Urheber und Nutzer können sich bei der GEMA online anmelden
In Deutschland genießen Komponisten, Texter und Musikverleger den Schutz des Urheberrechts. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben können aber nur die wenigsten Künstler selbst überwachen.
Stattdessen können sie Mitglied bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) werden und sich von dieser treuhänderisch vertreten lassen. Zu den Aufgaben der Verwertungsgesellschaft gehören insbesondere die Überwachung des urheberrechtlichen Schutzes und die Wahrnehmung der Nutzungsrechte.
Doch warum sollten Künstler bei der GEMA Meldung machen? Und wann müssen sich Musiknutzer an die Gesellschaft werden? Mit diesen Fragen beschäftigt sich der vorliegende Ratgeber. Hier erfahren Sie unter anderem, welche Vorteile eine Anmeldung bei der GEMA und dem dazugehörigen Mitgliederprogramm bereithält sowie was bei Veranstaltungen zu beachten ist. Nicht zuletzt wird geklärt, welche Unterscheidung bei der GEMA-Anmeldung zwischen Musiknutzer und -urheber gemacht wird.
Inhalt
GEMA-Mitgliedschaft beantragen und Vorteile genießen
In Deutschland besteht für Urheber grundsätzlich kein gesetzlicher Zwang, Mitglied bei einer Verwertungsgesellschaft zu sein. Ob Sie sich also anmelden, um die Rechte an Ihren eigenen Werke besser zu schützen bzw. wahrzunehmen, liegt ganz bei Ihnen. Allerdings ist eine GEMA-Anmeldung jedoch mit vielen Vorteilen für die Mitglieder verbunden.
So ist grundsätzlich eine Verwertung von urheberrechtlich geschützten Inhalten nur zulässig, wenn der Schöpfer sein Einverständnis gibt. Zudem steht dem Urheber für die Erteilung entsprechender Nutzungsrechte eine Vergütung zu. Verzichtet ein Künstler auf eine GEMA-Anmeldung müsste dieser also mit jedem Radio- und Fernsehsender entsprechende Verträge abschließen. Hinzukommen die Anfragen für die Verwendung bei Feiern, in Clubs und Diskotheken. Eine Aufgabe, die Urheber selbst organisatorisch kaum bewältigen können.
Durch die Anmeldung bei der GEMA nimmt die Verwertungsgesellschaft die Rechte des Urhebers als Treuhänder war. Dies bietet auch den Vorteil, dass die Nutzer die Verwendung von Musik bei einer zentralen Stelle anmelden können.
Darüber hinaus ermöglicht die Mitgliedschaft bei der GEMA nicht nur die Durchsetzung nationaler Urheberrechtsgesetze. So erhalten deutsche Musiker durch internationale Verträge und Abkommen auch für Verwertungen im Ausland eine Vergütung.
Dabei arbeitet die GEMA bei der Wahrnehmung der Verwertungsrecht nicht in die eigene Tasche, denn die Verwertungsgesellschaft dafr laut Gesetz keine Gewinne erzielen. Stattdessen erhalten alle Urheber mit einer GEMA-Anmeldung in regelmäßigen Abständen Tantiemen. Lediglich die Verwaltungskosten werden von den erzielten Einnahmen durch die Nutzungsrechte abgezogen. Der Verteilungsplan zu den Tantiemen ist öffentlich einsehbar und wird durch die Mitgliederversammlung der GEMA beschlossen. Musikurheber verdienen so in der Regel mehr Geld mit ihrer Musik, als der Fall wäre, wenn sie nicht gemeldet sind.
GEMA-Anmeldung bei einer Veranstaltung
Die Möglichkeit für eine freiwillige GEMA-Anmeldung haben allerdings nur die Urheber. Wollen Sie hingegen geschützte Musik öffentlich abspielen, kommen Sie um den Anmeldeprozess in der Regel nicht herum. Die Formulare dafür finden sich auf der offiziellen Webseite der Gesellschaft. Die wichtigsten Punkte zur GEMA-Anmeldung bei der Verwendung von Musik haben wir hier zusammengefasst:
- Die GEMA-Anmeldung bei einer Veranstaltung, beispielsweise bei einem Ball oder in einer Diskothek, ist obligatorisch.
- Die Schutzgesellschaft liefert einzelne Tarife zu Events mit Livemusik, Tonträgermusik und Tanzmusik. Wer hier unsicher ist, sollte sich beim Infoservice der GEMA erkunden.
