FAQ: Abmahnung wegen Google Fonts
Bei Google Fonts handelt es sich um Schriftarten (engl. Font), die von Google für Webseitenbetreiber zur Verfügung gestellt werden. Nutzen Sie diese die Fonts direkt vom Google-Server, ist das nicht DSGVO– bzw. datenschutzkonform, weil personenbezogene Daten von Webseitenbesuchern übermittelt werden. Für diese Art der Nutzung von Google Fonts kann eine Abmahnung gemäß Internetrecht und Datenschutzrichtlinien drohen.
Um herauszufinden, ob und wie Sie auf Ihrer Webseite Google Fonts nutzen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können entsprechende Tools die Webseite scannen, zum anderen gibt es auch eine manuelle Methode. Mehr dazu erfahren Sie hier. Was Sie dann tun können, um eine Abmahnung zu verhindern, lesen Sie hier.
Haben Sie wegen Google Fonts eine Abmahnung erhalten, sollten Sie diese rechtlich prüfen lassen und bei Unsicherheiten einen Anwalt zurate ziehen. Hier haben wir zusammengefasst, welche Vorgehensweise in einem solchen Fall möglich sind.
Inhalt
Datenschutz bei Google Fonts: Was ist das Problem?
Einige Webseitenbetreiber hatten sie schon im Briefkasten, anderen könnte dies noch bevorstehen, denn derzeit kommt es vermehrt vor, dass wegen der Nutzung von Google Fonts eine Abmahnung ausgesprochen wird. Im Schreiben wird dann ein Verstoß gegen die Vorgaben der DSGVO abgemahnt und eine Entschädigungszahlung verlangt.
Doch warum geschieht das jetzt und was genau ist hier das Problem? Nachfolgend erläutern wir, warum das Einbinden von Google Fonts Schwierigkeiten beim Datenschutz verursachen kann. Grundsätzlich handelt es sich bei Google Fonts um ein Verzeichnis von verschiedenen Schriftarten (mehr als 1400), die durch Google zur Verfügung gestellt werden. Webseitenbetreiber können diese auf ihren Seiten kostenlos frei nutzen und so ihre Angebote gestalten. Verwenden sie allerdings die Möglichkeit, die Schriftart direkt vom Google-Server einzubinden, kann das dazu führen, dass die Webseite nicht mehr voll DSGVO-konform ist.
Denn die Einbindung verlinkt die Schriftart mit dem Server und übermittelt personenbezogene Daten in Form der IP-Adresse der Webseitenbesucher an Google. Diese sogenannte remote Verwendung der Googles Fonts kann eine Abmahnung begründen, da gemäß einem Urteil des Landgerichts Münchens diese Nutzung rechtswidrig ist (LG München I, 20.01.2022, Az.: 3 O 17493/20).
In der Begründung des Urteils heißt es diesbezüglich:
1. Eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Persönlichkeitsrechts stellt es dar, wenn der Inhaber einer Webseite bei Aufruf dieser Webseite durch einen Dritten dessen dynamische IP-Adresse automatisiert und ohne Zustimmung des Dritten an Google weiterleitet.
2. Ein Rechtfertigungsgrund für die Weitergabe einer IP-Adresse liegt nicht vor, da das Angebot von Google Fonts auch genutzt werden kann, ohne dass beim Aufruf der Webseite eine Verbindung zu einem Google-Server hergestellt wird und eine Übertragung der IP-Adresse der Webseitennutzer an Google stattfindet.
Gemäß dieser Entscheidung besteht kein berechtigter Grund für die Weitergabe der IP-Adresse, da die Schriftarten auch so verwendet werden können, dass keine Verlinkung zum Server erfolgt. Dieses Urteil ist auch der Grund, warum für die Nutzung von Google Fonts derzeit gehäuft Abmahnungen durch Kanzleien und vereinzelt auch Privatpersonen verschickt werden.
Google Fonts erkennen: DSGVO-Abmahnung verhindern
Doch was können Webseitenbetreiber tun, um die Nutzung von Google Fonts DSGVO-konform zu gestalten? Zunächst sollten Sie abklären, ob Sie überhaupt Google Fonts verwenden. Hierfür gibt es bestimmte Tools, welche die Webseite absuchen und anzeigen, wenn Fonts verlinkt sind.
Zu den gängigsten Tools gehören unter anderem:
- Sicher3
- CCM19 Google Fonts Checker
- Plugin OMGF Pro
Auch über den Google-eigenen Browser Chrome lässt sich prüfen, ob Google Fonts auf der Webseite remote eingebunden sind. Für eine Prüfung gehen Sie wie folgt vor:
- Tastenkombination [Strg]+[Umschalt]+[i] bedienen oder das Menü über die drei Punkte oben rechts öffnen
- Klicken Sie auf Weitere Tools und dann auf Entwicklertools
- Reiter „Netzwerk“ auswählen
- rechter Mausklick auf eine der Überschriften der Spalten (Name, Status, Typ usw.)
- im aufgeklappten Menü „Domain“ oder „Domäne“ anklicken
Werden dann in der Spalte „Domäne“ Einträge von fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com angezeigt, bedeutet dies, dass Google Fonts verwendet und vom Google-Server geladen werden. Stellen Sie dies so oder über ein entsprechendes Tool fest, sollten Sie tätig werden, damit Sie wegen Google Fonts keine Abmahnung erhalten.
Wichtig ist, dass nach dem Urteil des LG München die Erwähnung von Google Fonts in der Datenschutzerklärung nicht mehr ausreichend erscheint, da die Einbindung über den Google-Server einer expliziten und vorherigen Zustimmung des Besuchers bedarf. Die Nutzung muss also vor dem Besuch der Webseite z. B. bei der Zustimmung zu den verwendeten Cookies abgefragt werden. Es gibt jedoch auch eine Lösung, die fehlerhafte Zustimmungen und Einbindungen verhindern kann.
Der einfachste Schritt in diesem Fall ist es, die Schriftarten von Google herunterzuladen und auf dem eigenen Server hochzuladen. So können Sie Google Fonts datenschutzkonform einbinden, eine Verlinkung verhindern und sie so weiterhin verwenden, ohne eine Abmahnung befürchten zu müssen.
Was tun bei einer Abmahnung wegen Google Fonts?
Haben Sie wegen der remoten Nutzung von Google Fonts eine Abmahnung inklusive Schadensersatz- und Zahlungsaufforderung erhalten, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und die Abmahnung genau prüfen. Trotz der derzeit gehäuft versandten Abmahnungen ist die Rechtslage auch mit dem Urteil des LG München unklar.
Sie haben in diesem Fall verschiedene Möglichkeiten:
- Zahlen und die Angelegenheit abhaken
- rechtliche Prüfungen der Abmahnung durch einen Anwalt
- Widerspruch gegen die Abmahnung und Forderungen
- Zahlung nicht nachkommen
Bei Unsicherheiten bezüglich des richtigen Vorgehens ist es immer empfehlenswert, sich an einen fachkundigen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie entsprechend beraten und auch den notwendigen Schriftverkehr übernehmen. Zudem kann ein Anwalt einschätzen, ob bei der Verwendung von Google Fonts eine Abmahnung tatsächlich gerechtfertigt ist oder es Gründe für einen Widerspruch gibt. Betroffene sollten sich von einer aktuellen Abmahnwelle nicht verunsichern lassen.
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