansprüchen durch die Rechteinhaber kann es im schlimmsten Fall auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen.
Nutzer sollten wissen, dass die neuesten Kinofilme oder Charthits üblicherweise nicht kostenlos verfügbar sind. Wie auch beim Filesharing im www kann die Nutzung von Newsreadern wie GrabIt zu einer Abmahnung und Schadensersatzforderungen führen. Auch wenn es relativ schwierig und aufwendig ist, Nutzerdaten über GrabIt zu ermitteln, bedeutet dies nicht, dass eine Abmahnung völlig ausgeschlossen ist. Erhalten Sie ein solches Schreiben bzw. auch eine Unterlassungserklärung, sollten Sie diese nicht ignorieren. Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren.
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