- Öffentliche Veranstaltungen, die im großen Rahmen stattfinden, sind von privaten Partys, die keinen kommerziellen Hintergrund haben, zu unterscheiden. Bei letzteren muss keine GEMA-Anmeldung stattfinden und es werden keine Gebühren fällig, da es sich hierbei nicht um eine Veröffentlichung gemäß Urheberrecht handelt.
Werden anmeldepflichtige Events einfach nicht angemeldet, drohen den Verantwortlichen Sanktionen. Meldet sich etwa ein DJ nicht bei der GEMA an, kann er aufgrund einer Urheberrechtsverletzung mithilfe einer Abmahnung zu Schadensersatzleistungen aufgefordert werden. Die Grundlage bildet in diesem Fall das Urheberrechtsgesetz. Betroffene sollten sich daher im Vorfeld entsprechend informieren und falls erforderlich, bei der GEMA die jeweilige Veranstaltung anmelden.
Zwischen Nutzern und Urhebern differenzieren
Die Frage nach Freiwilligkeit und Verpflichtung, die der vorliegende Ratgeber bereits angesprochen hat, beruht unter anderem auf dem Personenstatus potentieller GEMA-Mitglieder. So macht die Verwertungsgesellschaft eine klare Unterscheidung zwischen den Termini „Musikurheber“ und „Musiknutzer“. Der erste Begriff beschreibt die Personen, welche eigene Musikwerke schaffen und durch Notation oder Aufführungen festhalten.
Unter dem Begriff der Musiknutzer fallen diejenigen, welche nicht selbst das Urheberrecht für Stücke besitzen, die sie öffentlich vorführen wollen. Diese dürfen, wie obig bereits erwähnt, nicht selbst darüber entscheiden, ob sie eine Veranstaltung durch GEMA-Anmeldung legitimieren. Denn nur durch eine Registrierung der Veranstaltungen kann in vielen Fällen sichergestellt werden, dass Komponisten, Musikverleger und auch Textschreiber schlussendlich die ihnen zustehende Vergütung erhalten.
Nach der GEMA-Anmeldung und der Bezahlung einer festgesetzten Urhebervergütung besitzen Musiknutzer die passenden Vorführungsrechte. Ein Großteil der Abgaben wandert dann in Form von Tantiemen in die Taschen der Musikurheber und trägt somit auch zur Schaffung neuer Werke bei.
Gary St, meint
31. Oktober 2023 at 12:47
Was heißt das LT vor dem Anmeldernamen?
Ich habe eine Werkänderungsmitteilung erhalten wo der „ANM LT“
Name des Urhebers/Anmeldung
LG
Burkhard meint
20. August 2023 at 9:22
im Prinzip ist es gerechtfertigt, dass für die Urheber Tantiemen abgeführt werden müssen.
Aber die Preisfindung der GEMA halte ich für durchaus fragwürdig.
Viele Veranstaltungen, die man in den EU Nachbarländern kennt, sind in DE wegen der GEMA-preise nicht machbar.
Auf dem schottischen Festival in Goch heißt es jedes Jahr:“Man kann auf Dudelsäcken auch moderne Musik spielen, aber das können wir uns wegen der GEMA nicht leisten“.
ich leiere einmal im Jahr ein kleines Drehorgeltreffen in Rees an.
kosten: GEMA ca. 470Euro , Plakate, Getränke für die Teilnehmer und je ein kleines Andenken ca 150Euro.
und das nur, damit wir unser Drehorgeltreffen vorher öffentlich ankündigen können.
Wir verdienen nichts daran, sondern legen jedesmal Geld dazu, trotz zweier Sponsoren, die ein bisschen Geld dazu geben.
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Suvad meint
10. Juni 2019 at 9:54
Ich bin Srassen Tänzer. Habe meine eigene Musik nicht, sondern ganze auf Techno hardcore music. Ich brauche Autoren genehmigung, das ich im Berlin, für eine Woche im Juli öffentlich Hardcore Musik von anderen DJs laufen lassen und auf die ich dann tanze. Wo muss ich schreiben, das ich eine schriftliche Erlaubnis bekomme für Nutzung anderer Autoren ihrer mutig in offentlichkeit? Bitte hillffe.
abmahnung.org meint
13. Juni 2019 at 15:13
Hallo Suvad,
in der Regel ist die GEMA in einem solchen Fall der richtige Ansprechpartner.
Ihr Team von abmahnung.org